, durch die aber soeben erfolgte Delegierung zweier Generalstabs-Offieiere zu den Festnngs - Commandantnren in Königsberg und Danzig bewiesen, dass, die preußische Regierung die nöthige Vorsicht gegen etwaige ernste Fälle nicht verabsäumt. Eine ähnliche Maßregel ist bisher, (in Fr>edenszeit) bloß- für die Festungen Straßburg und Metz erfolgt. — Demnächst wird sich der deutsche Reichstag auch mit der Sonntagsruhe zu beschäftigen haben. Das „Berliner Agitations - Comits für Schließung der Geschäfte an Sonntagen
' hat näm lich jdem Reichstag eine mit 6000 Unterschriften versehene Petition überreicht, worin „in Erwägung, dass es für die in kaufmännischen und gewerblichen Ge schästen thätigen Personen gleich allen übrigen Classen der Bevölkerung von Nothwendigkeit ist, zur Hebung ihres, Standes, zur Förderung ihres sittlichen und körperlichen Wohles, zur Erfüllung religiöser Pflichten sowie zur Weiterbildung einen gesetzlich normierten Ruhetag zu haben', um Erlass eines Gesetzes ge beten
wird, welches die Schließung der kaufmännischen und gewerblichen Geschäfte an Sonn und Feiertagen anordnet. Ausgenommen von der Bestimmung sollen die ,ür Leben, Gesundheit, Bildung und Erholung der Bevölkerung bestehenden Anstalten und Institutio nen bleiben. — Der Reichstag, welcher am 11. ds. den Antrag Liebknechts auf Aufhebung aller Aus- tiahmsgesetze ablehnte, wählte auf Antrag Windhorsts eiite Deputation, um dem Kaiser den Dank für die für ijie Ueberschwemmten bewilligten 600.000 Mark zu überbringen. Am Dienstag