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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 22.09.1935
Descrizione fisica: 8
agde« «ad ?äger i« «userem Heblet ' ' ' ' )agee»Verfammluug der Dre! Venezie» m Trento Bericht às» Vn. Dalla Bona gm Rahmen der Veranstaltungen de» „Set« Mb re Trentino' erfolgte am tttzten Sonntag in xrento ein großes Treffen der Jäger aus den neuen Provinzen. Es handelte sich um eine Vetanstal- Mg von besonderer Bedeutung, da sie eine direkte gegenseitige Fühlungnahme aller leitenden «reise des Jagdwesens der neuen Provinzen er möglichte und bei der aleichzeitia Kommissär On. Vittorio Dalla

Bona einen ausfà-'^-- gber alles das erstattete» was sich hung der italienischen Jagdgesetze Provinzen bezieht. In Vertretung unserer Provinz nahm am Imsen eine größere Zahl Jiigex aus dem Hoch- M teil. Anwesend waren auch der Delegiert« Provinz ' . hrlichen Bericht auf die Anwen- in den neuen Provinzlai-^ageroereines ^>vrv, und der Sekretär der.Organisation Rag. Brèsadola. Bei der. großen Versammlung , der Jäger er- lstattete On. Dalla Bona eitlen längeren Bericht, sden wir in der. Folge

auszugsweise , wiedergeben: „Als ich im März des Jahres 1931 vom Mini sterium siir Land- und Forstwirtschast damit be traut wurde, die bedeutenden und ausgedehnten giigerorganisatkonenw der neuen Provinzen des gebracht werden und somit ein früher zwar er probtes, nun aber vollkommen überholtes und veraltetes System wsgfällt. Nach vierjähriger Tätigkeit» die reich an perio dischen Experimenten war, bei denen Jäger au? den alten und neuen Provinzen in den Jagd- reseroen des Gebietes sich verbrüderten

Provinzen veranlaßt hatten, die Son dernormen hinsichtlich der Anwendung der neuen Jagdgesetze uno brachte sodann allen seilten Mit arbeitern,- dem Tav. Dordi für unsere Provinz, seinen besonderen Dank'zum Ausdruck. Nach einem Hinweis auf die Auslegung der Bestimmungen , und auf die zusätzlichen Normen über den Jagdpacht sprach der Redner sodann ausführlich über die Errichtung der Jagdreseroen und der entsprechenden Organisationen. Vor allem handelte es sich in den neuen Pro vinzen darum

Pachtverträge abgeschlossen, während solche Verträge in den anderen Provinzen nicht zustande kamen .und dies hauptsächlich angesichts der zu hohen Gemeindetarife, welche in den gegen wärtigen Zeiten die Jäger zu schwer belastet hätten. , > Vorzüglich war der bei der Gesetzgebung berück sichtigte Grundgedanke, die Höhe des Pachtzinses rechtlich zu präzisieren. Er erwies sich aber bei der Festlegung ver durchschnittlichen Pachthöhe zu gunsten der Gemeinden für die Zeitdauer von zehn Jahren als ungünstig

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 8
Data: 16.05.1924
Descrizione fisica: 8
einiges richtiggestellt werden. Wenn Ihr römischer Berichterstatter der Ansicht ist, daß die vor dem Zusammenbruche an jetzige Staatsbürger der neuen Provinzen verliehenen österreichischen oder ungarischen Adelstitel „eigentlich nicht mehr berechtigt' sind, so irrt er sich. Denn das kgl. De kret vom 20. März 1S24, Nr. 442, bezieht sich nur auf die alten Provinzen des Königreiches und sind alle dort getroffenen Strafsanktionen, die erst ab 1923 gelten werden, nur auf die alten Pro vinzen anwendbar. Denn mit den kgl

. Dieses Verzeichnis und seine Nachträge bildet die (Grundlage für die eoent. Bestrafung der nicht eingetragenen Adelstitelführendsn. Nun ist es aber ganz ausgeschlossen, daß die Titelführenden der neuen Provinzen, ohne daß auch hier eine Prüfung stattgefunden hätte, einfach den Stras- sanktionen des Dekretes vom März l. I. ausgesetzt würden. Denn auch in den neuen Provinzen werden einmal die Regionollommifsionen errichtet werden müssen, welche die Angelegenheiten genau prüfen, ehe die Oberbehörde definitiv

entscheidet. Hätte das Dekret über den Adelsmißbrauch auch in den neuen Provinzen Keltung haben sollen, so müßten eben vorerst alle kgl. Dekrete vom Jahre 189k on bis zur Jetztzeit (ca. 1v an der Zahl), so weit sie die Heraldische Ratsversammlung und die Adelsgeseizgebung im allgemeinen betreffen, a»f die neuen Provinzen ausgedehnt worden sein Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil! Auf Grund des Märzdekretes l. I. wurde vor wenigen Tagen die Durchführungsverordnung vom kgl. daran, ihn zu pflegen

infolge eines Bisses. Die Gefahr erhöht der Umstand, daß tollwütige Tiere durchaus bißlustig erscheinen. Der Ansteckungsstoff fin det sich hauptsächlich im Speichel, aber auch in all« anderen Teilen des Körpers. Ist er durch den Biß eines tollen Hundes auf einen andere« Hund, eine Katze, ein Rind, ein Ministerratspräsidium <bezw. der Heraldischen Ratsgefellschost) veröffentlicht und wird dort sk die alten Provinzen die neuerliche Ueberprüsun, des 1921 approbierten Adelsoerzeichniffes und die Aufnahme

der sehr zahlreichen Nichteingetrogl^ angeordnet. Hiebei wird auf die neuen Prsoi^ zen nicht Bezug genommen und auch keine A,. gionalkominissionen in denselben errichtet, ital. Regierung hat sich um eine Registrierung Kz Adels der neuen Provinzen bisher nicht bekü«. mert und wird diese Ansicht der Nichtgeltwig d« obigen Dekrete bei uns auch von der zuständig?, Stelle'der Trienter Präfektur geteilt. Wie >«. richtig die Ansicht Ihres römischen Korresxondi». ten ist, daß die alten Adelstitel nicht mehr i, > Geltung

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 30.08.1935
Descrizione fisica: 6
wird ein eigenes Ko mitee Sorge tragen. Die Teilnehmer am Kongresse werden im Verlaufs der Dauer Trento, Rovereto und den Brennero besuchen. Ermäßigle Preise für Warenbeförderung Die fasc. Union der Kaufleute hat auf Grund des Ministerialdekretes vom 6. August 1935 eine Preisermäßigung für Warenbeförderungen er langt, und zwar: a) Reis, Reismehl, Nebenprodukte, versandt von den Stationen der Provinzen: Vercelli, Novara, Alessandria, Pavia. Milano, Verona, Bologna, Rovigo, Mantova, Ravenna, Ferrara, Cremona

, Modena, Venezia für Ermäßigungen für einen Umkreis von 700 Kilometern von der Abfahrts station; b) Auch für Reis, der von den obgencinnten Provinzen auf den Linien Napoli, Caserta. Bene vento, Foggici, Manfredonia und südlich davon befördert wird. Die Ermäßigung dauert vom 10. August 1S35 bis 31. Jänner 1936. Mit dem oben angeführten Dekret wurden auch Frachtermäßigungen für andere Waren gewährt. Sommerpostamk Carboni» Es wird bekannt gegeben, daß am 31. August das Sommertelegraphenamt von Carbonin

ge schlossen wird. Für Jäger Jagdkalcnder für das vierte kompartiment Der Ministerialkommissär für die Durchführung der Jagdbestimmungen in den neuen Provinzen hat folgenden Jagdkalender für die Sommer- und Herbstzeit im vierten Kompartiment (Trento und Bolzano) festgesetzt. Nach den Verfügungen des Art. 1 des Mini» sterialdekrets vom 15. Juli 1932 über die Geneh migung der geographischen saunistischen Karten und über die Wildtiere, die in den einzelnen Zo nen gejagt werden können, wurde für das Jahr 1935

