, Thomas, die Wallfahrt nach Marinile,» , eine Lob - und Sittenrede, gehalten in Ä?aria>lein den U. Septeniber >»23. ». Innsbruck. Geheftet l> kr. I''g, I-, daö Bergrecht in den k. k. österreichischen Staaten, g. ». Wien >»22. » sì. '>» kr. 2 . K u n d m a ch u » g. Die PfarrwiddnmSgnter von Reich, k.k. Làndgerichtà Ratlenberg, nebst dem Feldzehent, sind bis Martini in Pacht zn verla»en. Die Pachtgegenstände können mit Grund und Boden, so wie die Bedingnisse, mit jedem Tage brieflich im öass- gen
Psarrwiddum eingesehen werden. Pachtliistige haben sich mittelst eineà SittenzeuguisseS von ihrem Seelsorger, und weiter über ihr Vermögen gerichtlich auszuweisen. Der Pächter muß sich aber von den Franz Plazeche- rischen Erben, als abziehenden Pächter, eine Fahrniß- Anstellung kanfSweise im gerichtlichen Tare macheinlassen, so wie derselbe feiner Zeit beim Abzüge eine gleichartige Fahrniß-Rückstellung zn machen hat. Psarrwiddum Reich, den >5. Okt. »»23. 2 Der Unterzeichnete macht hiemit allgemein bekannt