1.800 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1927/03_03_1927/VBS_1927_03_03_2_object_3122913.png
Pagina 2 di 16
Data: 03.03.1927
Descrizione fisica: 16
Friedensverhandlungen Im Gang. Strasmilderuns bei Steuer- uud SeWre» - Selrtübertretouseu. Ein wichtiges Dekret betreffs Herabsetzung von Steuer- und Gebührensirafen nach Aus- dehnung der italienischen Steuer- und Sebüh- rengesehe auf die neuen Provinzen. Als im Jahre 1923 di« Steuer- und Gebüh rengesetze auf die neuen Provinzen aus gedehnt wurden, war «s kaum den Juristen und noch viel weniger dom Geschäftsmann möglich, sich rechtzeitig die notwendigen Kenntnisse des neuen Steuer- und Gebühren systems zu verschaffen

vom 13. Februar l. I., welches in der Gazzetta Ufficiale vom 26. Februar, Nr. 47 verlautbart ist, wurden besonder« Maßnahmen zur Milderung der Folgen bei der ersten Anwendung der Steuer u. Gebüh rengesetze in den neuen Provinzen getroffen. Das Gesetz selbst weist in seinen einleitenden Worten darauf hin, daß sich die dringende und unbedingte Notwendigkeit herausgestellt hat, besondere Maßnahmen zu treffen, um die Folgen der Nichtbeobachtung der Steuer- lmd Gebührengesetze bei ihrer ersten Anwendung

in den neuen Provinzen zu mil dern. Die Maßnahmen bestehen darin, daß der Finanzintendant ermächtigt wird, die For derungen die dom Staate an Geldstrafen, Bußen, Gebührenstrafzuschlägen Infolge Uebertretungen wegen Mchtbeobacktung der italienischen Steuer- und Gobührongesetze zustehen, die sich bis zum 31. Dezember 1926 m den nouen Provinzen zugetragen haben, auf ein fünfundzwanzigstel, das sind i% ihres ursprünglichen Betrages herabzusetzen. Diese Vollmacht steht dem Finanzintendon- ten

auch zu, wenn zwar die Uebertretung in den neuen Provinzen begangen wurde, die Feststellung der Uebertretung aber in den alten Provinzen erfolgt ist, ferners auch dann, wenn schon ein Strasdekret oder ein Urteil erlassen wurde, gleichgültig, ob die Rekurs- frift noch offen steht, oder ob das Straf- oekret oder das Urteil schon in Rechtskraft erwachsen sind, ja sogar auch in dm Fällen, neuerlicher Übertretungen und grundsätzlich auch in allen jenen Fällen, die als S ch m u g- gel behandelt werden. Die Begünstigung

nach oem Gebühren- und Registergesetze wird die Ermäßigung auf 4% bet Strafe für jede einzelne Uebertre- tung berechnet, auch wenn über mehrere Uebertretungen ein einziges Protokoll aus genommen wurde. Die Ermächtigung des Finanzintendanten, die Geldstrafen auf 4% herabzusetzen, bezieht sich auch aus die Uebertretungen des Ta bak- und Salzmonopols. Den Ber- käufern von Monopolartikeln in den neuen Provinzen wird ein Nachlaß von 600 Lire für jede einzelne Pachtquote, welche sie für di« Zeit

1
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1935/03_12_1935/AZ_1935_12_03_4_object_1863924.png
Pagina 4 di 6
Data: 03.12.1935
Descrizione fisica: 6
Dienstag, den 3. Dezember 19Z3-XIV »Alpenzelkung'' Seit« S Der chinesische Rohlenpott Von Aukiens «ewigen Feuern' bis Schansi. — Was die nördlichen Provinzen versprechen. Die jüngsten Ereignisse in Nordchina I wie wenig fortgeschritten die Verhältnisse auch auf geben den folgenden Darlegungen ganz! diesem Gebiet sind. Es darf wohl angenommen werden, daß Japan die wichtigsten Eisenerzvorkommen Chinas sich besondere Bedeutung. „In unserer Provinz Futien liegt Kohle in solchem Uberfluß zutage

, die Beförderungsverhält nisse gänzlich unzureichend, die Bergleute — nicht pur die eingeborenen und für den örtlichen Bedarf arbeitenden Chinesen — vielfach ungeschult. Ja, wird man fragen, lohnt es sich überhaupt, den chinesischen Kohlenvorkommen größere Aufmerk samkeit zu schenken? Ausdehnung und Verteilung der Vorkommen ist seit Jahren eine strittige Frage. Man weiß, daß die schwarzen Diamanten in vielen Provinzen vorkommen. Außer dem auffallend häufigen Auf treten in den Provinzen Schansi und Schensi

, hat eine Anzahl Landschaften ausreichenden Bedarf für den örtlichen Verbrauch. Daß die Lagerstätten von Schansi die bei weitem größten sind, wurde schon vor Jahren erkannt. Man hat sie auf eine Mächtigkeit von 127 Milliarden Tonnen geschätzt, über diese Zahl greift die neueste japanische An gabe, die der Toa-Kohlenkonzern kürzlich machte, weit hinaus. Danach sollen die Lager von Schansi mindestens eine Mächtigkeit von 700 Milliarden Tonnen haben. Rechnet man die Vorkommen in den benachbarten Provinzen Hönan

, Hupei und Schantung hinzu, so kommt man auf SSV Milliar den Tonnen in den im Vordergrund des Interes ses stehenden nordchinesischen Provinzen. Die gewaltige Bedeutung, die der Besitz der nordchinesischen Reviere für Japan hat, kann auch dadurch natürlich nicht geschmälert werden, wenn^ man unterstellt, daß die Schätzungen nicht in jedem j Fall stimmen. Anthrazit beispielsweise wird in ganz Schansi gesunden, aber noch ist die Erzeugung sehr beschränkt. 2,2 Millionen sollen es vor 3 Jahren, 3,7

, in den dortigen Gruben findet man sogar ständig Beschäftigte, die monat lich entlohnt werden, während der durchschnitt liche chinesische Häuer sein Taggeld erhält, das ihm angesichts der sprichwörtlichen Genügsamkeit der Himmelssöhne gestattet, auch eine vielköpfige Fa milie zu ernähren. Wie Japan sich durch die Sicherung der mand schurischen Bodenschätze von ausländischen Roh- swffeiilfuhren unabhängig zu machen suchte, so war es seitdem bemüht, in den an die Mandschurei grenzenden Provinzen die Lager