' veröffentlicht nachstehende vergleichende Statistik über die Volksbewegung in den einzelnen Provinzen Italiens der Jahre 1934 und 1933. Von 1933 auf 1934 hat Italien eine Zunahme der Eheschließungen um 22.747, eine Abnahme der Lebendgeburten um 3004, sowie der Todes fälle um 10.767 zu verzeichnen. Hinsichtlich der Verteilung dieser Ziffern auf die einzelnen Regio nen bezw. Provinzen des Reiches bringt die Sta tistik folgende Daten: .In allen Kompartiments war die Zahl der Eheschließungen höher als im Jahre

, Sizilien und Sardinien. Die Verteilung dieer Ziffern der Volksbewegung auf die einzelnen Provinzen stellt sich folgender maßen dar: Eheschließungen: In 87 Provinzen eine Zunahme, nur in 5 Provinzen ein Rückgang, nämlich in Bologna, Modena, Ravenna, Pesaro» Urbino, Nuoro. Geburten: Eine Zunahme war in nach stehenden 47 Provinzen zu verzeichnen: Aosta, Cuneo, Vercelli, Spezia, Savona, Bergamo, Como, Brescia, Cremona, Mantova, Milano, Sondrio, Varese, Padova, Treviso, Udine, Venezia. Verona, Vicenza

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 15.10.1924
Descrizione fisica: 6
von 11.S9S Prozent bis 5» einem Marimuim van 1S.1K Progent. Aus dieifem Be- messungsgr-undlagen erMt sich inkluswe >der Zu- schlüge Grund der Kaichivalreineriräge für oie alten und neuen Provinzen zusammen eine Eteuevfumme von 1LS,405.000 «Are oder aufge teilt auf die alten Provinzen eine Summe von 14S.774.lXl0 Lire und für die neuen Provinzen «ine Summe von 3.631.000 Lire. Der Minister betönte» daß die Regierung nicht von dem Grundsätze ausgehe, die Steuer einzem Merlhöhen, «sondern sie verfolg»vielmehr

aus den neuen Provinzen LM).000 Lire. Der Aus fall an Grundsteuer au» den alten Provinzen be trügt sohin nach dieser Bemessung KH74.000 Lire und der Ausfall au» den neuen Provinzen 1S1.000 Lire. Die Steuer rvirh, wie schon erwähnt, ange wandt in Papterlire, während dieitd-ta- stral-Reinertviiye in Goldlive ausgedrückt Nachpem die Steuer in einem Ausmaße van nur 10 Proge-nt in Papierlire angewandt wird, so evgibt sich selbskieMndÜch dabvrfiir den Staat ein WuWll an Steuer. Durchschnitt- M ergibt

eine oberflächliche Berechnung daß Vi« Steuer «bettfald in Goldlire anMwandt minde rn« ws Vierfache von vor heutigen tailsikhlichen Steuer ergeben würde. Der Staat ist daher ge, zwungen, den Ausfall» dieser drei andern Viertel irgendwie zu decken^ und Vahev wird die Steuer von 10 Prozent als Grundlage um LL Prozent Zuschlag vermehrt, so M die urj^ünglichje Steuer — hoch war, so tritt durch diese Neuregelung der Eteuergebanmg für die neu«, Provinzen «in, Erniedrigung der GebÄitxpeuer um 50 ^ ev^ also von 10 auß

S MMonen Li«. Die Bertet- kuny zwischen alten und neuen Provinzen wird dann suchende sein: «r die aven Provinzen trifft die G^Ädqstwer WS M Monen Li« und auf die neuen Provinzen nur 8 Millionen Lire. Einkommensteuer: Der PferVewß der Einkommensteuer ist immer die zu große Klasseneinteilung gewesen. Wir ha- bin nach dem bisherigen System bei der Einkom mensteuer IS verschiedene Steuerklassen. Das neue <Seis>etz ficht nur 5 verschiedene Einkommen- klassen vor, um» zwar wird das Einkommen ge» tem

Provinzen die Summe von 16M1.V00 Lire. Bei der Bemessung der GeÄäudeisteuer wird mit Kvatt vom 1. Uklnev ISSb eine einhett- l i ch e B«messunHsgrund«age MHMen zwischen «n alten und neuen Provinzen, und zwar soll auch hier die Steuer nicht mehr als 10 A der Ert räge ausmachen. Bei einer Gesomtschätzvng der Erträge von 8S60 MMonen Lire würde dt« 1ö^ ein. Da B«mG«g der «Ä, in den neuen Prootnym nach dem MWHM WIWMWtr 0M» MWU Gesamtsumme der Zuschläge: An Grund steuer 917 Millionen, an G«bSud«steuer 44S

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 12.09.1922
Descrizione fisica: 6
der Chef des ^entralamtes der neuen Provinzen, Erz. Sa- lata, einem Schriftleiter der „Libevtö' eine Un terredung) in deren Verlaus er über eine Reihe, die neuen Provinzen im allgemeinen und Süd tirol Im besonderen betreffenden Fragen inter essante Aufschlüsse erteilte. Salata sprach! sich zuerst über die allgemeine politische Lage in Südtirol aus, die er von sei nem, bzw. vom Standpunkte der Regierung aus als durchaus günstig bezetcknete. sJüenn mag — so erklärte er — von einzelnen Zwi- chensällen

in den neuen Provinzen allgemein und in definitiver Weise erledigen werde. Diese Regelung werde das ganze Gebiet der Spra chensrage in särntlichen Zweigen der öffentlichen Verwaltung umfassen. Hierbei würden die ge setzlichen, hierzu berufenen Faktoren um ihre Mitarbeit angegangen werden. Er glaube, daß vor einer definitiven Regelung die Wünsche und 8 ! er- l klärte Exz. Salata zu diesem Punkte, daß die bisher von der Neuerung befolgten Richtlinien I der Toleranz, 'der Freihemichkeit und der Ver

den, ohne welche die Verwaltung in den neuen Provinzen überhaupt nicht Hätte funktionieren können. Die neue Regelung stellt allerdings ein Kompromiß dar, doch sei ein solches unver meidbar gewesen. Immerhin glaube er, daß Vorteile und Opfer in gerechter Weise zwischen dem Staat und seine Beamten verteilt worden seien, ^Salata ging dann über zur Besprechung der Vereinheitlichung der Gesetze. Auf diesem Gebiete bleibe noch viel zu tun übriHs er habe anläßlich der letzten Sitzung bcr beratenden Zenittalkommission erklärt

des itälteni- fchen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit auf die neuen Provinzen, wobei auf die Wünsche der Bevölkerung bezüglich des Gewerberegimes und des Hausierhandels entsprechend Bedacht ge nommen .worden sei. Auf die bevorstehende Ausdehnung einer Reihe von Gesetzen wirt schaftlichen! Charakters, auf das neue Dekret über die RichterprüfungeN und! ein demnächst zur Veröffentlichung gelangendes Dekret Mer das schiedsgerichtliche Verfahren zur Regelung von Streitigkeiten bei der Unfallversicherung

