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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 21.10.1921
Descrizione fisica: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 8
Data: 16.08.1922
Descrizione fisica: 8
. '^ Ausdehnung wichtiger Gesetze auf die neuen Provinzen. R o m. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung von kgl. Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des st aatlichen Personals des alten Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt

. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzgebung aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines' Schiedsgerichtes und eineh. technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionäle Infortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Nicht er amtsprüfungen der Am nächsten Tag -— es ist der 30. Juli — er fahre ich zufällig auf meiner neuerlichen Fahrt

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehend 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, kurch das die Neuernennung der Kom mission für allgemeine Jndustriesteüer und der Schätzungskommission für Ei nkommen- steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonifiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von Entwässerungs arbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len auf die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo n o pole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die'Vorkehrungen zugunsten der Erzeugüng u. Ausnützung der e l e k t rischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. 12.. Dekret, das die Bestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 13.12.1921
Descrizione fisica: 8
Seite 4 Südkiroker Landeszeikung'. Die Lehrbcfähigungrükplome. Dom Pressedienst des Ge- neralkommissariates wird verlautbart: In der „Gazzetta Uffi- ciale' wurde das erst jüngst vom Ministerium für Unterricht (Spezialamt für die neuen Provinzen) eriassene Dekret, be- lresfend die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrbefähi- gungsdiplome, die van Bürgern der neuen Provinzen an öfter- reichlichen Universitäten erworben wurden, veröffentlicht. Durch diese Vorkehrung wird eine sehr verwickelte

und bisher strittige Materie aufgeklärt. Es werden die G'uppsn jener Gegenstände angegeben, für die die Lehrbefähigungszeugnisse gültig sind, desgleichen in Zusammenhang mit der verschiedenen schul- administrativen Einrichtung der alten Provinzen, die praktiscben Wirkungen für welche die Gültigkeit der Doktorate (Wissenschaft- liche Doktorgrade anerkannt wird. Besuchers wichtige Bestim mungen enthält dieses Dekret, betreffend die Lehrbefähigung an Mädchcnlyzeen und Normalfchulen

(Lehrerbildungsanstalten) sowie betreffend die Anerkennung des Privatdozentenrechtes, dos an österreichischen Universitäten vor den» Waffenstillstände erworben wurde. Das Dekret regelt ferner mit kluger Vorsicht und Einschränkung die Anerkennung der jenseits der Grenze vollendeten Universitätsstudien solcher Studenten, die die Gyni- nasialstndien bereits vor dein Waffenstillstand in den neuen Provinzen vollendet haben. Dieses Dekret regelt auch die Er- langnng von Lehrbefähignngszengnisscn an den Universitäten

Grundbesitze, die durch den Krieg Schaden gelitten haben, auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. Die Verwaltungen von Provinzen, Gemeinden, Kirchen und öffentlichen Wohltätigkeitsanscalten, die durch den. Krieg Schaden erlitten haben, mögen, wenn noch nicht geschehen, innerhalb 6 Monaten nach der Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta llfficiafc', also vor dem 24. Mni 1922, die erlittenen Schäden beim Beratungsausschnß des Generalzivil- kommifsariatcs in Trient, nach den Vorschriften

(' Molle) oder 150 Lire (bei Seide) übersteigt. Anmeldung jugoslawischer Kronen. Der Pressedienst ver- lautbort: Die Besitzer jugoslawischer Noten werden dringend gebeten, dieselben beim Generalzivilkommissariat in Trient an- zumelden, damit dieses die Anmeldungen an das Zentralamt für die neuen Provinzen weltergeben kann. Die Anmeldungen müssen vor dem 31. Dezember 1921 geschehen. Freigabe beschlagnahmter Güter in Amerika. Die ameri- kcmisch Negierung hat erklärt, daß sie den italienischen Staats

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 26.07.1928
Descrizione fisica: 8
. Außer Programm: Luce-Film. Edenkino. »Wenn eine Frau will' (mondän^ mit Gloria Swanson. Dieser überaus drama tisch-sentimentale Paramount^Superfilm zeigt in unvergleichlichen Bildern dr.s Können dieser großen Künstlerin. D'e Geschichte eines NN' scheinbar-'n Mädchens bis zum endgültigen Sieg und Eroberung eines Gatten aus der höchsten Gesellschaftsklasse. > Die Bereinheitlichuug des Privatrechtes Iis vollkommene Sàn zwischen alten und neue« Provinzen Die Kunde von der Ausdehnung der gesam ten