2
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1922/17_06_1922/TIR_1922_06_17_8_object_1983706.png
Pagina 8 di 12
Data: 17.06.1922
Descrizione fisica: 12
Provinzen von st:igc»!>cr Nachfrage, gutem Absätze und weit hö heren Preisen sprechen, als für Warc mit glcl- chcm Alkoholgehalt in Südtirol iin Durchschnitt crziclt werden kann. Diese Tatsache aber ist leicht crklärbar, wenn man siöi zwei Grundtal sachen vor Auzcn hält, einmal nämlich, dah die weise Politik hoher Staatsmänner cs zwar ver standen hat, Slaatsgrenzcn nach halbjährigen Be. ratungen neu zu ziehen: daß sie abcr bis heute die Ausgabe nicht zu löfcn vermochte, dicsc Gc- biclsverändcrungcn

Ant wort: Da sieh du zu! In dieser Tatsache dcs völligen Auf-sich-Selbst- stellen? in wirtschaftlicher Hinsicht liegt abcr auch schon der zweite Grund für die verhältnismäßig verschiedene Entwicklung dcr Weinmärktc dicscs Jahres in dcn altcn und neuen Provinzen. Dic altcn Provinzen sind cin Halbjahrhundcrt zusam mengeschweißt, ihre Märkte haben sich aus einan der eingestellt: auch der Durchschnittshändler und nicht bloh dcr ganz große Unternehmer weih, daß cr seine Bcrschnittware aus Apulisn

zu holen. wo cr im ganzen Äiii'.igrciche besonders Marken finden kann. Die Wirtschaftskörper neucn Provinzen dagegen sind dem dcs in den alten Grenzen zwar mechanisch schweißt, aber noch lange nicht organisch mu ,i-,m vcrbundcn. Dic beiden Körper leben cin rer. hältnismäßiges Sondcrdasein dahin uns tö.inen daher ganz gut auch in cinzclncn Artikeln cin« mehr minder verschiedene Marktpreisbildunq o-.j- weisen. Tatsächlich traf dies nun sür die Weinpreijo i^> heurigen Jalire in eine!» gewissen

belchräuiikn Mahe zu. Dic Hauptursache dieser Verschieden heit liegt in den obcn genannten zwei Gründen, dic bci siucr gsnaucrcn Betrachtung eine ganz! Menge von Erschsinunzen erkennen lassen, w«I- che sich teils als Ursache, rcüs als Wirkung dieser Hauptgründe zeigen. Vor allein darf cin wesentlicher Unterfch,cd in dcr Bestimmung dcs Wcines dcr altcn und neuen Provinzen nicht übersehen werden. lAir haben oben uufgszeizl, daß eine gesonderte Je- trachtung der Produkte dieser beiden Gebiete aus allgemein

wirtschaftlichen Erwägungen herous mr-hl angebracht ist.) Tie altcn Provinzcn, die «den cin einheitliches Wirtschaftsgebiet sind, ve-, zehrcn ihren Wein zum weitaus gröhrcn Tcil selbst. Exportierte ja Italic» im Frieden ron einer Durchfchniltsprodukrion von 45 Millionen Hekto nur IL Millionen ins Ausland. Die Äd. satzmöglichkcit und deinnach Preisbildung dez Weines in den alten Provinzen wird also im ausschließlich durch die Aufnaqmssähigkeit inneren Marktes bestiii'mt. Diese AusnalM«. fähjgkeit ist nun heute

3
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1922/21_04_1922/TIR_1922_04_21_2_object_1982914.png
Pagina 2 di 8
Data: 21.04.1922
Descrizione fisica: 8
wurde, voller Kinder war, weil eben d r Gottesdienst abgehalten wurde. 30.000 Familien sind obdachlos. Es explodier- icn 4L9 TIaggon .ArMerien.unition der ehe maligen Orieniarmee. Die Stadl brennt noch in vielen Teilen. » O t. lsl) Millionen sür neue Sirahen in den neuen Provinzen. Die ital. Regierung er kennt die Notwendigkeit der Erbauung nener Straßen in den neuen Provinzen an und will 15(1 Millionen Lire dafür answerfen. t. Osisrc?aben des Papstes i:n arme Buda- peflcr Kinder. Ai-s Budapest

zu dürfen, da er ein llr.M fürchte. Alle Winkel waren schon durM ben worden, ohne Valenti zu find?»! Schließlich schaute man auch in den Aeon hinein, wo Valenti — sich erhäng: banc. Tk: Grund der unseligen Tat liegt in einer h-m- vielvecbreiteten Leidenf^?ast. dem kokai».- genuß, der gerne Geistesstörungen besick Aus Stadt UAd! Land. Bozen und Umgebung.! Die Regelung des Bolksschnlwefcns in bi, I neuen Provinzen. Der „Nnovo Trellünz'! weiß aus Rom zu melden, daß die im Herii! 1921

vom Ilnterrichtslninistcr ernanWl Kommission, welche die Frage der Ä.-, I regelung des Volkc-schulwesens in den. nc-^il Provinzen zu studieren und diesdez^ü?:! Vorschläge zu ei statten haue, ih ee Ä rlWi I beendete. Sie hat dem Unt?rrich:sm:.i:stc:I Anile auch bereits ihren Bericht, iawie ei'^I Ges^tzesentwürfe vorgelegt. Tie habe sich bewogen gesel/cn. insbesondere ftrl Beibehaltung jenes Teiles der b-sichc!^^! Cchn!gcseng>.!.'!!'!g ein^ureien, der 'ich e.il die Daner der Schnlpslichi bezie.):. ?ie I wähnten Vorschläge finden

eine Erga-.-Ml in den vor kurzem ebenfalls dem lln^r:iä::--I minister vorgelegten Vorschlägen A>-i d::I ^lusoildnng de: Volksschnl!?i'rer in ^'1 neuen Provinzen und die Systemisierunz in Trient bestehenden Lehrerbitdunas-'.'.«!-! ien. Lehrplnn für den 7. Sprachenpcrs.'liisDl kurz für Miidchenliz-euiü. „Äa^,e:ia I riale' Sir. vom 1!. April vcröife-nN.1 das königliche Dekret Nr. lü. ck>I »einher !'.>2l. welches ..die Progr?.-::'n.' >-i'.»I Sprach-enperfe.'tionskurses sür die lyzeen in den neuen Provinzen

inigt'. Artilel 1 genehiuigt die eines 7. Sprachen-Persektionskurses, der den Alädchenlyzeen mit Lefs^nll'.ch!eltSi-:t:I siir die nenen Provinzen crrich:-.r kann. Nach Arrilcl 2 !;al>en die Schüler!-:^' des Kurses, unter der Vorausse:-,'.'.:'..?. ^'?I aus diesen .Kurs das Le;s'.'n:liänei!s:cÄl ausgedehnt wird, das Necht a:n Handlung mit den Schülern der lr^tr«! Kick der Obrrmi'.ttlschtrlen hinsichtlich der Z-- lasinng znr Lehrerdildungsabteilung »es.,! Dberinstilutes für ?>ande!'-siud<e>l' tuto