. Zum iSchlusse besprach Exz. Salata noch die finanzielle Lage der neuen Provinzen. Die Feststellung der Vor anschläge für die neuen Provinzen für das Jahr 1922/23 habe sich bisher aus dem Grunde ver zögert, weil das Schatzamt statt der angespro chenen 430 Millionen nur 300 Millionen bewil ligen wolle. Eine Erhöhung dieser Ziffer -sei unbedingt notwendig und er werde sich im Die ersten Stundenschlage des Wettkrieges. Wenigs Tage find in der Weltgeschichte in ollen Einzelheiten so igenmi bekannt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 6
Data: 27.08.1923
Descrizione fisica: 6
Touristen zog sich eine Fußvsrletzung. ein zweiter eine klaffende Handwunde zu. während der dritte mit einigen Schrammen im Gesichte und an den Händen davon kam. Mühsam schleppten sich die Bergfahr«- bei prasselndem Regen zu tal. Von diesen vier Bergfahrern waren zwei aus Innsbruck und zwei aus Wien. Volkswirtschaftlicher Teil. Die neuen Gemeindesteuern. Di« ital. Gem«indesteuergesehe treten mit 1. Jänner 1S24 w den neuen Provinzen in Kraft. Damit find die finan,rechtlichen Grund- KAM de» Haashalt

, und Lufschriftsrsteuer: 11. Steuer für Besetzung öffentlicher Platze: IS. Schanklizenzsteuer: IS. Slusenthältssteuer; 14. Baugrundsteuer. n. Die GemeindezuschlSge. ä. Zuschläge zu den staatlichen Grundsteuern. 1. Die ZuschlogsMMze. Das italienische direkte Steuersystem kevt .zwei Grundsteuern: die Bodensteuer ldiese ent spricht der österr. Grundsteuer) und die Gebäude- steuer (entspricht ungefähr der österr. Hauszins- und Hausklassensteuer). Auf diese beide Steuern können die Gemeinden und Provinzen auf Grund

mit neuem Kataster werden als Vemes- siwgsernndlage S5> des steuerbaren, in di« Steuerroll« de» Lorsichre» eingetragenen Ertra ges angenommen.*) Dieser Satz wurde durch das Dekret vom 7. April 1921. Nr. S74 verdoppelt, so daß jetzt 1V5 als Bemessungsgrundloge gelten. er 5er Zuschlag zur Bodenfleuer In den Pro vinzen mit altem Kataster wird auf der ln den Steuerrollen eingetragenen vollen staatlichen Steuersilimne erhoben. Die Gemeindezuschläge zur Vodensteuer könne« also in den neuen Provinzen auf Grund

des volle» Ausmaßes der staatlichen St«uer bemessen Verden. Z. B. ä hat 40 Sir« staatliche Boden steuer zu zahlen. Wenn die Gemeinde «inen Zu schlag voni SV?, (also den gesetzlichen Höchstsatz) erhebt, so werden di« öli?> vom vollen staatlichen Steuerbetrug berechnet: 4V Wre X LOH — 24 L. S. Zuschläge zur Einkommensteuer. Die Zuschläge zur Einkommensteuer zugunsten der Gemeinden (und Provinzen) wurden erst durch das Statthalterdeket vom IS. Febr. ISIS. Nr. 136, wieder eingeführt und durch verschiedene

Dekrete bisher verlängert (letztes kgl. Dekret vom 2Z. Oktober 1922, Nr. 13S8). Das erst« ital. Ge- meind«- und Provinzialgesetz vom 20. März 1SSS hatte den Gemeinden (und Provinzen) gestattet, zu allen staatlichen diretten Steuern Zuschläge zu erheben: allein durch das Besetz vom 11. Aug. - 167V. Nr. 5784, wurden die Zuschläge zur Ein- ! konunensteuer vollständig aufgehoben. Di« Fi- I nanznot der Gemeinden nach dem Kriege zwang > wieder zur Bewilligung der Zuschläge zur Ein- ^ konunensteuer. jedoch

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Volksbote
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Pagina 10 di 16
Data: 16.06.1932
Descrizione fisica: 16
Das Ausgleichs -Ami Triefte kassiert ein, sagt aber nichts über Termin und Höhe -er Auszahlungen Bald jährt es sich zum zehnten Male, seitdem der römische Vertrag über die Regelung der vor dem Waffenstillstände zwischen Angehöri gen der neuen Provinzen und Oesterreichern entstandenen Forderungen und Schulden zu stande gekommen ist. Das Ausgleichsamt Triefte, das zur Regelung des Abrechnungs- Verfahrens dieser Schuldverhältnisse eingesetzt wurde und schon seit vielen Jahren seines Amtes waltet

, hat sich bisher nur dadurch bemerkbar gemacht, daß von den Eck ' Mein in den neuen Provinzen die Schulden saniU Zinsen mit gro ßem Fleihe und ebensolcher Strenge eingetrie- Len wurden, die bekanntlich zu 66.78% in Lire bezahlt werden mutzten. Für die Eintreibung dieser Schulden bedient sich das Amt in Triefte sogar der Steuereinhebungsorgäne und keine Berufung auf schlechte Zeiten und mangelnde Zahlungskraft befreit die hiesigen Schuldner von ihrer Zahlungspflicht.. Selbst in den weni gen zweifelhaften Fällen

1927 die anerkannten Schulden der Angehörigen der neuen Provinzen 12 Millionen Lire be tragen, von denen man wohl annehmen mutz, daß der größte Teil, vielleicht zirka 10 Millio nen mittlerweile schon eingetrieben wurden. Daneben bestanden damals zirka 14.6 Millio nen Lire bestrittener Schulden, unter denen den größten Posten das erwähnte istrkanische Wasserwerk stellte. Auch von diesen dürste ein Teil inzwischen schon bezahlt worden sein. Wo sind nun diese ziemlich beträchtlichen Summen angelegt

? 2n welcher Weise? Würde es nicht dem Gebote der Billigkeit entsprechen, mit Rücksicht darauf, daß ein großer Teil dieses Betrages von Schuldnern der Provinzen Bol zano und Trento einbezahlt wurde und den Gläubigern aus diesen beiden Provinzen ge hört, eine» Teil auch bei hiesigen Geldinstituten anzulegen und so die Wirtschaft dieser beiden Provinzen zu befruchten, wenn schon nicht die rasche Ausschüttung an die Gläubiger durch führbar ist? Wir glauben, daß es gewiß nicht unbillig ist, auf alle diese Fragen

endlich eine amtliche Antwort zu erhalten, denn letzten Endes gehören die eingezahlten Beträge doch ausschließlich den einzelnen Gläubigern und das Ausgleichsamt ist nur deren Verwalter, von dem man doch wohl Aufklärungen ver langen kann. Wie sehr diese Fragen alle Kreise in den neue» Provinzen berühren, geht zur Genüge daraus hervor, daß zirka 11.466 Parteien als Gläubiger in den Ausgleich cinüezogen wurden, deren Forderungen zusammengenommen dein Betrage von 187 Millionen Kronen entsprechen

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 03.12.1935
Descrizione fisica: 6
Dienstag, den 3. Dezember 19Z3-XIV »Alpenzelkung'' Seit« S Der chinesische Rohlenpott Von Aukiens «ewigen Feuern' bis Schansi. — Was die nördlichen Provinzen versprechen. Die jüngsten Ereignisse in Nordchina I wie wenig fortgeschritten die Verhältnisse auch auf geben den folgenden Darlegungen ganz! diesem Gebiet sind. Es darf wohl angenommen werden, daß Japan die wichtigsten Eisenerzvorkommen Chinas sich besondere Bedeutung. „In unserer Provinz Futien liegt Kohle in solchem Uberfluß zutage

, die Beförderungsverhält nisse gänzlich unzureichend, die Bergleute — nicht pur die eingeborenen und für den örtlichen Bedarf arbeitenden Chinesen — vielfach ungeschult. Ja, wird man fragen, lohnt es sich überhaupt, den chinesischen Kohlenvorkommen größere Aufmerk samkeit zu schenken? Ausdehnung und Verteilung der Vorkommen ist seit Jahren eine strittige Frage. Man weiß, daß die schwarzen Diamanten in vielen Provinzen vorkommen. Außer dem auffallend häufigen Auf treten in den Provinzen Schansi und Schensi

