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Giornali e riviste
Alpenzeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 07.12.1926
Descrizione fisica: 8
Provinzen Der Reg!!eru»rg?«ches kündet «fol!gen«devmaßcn die NvtwendigkeÄ der Schaffii-ng neuer Pro- rinzen mi: Die gegenwärtig bestehende Einen lung du Pro-vinzeii h:k seit der Ginkgung ldes Königreiches kerne besonders ins Gewicht fal lende Aenderungsii ersahreii. Die Nationale Regierung hat sofort, nachdem sie ans Ruder fiokommen, aus goiriichtigen Prinzipsgründen die Möglichkedb der UnterdrückuiD «der Provin zen ausgeschlossen, um an Hre Stelle eine Or- ganifiernng auf roBonüi«ler B^sis treten

der ge genwärtig bestehenden Pr0«viriize!i!>àii!iil-nig läßt ohne weiters das BowuUlssiin auskommen, daß viele Provinzen eine Mi uveite Ausdehnung auf-- wcilsen, auf daß die Behörden und Organe am deren Spitze an àe wirtfarne und «'iriüiensioe Arbeit schreiten können. Die vielfältigen um- fassenden FuiBiionen, welche die nou>e Gesetz- gcbmilg von den Provii'NAorgalnekl, den 'selbstän digen und den der Regierung unterstehenden, fordert, erhc«dschen, daß die «Gebietszone, inner- halüi derer sie ih re TAigà'it

auszuüben haben, 'sich in opportuner Weife An gewissen entspre- cheniden Treugen hake, umso mehr, wenn m>un auch den ansehnlichen Beoölkemngszjilwachs in Betracht ziehid. In der TM iveren die IM von» KS Provinzen im Äahre 1870, o«ls Julien 27 Millionen Ein wohner gWte, ausreichend war, iso tarnn dies setz» n!i !ch«t niehr ider -Fall ssiln^ da die Eiiniwohner- zalhl bereits Mlf über 42 Millionen angewachsen ist, wenn auch deren Anzahl um fünf Nlich dem Kriege verryehrd !wurde. «Außerdem hc»ben «die neuen

in gewissen Zonen, uamenÄich im Grenzgebiet, iu die Hanid zii geben, rà'ten zìi einer allgemeinen Revision der Proviuzeintei- lungen, um deren Territoriuni dort, wo es au- kitaimitevinaßeii zu ausgedehnt >w!ar, e«inzu-> schränken nnd neue Provinzen >a^>°zustelle>i, in d'ren Grenzen die Arbeit der Präfekten, wie es ein Gàt der Roàen^igcei't« erheilscht, rasch und lrirki'am vonistàii gehen konnte. Die Berineh- mlüig der Provmzeii bringt' ni'it sich, è>ci^ es prak tisch lmopporwn 'àe, »wch länger die wenig

werden wird, 'da die 'Unterdrückung der Untevpräfektu- ren es erni'ögVchen «wird, den BMirsnifsen der neuen Aemter gerecht zu werden, nicht bloß, ohne irgend à Plus in «der «Ausgabe, sondern sogar mit einigen CllsparMeu mili «Rücksicht ans die Gss!-niàui^aben, die durch «die bestehenden orglMschsu Dabellen vorgesehen siild. Art. 1. Es -werden folgende nene Provinzen errichtet: !l. Provinz Aosta« mi>d Aost«a >a«ls «Haupwrt. 2. Provinz Bolzano mit Bolzano als Hauptort; dieselbe umsaht die Gemeinden der Bezirke Bolzano, Bressanone

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Giornali e riviste
Alpenzeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 03.06.1926
Descrizione fisica: 8
Sette 2 »Vlpenzeüung* Vonnerstag» d«n S. SM ISA. Kongreß der Provinzen Italiens in Trento Wk wir bsreits kurz berichteten, beffami am letzten àmàg der Kongreß der Provinzen JtaNens, der von Sr. Exzellenz Federzoni selbst eröffnet wurde und dessen Eröffmingsrede wir bereits am Dienstag brachton. Me Kongreslsisten waren zum Gwhteil be- roits am Samstag in Trento «iingstrosfen und nckh dem Empfange des Innenministers im RaHause àgoben sie sich in das Mite Schloß del Wirwn Consiglio

der Re» gìerung, Exz. Federzoni, und den Vertretern -aller -Provinzen Italiens, die isich in der denk« würdigen Stadt Trento zur Behandlung wich tiger Fragen der Provinz eingefunden hatten, den Herzlichsten Willkommensgmß. Mit beweg ten Morton gedachte er auch der Brüder jen seits unlseres Meeres, die gezwungen ferne blei ben müislsen, de rem wir >aber niemals vergessen wsrÄM. Mit ergreifenden Worden gedachte er dann der Heiligkeit des Ortes, wo der Kon greß seine Arbeiten beginnt. Hier, sagte er, sprechen

der Präsident der Vereini gung der Provinzen, Gr. Uff. Fabbri, welcher nach Begnüßtlmg dos Mm,iste w und der Behör den erklärte, daß dieser -Kongreß eiigsntll-ch in Trieste geHalden werden sollte die plötzliche Entscheidung ifür Trento durch einen nördlichen Hauch veranlaßt >rourde, der unser Recht >cmf dieses Gebiet -itn Zweifel ziehen woMte. Italien will ruhig in seinem Hause leben, beschützt von seinen natürlichen Grenzm. Heute ist hier, Hagte der Redner, -gang Italien vertreten und betont

und geht dann am dag Stnaßenpwblem über, das noch der Losung Harrt. Di eise Unsicherheit trifft in erster àie die Provinzenisehr schwer. Dieses Problem be- jd«rf einsri dringenden Lösung in unserer Zol-i dös rögen Auto Verkehres. Die heutigen Auto straßen genügen NM mehr. Nachdem er den WeWand der Provinzen fiir die armen Mütter -und Kinder beihandelt hatte, bricht er eine Lanze Ur die DezenitrMsierung, -wozu dmì Staate die Provinzen zur-Verfügung stünden. Werschie- dene Funktionen des Stiaates

von rechtmvegen einen Sitz im ReMsdlrektvàim innebat. Sekr interessant und lehrreich waren die AugMMngen Mer die Irrenanstalten, welche böümilNch «Vn tisn Provinzen wer« don. Der Berichte sbatter verwies auch ttuf die Beliotstungen der Provinzen fiir die Möblierung der Präfekturen im dUnterprüifekturen und der Wohnungen dev Präsekten und UnverprÄfekten. Der Präsident Gr. Uff. Fabbri berichtet hier» «ms unter stürmischen Beifallsbezeigungen Wer das finanzielle Problem der Provinzen und der »anwesenden

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 13.12.1921
Descrizione fisica: 8
Seite 4 Südkiroker Landeszeikung'. Die Lehrbcfähigungrükplome. Dom Pressedienst des Ge- neralkommissariates wird verlautbart: In der „Gazzetta Uffi- ciale' wurde das erst jüngst vom Ministerium für Unterricht (Spezialamt für die neuen Provinzen) eriassene Dekret, be- lresfend die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrbefähi- gungsdiplome, die van Bürgern der neuen Provinzen an öfter- reichlichen Universitäten erworben wurden, veröffentlicht. Durch diese Vorkehrung wird eine sehr verwickelte

und bisher strittige Materie aufgeklärt. Es werden die G'uppsn jener Gegenstände angegeben, für die die Lehrbefähigungszeugnisse gültig sind, desgleichen in Zusammenhang mit der verschiedenen schul- administrativen Einrichtung der alten Provinzen, die praktiscben Wirkungen für welche die Gültigkeit der Doktorate (Wissenschaft- liche Doktorgrade anerkannt wird. Besuchers wichtige Bestim mungen enthält dieses Dekret, betreffend die Lehrbefähigung an Mädchcnlyzeen und Normalfchulen