4
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1922/02_11_1922/VBS_1922_11_02_12_object_3116940.png
Pagina 12 di 12
Data: 02.11.1922
Descrizione fisica: 12
, enthaltend Bestimmungen über den Ersatz der Kriegsschäden, abändert.' Das Dekret Nr. 1321 ex 1921 gilt — obwohl es kein« eigentliche Ausdehnungsklausel enthält — auch für die n«uen Provinzen, weil es sich in der Ein leitung ausdrücklich auf das Dekret-Gesetz Nr. 879 vom 18. April 1920 beruft, mit welchem die für ’ di« alten Provinzen geltenden Bestimmungen über Kriegsschädenersatz (tefto unico Nr. 426 vom 27. März 1919) auf die neuen Provinzen aus- dehnt. Das neue Dekret Nr. 1321 ex 1922 ändert

, wie schon gesagt, den Artikl 3 des Dekret-Gesetzes Nr. 115 ex 1922 ab; und zwar schafft es die Mög lichkeit gegen die Entscheidungen der Kommissio nen für Streitigkeiten (über Kriegsschädenersatz) im Werte von mehr nls 50.000 Lire Beschwerde bei einer Vbertvmmission' einzulegen. Diese Obenkonnniffion hat ihren Sitz in Venedig und besteht aus 7 Mitgliedern. Zwei davon werden von Fall zu Fall von den. Provinzialvertretungen und den Handelskammern, der alten kriegs- beschädigten Provinzen bezw

. von den Landes- verwaltung der neuen Provinzen ernannt. Diese Bestimmung fft offenbar dahin aufzufaffen, daß z. B. bei einer solchen Beschwerde aus der Ve nezia Tridentina die Trientner Lau» desverwaltung di« beiden Mitglieder zu ernennen hat.- Di« Beschwerde muß innerhalb 30 Tagen nach der Hinterlegmig der Entscheidung der Kom. Mission erster Instanz in ihrer Kanzlei einge bracht werden. Das neue Dekret trat am Tage seiner Ver öffentlichung In Kraft. Der Hohmarkr. Meran-Mals: Rundholz- Fichte I. bis III

wir die Jntereffenten aufmerksam, daß das selbe für das heurig« Jahr noch bewilligt wird. Anmeldungen stick wie im Vorjahre an die Fi nanzwachabteilungen bis zum 15: November einzubringe». Ein« amtÄche Verlautbarung die ser Bewilligung wird in Bälde erfolgen. — Eine Prämie für die Lomdwirte der neuen Provinzen? Unter diestm Titel meldet dos „Giarnale dl Roma' wörtlich: „Es wird v»r- sichert, daß on. Fontana, llnterstaatssekretär im Schatzministerium, lange mit dem Ackerbau- mimster über eine Prämie konferiert

habe, wel che den Landwirten der neuen Provinzen für in tensive Kulturen zu gewähren sti. An einer die ser Unterredimgen nahm auch on. Luclani, Mi nister für di« befreiten Gebiete, tell. In den in,' teressietten Kreisen befleißigt nran sich hinstchllich dieser Notiz einer großen Zurückhaltung: dies auch deswegen, weil es sich um Studien handelt, welche in der praktischen Verwirklichung nicht leichten Schwiengkeiten begegnen.' Aragsn und AnSworken« Adresse für Anseoge«: Schrifilei- kann des ^Vottsboke

5
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1860/02_10_1860/BTV_1860_10_02_2_object_3014217.png
Pagina 2 di 6
Data: 02.10.1860
Descrizione fisica: 6
, daß der von dem Comilö aufgestellte Grundsatz hinsichtlich der Subventio- nen nicht richtig, und daß von dem Ministerium bei der Subvention für Oesterreich uiiier der ErmS, Tirol mit Vorarlberg und Dalmalien richtigen Grundsätzen nicht entgegengehandelt worden ist. Bei dieser Ueberzeugung entfalle die ganze Beanstandung der Post von 6!5,9W fl. für Zuschüsse deS Staatsschatzes zu den WoblthütigkeitS- anstalten der erwähnten Provinzen und eS könnte daher der ganze zur Berathung vorliegende Theil des VomitS. Berichtes

Drittel deS früheren Betrages aucmache. HS wurde also anerkannt, daß durch diese Subvention die übrigen Provinzen mehr als billig belastet worden sind, und daß diele Belastung eist jetzt auf das gehörige Maß zurück geführt werden soll. „Weiter erlaube ich mir die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung auf die Entstehung dieser Subventionen zu lenken. Bis zum Jadre 1843 und noch einige Jahre weiter hin wurden die WohlihüiigkeitSanstalten der mehr erwähnten drei Länder aus dem SiaaiS>chatze rotirt

und erst im Jahre 135V oder 1351 die LandeSionte errichtet, auf welche der Unterhalt einiger solcher Anstalten über, wiesen wurde. In mehreren Provinzen wurde aber hier, von «ine Ausnahme gemacht und dem Steuersäckel der übrigen Länder zugemuihet, die tSrhaliungekosten für jene zu tragen. Wenn ich nun auch anerkenne, daß dieser Borgang gegenüber einzelner Provinzen, wie Tirol und Dalmatien, vollkommen begründet sein mag, so kann ich doch nur im Allgemeinen dem AuSspruche beipflichten