, hat eine Anzahl Landschaften ausreichenden Bedarf für den örtlichen Verbrauch. Daß die Lagerstätten von Schansi die bei weitem größten sind, wurde schon vor Jahren erkannt. Man hat sie auf eine Mächtigkeit von 127 Milliarden Tonnen geschätzt, über diese Zahl greift die neueste japanische An gabe, die der Toa-Kohlenkonzern kürzlich machte, weit hinaus. Danach sollen die Lager von Schansi mindestens eine Mächtigkeit von 700 Milliarden Tonnen haben. Rechnet man die Vorkommen in den benachbarten Provinzen Hönan

, Hupei und Schantung hinzu, so kommt man auf SSV Milliar den Tonnen in den im Vordergrund des Interes ses stehenden nordchinesischen Provinzen. Die gewaltige Bedeutung, die der Besitz der nordchinesischen Reviere für Japan hat, kann auch dadurch natürlich nicht geschmälert werden, wenn^ man unterstellt, daß die Schätzungen nicht in jedem j Fall stimmen. Anthrazit beispielsweise wird in ganz Schansi gesunden, aber noch ist die Erzeugung sehr beschränkt. 2,2 Millionen sollen es vor 3 Jahren, 3,7

, in den dortigen Gruben findet man sogar ständig Beschäftigte, die monat lich entlohnt werden, während der durchschnitt liche chinesische Häuer sein Taggeld erhält, das ihm angesichts der sprichwörtlichen Genügsamkeit der Himmelssöhne gestattet, auch eine vielköpfige Fa milie zu ernähren. Wie Japan sich durch die Sicherung der mand schurischen Bodenschätze von ausländischen Roh- swffeiilfuhren unabhängig zu machen suchte, so war es seitdem bemüht, in den an die Mandschurei grenzenden Provinzen die Lager

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 8 di 12
Data: 17.06.1922
Descrizione fisica: 12
Provinzen von st:igc»!>cr Nachfrage, gutem Absätze und weit hö heren Preisen sprechen, als für Warc mit glcl- chcm Alkoholgehalt in Südtirol iin Durchschnitt crziclt werden kann. Diese Tatsache aber ist leicht crklärbar, wenn man siöi zwei Grundtal sachen vor Auzcn hält, einmal nämlich, dah die weise Politik hoher Staatsmänner cs zwar ver standen hat, Slaatsgrenzcn nach halbjährigen Be. ratungen neu zu ziehen: daß sie abcr bis heute die Ausgabe nicht zu löfcn vermochte, dicsc Gc- biclsverändcrungcn

Ant wort: Da sieh du zu! In dieser Tatsache dcs völligen Auf-sich-Selbst- stellen? in wirtschaftlicher Hinsicht liegt abcr auch schon der zweite Grund für die verhältnismäßig verschiedene Entwicklung dcr Weinmärktc dicscs Jahres in dcn altcn und neuen Provinzen. Dic altcn Provinzen sind cin Halbjahrhundcrt zusam mengeschweißt, ihre Märkte haben sich aus einan der eingestellt: auch der Durchschnittshändler und nicht bloh dcr ganz große Unternehmer weih, daß cr seine Bcrschnittware aus Apulisn

zu holen. wo cr im ganzen Äiii'.igrciche besonders Marken finden kann. Die Wirtschaftskörper neucn Provinzen dagegen sind dem dcs in den alten Grenzen zwar mechanisch schweißt, aber noch lange nicht organisch mu ,i-,m vcrbundcn. Dic beiden Körper leben cin rer. hältnismäßiges Sondcrdasein dahin uns tö.inen daher ganz gut auch in cinzclncn Artikeln cin« mehr minder verschiedene Marktpreisbildunq o-.j- weisen. Tatsächlich traf dies nun sür die Weinpreijo i^> heurigen Jalire in eine!» gewissen

belchräuiikn Mahe zu. Dic Hauptursache dieser Verschieden heit liegt in den obcn genannten zwei Gründen, dic bci siucr gsnaucrcn Betrachtung eine ganz! Menge von Erschsinunzen erkennen lassen, w«I- che sich teils als Ursache, rcüs als Wirkung dieser Hauptgründe zeigen. Vor allein darf cin wesentlicher Unterfch,cd in dcr Bestimmung dcs Wcines dcr altcn und neuen Provinzen nicht übersehen werden. lAir haben oben uufgszeizl, daß eine gesonderte Je- trachtung der Produkte dieser beiden Gebiete aus allgemein

wirtschaftlichen Erwägungen herous mr-hl angebracht ist.) Tie altcn Provinzcn, die «den cin einheitliches Wirtschaftsgebiet sind, ve-, zehrcn ihren Wein zum weitaus gröhrcn Tcil selbst. Exportierte ja Italic» im Frieden ron einer Durchfchniltsprodukrion von 45 Millionen Hekto nur IL Millionen ins Ausland. Die Äd. satzmöglichkcit und deinnach Preisbildung dez Weines in den alten Provinzen wird also im ausschließlich durch die Aufnaqmssähigkeit inneren Marktes bestiii'mt. Diese AusnalM«. fähjgkeit ist nun heute

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 14.06.1921
Descrizione fisica: 8
Provinzen nicht recht, was Autonomie sei, und müsse es erst von den neu er worbenen altösterrelchischen Provinzen, besonders vom Tren- tino und von Südtirol, lernen, die im Rahmen des Kronlandes Tirol ja eine weitgehende Autonomie besaßen. Im Frieden seien die Machtbefugnisse des Landes so große gewesen, daß z. B. der Landesverteidigungsminister um jede Erhöhung des Rekrutenkontingents schwer habe kämpfen müssen. Autonomie des Landes sei nichts ariden-, als was Im kleineren Rahmen Autonomie der Gemeinde

wird. Dr. W. v. Walther führte aus: „Wir werden vorerst in den politischen Kreisen Italiens Fuß zu fassen haben. Es sind so viele unrichtige Auffassungen der Italiener über unser Land und unsere Bestrebungen zu korrigieren. Insbesondere gilt das von dem Thema Autonomie, deren staatsrechtliche Wirkungen auf den Zentralstaat ganz falsch gewertet werden. Die Autonomie der Provinzen ist ja eine spezifisch österreichische Einrichtung, die auch in Deutschland als solche nicht genügend bekannt ist, obschon

verschiedener Rationen in ein autonomes staatsrechtliches Gebilde niemals gut ausgegan gen ist (Böhmen, Galizien, Istrien, Tirol usw.), während nur die wenigen Kronländer mit nationaler Einheit der Bürger immer vorbildlich gearbeitet haben, für sich selbst wie für den Gesamtstaat. Ich zweifle nicht daran, daß die überwiegende Mehrzahl der Kollegen aus den alten Provinzen Italiens diese Dinge gleich uns ansehen, und Ich bin daher überzeugt, daß das Verhältnis der deutschsüdtiroler Abgeordneten

zu den italieni schen ein gutes sein wird. Die Italienische Oeffentlichkeit wird sich ja bei Ihrer impulsiven Feinfühligkeit lehr bald davon über zeugt haben, daß sowohl das deutschsüdtiroler Volk, als auch seine deutschen Abgeordneten von den friedlichsten Absichten beseelt sind und zum Nutzen ihres Landes und damit auch des Gesamtstaates arbeiten wollen.' Zur Thronrede. Wer erwartete, daß die Thronrede irgendwelche Anhalts punkte für die künftige Politik der Regierung gegenüber den neuen Provinzen bringen

, hat versucht, das Verständnis für diesen rätselhaften Satz durch folgenden Kommentar wachzurufen. „Im Programm für unsere nächste Zukunft lebt die glor reiche Tradition unseres Stammes wieder auf, daß, wenn er herrscht, er durch Freiheit und Gerechtigkeit überzeugt und sich als Wohltäter erweist'. Uns scheint die Sache dadurch nicht klarer zu werden. Man wird weitere Aeuherungen abwarten müssen, ehe man sehen kann, wie die Regierung die neuen Provinzen im allgemeinen, Südtirol im besonderen zu behan deln