bürgerlichen und kommerziellen itcu'cnischen Legislatur auf die neuen Provinzen hat leb hafte Genugtuung hervorgerufen, verbunden mit einer, gewissen Ueberraschuna, da man sich die Magregel, die schon seit geraumer Zeit an gerufen wurde, noch nicht so rasch erwartete. Man glaubte allgemein, daß dies erst mit 1. Jänner 1929 erfolgen würde. Zunächst er wartete man sich die Ausdehnung bloß sür den Handelstodex und die der anderen Codices erst nach der Durchführung der Reform. Mit einem Worte niemand hielt

die Lösung dieses Pro bleines so nahe bevorstehend. Das Eingreifen des Duce Der Duce hat indessen auch dieses Problem mit wahrhaft sascistischer Energie angegangen. Die Beibehaltung der von Oesterreich geerbten Legislatur bildete bereits das letzte unterschei dende Merkmal zwischen den neuen und den alten Provinzen Italiens. Mit dem Dekrete des Ministerrates verschwindet auch diese Barriere und die legislative Assimilation wird bis auss letzte Detail vervollständigt. Freudig wird da her

diese Entscheidung der Regierung begrüßt, die mit allen Zweifeln aufräumt und einem abnormalen Zustand ein Ends macht, der Quelle von nicht wenigen unangenehmen Fällen war und endlich das volle Gleichgewicht zwischen den alten und den neuen Provinzen Italiens herstellt. Gewisse Gesetze werden beibehalten' werden, die voraussichtlich auch in die neue Reform aus genommen sein w-rden. Die Kunde von der Ausdehnung der italieni schen Gesetze auf die neuen Provinzen hat nicht bloß in Advokatenkreisen lebhaftes

Interesse wachgerufen, sondern hauptsächlich in der Ge schäftswelt, da es sich nicht vor allem um ein juridisches Problem allein handelt, sondern um einen Komplex von vermögensrechtlichen, kom merziellen und sozialen Problemen. Bekainitlich wurden verschiedene Gesetze schon auf die neuen Provinzen ausaedehnt, mit be sonders beschleunigtem Rhythmus nach dem Marsche aus Roma, Gesetze, die sich auf konsti tutionelle, administrative, gerichtliche, fiskali sche, eisenbahnmilitärische und soziale Organisa

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Volksbote
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Pagina 5 di 12
Data: 05.07.1928
Descrizione fisica: 12
Donnerstag, den 5. Jum 19ZB „Bolksvote' N r. 27 — Seit« 8 Sie Kranlenverflihekuns I gegen die Znüetlufofe Mit 1. Juli 1928 ist in ganz Italien die Krankenversicherung gegen die Tuberkulose. nach dem Gesetze vom 27. Oktober 1927, Nr. 2955, in Wirksamkeit getreten. Die. Durchführungsverordnung hiefür ist in der „Eazzetta Ufficiale' vom 39. Juni 1928, Nr. 151, erschienen. Für die alten Provinzen Italiens bildet die Tuberkulose-Versicherung den ersten Anfang einer obligatorischen Kranken

versicherung. Für die neuen Provinzen jedoch, in denen die allgemeine Krankenversicherung schon seit Jahrzehnten besteht und auch die Tuberkulose umfaßt, ohne aber für diese weitverbreitete Krankheit eine besondere Behandlung in Anstalten und Sanatorien nach modernen Prinzipien vorzusehen, be deutet die neue Versicherung eine Speziali sierung der allgemeinen Krankenversiche rungspflicht. Durch die Einführung der Tuberkulofen- Versicherung wird nun in den neuen Provin zen die Versicherung

gegen diese Krankheit den Krankenkasien entzogen und gleich wie in den übrigen Provinzen, der Cassa Nazio- nale per le assicurazioni übertragen.. Die an Tuberkulose Erkrankten werden also, so bald sie die vom Gesetze vorgesehenen Min destbeiträge für diese Spezialversicherung ge leistet haben, im Erkrankungsfalle die Ver- sicherungsleistungen nicht mehr von den Krankenkasien, sondern von den entsprechen den Anstalten der Casia Nazionale ver langen müsien. Da von jetzt an neben den Krankenkassen-Beiträgen

ist der Versicherungsbeitrag mit 9.19 Lire im Tag, 9.59 Lire in der Woche und 1 Lira vierzehntägig festgesetzt. Die Einzahlung der Beiträge erfolgt in derselben Weise, wie jene für die Alters und Invaliditäts-Versicherung, also in den alten Provinzen Italiens mittels Marken und bei uns durch direkte Einzahlung bei den Krankenkasien. Der Anspruch auf die Leistungen der Tuberkulose-Versicherung entsteht erst dann, wenn in den zwei Jahren, die dem Ansuchen um die Versicherungs-Leistung vorangehen, wenigstens für 12 Wochen

wird, die dem Zustande seiner Krankheit und seinem Familienstands entsprechen. In den neuen Provinzen wird die häusliche Pflege und die damit verbundenen Leistungen der Kranken kasse übertragen. Die häusliche Pflege kann auch mit ambulatorischer Behandlung in der Tuberkuloseabteilung einer Heilanstalt verbunden werden. Reichsdeutsche »oririegrioidemugen Me Eintreibung geringfügiger reichsdeutscher Borkriegsforderungen. In der „Eazzetta Ufficiale' vom 27. Juni 1928 ist das Gesetz vom 7. Juni l. I., Nr. 1328