, daß eS nur zu leicht zu Unbilligkeilen führen könnte, wenn derlei Gegenstände im Innern der Bureau'S ab gewickelt würden, wo niemand Anderer über die Art und Weise, wie die Auslagen zu decken seien, mitzusprechen hat. So kommt eS, daß Spitäler oder Irrenhäuser in einem Lande gegründet werden, deren Kosten dieses Land zu sehr belasten und dann allen ütrigen Provinzen aus- geduldet werden, so daß beispielsweise Dalmatien zu einem Irrenhause in Tirol beitragen mußte, ungeachtet Dalmalien sür seine eigenen Anstalten

des Comile'S ausge sprochen.' ReichSrath Wohlwend erkläite. daß der Eomitö- Antrog ganz im Sinne r?r Bevölkerung von Tirol und Vorarloeig liege, welcher die Förstereien nur aufge drungen woiden seien, dahcr er demselben beipflichte. ReichSrach Graf Hartig ist gleichfalls mit diesem Antiare einverstanden und weiset zugleich auf die Un- zwcckriiäßigkeit eineS für das ganze Reich geltenden ForstgesetzrS hin. Leider bestehe dasselbe bereits und sei in seiner Ausführung in vielen Provinzen eben unmög lich

6
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1940/03_08_1940/AZ_1940_08_03_3_object_1879491.png
Pagina 3 di 4
Data: 03.08.1940
Descrizione fisica: 4
der vbstproduzenten und Exporteure unter dem Vorsitz des Nal.- Rates Boc capifuoco. interessierten Provinzen in Fühlung zu Unter dem Vorsitze des Nationalrates Boccadifuoco, der vom Präfekten für eine Aussprache über den Obstexport eingela den worden war. und im Beisein des Na tionalrates Miori und anderer Vertreter der interessierten syndikalen Organisatio nen, fand im Provinzialrat der Korpora tionen eine wichtige Versammlung der Obstproduzenten und Obsthändler der Provinzen Bolzano und Trento statt

hin, daß die Zentralbehörden recht zeitig von der Revision der einzelnen Obstpreise informiert werden. Nat.-Rat Boccadifuoco befaßte sich dann mit der Tätigkeit, die bis jetzt von der Kommission für die Provinzen Bol zano und Trento entfaltet wurde, und wies darauf hin, daß es angezeigt ist, die Interessen der cnderen Provinzen, die für den Obstexport in Betracht kommen, mit denen der Dolomitenprovinzen in Einklang zu bringen. Zum Zwecke des Zusammenwirkens zwischen den einzel nen Provinzen wird am kommenden Montag

in Roma eine Versammlung ab gehalten. Nat.-Rat Miori berichtete dann über die von der interprovinzialen Kommis sion entfalteten Tätigkeit und über die Preise. An der Diskussion beteiligten sich ver schiedene Produzenten und Exporteure der beiden Provinzen. Erleichterungen für die Pachlzahlung bei Gaslbetrieben Der fascistiche Nationalverband für Gasthofwesen und Reiseverkehr und der Nationalverband der Hausbesitzer haben den bezüglichen Prooinzialfyndikaten ein interföderales Rundschreiben übermittelt

7
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1923/04_07_1923/TIR_1923_07_04_3_object_1988607.png
Pagina 3 di 8
Data: 04.07.1923
Descrizione fisica: 8
W Mittwoch, den 4. Juli 1923. .Der Tiroler- Tsite Z Nie Systemisierung der Postler. Die ..Gazzetto Ufsiciale' Nr. 1ö2 vom 29. Juni 1S2Z veröffentlicht eixdlich das langerwar- tete kzl. Dekret Nr. 123k vom 3. Mai 13?3, be treffend „die wirtschaitliche Angleichung des Post-, Telegraphen- und Telephonpersonals in den neuen Provinzen'. Wir geben hier die wichtig sten Bestimmungen des umfangreichen Dekretes auszugsweise wieder müssen aber besonders hinsichtlich der Einteilung in die altitalienischen

B^oldungsstusen aus das Dekrer selbst verweisen, da uns Raummangel leider hindert, die mehrere Seiten umfassenden Tabellen' zu veröffentlichen. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen: Art. 1 stellt das unter dem früheren Regime aufgenommene und gegenwärtig in Dienst ste hende Personal der annektierten Provinzen in .wirtschaftlicher Hinsicht den entsprechenden Kate gorien der alten Provinzen gleich Maßgebend sind für die wirtschaftliche Stellung: das kgi. De- kretgesch Nr. 1S-N vom 2. Oktober 1S19 über die Reform

-Karriere sowie die Teue- ni»gzzuliige Absatz c>. solange diese letztere dem Ff«.ch?cstkllien Personal der allen Provinzen aus» ztfotzi wird. Der Artikel Z bringt dann ausführliche Le- Jimmungen übe-' die Ungleichung, also die Atichstellunz mir den «entsprechenden Kategorien »rn Angest-Men der alten Provinzen. Dafür sind zmaue Tabellen beigegeben, die die Zuteilung dir bisher in Rangsklo'ien eingereihten Beamten m die entsprechenden Besoldungsstufen der alten Provinzen aufzählen. Der Artikel 4 bestimmt

8
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1922/20_04_1922/VBS_1922_04_20_12_object_3116263.png
Pagina 12 di 12
Data: 20.04.1922
Descrizione fisica: 12
Nr. 16 bcrn Punkte folgendermaßen: Das Finanzministe- - riitm werde demnächst die Finanzbehördcn der neuen Provinzen anweisen, sich bei der Einhebung der Verzehrungssteuer aus Wein in Flaschen an die in den alten Provinzen gÄtendcn Bsstimnimlgen zu halten. Das (österreichische) Gesetz vom 23. Juni 1891, RGBl. 79, das in den neuen Provin zen immer noch in Kraft steht, werde inzwischen im Sinne des Rundschreidens des (italienischen) Finanzministeriums vom 13. Juli 1921, Nummer 7241 ausgelegt

werden. Hinsichtlich der Errich tung von Weinlagern mit suspendierter Steuer in den neuen Provinzen habe das Finanzministerium keine Bedenken, ein solches Verlangen zu gewäh ren rmd die Bestimmungen der Artikel 20 und 25 des (italienischen) Gesetzes Nummer 145 vom 27. ' F?ber 1921 sti - geeigneter Weise anzuwenden, wenn diese auch in ihrer gegenwärtigen Form nicht aus die neuen Provinzen ausdehnbar seien, weil die Organisation des nötigen Dienstes fehle. Das Finanzministerium machte aufmerksam