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Volksbote
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Pagina 11 di 12
Data: 08.03.1923
Descrizione fisica: 12
- /. Ar Ausdehnung der italienischen direkten Stenern. Vor einer Woche er[t meldeten wir die Aus dehnung des Italienischen Steuereintreibungs systems auf die neuen Provinzen. Heute berichten wir unseren Lesern di« Ausdehnung der ital. direk ten Steuern. So wie das neue Etntreibnngs- fystem treten auch sie mit '1. Jänner 1924 in Kraft. Ferner find auch die Gesetze über die Provinzial- und Gemeindeumlagen auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden. Das Ausdehnungs-Dekret. Gazzetta Ufficiale

Nr. 49 vom 28. Februar veröffentlicht das folgende kgl. Dekret vom 11. Wnner 1923 Nr. 148: Welche Steuern werden ausgedehnt? Art. 1. Vom 1. Jänner 1924 treten an die Stelle der z« diesem Zeitpunkt in den neuen Provinzen gelten den direkten Steuern die folgenden, im Anhang näher, bezeichneten. direkten Steuern: a) Steuer auf das Einkommen;*) b) Fabrlksfleuer: ci Bodensteuer (i. sui terreni): d) Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen der Handelsgesellschaften, und der Vecwaltungvräte

der Aktiengesellschaften; ein AutzerordenMche ktriegs-Personalskener; sj ErgSnzungssleuer auf Einkommen; g) Außerordentliche Steuer auf die Dividenden, Zinsen und Prämien der von Gesellschaften, Provinzen, Genieinden und anderen Körper schaften ausgegebenen Titres; V) «riegs-Lenteflmi-Steuer. Zuschläge zu den direkten Skeizsrn. Art. 6. Auf die im Art. 1 aufgezählten Steuern dürfen »ur lene Zuschläge aufgelegt werden, welche durch tot Reich geltende gesetzliche Bestimmungen — sofern sie auf dix neuen Provinzen bereits

aus- ' Welche Steuern tretm außer Kraft? Ärt. 7. Die im Art. 1 aufgezählten direkten Steuern treten an die Stelle der nachfolgenden, in den neuen Provinzen derzeit geltenden direkten Steuern: a) Allgemeine und besondere Erwerbssteuer; b) Personalelnkommensteuer; c) Rentensteuer: d) Besoldungssteuer; e) Hanszinssteuer: f) Hausklassensteuer.- gut fünfprozentige Sebändesteiierz h) Grundsteuer; i) Tantiemensteuer: k) Dividendensteuer. Anhang A. Einkommensteuer. Dem Ausdehnungs-Dekret sind 7 Anhänge bei gefügt

..2. . Außer den durch das Gesetz vom 28. Jänner 1865. Ar. 2136 (obgeänderl durch Gesetz vom 6. Juni 1877, Nr. 3864) gewährlen Befreiungen von der Gebäudesteuer rverden vorübergehend in den neuen Provinzen die durch die daselbll gel lenden Gesetze des veroangenen Regimes gewähr ten Privilegien zugunsten der Spitäler, der Pro- oiiuen und Gemeinden hinsichtlich ihrer Anita- gebäude, der öfsenllicken Schulen und der Prival- schnlen mit Oefsentlichkeiksrechk (ausgenommen die Wohnungen der Lehrer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 20.10.1921
Descrizione fisica: 8
Vonnerstag, den 20. Oktober 1321. „Der Tiroler' Seite S BslkswWchaft. Iie sezeswartig dringendsten FwanzsraZen. Zwei Finanzfragen stehen gegenwärtig im Vorder» gründe des Interesses: 1. Die Regelung der vor dem Z. November 1918 fäl ligen Forderungen und Schulden zwischen Parteien, die in Deutschösterreich und solchen, die in den neuen Provinzen wohnen. 2. Die nachträglich« Abstempelung der in Deutsch- österreich liegenden nicht sichergestellten Schuldoerschrei bungen durch Deutschösterreich

. Die Frist für die Er hebung des Protestes wurde inzwischen bis 30. No vember verlängert- Dagegen ist die Frage, wie sich Optanten und in Südtirol ansässige Nichtiialiener und Nickt-Optanten zu verhalten haben, ungeklärt. Regierungsrat Dr. Sie gl von der Bozner Handels kammer hat nun in einer Eingabe an das Zentralamt für die neuen Provinzen auf den Zustand beständiger Sorge und Aufregung hingewiesen, in dem sich viele Parteien infolge der zahlreichen Unklarheiten in diesen beiden wichtigen Fragen

befinden. In einem Memoran dum stellt dann die Kammer die gegenwärtige Lage und die Zweifel dar und macht geeignete Vorschläge zur Klärung. Wir geben den wesentlichen Inhalt der aus gezeichneten Darlegungen wieder: I. Anmeldung vou Forderungen und Schulde«. Mit einer österreichischen Verordnung ist den in Oesterreich wohnhaften Parteien, die gegenüber den neuen Provinzen Gläubiger oder Schuldner sind, die Pflicht zur Anmeldung ihrer Forderungen und Schul den bis zum 2lZ. Oktober 1S21 vorgeschrieben

worden. Das decreto legge vom 21. Juli 19Z1 Nr- 1VZ1 sieht eine analoge Anmeldung in den neuen Provinzen nicht vor. weshalb die Kammer ihr am 6. September l. I. an das Eeneralkommissariat Trient und am 28. September I. I. an das Zentralamt der neuen Provinzen gerich tete Ansuchen Zahl 4478. in gefällige Erinnerung bringt. (Dieses Ansuchen schlug eine analoge Anmeldung in den neuen Provinzen vor. wie sie Oesterreich für seine Parteien anordnete. Die Anmeldung im April d. I. war zu kurzfristig

der neuen Provinzen erliegenden Vorkriegs renten abgestempelt, sondern nur die jener Parteien, die hier heimatberechtigt waren. Es gibt sonach in den neuen Provinzen folgende Ka tegorien von Parteien im Besitze von Vorkriegs- schulden. a) Hier heimatsberechtigte Parteien, deren Titres sich im Zeitpunkte der Abstempelung in den neuen Provin zen hier befanden und abgestempelt wurden. b) Hier heimatsberechtigte Parteien, deren Titres sich in diesem Zeitpunkte außerhalb des Landes befan

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 17.11.1922
Descrizione fisica: 4
sie der Nation nicht weitere nutzlose Schwatzereien auf. Zwei- undfünfzig Spreche- über 'meine Mitteilungen «sind zu viel. Arbeiten wir lieber mit reinem Herzen und großem Üuer für die Festigung des Gedeihens und der Größe der Nation. Der Herr gott helfe mit, meine harte Arbeit zu einem, sieg reichen Ende zu bringen. Dle Reformen in den neuen Provinzen. Zu der Erklärung des Mnisterp äsidenten «Mussolini und zu jenen der 'anderen Minister, die. m diesen Tagen 'abgegeben werden, ver- ösfenllicht

der «Unterftaatsekretär im Minister- Präsidium «Ergänzungen. Zuerst kommt «hierin die juridische Systemisierung.der neuen Provinzen zur Spvach«e. Es wird festgestellt, daß diese Frage nach den. langen Versprechungen der Regierungen der. letzten Jahre eine rasche Lö sung erfordere. Die neue Regierung habe sich «sofort zwei Direktiven vorgelegt, nach denen da- bei vorgegungen werden soll, dieselben sind: Entfernung alle.r erschwerenden b ü r o k r a t «i s ch «e n Organismen und r-afche legtslutlive Angleichung an dke

- alten Provinzen. Zur Erreichung des ersten Zweckes schritt man zur Liquidierung des Zentralamtes für die neuen Provinzen. Die Oberleitung der verschie denen Angelegenheiten ouf die einzelnen Mini sterien sei «bereits im Gange. Die Interessen «der Bürger der neuen Provinzen erleiden dadurch keine SchädiMNg. Die Regionalberatungskom- missionen «bleiben bis Jahresende aufrecht, da mit sie der Regierung bei «der Regelung der fchwiierigen Frage mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Bei der juridischen

Angleichung wird mit der Ausdehnung des Gemeinde« und Proöinzialgesetzes der alten Provinzen auf die neuen Provinzen begonnen werden. Dazu ' notwendig, daß die Provinzialgren zen möglichst rasch festgelegt wer- d e n. Es «braucht dazu einen Willensakt, damit nicht die Sache noch Ämnal verzögert, aber auch nicht überstürzt wird, was natürlich i sm Wirt schaftsleben der neuen Provinzen schaden würde.