(Lehrerbildungsanstalten) sowie betreffend die Anerkennung des Privatdozentenrechtes, dos an österreichischen Universitäten vor den» Waffenstillstände erworben wurde. Das Dekret regelt ferner mit kluger Vorsicht und Einschränkung die Anerkennung der jenseits der Grenze vollendeten Universitätsstudien solcher Studenten, die die Gyni- nasialstndien bereits vor dein Waffenstillstand in den neuen Provinzen vollendet haben. Dieses Dekret regelt auch die Er- langnng von Lehrbefähignngszengnisscn an den Universitäten

Grundbesitze, die durch den Krieg Schaden gelitten haben, auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. Die Verwaltungen von Provinzen, Gemeinden, Kirchen und öffentlichen Wohltätigkeitsanscalten, die durch den. Krieg Schaden erlitten haben, mögen, wenn noch nicht geschehen, innerhalb 6 Monaten nach der Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta llfficiafc', also vor dem 24. Mni 1922, die erlittenen Schäden beim Beratungsausschnß des Generalzivil- kommifsariatcs in Trient, nach den Vorschriften

(' Molle) oder 150 Lire (bei Seide) übersteigt. Anmeldung jugoslawischer Kronen. Der Pressedienst ver- lautbort: Die Besitzer jugoslawischer Noten werden dringend gebeten, dieselben beim Generalzivilkommissariat in Trient an- zumelden, damit dieses die Anmeldungen an das Zentralamt für die neuen Provinzen weltergeben kann. Die Anmeldungen müssen vor dem 31. Dezember 1921 geschehen. Freigabe beschlagnahmter Güter in Amerika. Die ameri- kcmisch Negierung hat erklärt, daß sie den italienischen Staats

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 24
Data: 27.06.1833
Descrizione fisica: 24
sich ein feuriger Lavastrom gegen Torre del Greco, welcher jedoch bisher noch keinen Schaden angerichtet hat, sondern bloß ein interessantes Schauspiel gewährt. Griechenland. Unterm IS. April ist folgende königl. Verordnung über die Eintheilung des Königreichs Griechenland und dessen Verwal tung erschienen: „Art. 1. Das Königreich Griechenland ist in ld Departements und 47 Provinzen getheilt. In jeder Pro vinz sollen sofort Gemeinden errichtet und deren Bezirke be stimmt werden, lieber Anzahl und Benennung

der Gemein den wird seinerZeit eine besondereVerordnung erscheinen. — Art. g. Die Departements des Königreichs sind folgende: 1. Arga lis und Korimh. 2. Achaja und Elis. S. Messenien. 4. Ar kadien. s. Lakonien. k. Akarnanien nnd Aerolien. 7. Phokis und Lokris. 8. Attika und Böotien. g. Euböa. IN. Die Ky- kladen. — Art. 3. Das Departement ArgoliS umfaßt die bis herigen Provinzen Nauplia, Arges, Nieder-Nakaje' und Ko- rinth nebst den Inseln Hvdra, Spezzia undPoros; es zerfallt in sechs Bezirke; Hauptstadt

des Departements ist Nauplia.— , Art. 4. Das Departement Achaja undEliS umfaßt die bishe rigen Provinzen Aostizza , Kalavrita, Gastuni und Pyrgo, mit Ausschluß der auf dem linken llfer des AlpheuS liegenden Theile der letzteren Provinz; es zerfällt in vier Bezirke; Haupt stadt ist Patras. — Art. s. Das Departement Messenien um faßt anßer dem auf dem linken llfer des AlpheuS gelegenen Theile der Provinz Pyrgo die bisherigen Provinzen Phanari, Arkadia, Methone, Navarino, Koron, Kalamata, Nist, An- drussa

, Jinplachika und Mikromani, Gränze gegen EliS ist der Alpheus, Gränze gegen das westliche Lakonien die „Verga' genannte Kette des Taygetus; es zerfällt in fünf Bezirke; Hauptstadt ist Arkadia. — Art. 6. Das Departement Arka dien enthält die bisherigen Provinzen Leontari, Karitene, Tri polis , San Pietro und Prasto; es zerfällt in vier Bezirke; Hauptstadt Tripclizza. — Art. 7. Das Departement Lako nien umfaßt die bisherigen Provinzen Mistra, Malvasia und Mani und zerfällt in vier Bezirke ; Hauptstadt Mistra

(Sparta). — Art. 8. Das Departement Akarnanien und Aerolien um faßt die bisherigen Provinzen Z5eromcro, Vonizza, Valto, Zigo, Naupaktos, Kravari, Apokuro, Karpenissi und Agrafa; eS zerfällt in fünf Bezirke; Hauptstadt Vrachori. — Art. v. Das Departement Lokris nnd PhokiS enthält die frühern Provinzen Zeitnni, Patrassiki, Liboriki, Malandrino, Talati, Budo- nizza, Salona und Gala^idi; zerfällt in vier Bezirke; Haupt stadt Salona. — Art. 10. DaS Departement Atlika und Bö otien umfaßt diese Provinzen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 09.05.1923
Descrizione fisica: 8
Nai 1S2Z. Mittwoch, den 9. Mai 1S23. .Der Tiroler' Seite 5 Einige Abänderungen des geltenden Zivilrechtes welche am 2. Juni 1923 in Kraft trete». Wie wir gestern kurz berichteten. verlant- birt die Gazzetta Ufficials Nr. 103 vom 2 Nii das kg!. Dekret vom 22. Apri! lL23 Nr. 8S3. durch welches die sog. Präliminar bestimmungen des ital. Rechtes auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Diese Präliminarbestimmungen sind uruer Sem Tiere! „Bestimmungen über die Verlautba rung, Auslegung

sehr interessant und werden zu mancher vcrschie^-enen Auslegung Anlaß geben, La !üs Ausdehnungsdekret einige Fragen nicht ganz deutlich behandelt und löst. Nachsehend veröffentlichen wir das Aus- dchnungs^ekret und geben die ausgedehnten rii. Bestinunungen in eigener UeberseZ.mg si. » Art. 1. In den neuen Provinzen werden verlad- l»ri und haben Geltung die Art 2 bis 12 der Bestimmungen über die Verlautbarung, Auslegung und Anwcn- Gesetze im allgemeinen, Art. 13Z1 Ks itai. bürgerlichen Gesetzbuches und Art

cher 'Art auch die Güter seien oder wo Im mer sich diese befinden. Nach diesem Artikel bleiben also die Be stimmungen des österr. Erbrechtes in den neuen Provinzen für Angehörige der neuen Provinzen in Kraft: die Erbfolge von Ange hörigen der alten Provinzen, auch wenn diese hier wohnhaft sind, ist nach den italienischen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Die Ausdehnung dieses Artikels hat also interessante Wirkungen zur Folge. Art. S: Die äußeren Formen der Rechtsgeschäfte

des Ortes, in welchem die (einzelnen) Vorkehrungen getrosfen wurden, zu regeln: wenn die ausländischen Parteien demselben Staat angehören, so ist derer! nationales Gesetz anzuwenden. Hinsichtlich der Form der Verträge »nd Akte des letzten Willens bleibt also das Ter- ri'.orialitätsvrinzip aufrecht, so daß in de» neuen Provinzen die Farmen durch die gel tenden österr. Gesetze bestimmt werden: je doch bleibt es Nichtangeiwrigen der neuen Provinzen überlassen, die Fsrmen des ital. Rechtes zu wählen