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 16
Data: 03.01.1925
Descrizione fisica: 16
, werde ein jährlicher Abzug von Lire zugestanden, was immerhin eine Steuer erleichterung von rund 70 bis 8V Lire be deute. Zn AlMalien und bei uns. , In den SteueroerhSltnissen m den alten > und in den neuen Provinzen sind krasse , Gegensätze. Das ist allerdings darauf , zurückzuführen, daß in den allen Prooinzen j heute noch die Steuern vorgeschrieben wer- I den auf Grund von Fatierungen, wÄche vor 10 und 2«) Jahren und vielleicht noch rrüher gemacht worden find Man geht jetzt daran, auch drunten die Revision

durchzuführen und dann dürfte sich das Bild immerhin etwas ändern Nach den Erhebungen ver Handelskammer ist unsere Steuerleistung im Verhältnis zu den alten Provinzen folgendes- Bezüglich der Grundsteuer bezahlen wir ungefähr io viel wie es der Kopfzahl entwricht. Bezüglich der Eebäudesteuer zahlen wir das Doopelte. Bezüglich der Einkommensteuer und '»er landwirtschaitl'chen Ertragssteuer bezahlen wir etwas mehr als der Kopfzahl entspricht. Steuervergleiche zwischen hier und drunten fallen durchwegs

sehr zu Ungunsten der neuen Provinzen aus Cr führte bienir auch Beispiele an. (Wir haben hierüber bereits be richtet D Sch.) Die Gründe der Steuerhärten. Wenn man nach den Gründen all dieier. Umbände kori'cht. '0 werden sich verschiedene ergeben. Einmal die überhastet? Emkührung des aan'eii Systeme? das uns vollkomm-'n fremd ist: dann stammen alle Beb->lfe ius fri-beren Zeiten, die wokl auf damalige Ver hältnisse, nicht mehr aber auf die heut'nen Anwendung rinden können: iern«r ?onnre die durchwegs neue

durchzuführende An- gleich'ng bezüglich der Steuerlast in den al ten Provinzen und drittens eine gerechte Ausgleichung der Steuerlast unter der Be völkerung. Sleuerleistung des Bezirkes Bruneck. In der nun einsetzenden Debatte wurden aus der Mitte der Versammlung verschiedene Anfragen gestellt, die Inspektor Cardelli be antwortete. Dabe> teilte er einige bemerkens werte Einern mit. Im Jahre 1924 be'ahlte der ?>?7irk Bruneck an Einkommensteuer 1,179.Wl) Lire, im Jahre 1925 ist das Steue''- erträgnis angesetzt

ein Ende gesetzt werde. Die beute tagende Versammlung verlangt Zekönstes vei geringstem V6l-b52ULll i? ^ .15.-.-..^ von der Regierung Rücksicht auf unsere wirt schaftliche Lage, welche durch die verschiedenen Ereignisse der letzten Jahre eingetreten ist, die Versamlung verlangt eine gleiche Be handlung in S'euerfachen wie sie der Be völkerung der alten Provinzen zu Teil wird. Die Versammlung oerlangl serner, eine Aus gleichung der Steuerlast unter der Bevöl kerung ielbst und eine möglichst baldige

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 03.01.1925
Descrizione fisica: 8
in den alten und in den neuen Provinzen sind krasse Gegensätze. Da» ist allerdings darauf zurückzuführen, daß In den alten Provinzen heule noch die Steuern vorgeschrieben werden <nrf Grurih von Fatie- rungen, welche vor 10 und 20 Iahren und viel leicht noch früher gemacht worden sind. Man geht jetzt daran, auch drunten die Revision der Fassionen durchzuführen und dann dürfte sich das Bild immerhin etwas ändern. Nach den Erhebungen der Handelskammer ist unsere Steuerletstung Im Verhältnis zu o«n alten

