, u. a. einige Geschäftsleute, ja selbst Pfarrgeistliche, betrafen.—^ DaS am heutigen Tage in Wirksamkeit tretende Stand, recht, eine durch die fortwährende Agitation hervorgeru, ftne Maßregel, ist bisher noch nicht dem Civile bekannt gegeben worden; sie betrifft übrigens, wie bekannt, nur die V-rgehungen wider die Kriegsmacht, namentlich Verleitungen zum Treubruch, und nimmt sonst auf die Civilverwaltung keinen Einfluß. Der Fasching geht zu Ende, wie er begonnen hatte. Nur für die Juget,d scheint das Allen auferlegte