, vorausgesetzt, daß >ille beteiligten Parteien Nichtangehörige der neuen Provinzen sind. Art. 10. Die Kompetenz und die Formen des Prozesses werden durch das Gesetz des Ortes, in welchem das Urteil erfolgt, ge regelt. Die Mittel zum Beweise der Obligatio- nen werden durch die Gesetze des Ortes. In welchem der Vertrag geschlossen wurde, bestimmt. Die Urteile, welche von ausländischen Gerichten in Zivilsachen gefällt wurden, werden erekutiert, wenn sie in den von der Zivilprozeßordnung festgesetzten Formen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 10
Data: 18.10.1830
Descrizione fisica: 10
auS Antwerpen vom 6. Okt. ist der Prinz von Oranien dort angekommen, um die zeitliche Regierung der belgischen Antheile, welche die königliche Authorität anerkennen, in Folge nächste» hender Verordnung zu übernehmen : „Wir Wilhelm, durch Gottes Gnaden König der Niederlande, Fürst von Oranien-Nassau, Großherzog von Luxemburg ?c. In Erwägung, daß in der dermaligen Lage der südlichen Provinzen deS Königreichs die Wirksamkeit der Regie rung auf die Theile dieser Provinzen, wo Ordnung und Ruhe bisher erhalten

worden sind, in der Residenz zu Haag nur mit Schwierigkeit ausgeübt werden kann; im Äerlangen, dieser Nachtheile abzuhelfen, und zu glei cher Zeit die Gelegenheit herbeizuführen, die Bemühun gen der gutgesinnten Einwohner dieser Provinzen zur Herstellung der Ordnung und Ruhe dort, wo sie gestört worden sind, unmittelbarer zu unterstützen: in Anse hung der uns am i. d.M. von inehrern angesehenen Ein wohnern dieser Provinzen «vergebenen Adresse, haben wir verordnet und verordnen: Art

. ». Unser vielgeliebte Sohn, der Prinz von Oranien, wird von uns beauf ?> tragt, in unserm Warnen temporär alle südlichen Pro viazen zu regieren, in welchen die gesetzliche Authorität anerkannt wird. s. Er wird seine Residenz in der Stadt Antwerpen aufschlagen. Ä. Er wird, so viel als mög lich , die Bemühungen der gutg»sinntrn Einwohner zur Herstellung der Ordnung in den Theilen der Provinzen, wo sie gestört worden ist, durch Mittel der Aussöhnung unterstützen und befördern. 3. Unser StaaiSminister, der Herzog

V. Okt. folgende Proklamation erlassen: ,»Wir WilhtlM, Prinz von OranieN-Nassau, an die Einwoh- ner der südlichen Provinzen des Königreich«. Von dem Könige, unsern erlauchten Vater, temporär mit vir Re gierung dir südlichen Provinzen beauftragt, kommen wir in eure Mitte zurück, mit der Hoffnung, dort zur Wiederherstellung der Ordnung, zur Wohlfahrt des Va terlands mitzuwirken. Unser Herz blutet ob den Leiden, welche ihr erduldet habt. Mögen wir, unterstützt von den Bemühungen aller guten Bürger

werden können, haben Se. Majestät schon pro visorisch den südlichen Provinzen eine besondere Admini stration bewilligt, deren Haupt ich bin, und die ganz aus Belgiern besteht. Die Geschäfte sollen dort mit den Administrationen und den Privaten in der Sprache, welche sie wählen, verhandelt werden. Alle von dieser Regierung abhängigen Stellen werden an die Einwoh ner der Provinzen, welche es bilden, verliehen werden« Im Bezug auf den Unterricht der Jugend wird die größte Freiheit gelassen werden. Auch noch andere Ver besserungen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 16
Data: 04.11.1830
Descrizione fisica: 16
aeaen dies- Krankheit keimt, so '.mmt man überall zum Gebethe ftme Zuflucht. In Petersburg, das,n einer E.,ls-rnu»a von fünf Stnnven unl einem Kordon umge ben itt sino öffentliche Kirchengebethe angeordnet, und die aan;e Bevölkerung strömt nach den heiligen Stätten, um die Abwendn».«, deö Uebels vom Himmel zu erflehen. -- Die in den mittäglichen Provinzen des Reichs liegen den Truppen sinv zum Theil weiter aus einander verlegt worden, und oie vomPruth kommenden haden ihre Jn- Nradirnna

Provinzen gänzlich auf gehört habe. Bei diesem Zustande der Dinge muß sich von jekt an unsere Sorgfalt bloß auf die geireuen nörd lichen Provinzen beschränken; eS werden daher nicht nur ihre Mittel und Kräfte einzig zu ihrem eigenen Interesse angewendet werden, sondern die Maaßregeln der gesetz mäßigen Gewalt sollen auch einzig diese Provinzen be treffen. Die Vorschläge, die man von unserer Seite Ihrer Versammlung zusenden wird, werden in diesen Ansichten gemacht werden. Auch wünschen

wir, daß sie durch Eure Edle und Hochmögende auf diese Weise be trachtet und behandelt werden, und daß Eure Edle und Hochmögenden sich von nun an bloß alö Repräsentanten der nördlichen Provinzen betrachten , bis wir hinsichtlich der südlichen Provinzen einverständlich mit unsern Alliir- ten das Geeignete werden enlschieden haben.' B r ü ßel, den 2/j. Okt. ES ist hier eine Prokla mation des provisorischen Oberbefehlshabers der belgi schen Truppen, Brigadegenerals Nypels, datirt Brü ssel den 22. Okt. »V3o, erschienen, worin

. Um diesen Zweck zu erreichen, wird eine starke und regulirte Armee sich, versammeln. Jene aus euch, welche in ihre Heimath zurückgekehrt sind, Jcne, welche noch bei den fremden Negimenlcrn zurückgeholten wer den, sollen sich unter den Fahnen der Unabhängigkeit aufstellen B r ü ßel, den 2K. Okt. Der Central - Ausschuß hat aus den Vorschlag des Ausschusses des Innern am 22. d. eine Verordnung folgenden wesentlichen Inhaltes erlassen: „ES werden provisorische Negierungs - Reprä sentanten in die Provinzen

zc., welche den Wahloperationen Hindernisse legen, oder zur Erhal tung dcrOrdnung und zur Vollziehung der Gesell nicht aufrichtig mitwirken würden, provisorisch zu suspejidiren. Die Civil - und Militär-Gouverneure der Provinzen und die Provinzial - Kommissäre sind von der vorstehen den Verfügung ausgenommen. Die prov. RegirrnngS- Repräsentanten sollen sich in der Provinz, wohin sie geschickt worden, mit den Civil - Und Militärbehörden wegen Rückberufung der Militzen unter die Fahnen und Organisirung der Nationalgarde

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 22.02.1924
Descrizione fisica: 8
. Bericht des Dr. Siegl über die Beratungen der Minisierialkommissioa zur Neuregelung des Gewerberechtes. sehgebung in den alten und iieuen Provinzen, di« dos Nebeneinanderbestehen zweier verschiedener Gesetzgebungen im einheitlichen Staat« nicht ge statte. Dazu kommt die Unmöglichkeit, die Ge werbeordnung als solche etwa aus die alten Pro vinzen ausdehnen zu kö-nnen, weil di« italienische Staatsverwaltung anders als di« frühere öster reichische organisiert ist und daher keine Ge werbebehörden