, daß eine solche Erleichterung, deren sich übrigens in den al ten Provinzen sehr wenig Firmen bedienen, Rück wirkungen auf den Handel der WeinerzeugUisse der neuen Provinzen sÄbst haben könnte, weshalb es nötig ist, zunächst die lokalen Faktoren zu hören.' Wir wollen zunächst eine offizielle Mitteilung abwarten, müssen aber heute schon unserer Ver wunderung darüber Ausdruck geben, daß der ganze Schutz für unsere ohnehin schwer bedrängte einheimische Weinproduktion darin- bestehen soll, die. Konkurrenz der attitaliensschm

9
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1921/13_08_1921/TIR_1921_08_13_13_object_1978887.png
Pagina 13 di 14
Data: 13.08.1921
Descrizione fisica: 14
sei. Die Frage müsse genauestens geprüft werden, um eine schwere Schädigung der kleinen Sparer zu vermeiden. Gleichzeitig müsse man ober trachten, die Rechte des italienischen Staates zu wahren. Die italienische Einlagen- und Darlehenskasse. Ln einer dritten Interpellation hatte Senator Mayer gefragt: Warum wurde trotz offenkundiger Notwendigkeit das Dekret noch nicht veröffentlicht, des die (italienische) Einlagen- und Darlehens kasse ermächtigt, ihre Tätigkeit auch auf die neuen Provinzen

auszudehnen? De Nava antwortete: Der Lösung dieses Problems stellen sich einige Schwierigkeiten entgegen. Vor allem müssen auf die neuen Provinzen die Postsparkassen ausge dehnt werden, damit die Einlagen, die sie erhal ten, als Grundlage für die Kreditoperationen die nen können. Aber es bestehe eine noch viel ernst lichere Schwierigkeit: Die Einlagen- und Darle henskasse gewährt Dämchen an Gemeinden und Provinzen, die auf der Abtretung jenes Teiles der Umlagen basieren, dessen Nichterhebung garan tiert

wird. Nach österreichischem Gebrauche jedoch wird nur auf die Einhebung der Umlagen selbst »esehen. Jedenfalls studiere der Minister die Art M Weise, wie es der Einlagen- und Darlehens kasse ernwglicht werden könne, ihre wohltätige Wirksamkeit auch auf die neuen Provinzen auszu dehnen. Mayer ist ganz und gar uichl zufrieden. Senator Mayer erklärt, er müsse einige Bemer kungen des Ministers auf die erste Anfrage bestrei- «n. Im Artikel 203 ist gesagt, daß die Inhaber vlterreichischer Staatspapiers in dem Momente, va iMn

l» ^'berjährigen ihr Vermögen in österreichi- lyen Staatspapieren anlegten. In den neuen „De- Tlrole? Wer» ' Provinzen ist daher eine große Anzahl von Wit wen und Waisen, die von dieser Rente leben müs sen, die aber feit dem Tage des Waffenstillstandes nicht einen Eentesimo mehr bekommen haben. Der Minister habe auf die internationalen Uebsrein- kvmmen und die Arbeit der Wiedergutmachung?» koinmlj'ion verwiesen. Diese Kommission hat sich Mit der Festlegung der Gesamtsumme zu beschäf tigen

,was mit den Beziehungen der neuen Staats bürger zum Staate gar nichts zu tun habe. Man kann annehmen, daß Italien etwa 480 Millionen der österreichischen VortriegzHchuld übernehmen muß. In den neuen Provinzen waren nun im Momente des Waffenstillstandes etwa 303 bis 310 Millionen solcher Papiere. Der Redner hült es für eine Pflicht des italienischen Staates, die Zinsen zu bezahlen, da es sich um eine klare Verpflichtung j gemäß Artikel 203 handle. Was die Postsparkassen fraz« anlange, so feien entweder

11
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1922/22_07_1922/TIR_1922_07_22_12_object_1984187.png
Pagina 12 di 14
Data: 22.07.1922
Descrizione fisica: 14
: Der Ausschuß des .hout'ioerbandes der italienisch. ^ ^einproduzenten und Äerarbciter >>ie» am II. Juli in Rom eine Sij;ung ab, an der als Bertre- ler der Venezai Tridentina Cav. (Yrisi teilnahm. Dabei machte diesem der Präsident des .hauptoer- !>andes die Mitteilung, das> im !<ongreß vom 1!>. Juli der Weinproduzeiitenverband beschlossen >>a- !>r, von der Regierung zu verlangen, das, auch die ^cine der neuen Provinzen mit der Steuer von .'l> Lire per .Hektoliter belegt werden, wie es in >en allen Provinzen

ist. Der Präsident rcchtscr- ligte diesen Peschlusz damit, das, auch die neuen Provinzen Teile des- Künigrelches seien. Ucber- !ianpt sei mit di> !cr Sieuerbesreiung in den neuen Provinzen viel Schlvindel getrieben worden, in- em dir Weine in die neuen Provnzen und von ^nri dann unbesieuer! weiter versendet wurden. >>>risi widerlegte diese Aussichrungcn und machte daraus aufnicrijam. das; bei der seinerzeiiigen An nexion der Lombardei die alte Gesetzgebung in ,^rast geblieben sei, was auch jetzt wieder ange

>n Tiädlen, die See- und Fiuh- bäder regelt. Die übrigen Vestinunungen bleiben bis aus weiteres ausgehoben. — Z. ZNustennesse Relchenberg IS2Z. Obige Messe wird vom 12. l»s 2s>. August abgehalten. Nähere Auskünfte werden den Inü'resieMe» l>ei der Han dels- und iÄewcrbelamnier in Bozen erteil!. Zur BeamtenassimilieruW. Wichtige Erllärungen Salatas über die Assimilicruiig der Staatsbeamten. Am .<>. Juli machte Tainin melircren Ab geordneten der neuen Provinzen sehr wichti ge Angaben über den Tiano

12
Giornali e riviste
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1921/24_12_1921/MEZ_1921_12_24_3_object_641256.png
Pagina 3 di 14
Data: 24.12.1921
Descrizione fisica: 14
Eredaro habe zugegeben, daß die Pressezensur manch mal In Südtirol zu streng gewesen sei: und trotzdem will der nämliche Generalkommissär Eredaro die Notwendigkeit der raschesten Einführung des italienischen Preßgesetzes in unseren Provinzen leugnen. Bon den vier Tageszeitungen Südtirols seien in drei Tagen zehn Beschlagnahmen erfolgt, unter anderem wäre eine nach allgemeiner Ansicht mehr als gemäßigte Erklä rung der Abgeordneten der Zensur verfallen. Die ehemalige „Brixner Chronik' sei konfisziert