Provinzen folgende: Bezüglich der Grundsteuer bezahlen wir ungefähr so viel wie es der Kopf zahl entspricht. Bezüglich der Gebciudesteucr zahlen wir das Doppelte. Bezüglich der Ein- kommensteuer und der landwirtschaftlichen Cr- tragsteuer bezahlen wir etwas mehr als der Kopfzahl entspricht. Einzelne Steuervergleichv zwischen hier und drunten lassen sich natürlich sehr leicht anstellen und fällt dabei das Bild durchwegs sehr zu Ungunsten der neuen Provin zen aus. Um nur ein Beispiel anzuführen, be zahlt

auf unsere wirtschaftliche Lage, zwei tens eine nach Möglichkeit rasch durchzufüh rende Ungleichung bezüglich der Steuerlast in den alten Provinzen und drittens eine gerechte Ausgleichung der Steuerlast unter der Bevöl kerung. lIn der nun einsetzenden Debatte wurden aus der Mitte der Versammlung verschiedene Anfragen gestellt, die nach und nach von Herrn Inspektor Taidelli nach Möglichkeit beantwortet wurden. Dabei brachte Herr Inspektor Tar- delli einige ganz inter 'sante Ziffern: Im Zahl 1924 bezahlte

werde. Di« heute tagende Versammlung ver langt von der Regierung Rücksicht auf unsere wirtschaftliche Lage, weiche durch die verschiede nen Ereignisse der letzten Jahre eingetreten ist; die Versammlung verlangt eine gleiche Behand lung in Steueisachen. wie fie der Bevölkerung der alten Provinzen zuteil wird! die Versamm lung verlangt ferner eine Aalsqleichung der Steuerlast unter der Bevölkerung sekbst und «in« möglichst baldig« Besteuerung der Hausierer. Die Versammlung besteht auif dem Rechte

de» unbehinderten Gebrauches ihrer Muttersprach« vor dsm Amt, das den Steuerträgern als Staats bürgern zukommt, und fordert «in« gerecht« B«- steuerung der tatsächlichen Einkünfte. Die Handels« und Geroerbekammer Bozen mlöye sich mlit den andern Kammern in Verbin dung setzen, un? gemeinsam mit den Abgeord neten eine Aktion durchzuführen, damit in den neuen Provinzen diese ungerechtfertigten Ein- kommensteuererhöhungen zurückgezogen wer den. bis auch tn den «lten Provinzen minde stens dieselbe Höhe erreicht

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Dolomiten
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Pagina 3 di 8
Data: 04.07.1928
Descrizione fisica: 8
übernommen werden, deren Dienstposten, welcher vor dem 31. Dezember 1918 die Ver sicherungspflicht begründet hat, in den neuen Provinzen Italiens gelegen war. Mit anderen Worten, jene Privatbeamten, die bei der Penstonsversicherungsanstalt eingeschrieben waren tob die am 31. Dezember 1918, ober soferne sie damals nicht im Dienste gestanden sind, vorher auf ihren letzten Dienstplatz, der di« Verstcherungspflicht begründet hat, inner halb der neuen Provinzen Italiens hatten, können ihre Ansprüche

wird vermutlich von der Cassa Räzionale per le Assicurozioni sociali übernommen werden, doch fehlen bis her jede Vorschriften über ihre Durchführung. Die an Italien zu übertragenden Aktiven der Pensionsanstalt Wien betragen, da das Iminobrliorvennögen jenen Staaten über lassen wurde, in denen es liegt und in den neuen Provinzen keines bestanden Hai. haupt sächlich in Wertpapieren, danmler zirka 30 Millionen Kriegsanleihe und zirka 110 Mil lionen sonstiger verschiedener Borkriegswert papiere verschiedener

einer dem österr. Vereine der Lokal- und Kleinbahnen angehörenden Bahn in den ! neuen Provinzen Italiens im Dienste gostan- dcn sind, können nur mehr gegen die betref fende italienische Dahn geltend gemacht wer den, der aucb ein Teil der technischen Reser ven überwiesen wird. Die Unfallsverslcherunqsanstalk der Berg- arbelter. Italien übernimmt die Auszahlung der Unfallsrenien für jene Unfälle, die sich in einem Bergwerke der neuen Provinzen bis zum 31. Dezember 1918 zugetrag-en haben und die im Sinne

in den neuen Provinzen Italiens er folgt sein oder auf dem übrigen österreichi schen Gebiete vor dem 31. Dezember 1918 einer Person zugestoßen sein, die am 31. De zember 1923 die italienische Staatsbllrger- schast besessen und ihren Wohnsitz außerhalb ' des jetzigen Oesterreich gehabt hat. War der Verunglückt« damals nicht mehr am Leben, so muß die Witwe, oder das jüngste Kind oder der nächste Verwandte in aufftoigender Linie, um den Anspruch gegen Italien stellen zu können am 31. Dezember 1923

