hältnis zu Oesterreicb betras, so forderte der Landtag eine Föderativverfassung mit weitgehender Selbständigkeit der Länder. Einer der Vertreter sprach die Wünsche der Land- ngSmehrheit in der Form auS: „Ein gleiches Oberhaupt, ;in gleiches Ministermm wollen wir haben (mit Oester- :eich). aber nicht einen Reichstag für btc ganze Monarchie, vobei wir (in Tirol) unS alles müßten gefallen lassen, vas die Mehrheit ausspricht. Das ist aber gefährlich, )enn wir haben ziemlich spezielle Interessen, Rechte
, Be- >ürfnisse." Auch dem Mgeordneten Schüler, einem klugen Rann von gemäßigt liberaler Gesinnung erschien ein all gemeiner Reichstag in Oesterreich ein unglückliches „Ex- )eriment". Er glaubte, es genüge, wenn Tirol mit Oester *) Von 'den Geistlichen waren am Landtag vor allem narr di« grnndbesitzenden Klöster, Domkapitel und Diischös« vertreten. reich nur durch das Band des gemeinsamen Monarchen verknüpft sei. Nach einer vierwöchigen Tagung stand der Landtag vor der Frage, ob er sich auflösen
oder ob er sich vertagen solle. Die Dinge lagen ähnlich wie sie heute liegen. Eine große Umwälzung des österreichischen Verfassungslebens stand auch damals bevor. Angesichts der Ueberraschungen, die man zu gewärtigen hatte, hielt es der damalige Land tag für klug und angemessen, nicht die Auslösung, sondern nur eine Vertagung zu beschließen. Man wollte dem Volke von Tirol die Möglichkeit lassen, seine Rechte in verfas sungsmäßiger Weise zu wahren. Reichstag und Regie rung in Wien bereiteten eine neue Verfassung
Landtages auf Grund der neuen Wahlordnung zur Zeit füglich nicht erfolgen konnte, wurde außer den 72 Abgeordneten oes in: Juli vertagten Landtages auch noch eine Anzahl von Vertrauensleuten zur Landtagssitzung einberufen; diese Vertrauensleute waren durch ein besonderes Wahlverfahren gewählt worden. Der Reichstag in Wien regte sich über das selbständige » en der Tiroler nicht wenig auf. Er erklärte die ilfe der Tiroler als „Verrat am Vaterland" und forderte den Minister des Innern auf, die Einberufung
des Tiroler Landtages als unzulässig zu erklären. Das Ministerium wollte es aber weder mit den Tirolern, noch mit dem Reichstag ganz verderben und begnügte sich da mit, den Tirolern den Reichstagsbeschluß einfach mitzu teilen, ohne selbst weiteres beizufügen. Erst viel später, am 10. April. 1849, nahm das Ministerium des Innern zu dieser Rechtsfrage Stellung; der Standpunkt der Tiroler ward anerkannt und — allerdings reichlich verspätet — der Einberufung des Landtages zugestimmt. Zwischen Tirol