der Ausfertigung dieses Edikts angefangen, so gewiß bei diesem k. k. Stadt-und Landrechte vorzubringen, als man widrigenS diese Urkun den nach Verlauf dieser Fallfrist für nichtig und kraftlos erklären, somit auch der Aussteller hierauf Rede und Ant- wort zu geben nicht mehr verbunden seyn wurde. Innsbruck, den >3. März 1L2/,. Von d.'in k. k. Stadt- und Landrechte. Jos. Ritter v. Heuster, Präsident, v. Fischer, Landrath, v. Anreiter, Landrath. Jvf. v. Kappeller, Sekretär. 3 . Am 0 rtifirn ngS. Edikt. Aon
dieses EdiktS angefangen, so gewiß bei diesem k. k. Stadt- und Landrechte vorzubringen, als man widrigenS diese Urkun de nach Verlauf dieser Fallsrist für nichtig und kraftlos erklären, somit auch der Aussteller hieraufRede und Ant wort zu geben nicht mehr verbunden seyn würde. Innsbruck, den >3. März 1N2/,. Von dem k. k. Stadt- nud Landrechte» Jos. Ritter v. Heuster, Präsident, v. Fischer, Landrath, v. Anreiter, Landrath. Jos. v. Kappeller, Sekretär. 3 A mor ti fi run g S - Edikt. Von dem k. k. Stadt
, vom Tage der Ausfertigung dieses EdiktS angefangen, so gewiß bei diesem k. k. Stadt- und Landrechte vorzubringen , als man widrigenS diese Urkun de nach Verlauf dieser Fallsrist für nichtig und kraftlos erklären, somit auch der Aussteller hierauf Rede und Ant' wort zn geben nicht mehr verbunden seyn würde. Innsbruck, den i3. März 1624. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte. Jos. Ritter v. Heuster, Präsident, v. Fischer, Landrath, v. Anreiter, Landrath. Jos. v. Kappeller, Sekretär. Edikt
einen Bevollmächtigten anzubrin gen, widrigenS das Verla>>eiischastSabhauVlungSgeschàst zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgemacht, und der Nachlaß jenen anS den sich Meldenden eingeant- wortet werden würde, denen er nach dem Gesetze gebührr. Innsbruck, den 28. März >32/,. Jos. Ritter v. Heuster, Präsident, v. Anreiter, Landrath. O. Moöbrncker, Landrath. Jos. v. Kappeller, Sekretär.