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 8
Data: 21.03.1924
Descrizione fisica: 8
. in den neuen Provinzen Italiens, in der Venezia Tridentina und der Venezia Giulia, reichsdeutsches Eigentum zu konfiszieren begon nen. Der Vorgang hiebei ist folgender: Eine Kommission der Opera Naöioimlv per 1 Oom- batwnti erscheint bei den betreffenden Reichs deutschen, sperrt die Einnahmen aus dem Be sitze (Zinsen, Mietzins, Pachtzins usw.), erklärt das gesamte, reichsdeutschen Eigentümern gehö rige Mobiliar mit alleiniger Ausnahme von Kleidern und Leibwäsche für konfisziert und stellt diejenigen

oder assoziierten Mächte das Recht vor, alle den deutschen Reichsangehö rigen oder den von ihnen abhängigen Gesell schaften bei Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages gehörenden Güter, Rechte oder Inter essen innerhalb ihrer Gebiete, Kolonien, Besit zungen und Protektoratsländer einschließlich der Gebiete, die ihnen durch den gegenwärtigen Vertrag «^getreten werden, zurückzuzahlen und zu lwuidieren.' ' Die neuen Provinzen Italiens, die Venezia Tridentina und die Venezia Giulia, sind att das Königreich

in den neuen Provinzen weiter auf eine Entscheidung der Reparationskommission, die im November 1919 auf Anfrage Italiens dahin entschieden habe, daß das reichsdeutsche Eigentum in den neuen Provinzen Italiens auf Grund des Artikels 297 b des Vertrages van Versailles ebenfalls konfisziert werden könne. Von reichsdeutscher Seite wird darauf ver wiesen. daß neunzig Prozent der in den neuen Provinzen Italiens, besonders der bei uns an sässigen Reichsdeutschen nicht aus Gründen wirt schaftlicher und nationaler

in den neuen Provinzen Ita liens untersagt wurde. Dieses Verbot wurde am 6. Oktober 1919 ausdrücklich aufgehoben, und von diesem Tage an bis 18. Dezember 1919, an welci^em Tage das Verkaufsverbot neuerlich i» Kraft trat, hätten die Reichsdeutschen ihr ge samtes Eigentum, sowohl das unbewegliche als auch das bewegliche, frei liquidieren könne«. Daß sie von diesem Rechte nur in verschwindend geringem Umfange Gebrauch machten, erklärt sich einerseits aus der Tatsache, daß zunä«Äk niemand an die Möglichkeit

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Volksrecht
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Pagina 3 di 8
Data: 25.09.1921
Descrizione fisica: 8
sein wird. Guthaben von Bürgern der neuen Provinzen gegen deutsche Reichsangohörige. Von der politischen Behörde, wird milgeteill: Ls'stnd dem Revisions- und Elstschädigungsamie beim Kandels- und Induslrieimniste» rium in Rom einige Anzeigen von Guthaben Angehöriger der neuen Provinzen, gegenüber reichsdeulscher Staats bürgern, zwecks Regelung ihrer bezüglichen Angelegen heilen im Sinne der Bestimmungen des Versailler Ver trages zugekommen. Es ist sehr zweifelhaft, ob.den An gehörigen der neuen Provinzen

das Recht zustehe, von den Revisions- und Enlschädjgungsämtern die Zahlung und daher auch das Recht auf Anwendung der Wechsel taxe im.Stnne des Art. 59 des Versailler Vertrages zu fordern. Da.jedoch das Kandels- und Znduslriemtnisterium die Absicht hat, wo 'die ,Guthaben der Angehörigen de^ neuen Provinzen gegen Reichsdeutsche Staatsangehörige eine bedeutende Höhe erreichen, diese Angelegenheit an läßlich einer Sitzung der Direktoren der alliierten Eni schädigungsämter zur Sprache, zulbringen. wobei

even- ' tuest auch, ein Erkenntnis hes gemischten Schiedsgerichtes bewirkt werden soll, ersucht zufolge Schreibens des Minifleriaisprästdlums Zenlralamt für die neuen Pro vinzen in Rom vom'4. 8. l. I. anher ehetunlichst bei allsälllger, vorheriger Anordnung <einer Schätzung, die approximative Höhe der Guthaben phtflscher und.jurjdischer in den -neuen Provinzen .zuständiger.Personen, gegen Bürger des deutschen. Reiches, in österr.-ung.' Kronen« Währung oder in Reichsmark vor dem 3. November 1918

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Bozner Nachrichten
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Pagina 9 di 12
Data: 28.01.1922
Descrizione fisica: 12
auf die neuen Provinzen einzuberusen. die einstweilen mit Rück sicht m»f die besonderen Verhältnisse unseres Bezirkes eine ab wartende Haltung zum fraglichen Gesetze ein nahm. Im Interesse der Grödner Holzbildhaue reien wurden neuerdings Schritte um Erlangung der Befreiung auch der Berleaerfendungen von der Lurus- steuer unternommen. Hiebe» wurde d.em Finanzministe rium auch die Belastung dargelegt, die die Vorschrift betreffend die Veroebührung ausländiicker Fakturen nach der Vorkrieqsrelation