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 20.01.1923
Descrizione fisica: 6
. Infolge des vom Abgeordneten Giunta erstatte, rein Berichtes über siiine Untersuchung sah sich der Untevstaatsfe>kretiär Devecchi veranlaßt, hen Abgeordneten Giunta zu fordern. Eintragungen in die Wählerlisten. Rom, 20. Jimner. (Eigenber.) Die „Gazzetta Msiciiale' verlautbart das tgl. Dekret vom 24. Degember 1922, welches die Normen über die Wkdereintraigung in die Wählerlisten der Gemeinden in !den> neuen Provinzen für die An- gichörigen der alten Provinzen^, welche aus den selben gestrichen wurden

, enthält. Es genügt, daß dieselben derzeit >in den Gemeinden der neuen Provinzen wohnhaft sind. Die italienischen Banken der neuen Provinzen. Rom» 20, Jänner. (Eigeniber.) Die „Gazzetta Wiriahe' verlautbart ein 5gl. Dekret vom 21. Dezember 1922, womit die Rechte und Pvi. vilegien der in den! neuen Provinzen auf Grund der alten Gesetze operierenden Bankinstitute, auch auf die Banken der alten Provinzen aus gedehnt werden, welche in den neuen Provin zen Niederlassungen! errichtet haben. De,ret

vom lt. Zänner 1923, Nr. 9, womit das Gemeinde- und provinzial- gesetz auf die neuen Provinzen aus gedehnt wird. (Nicht auteniMe Übersetzung.) (Fortsetzung.) Artikel 29. Die Bestimmungen ' Ar tikel 193 und 2g 1 wenden hinsichtbich der Vor arbeiten und der Feststollungs-Opsrationen so fort -in Kraft treten! und werden entgültig in der Weise und mit Fälligkeit zur Anwendung gelangen, wie dies noch >in einem anderen De« trete hinsichtlich der Materie der Lotal-abgaben festgesetzt morden wird, welches Dekret

über Vorschlag des Finangmiinisters und im Einver nehmen des Ministers des Innern erlassen «weiden wird. Dür das Jahr 1923 sind die Provinzen und Gemeinden ermächtigt, alle für das Jahr 1922 vorgeschriebenen Abgaben einzuhetzen. Artikel 30. T lange die Verfügungen bezüglich der Einhebung der direkten Steuern und des Zwangsverfahrens für die Einhsbunig dm Abgaben an den Staat und an d!ie anderen öffentlichen Körperschaften nicht <aulf die neuen Pwvingen ausgedehnt sind, werden die derzeit iin Kraft

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 08.05.1926
Descrizione fisica: 8
. Oesfeniiiche Arbeiten. Nach Genehmigung verschiedener minder wichtiger Weschlllsse- wird de>r Gntwurs eines Dekretgesetzes genehmigt, das nme Normen! für die Bewilligung des Betrie be» von Schwebebahnen enthält. Ein weiterer Dekretentwurf genehmigt die Verlängerung der Normen für die Hnstandhaltung der öffentlichen Straßen «im Betriebsjahre là/217. Mit dem tgl. Dekrete vom S. Juni 1SW, Nr. SSV, wurde die Ermächtigung erteilt zur Abschließuing von Verträgen! mit den Provinzen, um die Instand haltung

der Straßen zu sichern und die Auftei- umg ver diesbezüglichen Spesen zu regeln. Die Dauer dieser Abkommen wurde ourch die Ver handlungen mit den Provinzen aus SO. Juni 1S2S beschränkt, sei es wegen bevorstehender finanzieller Vorkehrungen, von welchen man sich eine Besserung der lokalen Finanzen ver- sprach, sei es in Voraussicht der demnächst zu erlassenden neuen Normen, welche die Frage der Straßen endgültig regeln werden. Da diese Normen aber noch im Studium sind und da die selben

ài? Mr den! Staat die Notwendig keit voraus, jene Provinzen zu unterstützen, die nicht in der Lage wären, diese Mehrauslagen »» tragen, welche ihnen! aus der Uebernahms dieser Straßen erwachsen, und ist daher die Ein schließung dieser Bestimmung in den Entwurf der Festsetzung größerer notwendiger Fonds, zur Gewährung der genannten -Unterstützungen der Provinzen, untergeordnet. Gz! wurde ferner ein Dekret genehmigt Äber die Bergebuna öffentlicher Arbeiten! an Private oder Köwerschaften; dann ein Dekretentwurf

im Königreiche zu er lassen. Die sowohl in Italien wie auch -in ande ren Staaten ersehnte Vereinheitlichung der Bergwertsgesetzgebung wird der Exekutivgewalt überantwortet, welche sie mit der nötigen Raschheit im Wöge seiner technischen Organe durchführen -kann. Ein anderer genehmigter Ent wurf schafft die Bestimmungen über das ita lienisch-österreichische Moratorium «ab und wird die Mg« Mktà àr dia Schulden und Gut- haben zwischen Personen^ die in den neuen Provinzen und m Oesterreich ansässig find

o. I. die Gesetzgebung über die Alters- und Invalidität?« Versicherung auf die neuen Provinzen ausge dehnt wurde und gleichzeitig die dort in dieser Materie bestehenden Gesetze aufgehoben wur den, war es noch notwendig, die Normen zur Liquidierung der Pensionsinstiwte für Privat angestellte in den neuen Provinzen zu erlassen. Dieser heute genehmigte Entwurf trifft nun die diesbezüglichen Anordnungen und regelt die Uebergangsgeit von der ekren zur anderen Ge setzgebung. Durch zwei weitere Dekreten!würfe

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Volksbote
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Pagina 12 di 12
Data: 02.11.1922
Descrizione fisica: 12
, enthaltend Bestimmungen über den Ersatz der Kriegsschäden, abändert.' Das Dekret Nr. 1321 ex 1921 gilt — obwohl es kein« eigentliche Ausdehnungsklausel enthält — auch für die n«uen Provinzen, weil es sich in der Ein leitung ausdrücklich auf das Dekret-Gesetz Nr. 879 vom 18. April 1920 beruft, mit welchem die für ’ di« alten Provinzen geltenden Bestimmungen über Kriegsschädenersatz (tefto unico Nr. 426 vom 27. März 1919) auf die neuen Provinzen aus- dehnt. Das neue Dekret Nr. 1321 ex 1922 ändert

, wie schon gesagt, den Artikl 3 des Dekret-Gesetzes Nr. 115 ex 1922 ab; und zwar schafft es die Mög lichkeit gegen die Entscheidungen der Kommissio nen für Streitigkeiten (über Kriegsschädenersatz) im Werte von mehr nls 50.000 Lire Beschwerde bei einer Vbertvmmission' einzulegen. Diese Obenkonnniffion hat ihren Sitz in Venedig und besteht aus 7 Mitgliedern. Zwei davon werden von Fall zu Fall von den. Provinzialvertretungen und den Handelskammern, der alten kriegs- beschädigten Provinzen bezw

