und es D >zu hafsen, dag dies«! Erleich terungen den gegenwärtigen BMngungen ge- geMber àn grcHey Aortell bringen wer den. WnderersM» làen sie auch dazu, den Kos- sendldnst gu vereiiHachen u. den Gebrauch der Kontokorrenten Wid Bank- und Wstscheck« gu oerbreiten. KW SicheMa «von Maßnahmen, di« den He- medàn à den Provinzen die lMLglicyteit ge ben, den Beginn der Einhà-Ng der obgestusten Grund- und GMjudesbsuerzusStze, deren Höchst- cru«maHe durch dos tgl. jvekret vom 1ö. Okto ber 1SS4 lbestiirnmit Werden, htt
Kilogramm, das heißt 400.1X10 Kilogramm mehr als vorgesehen. Inneres: Die Reform der prootnzialräte. Der Innenminister beleuchtet den Inhalt des von ihm vorgebrachten Gesetzvorschlages betreffs der Organisation der Provinzen. Wie bekannt, wurden mit Gesetz vom 4. Februar^ 1926 und vom Lö. Juli 1S2S alle Gemeinden Organen an vertraut, die ihre Gewalt vom Staate haben. Ihnen stehen Verwaltungsräte zur Seite, die sich aus den Gewerkschaften zusammensetzen, wodurch die Parteiinteressen ausgeschaltet wur
den. Die Gesichtspunkte, aus Grund deren die Podestas für die Gemeinden eingesetzt wurden, mußten natürlich auch für die Provinzen an gewendet werden. Die Provinzen mußten zwar als selbständige Körperschaften erhalten bleiben, deren Funktio nen konkreten Interessen entsprechen und das ganze Um und Auf des Gemeindelebens in sich aufnehmen. Sie haben in sich selber die Fähig-, keit M weiteren Entwicklungen und hätten nicht die bestehende Organisation weiter bewahren können, ohne daß die logische Einheit, die'ihre
Anwendung in den gesetzlichen Anordnungen für die Gemeindeverwaltungen gefunden haben, verletzt worden wäre und ohne daß eine ana chronistische Ungleichheit zwischen Gemeinden unld Proàzen igeschassen morden wäre, deren Endzwecke, die sich bloß in den Grenzen und Machtbefugnissen unterscheiden, schließlich. und endlich auf dasselbe hinauslaufen. Deshalb er schien die , Notzzendigkoit > gsgehen. die Organi - sièrung der Provinzen mit der bereits durchge führten für die Gemeinden in Einklang zu brin gen