: Gutachten über die Gleichstellung der Zivillngenieur« in den neue» und alt«n Provinzen Die Kammer erblickt in der Erlassung eines Gesetz? dekretes, durch das bei Aufrechterhaltung des Bauge-- werbegesetzes von 18V3, die in ein Album der alten Pro vinzen eingetragenen Ingenieure und Architekten zur Übernahme von Bauausführungen in den neuen Provin zen ohne den Nachweis praktischer Betätigung und ohne Ablegung besonderer Prüfungen berechtigt werden sollen eine, schwerwiegende Beeinträchtigung

der Baugewerbe treibenden der-neuen Provinzen- Sie ersucht die hohe Regierung von der beabsichtig ten Erlassung eines derartigen Dekretes Abstand z» nehmen und die in den neuen Provinzen bestehenden Ge setze über das Baugewerbe im vollen Umsange ausrecht zu erhalten ... Sollte jedoch die Vereinheitlichung der Baugewerbe- gesetzffebung in den alten und neuen Provinzen unver» meidlich sein, so behält sich die Kammer vor. auf Grund neuerlicher Verhandlungen geeignete Vorschläge dahin? gehend zu erstatten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 7 di 16
Data: 28.01.1922
Descrizione fisica: 16
von Sommerfrischlern nus den alten Provinzen auch in kleineren Orion verzeichnet werden. Dagegen erlitten unsere Herbst- und Winter» kurorre eine außerordentlich fühlbare Ein buße insolge Ausfallez der >tlie»tel au» Oesterreich und Deutschland, einer Folge des Valutasturzes in diesen Ländern. Unter dieser keineswegs erfreulichen Ge staltung der Hauptwirtlchastszweige des Be zirkes, die das Zuströmen von Geldern aus dem Auslände, bezw. anderen Gebieten in den Kammerbezirk nicht begünstigte und die Konsumskraji

der Geschäftswelt zahlreiche Schwierigkeiten. Der Manujakturnxin.ilhaudet. Einzelne Branchen, namentlich der Manu- fc.kturworeniiandel, erlitten beträchtliche Ver lliste durch die >tnse aus dein Texiilmarkte. Auch die Industrie des Bezirkes kann, von wenigen Aufnahmen abgesehen, aus keine befriedigende Entwicklung zurückblicken. Das Taugewerbe !ag säst ganz darnieder, die Mühlenindustne litt unter der gesteigerten Einsuhr uon Mahlprviinlien aus den alten Provinzen Italiens, die Marmorindustrie

unter der .^nnlurrenz Tarraras und der Ein schränkung des Absatzes in den oalutajchwa- chen Ländern. Die Möbelindustrie war stark durch die Konkurrenz des billiger produzie renden Oesterreich getroffen: besser erging es der Pappenerzeugung und der Brauindustrie. Die iiDliservenerze.igung, der ihr altes Ab satzgebiet vollständig verloren ging, hat mit Erfolg in den alten Provinzen einen aller dings nur teilweise?! Erjag gesunden. Da gegen klagt die Grödner Holzindustrie, u. zw. sowohl die Holzbildhauer

Depression getroffen Hai, So reihien sich van außen und innen wid rige Umstand» aneinander, die dos abgelau fene Jahr als das schlechteste der Na ch' Kriegszeit erscheinen lassen. Die Zahl der Konkurse und Ausgleiche hat die Zisser von -t? erreicht, und ,war ergaben sich im zweiten Halbjahr, 36 gegen 11 in, ersten Semester. Gleichwohl kann mit Be- MZ -1 Samstag, den 28. Jmrner 1922. Seite N Gretes Abstand zu nehmen und die m den Provinzen bestehenden Gesetze üb^r im voÄcn Amsanxe auf- üonate

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 10
Data: 08.12.1920
Descrizione fisica: 10
betroffen. Alle Vorstellungen blieben erfolglos. Die Finanzwache war daher gezwungen, im Vereine mit den Trientner Kollegen der Regierung ein Ultimatum zu stellen, welches am 4. Dezember ablief. Die Finanzwache trat an diesem Tage in den Streik. Dieser ; nützte. Ein Telegramm des Chefs der iieuen Provinzen Sa- 1 lata führte das Ende des Streiks herbei. Gerichtsoffkzial Machinek ergriff nun das Wort im Namen der mittleren Beamten und füh'rt- an Hand von, Tabellen den Versammelten di- Teuerung