. von den Landes- verwaltung der neuen Provinzen ernannt. Diese Bestimmung fft offenbar dahin aufzufaffen, daß z. B. bei einer solchen Beschwerde aus der Ve nezia Tridentina die Trientner Lau» desverwaltung di« beiden Mitglieder zu ernennen hat.- Di« Beschwerde muß innerhalb 30 Tagen nach der Hinterlegmig der Entscheidung der Kom. Mission erster Instanz in ihrer Kanzlei einge bracht werden. Das neue Dekret trat am Tage seiner Ver öffentlichung In Kraft. Der Hohmarkr. Meran-Mals: Rundholz- Fichte I. bis III

wir die Jntereffenten aufmerksam, daß das selbe für das heurig« Jahr noch bewilligt wird. Anmeldungen stick wie im Vorjahre an die Fi nanzwachabteilungen bis zum 15: November einzubringe». Ein« amtÄche Verlautbarung die ser Bewilligung wird in Bälde erfolgen. — Eine Prämie für die Lomdwirte der neuen Provinzen? Unter diestm Titel meldet dos „Giarnale dl Roma' wörtlich: „Es wird v»r- sichert, daß on. Fontana, llnterstaatssekretär im Schatzministerium, lange mit dem Ackerbau- mimster über eine Prämie konferiert

habe, wel che den Landwirten der neuen Provinzen für in tensive Kulturen zu gewähren sti. An einer die ser Unterredimgen nahm auch on. Luclani, Mi nister für di« befreiten Gebiete, tell. In den in,' teressietten Kreisen befleißigt nran sich hinstchllich dieser Notiz einer großen Zurückhaltung: dies auch deswegen, weil es sich um Studien handelt, welche in der praktischen Verwirklichung nicht leichten Schwiengkeiten begegnen.' Aragsn und AnSworken« Adresse für Anseoge«: Schrifilei- kann des ^Vottsboke

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Volksrecht
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Pagina 6 di 8
Data: 09.06.1922
Descrizione fisica: 8
an kompetenter Stelle geht hervor, daß der .Prozentsatz der Tauglichen bei . deir Musterungen in den einzelnen Bezirken, im Turchschnitt folgender ist: Bozen 85 Prozent, Meran 78.30, Br ixen 76, Bruneck 74, Cavalese 76.50 Prozent. Die Ziffern. der anderen Bezirke weisen unr minimale Unterschiede auf. Ans' obigen Zahleil ergibt sich- daß d'er Prözeilt- satz der Tauglichen nicht höher ist, als'in den alteil Provinzen Obecitatieils. (Für ucks treffen die Taiiglich- keitsziffern selbstveriständlich nichlt deir

Kern der Wir verwerfen den Militarismus nicht unr irr den Nachfolgestaaten nicht zu kennen, sonst ivitrde sie für eine so hoffnungslose Bewegung kein Geld.hinaus werfen. Auf der einen Seite hört man Klagen und Jam mern, daß die Falllilie des verstorbenen Exkaisers nicht zu leben hat. Auf.der anderen Seite'weiden ungeheure Summen zum Zlvecle einer Linz aussichtslosen groß öster reichischen nwirarchistischeil Propaganda htnailSgeworfeii. für die neuen Provinzen, sondern auch für die alten. -Die. Red

und Reiskkeie solvie voir Teig- Waren, Mehlen, Kleien und Flocken voll Meis, Hafer, ,Gerste und ähnlicher.diätetischer.Produkte, in Schachteln verpackt, zu gestatten. ' - Die deutschen Reparationen an Italien. Dieser. Tage tritt in Rom die deutsch-italienische Kom- alissioir. zusammen, die festgusetzen hat, welche Waren. Deutschland den Italienern^ als Wiedergutmachung zu liefern hat. . Der Miederaufbau Triests. Durch ei» Dekret, des Ministerpräsihelltell wurde, b'einr Zentralamt für die lleneil Provinzen

- und. den Air« - Rom, 8. Juni. J-nt Palazzo'Biminale trat gestern unter dem Vorsitze Exzelliniz Salatas die Zentralbera- tungskomMission für.die wellen Proviilzen zur zlveiten Session znfammen. Es ävaren'die Senatoren und Abge ordneten der neuen Provinzen, der Bürgermeister von Triest,, die Präsidtylteii der provisorischen Landesaus- ,schlisse der Venezia Trideiltina und der'Venezia Giulia erschienen. . Der - Generalköntinissär der Venezia Ginlia war für nachmittags angemeld'et, ivähreiid. sich Senator

der Zentralberatlingskommission an die einzelnen^ Mini sterien-macht. Redner gab dann einige Richtlinien für die Vereinfachung der Gesetzgebung in den neuen Pro vinzen, wo teils österreichische, teils die eigentlichen ita lienischen und teils, auch '-noch die Verordnungen des Heereskonfmandos in - Kraft sind. Salata setzte sich wei ters für die Errichtung einer ständigen Kontmission Vei der Kanmrer und beim Senate für. die Angelegenheiten der neuen Provinzen ein. und zählt, die Vorteile^ einer solchen Einrichtung mittels des fraiizösischell

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Alpenzeitung
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Pagina 6 di 6
Data: 02.04.1936
Descrizione fisica: 6
der Sparinstitute an sichere Hände, damit die nationale Assimilie rung auch durch dieses Mittel rasch fortschreite, und Vereinigung der verschiedenen lokalen Sparkassen in eine einzige Provinzialkörperschaft, was übri gens einem allgemeinen wirtschaftlichen Grund satze entspricht, der auch in anderen Provinzen durchgeführt wurde, manchmal mit einem Opfer mancher lokalen Körperschaft mit alter ausgezeich neter Tradition und anerkennenswerter Verwal tung. Bereits im Jahre 1930 wurden die Sparkassen von Bressanone

der fascistischen Märtyrer, die im Hause des Fascio von Bolzano errichtet wird. Hierauf befaßte - sich der Sekretär der Union mit der Tesserierung im Jahre 1935. Die Zahl der Mitglieder erreichte 8659. Durch das Stellen vermittlungsamt wurden in den Betrieben der Provinz 5569 und in Betrieben anderer Provinzen 934 Arbeitslose untergebracht. Einhaltung der Arbeitskontrakte Für die Einhaltung der Arbeitskontrakte wurde ein entsprechender Ueberwachungsdienst einge führt und zu diesem Zwecke zirka 150 Kontrollen

, entwendete bei einem Spaziergange durch die Felder ihrem Begleiter die Geldtasche, die eine kleine Summe enthielt. Sie wurde deshalb zur Anzeige gebracht. Vie Jagd aus Zugvögel ist verboten Der Ministerialkommissär für die Durchführung des Jagdgesetzes in den neuen Provinzen, On. Vittorio Dalla Bona, hat dekretiert, daß die Aus übung der Jagd und des Fanges von Zugvögeln vom 31. März 1936 in den Provinzen Bolzano, Trento, Trieste, Gorizia, Fiume, Istria und in jenen Gemeinden der Provinzen Belluno

und Udine, wo das frühere österreichische Gesetz gellend war, verboten ist: mit Ausnahme der 6. Zone, für welche die Bestimmungen des Ministerialdekret» vom 20. März 1936 gilt. Auf Vorschlag der Delegierten des Ministerial- kommissärs der genannten Provinzen kann dieser eine besondere Erlaubnis für die Jagd auf Schwimm- und Sumpfvögel in den Jagden, wo die Ausübung mit Erfolg durchgeführt werden kann, bis zum 3ü. Mai erteilen. kirchlich e Nachrichten Pfarrkirche. Am Donnerstag, 2. April, von halb

