. Die Reichsleitung ist außerstande, diese Telegramme zu veröffentlichen oder zu beantworten. Sie hat den 26. Februar vorerst als Zeitpünkt für die Wahlen ins Auge gefaßt. Sache der am 16. ds. zusammen tretenden Arbeiter- uud Soldatenräte aus dem ganzen Reiche wird es fern, durch Beschluß zum • Ausdpuck zu bringen, ob die Mehrheit sich für einen anderen Termin entscheiden will. Ter PrWdevt wiö he« NelchMg eirrberrrfe«. Der Deutsche Reichstag ist bekanntlich seit 26. Oktober nicht mehr zusammengetreten: die Regie
die Verhandlungsfähigkeit absprechen, daß sie jedoch die ge setzgebenden Organe'des alten Reiches, Bundestat und Reichstag, als berechtigt anerkennen zur Schaffung eitler legitimen Reichsregierung sowohl als auch zur Beschluß- fastung über das Wahlgesetz für die Nationalversammlung. Meine fortgesetzten Bemühungen, Herrn Ebert im' Inter esse der Reichsleitung von bc'z Notwendigkeit der Einbe rufung des Reichstages zu überzeugen, sind erfolglos ge blieben. Die Not der Zeit verbietet weiteres Zuwarten und verpflichtet
mich, auch ohne Zustimmung der Regie rung von der in der Sitzung vom 26. Oktober' d. I. er haltenen Ermächtigung zur Berufung des Reichstages Ge brauch zu machen. Ich berufe deshalb für mich den Reichstag, behalte mir aber die Bestimmung von Ort und Zeit der Tagung vor. Die Herren Kollegen bitte ich, zur Abreise sich bereit zu halten und zur demnächst ein zuberufenden Sitzung vollständig zu erscheinen, Gezeichnet Fere-nbach, Präsident des Reichstages." ' Die Antwort der Rrichsregierung. Die^-LMölben
ist auch ;be"ni> Rate, der Volks beau stracsten zugegangen, aus'das Herr Rechtsan walt Ferenbach wie folgt geantwortet hat: „Auf Ihr gefälliges Schreiben'voru heutigen er laube!! wir uns folgendermaßen zu. antworten: Ihre Behauptung, daß die Entente der jetzigen Reichsleitung die Verhandlungsfähigkeit abspricht, daß sie jedoch BMdesrat und Reichstag als berech tigt anerkennt zur Schaffung einer legitimen Reichsregierung sowie zur Beschlußfassung über das Wahlgesetz zur Nationalversammlung entbehrt der Begründung
. Sie'ist nur geeignet, die Entente in Widerspruch zur tatsächlichen Macht der gegenwär tigen Regierung, in den Irrglauben zu versetzen, als ob eine verhandlungssähige Regierung nicht - vorhanden wäre. Der Rat der Volksbeauftragten hat wiederholt dargelegt, daß durch die politi sche Umwälzung B u n d'e s r a t uud Reichstag als -gesetzgebende Organe zu ex i st i eren a u f g e ht Habe n. Sollten Sie trotzdem den nichtbe st e h e n d e n R eichs tag e i n b e r u f e n, so würden Sie die Verantwortung