Jahren beschäftigte sich die Kammer damit, wie dieser Not lage ein Ende bereitet werden könnte. Di« Kammer beschloß, eine Abordnung nach Nom z» schicken und dem Zentralämte für die neuen Provinzen klarzulegen, daß di- Notlage der öffentlichen AngesstMen in unserem Gebiet« so groß ist, daß sje nicht Mehr weiterleben können. Die Kammer hatte vocker mit der Trientner Kammer Fühlung genommen nnd dort das gleiche Elend und die gleiche Unzufriedenheit ge funden. Im Einvernehmen mit der Trientner Kammer

rx.iste Mitte Oktober eine Deputation nach Rom zum Zentralamt für dje neuen Provinzen und legte dem Chef des Amtes gegenüber dar, 'daß eine allgemein« 'Zulage unbedingt ge währt werden müsse. Es wurde uns eistgegengehalten, daß dies unmöglich sei, nachdem in den neuen Provinzen dr« höheren Beamten besser bezahlt wären, wie m den allen. Eine Greife sei unnröglich fcstzustellen. Im Laufe dxr Ver handlungen wurde doch die Einsetzung von Teilkomm ifflorjen beschlossen, denen die Aufgabe zufällt

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 15.03.1922
Descrizione fisica: 6
- sozialen «wird zum Großteil, wie in den letzten Wochen, vom Wohklvollen der Sozialdemokraten iabhängen. Besprechungen beim Ministerpräsidenten. R o m, 15. März. Der Ministerpräsident hatte im Laufe des gestrigen Tages Sonderbesprechungen mit den General- zivilkommlssären Credaro und Mosconi und mit dem Leiter des Zentralamtes der neuen Provinzen, Cxz. Salata. Die Orientfrage. London. 15. März. Die Angora-Mission ist hier an gekommen. Einem Vertreter der Neuteragentnr erklärte der Führer der Mission

eines Erlasses des Generalzivilkommisfariates Nr. 5100 vom 3. ds. M. ist eine nach dem 3. November 1018 erworbene Heimatszuständigkeit In den neuen Provinzen für die Erwerbung der Italienischen Staatsbürgerschaft von Seite jener Personen, welche früher niemals in den neuen Provinzen zuständig waren, bedeutungslos. Diejenigen Personen, welche zufällig im Auslande ge boren sind, aller seit ihrer Geburt ununterbrochen im an nektierten Gebiete zuständig sind, erwerben die italieni sche Staatsbürgerschaft

mit vollem Rechte und sind von amtswegen in die Heimatslisten aufzunehmen, wenn nach- gewiesen erscheint, daß dieselben zufällig im Auslande geboren sind (wie z. B. in einer auswärtigen Gebärklinik), aber ihre Zu ständigkeit durch Abstammung ableiten und diese Zuständig keit in einer Gemeinde der neuen Provinzen seit ihrer Geburt ununterbrochen beibehalten haben. Die Im zweiten Absatz der Nachtragsbestimmungen enthaltene Erleichterung bei Erwerbung der italienischen Staatsbürgerschaft ist im Prinzip

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Alpenzeitung
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Pagina 6 di 6
Data: 10.04.1935
Descrizione fisica: 6
Seite 6 ^Atpenzeikang' Mittwoch, dm t0. Äpril ISZZ-Xiff Fi) ^ MuLj /i ^ à ^ ',r Iis ln!i N! I-'U i > àà»»» Defekte a«L «/ee?,oo«n- Seit SUandro Ansteigen der Vukkerpreise. ' Silandro, 8. April, kurzer Zeit haben die Butterpreise im und der Großeinkäufe, die aus diesem wichtigen Artikel in den letzten Wochen betätigt wurden. Ei nige Händler aus den alten Provinzen kauften vor kurzer Zeit alle verfügbaren Vorräte der Senne- reien zusammen, um diese mit Autos g zunehmen; sie wollten

die von den Vinschgauer Sennereieu erzeugte Butter als voll wertig und bildet so einen gewichtigen Handels artikel. Es gibt auch Seunereien im Viuschgau, so zum Beispiel in Silandro, welche seit Jahren ihre Produkte au Butter allwöchentlich nach den alten Provinzen, Genova usw., liefern und stets guten und geregelten Absatz haben. Alolorradunfall. Der Bemnte des Ufficio Giudiziario bei der kgl. Prätur in Silandro, Herr Franconi Rosario, hat sich heute, Montag, früh anläßlich des Marktes in Laces dienstlich dorthin

), wohnhaft in Fleres di fuori, Tochter des Raffael und der Rinaldi Albina, beide wohnhast in Minerbio. Einwanderungen: Vom Auslande 3, von den anderen Provinzen des Reiches 13, vom Hauptorte der Provinz 4, von anderen Gemeinden der Provinz 6. Auswander 'U 'ngen: Vom Auslande v, von anderen Provinzen des Reiches 13, von-Bol zano 1, von anderen Gemeinden der Provinz 3. Fremdenverkehr. Die Statistik über den Fremdenbesuch in unserem Kurorte ergibt für den verflossenen Monat März ein noch befriedigendes Bild