Provinzen sür die Gewerbe ordnung nicht jene Wertimg aufbrachten, wie fi« bei uns zu finden war. Sein Befähigungsnachweis ntchr. Mit dem Zolle der Gewerbeordnung schwindet auch die Einteilung der Gewerbe in freie. Hand- Der wichngst« Punkt der heutigen Sitzung war der ausführliche Bericht des R«g.-Rat«s Dr Si«gl über di« Beratungen der Mmistenal- kommission zur Neuregelung des Gewerberechtes. Reg.-Rat Dr. Si«ql hat als Mitglied dieser Kom mission an den Beratungen derselben teilgenom men und «stattete

nachfolgenden Bericht, der mit gespannter Aufmerksamkeil seitens des Plenums entgegengenommen wurde. Der Berichterstatter führte aus: Durch ein Dekret des Ministeriums für Na- tionalökonomi« vom 22 Jänner l. I. ist ewe eigen« Kommission eingefetzt worden, die bsam- trag: wurde, die Frage der Abänderung und eventuellen Aufhebung der Gewerbeordnung und rhrer Nebengesetze m dm n«uen Provinzen zu studieren und diesbezügliche Vorschläge dem Mi nisterium zu erstatten. In diese Kommission wurden berufen

, abgesehen von dem Befähigungsnachweis 'ür den Gemilcht, wareiihandel auch die einschräükenden Bestim mungen üb«r das Airfsuchen oon Bestellungen. Die sonstigen Bestimmungen der alten Ge werbeordnung werden durch die diesbezüglichen in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen die im wesentlichen keine großen Verschieden h«it aufweisen, ersetzt. Aushebung verschiedener anderer gewerblicher Gesehe. Bon den Tlebr»gesehen zur Geivsrbcordnunq werden, im, die wichtigsten «n^iführen, aus gehoben: Das Gesetz

über die Sonntagsruhe, an deren St«lle die analogen Gesetze der alten Provinzen treten, das Ladenschlußgefeeß. das sigemlich schon durch das Gesetz über den Acht-Stimden-Tag auf gehoben ist. das Avsoerklmfsgeseh. da» durch kein anderes ersetzt wird, das Handlungsgehilfen, zefetz. das durch das ital. Gesetz über den „Eon- tratto d'impiego peivato' ersetzt wird, dos « de» wesentlichsten Pimkten für den Angestellten zun- sti«er ist. Eine besondere Besprechung erheischt die Aushebung de» Vauqeiverbegesetzes

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 1 di 12
Data: 21.10.1922
Descrizione fisica: 12
3. Jahrgang Das Dekret über die neuen Provinzen. Wir bringen im folgenden den vollständigen Wortlaut des Gesetzesdekretes über die Neu regelung der Verwaltung der neuen Provinzen, das wir vor einigen Dagen bereits auszugsweise veröffentlicht haben. Art. 1. Die Generalzivilkommissariate für das Julische und Tridentinische >Denezien sowie das Zivilkommtsfariat in Zara werden aufge hoben, ohne Präjudiz für die definitive Provin- zialabgvenzung. die zukünftige Regelung der Gesetzesangleichung

und di« Neuordnung der Verwaltung überhaupt. Öti den annektierten Gebieten wird die Lei tung der Provinzen Präfekten übertragen, die ihren Sitz in Trieft, Trient und Zara haben. Art. 2. Die Zivilkommissäre für die 'poli tischen Bezirke erhalten die Bezeichnung Unter- prafekten. Ihr dermaliger Amtsbereich und ihre Befugnisse bleiben unverändert. Wo im Sinne des Art. 2 des kgl. Dekretes vom 31. Au gust 1921 Dize-Generalzivilkommissariate be stehen. werden deren Funktionen, die durch Dekret des Ministeriums

, des Innerst verändert werden können, von Vize-Präfekten ausgeübt werden. Art. 3. Ln dM annektierten Gebieten findet die Bestimmung des Art. 8 des Gesetzes über die Provinzial- und I Gemeindeverfassung vom 4. Februar 1915 Anwendung. Art. 4. Das Zentralamt für die neuen Pro vinzen beim Mnisterratspräsidium wird aufge hoben. Soweit dies nicht schon der Fall ist, ^werden die Geschäfte der ZentralvevwalMny der neuen Provinzen den sachlich 'zuständigen Mini- terien zugewiesen. Dieser Uökergang der Ge- chäfte

hat, und zwar bis längstens 31. Dezem ber des lausenden Jahres, unter den Modali- äten zu erfolgen, die vom Ministerpräsidenten m Einvernehmen mit den beteiligten Ministe rien durch Dekret festAusetzm sind./ ' Auf demselben Wege wird die ^Zuteilung der jetzt beim Zentralamte beschäftigten Beamten an die einzelnen Ministerien erfolgen. ? . Art. 5. Auch nach Uebergabe der Berwal- ungsgeschäfte der mein Provinzen an die zu- tändigen Ministerien haben - dies« Behörden ' öwvhl bezüglich der politischen Derwaltung

als ' >er sonstigen Derwaltungszweige die derzeit in >en neuen Provinzen geltenden,Gesetze und Vor- chriften anzu'wenden. Art. 6.' Unbeschadet der den' Präfekten zu- stehenden Befugnis, die gesamte öffentliche Ver waltung zu Überwachen und in dringenden gangsbestimmungen werden von den beteiligten Ministerien im Einvernehmen mit dem Minister präsidenten mittelst Dekretes erlassen werden-. Art. 7 regelt die künftige-budgetäre Behand lung der Ersordexnisse^fÜr di« neuen Provinzen' im Staatshaushalte. Art

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Volksrecht
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Pagina 2 di 8
Data: 27.02.1921
Descrizione fisica: 8
« in der Gemeind« schon von Recht» wegen zuständigen Personen, d. h. si« müssen öaS HeimatSrecht in einer Gemeinde der neuen Provinzen vor dem 24. Mai 1912 erworben haben und in einer dieser Gemeinden geboren sein. Di« Erwerbung der Zuständigkeit durch Antritt eines AmleS wird für jene Personen nicht anerkannt, die früher in einer Gemeinde außerhalb der neuen Provinzen zuständig waren ober geboren sind. In den neuen Provinzen geboren« und zuständige Per sonen, di« infolge ihreS Amtssitzes «ine Zuständigkeit

außer halb der neuen Provinzen erlangt haben» jetzt aber wieder von den italienischen Behörden in Dienst genommen wurden, sind alS von Recht» wegen hier zuständig zu betrachten. Zu Punkt S. DaS Opttonörecht unterscheidet sich vom AufnahmSg«. suche nach Punk« 2 dadurch, daß die in Art. 71 und den fol genden erwähnten Personen durch Abgabe der Erklärung, daß si« für ben italienischen Staat op«ieren, die italienische Staats- bürgerschaft von selbst erwerben, falls sie nicht von ben itali- enischen