, was wir verlangen und stets verlangen müssen, hat keinen anderen Zweck als den, uns gegen dis Unterdrückung unserer Kultur, unserer nationalen Sitten und Gebräuche zu verteidigen und eine Besserstellung unseres Landes zu erzielen, wenn Ihre Erklärungen, meine Herren, blüig und gerecht zur Ausführung gelangen, so wird unser ernstestes Be streben fein, den nationalen Hader abzubauen. um zu einer gedeihlichen, gemeinsamen Arbeit zu gelangen. Für und wider das Ienlralamt für die neuen Provinzen. Eine Zeitung

in Udine brachte einen Artikel gegen das Zentralamt für die neuen Provinzen und verlangte dessen so fortige Auflösung. Dagegen wendet sich nun der „Popolo Romano', und, wie er sagt, aus folgenden zwei Gründen: „1. Weil die zuständigen Ministerien über die Angelegen heiten der neuen Provinzen in tiefster Unkenntnis sind. 2. Weil es sich als Verteidiger der Provinzautonomien be kennt und wir somit annehmen können, daß es trotz seiner fall- weisen zentralistischen Gebarung den neuen Provinzen

13
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1928/24_11_1928/AZ_1928_11_24_2_object_2651687.png
Pagina 2 di 6
Data: 24.11.1928
Descrizione fisica: 6
Maria' Ein fachmännischer Mitarbeiter unseres Blat tes hat anläßlich eines Aufenthaltes in Roma Gelegenheit gehabt, an zuständiger Stelle Er kundigungen einzuziehen, wie die Frage der Lebensversicherungen steht, die vor 1919 jn den neuen Provinzen mit reichsdeutschen Lebens- versicherungsgefellschafteit abgeschlossen worden sind. Es ist bekannt, daß diese Frage als die letzte von jenen Probleinen übrig geblieben ist, die auf dem Gebiete des Versicherugnswefens infolge des Krieges zu lösen

). Wie sich unsere Leser erinnern werden, konn ten durch das italienisch-deutsche Abkommen vom 1. Sept. 1027 auch die Ansprüche der Le bensversicherten der alteii Provinzen Italiens gegen reichsdeutsche Lebcnsversicherungsgesell- schasten durch freundliche Verhandlungen mit Deutschland in einer recht günstigen Weise be friedigt werden. Anläßlich dieser letztgenannten. Verhandlun gen glaubten nun auch die Versicherten in den Madrid, 2Z. — Wie den Blättern aus Cadix neuen Provinzen, daß damit auch ihre Ansprü

wie die rei, polimà Knie Mrangen und daß die^cio „Santa Maria' und alle Einzelheiten sowie che gegen die deutschen Gesellschaften ihre Re gelung finden würden. ' Dies war aber nicht der Fall. Wohl hat die italienische Delegation die an den Verhandlun gen über die im Regno abgeschlossenen Lebens« Versicherungen teilnahm, auch die Frage der 'Versicherungen in den neuen Provinzen auf- geworfen, wie uns von zuständiger àite er« klärt wurde,' aber die deutsche Delegation woll< te den formalen Standpunkt

nicht verlassen, daß sich der Friedensvertrag von Versailles in Fragen der Versicherung nicht auf die neuen Provinzen erstrecke. Die italienische Regierung hat jedoch dies« Frage seither nie fallen gelassen, sodaß die An- fpüche der Versicherten in den neuen Provin zen keinesfalls als entwertet angesehen werden! können. Wir konnten uns vielmehr überzeugen, daß' das Wirtschafisministerium in Roma diese Fra ge einem eingehenden Studium unterzogen hat und nur eine günstige Gelegenheit abwartet

14
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1928/30_06_1928/AZ_1928_06_30_2_object_2650855.png
Pagina 2 di 6
Data: 30.06.1928
Descrizione fisica: 6
. Der Reichsinvalidenverband, der gleich da rauf in der Lage war. die Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Hilfswerkes zu über blicken, bereitete die ganze wichtige Legislation vor nnd brachte diese auch zur Durchführung, kraft welcher den Kriegsbeschädigten der neuen Provinzen eine Form der Pensionierung ge währt wurde, die ihrer körperlich?» Schädi gung entsprach. Diese Gesetzgebung vervoll kommnete sich sodann im Laufe der Zeiten. Die Sammlung und Einreihung sämtlicher Kriegsinvaliden, auch der Deutsch:» des Alto Adige

, in den Reihen des Verbandes, fand auf dem Gcneralkongrsß in Palermo im Frühling des Jahres 1919 ihre feierliche Bestätigung. Damals bekräftigten die Invaliden der alten Provinzen mit einer höchst bedeutungsvollen Tagesordnung die Verbrüderung und Vereini gung mit den Invaliden der neuen Provinzen, die im ehemaligen österreichisch-ungarischen Heere gedient hallen. In der Zwischenzeit schritt die Organisation der Invalid.'» im'Alto Adige rüstig sort. Es wurden die Unierseklion?» in de» größeren Zentren

digten in den neuen Provinzen zu kennen, und machten ihnen jene Fürsorgemaßnahmen zugänglich, die gesetzlich für die Invaliden der übrigen Provinzen festgesetzt worden waren. Der Widerhall der Entschließung des Kon gresses von Palermo, der nnunterbrochene Kontakt der Invaliden des Alto Adige mit den Männern des Reichsverbandes, löste bei jenen tiefe Dankbarkeit nnd herrliche Anhänglichkeit aus. Die Dankbarkeit wurde in zahlreichen Entschließungen, die auf den Versammlnngen der verschiedenen

15
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1923/18_04_1923/TIR_1923_04_18_5_object_1987642.png
Pagina 5 di 8
Data: 18.04.1923
Descrizione fisica: 8
Mtwoch, Len IT. AprN ISA. »Der Tiroler' Seite A BolkstvirtschMlicher Zeil. Weiterung des Bodenettrages. Zer RMNerttkg wird nun auch durch die AMMMenftemr ersaßt. g« .Tiroler' vom 14. April haben wir kurz mitgeteilt, daß das kgl. Dekret vom -!> Amin. ZSZZ Zä. lö lind das kgl. Dekret vom 12. März »V2. 5l. Nö du-ch das kg!. Detr« vom Zir. KSK aus die neuen Provinzen ausg«d:h>u wur de? Das Dekret Nr lb. 1SZ3, degat die Sinkon' ^jeuer auch au! Vi landw. Bode.^iilraz au?. 5az Dekret Nr. 50ö. 1923