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 29.04.1922
Descrizione fisica: 8
der Kammerrnnlagen ist in -Aussicht genommen und auch bei der Dorschreibung der «Larrdesumla-gen wird vorher das Botum der in -Betracht «kommenden Körperschaften in Berücksichtigung gezogen werden müssen. Die Kammer hat -dem «Zentralamt für die neuen Provinzen eine Eingabe übermittelt, worin verlangt «wird, daß die Kriegs zuschläge aufgehoben werden, und worin die Wiedereinführung der Steuerbemessungskommmlon verlangt wird. Diese Kom missionen müssen aber auch dann gang und voll arbeiten, denn leider

auch -auf die neuen Provinzen erstreckt. Ein Vergleich -der Besteuerung zwischen den Bettleben -der alten und neuen Provinzen ist nicht leicht. Theoretisch genom men wäre dte Besteuerung sehr hock, aber praktisch nicht. Wenigstens ein Vorteil wird dabei erzielt, daß nämlich mit den sogenannten M-itionalzulagen aufgeräumt wird und den Ge meinden nur mehr ein -Zuschlag bis zu «50 v. H. und der Pro- vintz nur bis zu 10 v. H, gestattet -wird. Dr. Steg! gab der Hoffnung Ausdruck, daß sich die triften

. «Der Abgeordnete zog dann einen Vergleich zwischen den Kriegsopfern des Königreiches rmd jenen der neuen Provinzen und betonte, daß den Invaliden der neuen Gebiete unbedingt die Gleichstellung gebühre und zugebilligt werden müsse. Sie «haben, we«nn auch unter «anderer Fahne, als -Soldaten ihren Schwur getan und -gleich den Soldaten des Königreiches ihre Pflicht erfüllt. Daher ist eine Zurückstellung «gegenüber den Invaliden des Reiches nicht gerecht. Obmann Sparer dankt dem Abgeordneten -für feine

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Volksrecht
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Pagina 3 di 6
Data: 07.10.1921
Descrizione fisica: 6
29), die Linkssozialisten und Kommunisten zusammen 127.000 Stimmen, die Links- sozialisten 6 (früher 5),. die Komimunften 7 (früher 2) Mandate. Sämtliche bürgerlichen Parteien haben älso au die Sozialistcst und Kommunisten 24 Mandate ver loren. 1 . , • Dieser Wahlausgang' beweist, daß die Idee des Lozialisimls unaufhaltsam siegreich vorwärts schreitet. Kleine -»Mische Nachrichten. Systemisiernng der neuen Provinzen. Die Ernennung nneö Vize-Generalkommissärs für Südli'rol steht unmittelbar bevor

. Der Äh der provisorischen Landesvenrelung wird Trient sein. .Die Ernennung von Mitgliedern 'einer gemischten parlamentarischen Kommisiion zum Studium der endgültigen politischen und verwaltungsrechtlichen Gestaltung der neuen -Provinzen soll ebenfalls 'unmittelbar bevorstehen. . internationale Solidarität, Die italienische sozialistische -Partei hat eine MilliönLirL zuguifftei, der Hungernden Ruß- lands gesammelt, Mlche zum Ankauf vost Lebensiniikeln ver wendet werden, soll» die so rasch alS,nlöglichlttikeinein Spezial

, auch durch Bevollmächtigte des Ausschusses in den Ge- Die Uinwechflung der österreichischen Vorkriegsschulden, Mstgu selbst. eingeholt werden. In den letzten Tagen die, im Besitz von italienischen Staatsbitrgern und Bürgern ist es vorgekoinmen. daß für die notleidensten Klausner der neuen Provinzen sind, welche die italienische Staats- selbst bestimmte getragene Kleidungsstücke und Schuhe in bürgerschaft besitzen oder mit Erfolg optiert haben, erfolgt ^ 1 -Sammelstelle abgegeben wurden. Dazu sei bemerkt

, gegen ilalienische Slaatsschuldverschreib'ungen — fimfpro- haß solche Spenden nur an der Pforte des Franziskaner- zenlige.Consols. - «Kloster zu übersenden sind, während das Gesellenvereins- Bevorslehende Deamlenenlhebungen. Durch «haus lediglich der Sammlung von Gewinnsten für den eine bald ergehende Verordnung wird die, Entlaisung Glückslopf dient. solcher öffentlicher Beamter der neuen Provinzen, die i Anker «in Laskenauko geräken ist am Monlag nicht für»die.ilalienische Staatsbürgerschaft optiert

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