» Zuständige aber nicht Geborene, oder Per sonen, die zwar hier geboren sind, die Zuständigkeit aber erst nach dem 24. Mai 1912 oder mit vermöge ihres Amtes erworben haben, haben das Recht auf Option, ferner an diejenigen, die früher in den neuen Provinzen zuständig waren, oder deren Vater oder — wenn der Vater nicht bekannt ist — deren Mutter die Zuständigkeit hier hatten; b) diejenigen, di« selbst ober deren Söhne während deS Krieges im italienischen Heere Kriegsdienst« geleistet haben. Art. 79 handelt

beigelegt zu werden. Die Zuständigkeit wird jedoch erst durch ausdrückliche Aufnahme erworben, die bis zum 22. Jänner 1S22 er- folgen kann. Beweisführung. Die DptionSgesuche sowie die Aufnahmsgesuche sind mit allen notwendigen Belegen zu versehen. Don besonderem Vor teil wird eS sein, wenn die Gesuchsteller darauf verweisen können, baß näher« Angehörige in den neuen Provinzen zu- ständig sind, daß Vorfahren hier ansässig waren etc. Pa jedoch die im Dekret in Aussicht gestellt« Durch- führungSverorönung

. Der Verband der „deutschen' Krankenkassen als Gegner der Krankenkassen und Arbeitslosen. Der „Verband der Krankenkassen für ben Sprengel der Handels- und Gewerbekammer Bozen' — so heisst er jetzt nach der Umtanfe — bat sich anläßlich der Ta gung am 11. Februar u. a. auch mit der Wahl eines Vertreters in die Kommission zur Prüfung der Aus dehnung der Versicherung gegen öle Arbeitslosigkeit auf die neuen Provinzen befaßt. Viele Krankenkassen klagen, daß sie unter der Arbeits losigkeit ihrer Mitglieder

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Pagina 6 di 6
Data: 02.04.1936
Descrizione fisica: 6
der Sparinstitute an sichere Hände, damit die nationale Assimilie rung auch durch dieses Mittel rasch fortschreite, und Vereinigung der verschiedenen lokalen Sparkassen in eine einzige Provinzialkörperschaft, was übri gens einem allgemeinen wirtschaftlichen Grund satze entspricht, der auch in anderen Provinzen durchgeführt wurde, manchmal mit einem Opfer mancher lokalen Körperschaft mit alter ausgezeich neter Tradition und anerkennenswerter Verwal tung. Bereits im Jahre 1930 wurden die Sparkassen von Bressanone

der fascistischen Märtyrer, die im Hause des Fascio von Bolzano errichtet wird. Hierauf befaßte - sich der Sekretär der Union mit der Tesserierung im Jahre 1935. Die Zahl der Mitglieder erreichte 8659. Durch das Stellen vermittlungsamt wurden in den Betrieben der Provinz 5569 und in Betrieben anderer Provinzen 934 Arbeitslose untergebracht. Einhaltung der Arbeitskontrakte Für die Einhaltung der Arbeitskontrakte wurde ein entsprechender Ueberwachungsdienst einge führt und zu diesem Zwecke zirka 150 Kontrollen

, entwendete bei einem Spaziergange durch die Felder ihrem Begleiter die Geldtasche, die eine kleine Summe enthielt. Sie wurde deshalb zur Anzeige gebracht. Vie Jagd aus Zugvögel ist verboten Der Ministerialkommissär für die Durchführung des Jagdgesetzes in den neuen Provinzen, On. Vittorio Dalla Bona, hat dekretiert, daß die Aus übung der Jagd und des Fanges von Zugvögeln vom 31. März 1936 in den Provinzen Bolzano, Trento, Trieste, Gorizia, Fiume, Istria und in jenen Gemeinden der Provinzen Belluno

und Udine, wo das frühere österreichische Gesetz gellend war, verboten ist: mit Ausnahme der 6. Zone, für welche die Bestimmungen des Ministerialdekret» vom 20. März 1936 gilt. Auf Vorschlag der Delegierten des Ministerial- kommissärs der genannten Provinzen kann dieser eine besondere Erlaubnis für die Jagd auf Schwimm- und Sumpfvögel in den Jagden, wo die Ausübung mit Erfolg durchgeführt werden kann, bis zum 3ü. Mai erteilen. kirchlich e Nachrichten Pfarrkirche. Am Donnerstag, 2. April, von halb

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 4
Data: 22.02.1860
Descrizione fisica: 4
sich bei der Umschau in der Welt gewiß zunächst nach Rom, und srägt, wie eS um den heil. Vater steht. Wie eS um ihn stehe, hat er selbst in seinem letzten Rundschreiben vom 19. v. M. der ganzen Welt ver kündet. Er erzählt darin, er habe dem Kaiser von Frankreich geschrieben, und sei in ihn gedrungen, endlich einmal sein Versprechen, das er ihm beilk Beginne deS vorjährigen FeldzugeS in Italien gegeben hatte, zu er füllen, und in den empörten Provinzen des Kirchenstaates die in Folge dieses FeldzugeS gestörte

Ordnung wieder herzustellen. Allein zu seinem tiefsten Schmerze müsse er melden, der Kaiser von Frankreich hab: in seiner Antwort von seinen früheren Versprechungen nichts mehr wissen wollen, und ihm vielmehr den Rath gegeben, die empörten Provinzen freiwillig abzutreten. Also seine empörten Provinzen freiwillig abtreten soll der heil. Vater. Und wozu dieß? werdet ihr fragen. Geliebte, cS ist dieß hart zu sagen, weil eS schmachvoll zu d-nken ist. Der heil. Vater soll seine en.pönen Provinzen

freiwillig abtreten, um die Aufwiegler, die von Außen gekommen sind, unter fremde n Solde stehen und alle schlechten Elemente, an denen es natürlich auch im Kirchenstaate nicht fehlt» an sich gezogen haben, zu be lohnen, und sie zu ermuntern, den Brand deS Aufruhrs recht bald auch noch in die treu gebliebenen Provinzen zu verbreiten und mit dieser Brandfackel in der Hand recht bald vor den Thoren NomS zu erscheinen! Der heil. Vater soll die empörten Provinzen freiwillig ab treten, um die Revolution

, ihm in den Weg zu treten, und daS ist die Kirche. Darum soll auch diese zur Magd deS Staates herabge würdigt werden. Dieß kann aber nur dann gelingen, wenn daS Oberhaupt der Kirche seiner Selbstständigkeit und Unabhängigkeit beraubt, auf Rom beschränkt, dort von einer französischen Besatzung bewacht und dahin gebracht ist, beim NapoleoniSmuS umS Gnadenbrot zu betteln. Seht, Geliebteste, daS sind die unendlich schmach vollen Hintergedanken, die in der Zumuthung lagen, der hell. Vater solle die empörten Provinzen

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 04.07.1878
Descrizione fisica: 4
der Balkanhalbinsel von dem türkischen Staatensystem.' Und die „Nordd. Mg. Ztg.', das Organ Bismarck' , <ommentirt die so entschieden in den Plan des deutschen eigentlichen Congreßmachers passende Politik Oesterreichs mit nachstehenden, an die Pforte adressirten Worten: »Man scheint in Constantmopel damit einverstanden, daß Oesterreich die Pazification und Organisation jener Provinzen übernimmt, vielleicht auch einige Eisenbahnen und Straßen ba»t, jedoch das Land alsdann mit o>er ohne Kostenentichadigung

wieder verläßt. Oesterreich macht die genannten Provinzen wieder ertrngS'aliig. sorgt, daß dieielben der Pfoile wieder Steuern zahlen können, betrachtet aber damit seine Mission als erfüllt. So außerordentlich bequem für die linkische Staats leilung scheinen die Dinge denn doch nicht verlauien zu wollen, wenigstens dürfte man sich in Wien sehr bedanken, Bosnien nnd die Herzegowina — für Serbien zu organisiren.' Viel lieber ist eS offenbar der „Nordd. Mg.', wenn Oesterreich die genannten Provinzen

zugekehrtes Wohlwollen mit der Bemerkung: „Die Pforte ist zu schwach, um die beiden Provinzen zu regieren, und sie selber können es auch nicht. Einem Lande, dessen Grundbesitzer Mohamedaner und dessen niedere Bevölkerung aus Christen besteht, kann man nicht die Selbstoerwaltung anvertrauen. Die gleiche Schwierigtnt zeigt sich in den von Griechenland be anspruchten Provinzen. Solche sich feindselig begeg nende Kräfte können nur durch die Gewalt 5' trächtiger Arbeit gezwungen werden. Dies wird die Aufgabe