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.08.1940
Descrizione fisica: 4
der vbstproduzenten und Exporteure unter dem Vorsitz des Nal.- Rates Boc capifuoco. interessierten Provinzen in Fühlung zu Unter dem Vorsitze des Nationalrates Boccadifuoco, der vom Präfekten für eine Aussprache über den Obstexport eingela den worden war. und im Beisein des Na tionalrates Miori und anderer Vertreter der interessierten syndikalen Organisatio nen, fand im Provinzialrat der Korpora tionen eine wichtige Versammlung der Obstproduzenten und Obsthändler der Provinzen Bolzano und Trento statt

hin, daß die Zentralbehörden recht zeitig von der Revision der einzelnen Obstpreise informiert werden. Nat.-Rat Boccadifuoco befaßte sich dann mit der Tätigkeit, die bis jetzt von der Kommission für die Provinzen Bol zano und Trento entfaltet wurde, und wies darauf hin, daß es angezeigt ist, die Interessen der cnderen Provinzen, die für den Obstexport in Betracht kommen, mit denen der Dolomitenprovinzen in Einklang zu bringen. Zum Zwecke des Zusammenwirkens zwischen den einzel nen Provinzen wird am kommenden Montag

in Roma eine Versammlung ab gehalten. Nat.-Rat Miori berichtete dann über die von der interprovinzialen Kommis sion entfalteten Tätigkeit und über die Preise. An der Diskussion beteiligten sich ver schiedene Produzenten und Exporteure der beiden Provinzen. Erleichterungen für die Pachlzahlung bei Gaslbetrieben Der fascistiche Nationalverband für Gasthofwesen und Reiseverkehr und der Nationalverband der Hausbesitzer haben den bezüglichen Prooinzialfyndikaten ein interföderales Rundschreiben übermittelt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 8
Data: 05.11.1920
Descrizione fisica: 8
der Beamtcnkammern Bozen und Trient Exzellenz Salata, dem Vor stand des Zentralamtes für die neuen Provinzen in Rom. eine Denkschrift über die wirtschaftlichen und rechtlichen Forderungen der Staatsangestell- ten. Die Abordnungen wurden Exzellenz Sala ta von den Abgeordneten Dr. Wilhelm von Wal ther und Dr. Alcide Degasperi vorgestellt. Die Abordnungen betonten vor Exz. Salata die dringende Notwendigkeit einer sehr raschen Re gelung der wirtschaftlichen und rechtlichen Ver hältnisse 4>er Staatsangestellten

in den neuen Pro vinzen und wiesen ganz besonders auch auf die unhaltbare Lage der Pensionisten bin. Nach einer ,Der Ttroler' eingehenden Ausspr-'^, der bereits eine lange Unterredung mit C <z. Salata am 14. Oktober vor angegangen war, wurden die Forderungen unge fähr in folgende Sätze zusammengezogen: 1. So fortige Einberufung von Teilkommissionen, deren Hauptaufgabe es sein soll, die wirtschaftliche Gleich stellung der unteren Kategorien der Staatsange stellten in den veuen Provinzen mit den entspre

chenden Kategorien in den alten Provinzen sobald als nur möglich herbeizuführen. (Die Einberu fung wurde bereits am 15. Oktober von Exz. Sa lata angeordnet.) 2. Die Teilkommissioncn hätten die wirtschaft lichen Verhältnisse der Staatsangestellten in den neuen und allen Provinzen zu vergleichen. Die aus diesem Vergleiche der wirtschaftlichen Ver hältnisse hier und dort sich ergebenden Unterschiede werden durch Bewährung von monatlichen Vor schüssen ausgeglichen, d. h.i den Staatsangestellten

in den neuen Provinzen, die iu aeringeren Bezü gen stehen als die Staatsangestellten in den alten Provinzen, sollen sofort nach Feststellung , ihres geringeren Einkommens monatliche Vorschüsse ge währt werden. Die daraufhin zu erwartenden Gehaltserhöhungen sollen vom 1. Jänner ILA an nachgezahlt worden Die Teilkommissionen haben sich ausschließ lich mit der Regelung der wirtschaftlichen Fragen zu befassen. Die endgiltiqe Regelung der rechtlichen Verhältnisse soll bei Währung aller erworbenen Rechte

einer eigenen Zentralkominission vorbehal te» bleiben. 4. Bezüglich der Angestrebten allgemeinen Er höhung der Teuerungsuilas-en will das Zentral amt für die neuen Provinzen innerhalb des Mo nates November antworten. Der Verband der öffentlich Angestellten in Südtirol füblt es als seine Pflicht, den Abgeord neten Dr. Willielm von Walther und Dr. Alcide Degusperi für ihre tatkräftige Unterstützung der ! ganzen Angelegenheit wärmstens zu danken Wie mutz man für Oesterreich optieren? Laut Friedensvertrag

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Der Burggräfler
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Pagina 4 di 10
Data: 24.10.1923
Descrizione fisica: 10
angetretcn. Infolge der durch das kgl. Dekret vom 14. Juni 1923 verfügten Abtrennung der Gerichts- b e z i r k e A m p e z z o, L i v i u a l o n g o, N e u - markt und der Gemeinde Tramin sind die Han- delskammcrräte Josef Tapfer und Annibale Verzi ihrer Mandate verlustig gegangen. Ich spreche die sen Herren für ihre Mitarbeit den besten Dank der Kammer aus. .Am 19. Juli 1923 fand bei der Handels- und Gewcrbckammcr Venedig eine Besprechung statt, bei welcher die Handelskammern der neuen Provinzen

, das; sich daraus keine nachteiligen Rückwir kungen auf das Wirtschaftsleben ergeben. Die Frage der Ztegelung der Forderungen und Schulden zwischen den Angehörigen der Neuen Provinzen und Ö st e r r e i ch ist nunmehr soweit gelöst, das; die Errichtung eines °Abrechnungs- und Ausgleichsamtes in Triest mit zwei den Handelskammern Rovereto und Bozen anzugliedernden Sammelämtern in Vorbereitung steht. Da die bisherigen Komitees der Gläubiger und Schuldner seinerzeit von den Jntercsientcn als deren Vertrauensmänner

, der Gemeinden und der Jnteresienten aufzu bringen wären. Mit 1. Juli 1923 wurden sämtliche bisher noch nicht ausgedehnten italienischen Steuern und Ge bühren auf die inuien Provinzen erstreckt. Der Handelskammer ist in der Aufklärung der Handels und Gewerbetreibenden über diese Vorschriften ein neues ausgedehntes Wirkungsfeld erwachsen. Lei der ergeben sich bei der Anwendung der Gebühren vorschriften verschiedene Unklarheiten, da diese sich manchmal auf Gesetze beziehen, die auf die neuen Provinzen

Enquete der Gewerbegenossenschaften mit der Frage der Aus hebung der Gewerbeordnung befaßt und schon damals, wie alle anderen Handelskammern der neuen Provinzen der Regierung für diesen Fall gewisse Wünsche der Interessenten unterbreitet. In ihrer letzten Mitteilung wünscht die Re gierung nun, die Kammer möge: 1. Alle jene (bisherigen) Gesetze anfühven, die durch die Aufhebung der Gewerbeordnung irgendwie be rührt werden. 2. Die Frage prüfen, wie und in wieweit die auf Grund der Gewerbeordnung bisher

in die dreißig. Die bedeutungsvollsten hievon sind: Baugewerbe- gesetz, Ausoerkaufsgesetz, Ladenschlußgesetz und Handlungsgehilsengesetz. 2. Bezüglich des Schutzes der bisher erwor benen gewerblichen Rechte der Einzelposten schlägt die Kammer vor: Alle Gewerbebevechti- gungen und Konzessionen sind aufrecht zu hal ten, auch wenn in den alten Provinzen andere Voraussetzungen hiefür bestehen, da die Ge- werbevechte doch als die ausschließliche Grund lage der Existenz angesehen werden müssen. Deshalb muß

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