, enchäli die zugehöri- zen Durchführungsbestimmung,,. Me Aucöehaang dieser Dekrete bedeutet eine äsjchaeideade Verschärfung der Steuerlast für Misere Landwirtschaft: denn die Bodensleuer ssisgcdehat aus die neuen Provinzen durch das lgl. Dekret Nr. 14S, 1S2Z, flehe „Tiroler' vom j, Wrz d. Z.) bleibt weiter ausreiht. Air besprechen nachstehend kurz die aerobe ötvlNgesetze. A. Tie kinloulmensteuer aus den Bodenertrag. 1. Steuergegenstand. Las igt. Dekret vom 4. Jänner 1923 Nr. 16 jcftimmr im Art

. 1 er- »ähote Steuer auf den landw. Bodenertrag wird «üt 10°Z> des Ertrages selbst festgesetzt. Der Sah von l0'< schließt bereits die Kriegs- centcjimisleuer'') und den Invalidenzuschlag ein. Zuschläge zugunsten der Gemeinden, Provinzen imd handelzkammern dürfen keine gemacht wer den. Z. Abgabe der Steuererklärungen. ^ Art. Z: Die Eigentümer, welche ihren Grund selbst bebauen, müssen km von ihnen bezogenen Roh- '1 Die itol. Einkommensteuer gliedert sich nach öen verschiedenen Einkommensquellen in vier

Kkgorien: siehe „Tiroler' vom 3. März. '> Alle Terniine setzen wir so ein. wie sie auf Srnid des Zlusdeh.nungsdckretes Nr. 686, 192Z, Kr die neuen Provinzen gütig stnd. Si^he „Tiroler' vom 21. Mär.z. ertrag, die Produktionskosten und -Verluste, de» mutmaßlichen Pacht- oder Metwert, welcher sür den Grund im Regime des freien Handels erzielbar wäre, anmelden. Art. 4: Der Pächter mutz den aus ihn entfallenden vodenertrag und die Produktionskosten und Verlaste anmelden. Art. S. Die Erklärungen

des landwirtschaftlichen Boden ertrages durch die Einkommensteuer bildet, wie schon eingangs erwähnr, eine neue schwere De- lastunz des Bauernstandes-, denn außer der Einkommensteuer bleibt noch die Lodensteuer, welche ebenfalls den landwirtschaftlichen Boden ertrag — allerdings nicht in erheblicher Schars»! — ersatzr, m Krast, beziehungsweise, Irin in den neuen Provinzen gleichzeitig mir der Einkommen steuer am 1. Jänner 132! in Kraft. Es liegt also eigentlich eine Doppelbesteuerung desselben Steuergegenstandes

16
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1926/01_04_1926/AZ_1926_04_01_5_object_2645835.png
Pagina 5 di 8
Data: 01.04.1926
Descrizione fisica: 8
. Me Altprovinzen wiesen unterà ander dank der früheren Gesetze juridische Ähnlichkeiten auf und disse für die einzelnen Provinzen Italiens geltenden Anordnungen und Vorschriften wur den nun durch «das neuerlassene Gesetz iüber die Alle aararwirdschaftlichen Fragen betreffen in Civici zu einem einigen-für ganz Italien Ä-s-nd «,-g-n chr.- h°ch»Ixà die in den neuen Provinzen noch bestandenen verwandten und die landwirtschaftlichen Pro blem« regelnden Verordmmgen, welche selbst- Perständlich von jenen der alten

Provinzen Ita liens grundverschieden sind. schaffenheit in 'gewissem Stime vorzüglich die Alpwirtschaft «und daher wollen wir uns auch hier bei Besprechrmg des neuen Gesetzes über die landwirtschaftlichen Nutzungsrechte fast ausschließlich nur mit akpwirtschaftkhen Pro blemen befassen. Schließlich, schon ihrer Natur rrnd ihrem End zwecke entsprechend, erstrecken skch ja derzeit die „Usi'Civici' vorzugsweise cuif Alpenregionen, und zwar geschieht dies deshalb, weil solche Nutzungsrechte, die in früheren

In den verschiedenen Provinzen Altitaliens zur Grundlage genommen Die Sonderbestimmungen für unsere Gegend. Notwendig war also die vom Praotnzialver- band der sascistischen Syndikate bzw. vom Syn dikat der autonomer» Körperschaften unserer Provinz getroffene Versiügurrg, Vorschläge zur Ergänzung und Abänderung des neuen italie- irischen Gesetzes an die Regierung zu erstatten» um unter Berücksichtigung der juridischen Lage und der tatsächlichen Verhältnisse in den neuen Provinzen auch aus diesem Gebiete jene Ziele

17
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1939/28_12_1939/VBS_1939_12_28_3_object_3138622.png
Pagina 3 di 8
Data: 28.12.1939
Descrizione fisica: 8
und aus den bezüglichen (d. i. gemischtsprachigen, d. Sch.j Gebieten der Provinzen Adine. Trento und Velluno. »Zufolge der zwischen der Reichsregierung und der faschistischen Regierung getroffenen Vereinbarungen ist es den Volksdeutschen aus der Provinz Bolzano und aus den im Abkommen einbezogenen Gebieten der Provinzen lldine, Trento und Velluno bis zum 31. Dezember, 21 Uhr, gestattet, frei und aus eigenen Stücken entweder aus Anhänglichkeit an das llrsprungsvaterland für die deutsche Staatsbürgerschaft zu optieren

und ins Reich «mzustedeln, oder weiterhin italienische Staatsbürger zu fei« und in den genannten Provinzen zu verbleiben und alle mit ihrer Stellung verbundenen Rechte und Pflichten bgfzubehalten. 3 Jeder Volksdeutsche, ohne Unterschied des Geschlechts, kann ohne Hindernis bei den Gemeindeämtern oder bei den reichsdeutschen Stellen den weihen Zettel (Entscheid für das Verbleiben in Italien) oder den gelben (Entscheid für die Umsiedlung ins Reich ver langen, ausfüllen und abgeben. Die Anforderung