Oesterreichs in den beiden Provinzen sein, deren Geschicke letzt in seine Hände gelegt werden.' „Daily Telegraph' kritifirt dagegen sehr herbe: Seit dem Frühling 1876 ist es bekannt, daß Oesterreich seinen Blick auf Bosnien und die Herzegowina, als iei'icn ^jenie - Antheil von der Türkei, gerichtet hat. Man Hai dieser Annahme zwar widersprochen. allein sie hat irotzvein und vewnoers in jüngster Zeit, täglich fniche'Bcsläligiing gefundn,. Äestern kam der Vor» schlaq. daß die beiden Provinzen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 14
Data: 28.12.1921
Descrizione fisica: 14
und ihre bisherige politische Tätigkeit, wobei er glaubte feststellen zu können, daß eine kleine Besserung eingetreten sei. Insbe sondere bedeuten die neuernannten Zentralkom mission und Regionalkommissionen für die neuen Provinzen eine Besserung unserer Loge, indem sie unseren Abgeordneten die Möglichkeit gewäh ren, in allen Fragen, welche unser Land betreffen, mitzureden. Cr schloß seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf, daß die Abgeordneten stets als Vertreter des Deutschen Verbandes austreten

), um die Gründe zu erfahren, aus welchen die exösterreichischen Invaliden der neuen Provinzen hinsichtlich der Kriegspensionen nicht gleich behandelt wurden, wie die Invaliden der alten Provinzen. Der Minister wurde ersucht, schriftlich bekanntzugeben, ob er eine gleichartig« Behandlung nicht für erforderlich hält. Dle Umänderung des Ientralamles für die neuen Provinzen. Rom, 2S. Dez. Ja den nächsten Tagen erscheint ein Dekret, durch welche» dle Umänderung de» Zenkralamke» für dle neuen Provinzen angeord net

wird. Die rein geschäftlichen Ressorts des Zen tralamtes werden den zuständigen Ministerin» überwiesen, da» Ieakralomk wird sich künftig nur mit den politischen und ilulonomiesragen befassen, sowie als Sekretariat der Zenlralsystemisiernng»- komwission dienen. Die Einführung des italienische» Stefgesetze» i» den neuen Provinzen. Rom, 27. Dezember. Tin auf dem Wege de» Lerössentlichung befindliches Dekret bestimmt, datz in den neuen Provinzen am 1. April das Straf gerichtsversahren und der Strafkodex sowie

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Bozner Nachrichten
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Pagina 5 di 8
Data: 30.04.1921
Descrizione fisica: 8
Promemoria dem Gene- ralkommissariate Trient, beziehungsweise dem Zentralamte für die neuen Provinzen jene Belange bekanntgegeben, die . für ihren Bezirk von Bedeutung sind und in der Konferenz behandelt werden sollten. Es waren darin unter anderen folgende Fragen behandelt: Ersatz -der Kriegsschä- den; die Unklarheit der Bestimmungen iiber die Option; über die Zulassung der Ausländer zum Geschäftsbetriebe in den neuen Provinzen: die Frage der Heran- ziehung italienischer Staatsbürger, bezw- berechtigter

Optanten zur Vermögensab gabe in Oesterreich; die Frage der Abstem' pelung der Staatspapiere und ihre nach trägliche Einfuhr aus Oesterreich: der Vielumstrittene Artikel 215 über die Be- Handlung der finanzwirtschaftlichen, aus der Zertrümmerung der Monarchie ent- standenen Fragen verbunden mit der Er- örterung der Artikel 248 und 271 des Friedensvertrages betreffend die Regelung von Schulden und Forderungen zwischen Angehörigen der neuen Provinzen und sol- chen der Sukzessionsstaaten. 3um Schluß

' Kommissariate, bezw. dem Zentral-amte für die neuen Provinzen auch noch schrist- lich bekanntgab. Ueber telegraphische Einladung der Kammer begab sich Herr Neg.-Rat Doktor Siegl irach Rom, um in Vertretung der Kammer bei den vorbereitenden Beratun- gen der italienischen Gruppe der Konse^ renz zugegen zu sein. In Vertretung des Generalkommissariates, beziv. des Ussicio economico Trient nahm Herr Dr. v. Ber- tolini, in Vertretung der Kammer Rove' reto Herr Dr. Eappelletti teil, mit welch letzterem

daraus hatte Laura Seidel die Be Aeite 3 den wichtigsten Fragen Stellung zu neh men und rücksichtlich der übrigen Fragen entweder auf das .vorgelegte schriftliche Materiale zu verweisen bezw. darum zu ersuchen, in wichtigeren Fällen eine schrisv liche Äußerung einzuholen. Es wurden nach eingehender Beratung der Vertreter Südtirols und des Trentino Vorschläge formuliert: 1. für die Regelung der Bezahlung von Schulden und Forderungen zwischen den neuen Provinzen und Österreich und zwi schen den neuen

Provinzen und den übri' gen Silkzessionsstaaten: 2. über die Art und Weise de,- Auftei- lung der tirolischen Hypothekenanstalt und endlich 3. über einen Vorschlag betreffend die sichergestellten von den einzelnen Sukzes- sionsswaten zu übernehmenden Eisenbahn schuldverschreibungen. . Ich kann mich an dieser Stell? nicht in das Detail dieser einzelnen Fragen einlas- sen und nröchte nur bemerken, daß unse rerseits für die Bezahlung von Schulden und Forderungen zwischen Angehörigen der neuen Provinzen

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Bozner Nachrichten
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Pagina 5 di 8
Data: 19.10.1923
Descrizione fisica: 8
in der Handelskammersitzung am Donnerstag eine 'Mitteilung des Volkswirtschaftsministeriums an die Kammer zur Besprechung, worin die Re gierung der Kammer «einige darauf bezügliche Fragen zur Beantwortung stellt. Die Kammer hat sich bereits in den ersten zwei Plenarsit zungen nach einer gründlichen Enquete der Gewerbegenossenschaften mit der Frage der Aus hebung der Gewerbeordnung befaßt und schon damals, wie alle anderen Handelskammern der -neuen Provinzen der Regierung für diesen Fall gewisse Wünsche der Interessenten

und Handlungsgehilsengesetz. 2^ Bezüglich des Schutzes der bisher erwor benen gewerblichen Rechte der Einzelposten schlägt die Kammer vor: Alle Gewerbeberechti gungen und Konzessionen sind aufrecht zu hal ten, auch wenn in den alten Provinzen andere Voraussetzungen hiesür bestehen, da die Ge- werbsvechte doch als die ausschließliche Grund lage der Existenz angesehen werden müssen. Deshalb muß auch sür die Fortbelassung der Konzessionen an die Witwen und minderjähri gen Waisen eingetreten werden. Speziell be rührt sind die Bau

- und Maurermeister, denen die Eintragung in das Album der zu selbständi gen Bauarbeiten Berechtigten gestattet werden soll (die in den alten Provinzen ausschließlich den Wsolventen Techn. Hochschulen vorbehalten sind.) 3. Unter den in das Dekret einzubeziehen den Uebergangsbestimmungen ist jedenfalls das Wichtigste, daß den derzeit bestehenden Zwangs genossenschaften eine Ueberganasfrist von Ibis 2 Jahren gewährt wird. Eine solche, ist nötig: s) zur Liquidierung

war das doch! ! ! Nicht genug, daß es eine Zeit gegeben, in der sie Ditta kurzweg für die Mörderin ihres Gatten hiel ten, sie schreckten auch jetzt, nachdem sie so viele Be- Wanderhandels, der den stabilen Handel aufs schwerste schädigt und letzterer doch als das Rückgrat des Wirtschaftslebens und der Steuer erfassung anerkannt und geschützt werden muß; k) auch die Gewerbeanmeldung, die in den al ten Provinzen nur bei den Handelskammern erfolgt, ist reformbedürftig und sollte, wie bis her in den neuen Provinzen

, bei den Behörden erfolgen. Es ist bezeichnend, daß z. B. in großen Provinzen des Reiches monatlich 5 oder 6 Neu anmeldungen vorkommen^ während in unserem Kammerbezirk allein deren 120—150 jedes Mo- ^ nat gemeldet werden. Schließlich wäre auch eine Einberufung einer Konserenz aller Kam mern der neuen Provinzen . recht wünschens wert. verkauf öer Ueberfihufienergie üer ktkhwerke. In der Gemeinderatssitzung in Meran vom 1. August 1923 hat sich der Gemeindeausschuß mit der Otztionserteilung an die Societä

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 07.10.1920
Descrizione fisica: 8
werden um der Wahrheit willen. Es ist sa doch in feierlichen Manifesten o<n höchster Warte der Welt verkündet worden, daß end- und Schluß sein müsse mit aller Heimlichtuerei in Politik ukd Diplomatie. Es ist sa auch von den Mächtigen unserer Zeit gelobt worden, daß endlich Schluß sein solle mit der Vergewaltigung wehrloser Völker, daß Provinzen nicht terharckelt werden dürften wie Ware. Nun wohl, so neh- inen wir uns das Recht, offen die Wahrheit zu sagen, um ihrer selbst wMen und um des Friedens willen

von uns selbst. Und darum sollen und muffen die Italiener, mit denen wir in ungetrübter Freund« * J, sollen, wissen, daß ein tiefer Schatten diese Freundschaft verkümmert, daß ein Schmerz in uns bahrt, solange Südtirol nicht fteigegeben worden ist. Wenn sie x i* «n tJtefein wollen, wenn sie die große Vergangen* heit Roms für sich in Anspruch nehmen, so werden ste uns begreifen. den Tirolem nicht zum Abschied, sondern auf Wiederseb'n: Leb wohl, mein Land Tirol! A. S. Jür die Lehrer In den neuen Provinzen. Die „Agenzia

Stefani' teilt mit, daß unterm 8. Oktober vom Zentralamt für die neuen Provinzen eine Verfügung an die Generalzkvilkommiflariate in diesen Provinzen zur sofortigen Ausführung ergangen ist, wonach den von den Provinzen be soldeten Lehrern mit sofortiger Wirksamkeit alle den Lehrern des Königreiches zugebiMgten wirtschaftlichen Erleichterungen und Teuerungszulagen gemäß Dekret vom 3. Juni 1820 eben falls gewährt werden. Kundmachung. Das Generaikommlffarlat Trient hat mU Erlaß vom 27. September

sein. Zuwiderhandelnde machen sich einer Übertretung schuldig und werden bestraft. Für den Generalkommissär: Montani m. p. Abgabe von staatlichen Pflugmotoren. Das Generalkommissariat in Trient oerlautbart: Dar, Schatz ministerium hat über Antrag des Zentralamtes für die neuen Provinzen genehmigt, daß den Landleuten der neuen Pro vinzen, die staatlich» Pflugmotore zu erwerben beabsichtigen, die Wohltat der staatlichen Hilfe bei der Bezahlung im Ber- hältnis zu 20 von Hundert genießen. Die Ankaufsansuchen

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 12.03.1929
Descrizione fisica: 8
eine Anzahl von Maß nahmen, die sich auf die Verwaltung der Kolo nien beziehen und u. a, auch eine, die die Er richtung von Balillafektionen vorsieht. Auf Vorschlag des Justizministers genehmigt der Ministerrat «ine Reihe von Vorlagen, darunter auch solche, die sich auf die neuen Provinzen beziehen. Und zwar eine, die sich mit dem System der Veröffentlichung der Jm- mobitiarrechte der Grundbücher in dm neuen Provinzen befaßt. Der Artikel S des Dekretes vom 4. November 1928 über die Rechtsunisi- zierung

in den neuen Provinzen sieht vor, daß das System der Grundbücher für die Ver öffentlichung der Immobiliarrechte beibehalten lverde und bestimmt gleichzeitig, daß in den neuen Provinzen eine Revision der diesbezüg lichen Gesetze und Vorschriften vorgenommen werde. , In Durchführung der obengenannten Nor men wird verfügt, daß unter Beibehaltung des Grundbuclisystems in den annektierten Provin zen das Eigentumsrecht sowie die übrigen Real- rechte auf Immobilien unter Lebenden nur durch die Einschreibung

in das Grundbuch übertragen werden können. Gleichfalls müssen Erwerbungen auf dem Wege einer Erbschaft oder auf Legatswege in die Grundbücher ein getragen werden. Besondere Normen regeln die Modalität dieser Eintragung. Der Maß nahme ist ein neuer Text über die Führung der Grundbücher im allgemeinen beigefügt. Weiters wurde eine Vorlage genehmigt, die den Termin für die Staatsbürgerschaftserklä rungen für die Bürger der neuen Provinzen verlängert. Um sämtlichen Bürgern der neuen Provinzen zu ermöglichen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 02.03.1923
Descrizione fisica: 8
Nr. 23) '>.'!!'elet;icn Bedlnsungen der Wer! r.erglltet werden wird. Bei Jnc.nipruch- nähme der Nirgü'ung mu?> die Anmelder'? der berrefsenden ' Zündstei^e mil der den Einlauis- preis dzrjelben aukioeijenden Or>iiialiat!urL bc- legi sein. AM ANfrschtkchÄL'Mg de? Gewerbe Die Einjührung aller in den alicn Provinzen geltenden Eeici.ic in dcn noi^n Provinzen erjolnl derzeit in sehr rascher Foi?c. es ist daher bereits die Zeit abzu-eheu wo !><> uns nur in-'dr die alt- italieni'chen Zeilen. Einzelne Gejci

^c, die für unser ganzes Wirllchast'. leben von grösitcr l Bsdoutun? sind, und die erst nzch judr ^hntelau- I pen Bemühungen erreich! wurden, dürsten w'!>! ! auch verschwinden, ivenn es niäz! l^linüt, die be sten Teile dieser Geseize, die sich gliin,end bewährt haben, und d/ir von anderen »uro^äischen Staaten als muslerciiltig anerkannt sind, auch in den clten Provinzen einzu'ühren. Ein solch gutes Gesetz, das für uns von ein schneidendster Bedeutung ist, ist unzweiselhÄt ^ uitserc belvährte Gewerbeordnung, die wohl