Provinzen völlige Freiheit^ und Selbstbestimmung in der Ausübung -es Optionsrechtes gewährleistet. 3. Für-jenr, die sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, besteht die Pflicht zur Umsiedlung nach dem Deutschen Reich, und jene, welche die italienische. Staatsbürgerschaft. beibehalten, haben das Recht, in ihren Heimatprovinzen zu bleiben und dies unter voller Wahrung der mit der italienischen Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und Pflichten. Durch die Abmachung wird jede Umständlichkeit

wurden die überlebensgroßen Figuren derselben renoviert und in aefällia wirkenden Farben ge faßt. Zwei Datres des Framiskanerkonventes haben in aefchickter. ia künstlerischer Weise diese Arbeiten besorgt. Maria und Joses Enael und Hitten nehmen sich in der neuen Fassung präch tig. aus. — An den Weihnachts feierlagen herrschte reger Reiseverkehr. Zahl reiche Skifahrer trafen aus den alten Provinzen ein und verteilten sich auf die verschiedenen Winterspottlätze der Provinz. Die Station Bol zano

18
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_18_object_4000999.png
Pagina 18 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
und MberiuS, den Stiefsöhnen des römische» Kaisers Augustus, tributpflichtig gemacht, scheint aber eine Zeitlang noch eine halbe Selbständig- keit genossen zu Huben, bis unter K. Claudius auch auf dieses Land die römische Provinzialverwaltung ausgedehnt wurde. An der Spitze derselben stand ein kaiserlicher Prokurator, welcher sich von den an Rang höheren Statthaltern anderer kaiserlicher Provinzen (den legati Angusti pro praetore d.i. mit proprätorischem Imperium) dadurch unterschied, daß er keine Legion

Donaunfer hinüber. Behufs gehöriger Ver- theidignng der norifchen Donangrenze verlegte K. Mark Aurel um 170 «. Chr. eine Legion als ständige Besatzung dahin, deren Hauptquartier Lauriacum (Lorch bei Enns) war; statt des procurator war seitdem Statthalter von Noricum ein legatns Augusti pro praetore. Seit S. Konstantin I. zerfiel Noricum in die beiden Provinzen des Uferlandes (der Donau), Noricum ripense, und des Binnenlandes, Noricum mediter ranean!, Oberpannonien in Pannonia prima nördlich von der Drau

und Savia, südlich davon. Die Ebene zwischen Wiener Wald und Leitha gehörte daher zu Pannonia prima. An der Spitze der beiden norischen Provinzen und von Pannonia prima stand je ein praeses, was der Amts titel für die geringste Klasse der Provinzialstatthalter in der diokletianisch- konstantinischen ^Berwaltungsordnnng war. Da letztere überdies die Mili- tär- und Zivilgewalt scharf getrennt hatte, so war der praeses reiner Zivil- beamter geworden. Ihm stand die Zivil- und Kriminaljurisdiktion

in seiner Provinz zu, die Überwachung der Steuerverwaltung und der Muni- cipalverwaltung, endlich die Aufrechterhaltung der Ruhe in der Provinz. Nach der diokletianisch-konstantinischen Verwaltungsordnung, welche das Reich in Präfekturen, diese in Diözesen und letztere in Provinzen theilte, gehörten die Provinzen Noricum ripense, Noricum mediterraneum und Pannonia prima zur Diözese IUyricnm, welche aber nicht wie andere Diö- zesen einen vicarins als obersten Verwaltungsbeamten besaß, sondern un- mittelbar

unter dem praefectus praetorio Italiae stand, der mit Ausübung der kaiserlichen Appellationsgerichtsbarkeit gegen Urtheile der praesides beauftragt war. Kommandant der Heeresabtheilungen von Noricnrn ri pense und Pannonia prima war ein dnx, welcher dem am Hofe des Kaisers refidirenden maxister peditnm praesentalis unterstand. Bei der Theilung des römischen Reiches unter die Söhne K. Theodosius I. (395) wurden die norischen und pannonischen Provinzen dem Westreich zugetheilt. Panonien würde 424 an das Ostreich

19
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1872/21_02_1872/BTV_1872_02_21_4_object_3057723.png
Pagina 4 di 8
Data: 21.02.1872
Descrizione fisica: 8
im Süden von Asien), endlich 17 auf der Neise. Die meisten Missionäre waren aus den Provinzen Castilien (291). Aragonien (177), Lyon (173), Deutschland (135.) Die letztgenannten waren der- theilt ans Asien (besonders Ostindien, wo ?. Leo Meurin, apost. Vikar von Bombay ist, 54). Afrika (3), Nordamerika (39), Südamerika (besonders Bra silien, 35) und 4 befanden sich auf der Reise. Unter den Jesuiten Nordamerika's ist auch ein ?. Johann Prachens.'Y. lediger S1?aurer, wegen Verbrechens de0 Dtebflahl

Lnndesschützen - Werein. Heute (DienStag) Bolzschießen. Theater. Heute bei aufgehobenem Abonnement zum Benefiz der Frau Marie Bertoli: „Das Donau- Weibchen.' Romantisch-komische Zauber-Oper in drei Akten. Statistik des Jesuiten-Ordens. Das „Salzb. Kirchenblatt' enthält folgende Sta tistik deS Jesuiten-Ordens. Nach Angabe des tsIvAvs provineiao anstriaco-IningarioaL L. .1.^ (pro 13?!?) zählte die Gesellschaft Jesu Eingangs 1871 in 22 Provinzen: der englischen, aragonischen

, österreichisch.ungarischen, belgischen, castilischen, gali- zischen, deutschen, irländischen, Lyoner, mexikanischen, neapolitanischen, niederländischen, römischen, sicilischen, und venetianischen, dann rer von Champagne, Fran- cien, Marhland, Missouri, New-Iork, Turin und Toulouse benannten, oder in füns Assistenzen: Ita lien. Deutschland, Frankreich, Spanien uno England 33^9 Mitglieder. Die Assistenz England ist zusam mengesetzt aus den Provinzen England, Irland, Maryland und Missouri; die Assistenz Deutschland aus der deutschen

, öster reichisch-ungarischen, galizischen, belgischen und holländischen Provinz; die Assistenz Frankreich aus deu Provinzen Champagne, France, Lyon. Toulouse und New-Aork (abgezweigt von Lyon); zur Assislenz Spanien gehört auch die Provinz Mexico — das übrige ist von selbst klar. Die größte Zahl derselben entfällt aus die Provinzen Castilien (744) und Deutschland (738) die geringste auf die Provinz Mexico (17); die österreichisch-ungarische Monarchie nimmt die neunte Stelle ein. mit 451 Mitgliedern

20