Mittelstandes, wie er jetzt ist, und nur durch die Geeoerseordn-ung wurde, auf das aiier- iinaünsrMc beeinflusjin und auf das schwerst« schädigen. Bestrebungen zur Aufrechlerhaitung der Sc- Werbeordnung. Der Verband der Gewerbegenossenschaften für den Sprengel der 5>an^.els. und Gewerbekam- mer Do»en, der ja auch au! Grund der Dvwerbe- o-rdnung errichtet ist, hat sich bereit» mit dcn ver schiedensten Korporationen, E«nol !<nsch >rf !en llsw. in den anderen neuen Provinzen in» Eiiiserneh- m«i gesetzt

, ist auch an die Handel«, und Ne- werbikammer herangstreien mil der Bitte, im Benein mir den üi>rig«n Kammern miizu-irbeitcn <m dem Bestreben, die Geiucrbeordnung sür uns aufreäit zu erhalten, u. wenn nur irgend möglich. sich dafür einzusetzen, das? die wichtigsten Bestim mungen unserer bewährten Gewerbeordnung auch in dcn alten Provinzen eingeMrt wecden, da ja doch auch andere gute, gesetzliche Bestimmungen, die wir bisher hatten, übernom men werden sollen. Die Gewerbeordnung als Rückgrat des ganzen Gewerbe

richten. — Ausdehnung d?r Gese-ze über die Äsrmal- lür.g des L!a:ts2'm5gcns aus die neuen Pro- vwzen. lSazzetta U'iie'ole Nr. 47 vom AZ. Febr. <?n;häl: dr>.s kgl. Delret vom ll. Jänner Nr. ll>-!, durch welches aus di> neuen Provinzen mi! Wirk samkeit vom 26. Aiärz I9Z3 folgende Gesetze über die Venvaltung des Slciatsvennözcns ausgedehnt werden? An. I bis ZK des tgl. Dekretes vom 17. Februar 168!, Nr. WIK. mit dcn Abänderungen der Gesctzc vim I-l. Juli 4713, 3. Juli 1902 Nr. LL5 und lg. Juli ISUl

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 8
Data: 04.07.1923
Descrizione fisica: 8
W Mittwoch, den 4. Juli 1923. .Der Tiroler- Tsite Z Nie Systemisierung der Postler. Die ..Gazzetto Ufsiciale' Nr. 1ö2 vom 29. Juni 1S2Z veröffentlicht eixdlich das langerwar- tete kzl. Dekret Nr. 123k vom 3. Mai 13?3, be treffend „die wirtschaitliche Angleichung des Post-, Telegraphen- und Telephonpersonals in den neuen Provinzen'. Wir geben hier die wichtig sten Bestimmungen des umfangreichen Dekretes auszugsweise wieder müssen aber besonders hinsichtlich der Einteilung in die altitalienischen

B^oldungsstusen aus das Dekrer selbst verweisen, da uns Raummangel leider hindert, die mehrere Seiten umfassenden Tabellen' zu veröffentlichen. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen: Art. 1 stellt das unter dem früheren Regime aufgenommene und gegenwärtig in Dienst ste hende Personal der annektierten Provinzen in .wirtschaftlicher Hinsicht den entsprechenden Kate gorien der alten Provinzen gleich Maßgebend sind für die wirtschaftliche Stellung: das kgi. De- kretgesch Nr. 1S-N vom 2. Oktober 1S19 über die Reform

-Karriere sowie die Teue- ni»gzzuliige Absatz c>. solange diese letztere dem Ff«.ch?cstkllien Personal der allen Provinzen aus» ztfotzi wird. Der Artikel Z bringt dann ausführliche Le- Jimmungen übe-' die Ungleichung, also die Atichstellunz mir den «entsprechenden Kategorien »rn Angest-Men der alten Provinzen. Dafür sind zmaue Tabellen beigegeben, die die Zuteilung dir bisher in Rangsklo'ien eingereihten Beamten m die entsprechenden Besoldungsstufen der alten Provinzen aufzählen. Der Artikel 4 bestimmt

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 17.03.1924
Descrizione fisica: 6
Wertpapiere zu entrichtende «Gebühr ist folgend festgesetzt: Renten, Obligationen und andere von aus wärtigen Staaten ausgegeben«? Wertpapiere für jede angefangeneu 106 Lire L. 1,2V. b. Aktien Obligationen und Anlehen jeder Art, >ie von Provinzen und Gemeinden auswärtiger Staaten, von «ausländischen Aktiengesellschaften, welche In Italien keinen Geschäftsbetrieb haben, ferners «von ausländischen Gesellschaften oder Instituten ausgegeben werden für jede angefan genen IVO Lire L. 2.4V. d. Aktien

Kr. gleich 1.05 Lire; eine deutsche Mark gleich 1.23 usw. gerechnet. Was jene Wertpapiere betrifft, welrbe im Je- sihe von Personen, Danken usw. sind, die «in den nenen Provinzen Italien» ihren Wohnsitz haben, ist folgendes zu beachten: 1. Alle -vor dem 3. November 19W auf dem Gebiete der früheren öskerr.-ung. Monarchie ausgegebenen Wertpapiere der oben unter und v. anzog ebenen Art (z. B. noch nicht von Italien abgestempelte österr, «und ung. Staats- renten und- Kriegsanleihen, ung, Grundentla- siungs

Wertpapiere tragen, oder «die zwischen dem L. November 1Ä1v und dem 50. Juni ISA -bei einem Finanzamt» der neuen Provinzen abge stempelt wurden. Auch diese Wertpapiere müssen bis zum 31. März 1924 beim Registeramte zur Abftenipe- lung vorgewiesen werden. Die dabei zu bezah lende Gebühr beträgt die Mffereng zwischen -oem nach A) und B) geschuldeten Betrage und dem bei der bereits erfolgten Abstempelung schon be zahlten Betrage, wobei für die Berechnung die ser Differenz die in Kronen bezahlte Gebühr

«je nach der Art des Wertpa piere? die unter A) bis C) angegeben«« «Gebühr zu bezahlen ist. Solche Wertpapiere (Aktien und Obligatio nen), welche von Unternehmungen ausgegeben wurden, die in den neuen Provinzen hven Sitz haben und daher als italienische anzusehen sind fz. B. «Obligationen «der «Ueberetscher Bahn, der Lcmo—-Meraner Bahn), werden! von der Ver pflichtung der Abstempelung nicht betroffen, da diese sich ja nur auf ausländische Wertpapiere bezieht. Tageskurse. Eigenbericht der Spar- und Dorschußkaßa

!S2 2b 15S.b0 so.- «9.H0 LS.S^b S2.40 7? 7b 7».- —,„SIb —.0S1S -00376 —.003b 7K 7^5 Da» italienische ist auf die n«» Pro-vingen ausgedehnt. Praktisch war «« zw Teil ohnedies bereit» in «Uebmrg. Eine R»»ch? gegenüber den bisherigen österreichischen B stimmungen -ist unter anderen die, daß da» G> setz den Verkauf von Leps zuläßt. Eichpflicht für Geschäftsleute. Bekanntlich sin' mit 1. Äiwner 1S24 die italienischen! Tichoo-, schritten auf die neuen Provinzen ausgedehn worden. Nach diesen bestehen «Uffici memci

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