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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 5 di 12
Data: 12.11.1920
Descrizione fisica: 12
Freitag den 12. November 1920. „Tiroler B a u e r n - Z e i t u n g" Nr. 46. Seite 5. Die Aiisöchnunft der ital. Verfassung auf die neuen Provinzen. Mit kgl. Dekret vom 26. Oktober wurde das Ve-rfaffüngsstatut des Königreiches Italien im Sinne des Gesetzes von: 26. September 1920 auf die neuen Provinzeb ausgedehnt. Jtn ital. Amtsblatte wird gleichzeitig ein Bericht des Mi nisterpräsidenten an den König veröffentlicht. In diesem Berichte wird gesagt: Das Statut, welches ein unauflösliches Band

zwischen Krone und Volk darftellt, wird als un widerrufliches Staatsgrundgesetz der Monarchie auf die neuen Provinzen innerhalb der von der Natur und der Geschichte bestimmten Grenzen ausgedehnt. Allerdings find viele Bestimmungen des Stamtes durch spätere Gesetze überholt wor den. Diese Elastizität des Statutes hinderte nie die Entwicklung der liberalen Einrichtungen im Königreiche und wird so auch das Anpassen an die Rechtslage iu den neuen Provinzen erleich tern. Auf diese Weife wird in den annektierten

Gebieten die Veröffentlichung des Statutes ohne besondere Reserven die gleiche Wirkung äußern wie in den alten Provinzen. Es wird daher die Regierung nach erfolgter Uebereinstimmung mil dem Parlament und mit maßgebenden Persön lichkeiten der >,erlösten" Bevölkerung (auch mit Uebereinstimmung in Südtirol?) derzeit nur jene Aenderungen und Ergänzungen am Statute vor nehmen, die unaufschiebbar sind, damit einerseits die neuen Staatsbürger sich der italienischen Rechte erfreuen und andererseits

für die Autonomie will das Annexionsgesetz der zukünf tigen Neuordnung der neuen Provinzen beibe halten. Die Regierung schickt sich jetzt zur schwie rigen Aufgabe an, die mit den Einrichtungen des Königreiches in Einklang zu bringende Neu ordnung in den Provinzen stufenweise einzp- sühren. Die neuen Staatsbürger ohne Unter schied der Sprache stützen sich von nun an eben falls auf das Statut, welches das Königreich mit seinem Herrscher in Liebe verbindet. Wir bemerken zu dieser Regierungserklärung

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Der Südtiroler
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Pagina 6 di 18
Data: 01.04.1937
Descrizione fisica: 18
um eine geringer war, als die Todesfälle. In Enneberg starben im Jahre 1936 neun Personen, während nur sechs geboren wurden und auch in Terlan und Villanders über stieg die Anzahl der Todesfälle die der Geburten. In den 92 Gemeinden der Provinz Bozen weisen also heute be^ reits fünf Gemeinden eine größere Sterblichieitsziffer auf, als Geburten erfolgen. Namensverwelfchungen. Die „Jstra" bringt in ihrer Osternummer eine Zu sammenfassung der Namensitalianisierungen in den neuen Provinzen

„Provincia di Bolzano" vom 30. Jänner 1637 beklagt sich darüber, daß unter allen italienischen Provinzen die Provinz Bozen die am wenigsten heirats freudige se,i; mit 5.2 Eheschließungen im Jahre je 1000 Einwohner, stehe sie an letzter Stelle und sei 50 v. H. niedriger als andere Provinzen. Die Erklärung dieser Er scheinung, die sich das Blatt allerdings ersparen Muß, ist nur zu leicht. Die italienischen Methoden in Südtiroh, die auf eine Vernichtung der deutschen Bevölkerung in völkischer

würde. Der faschistische Großrat hat kürzlich Richtlinien für die Bevölkerungspolitik aufgestellt. Auf Grund der Volkszählung von 1941 wird die Revision der Provinz- und Gemeinde bereiche beschlossen werden. Gemeinden und Provinzen, in denen eine spärliche und veraltete Bevölkerung ist, sollen aufgehoben werden, weil sie nicht mehr die Notwendigkeit öffentlicher Einrichtungen haben. Die Bozner faschistische „Alpenzeitung" stellt fest, daß auch in der Provinz Bozen solche Gemeinden vorhanden sind. Fünf Gemeinden

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 6
Data: 27.08.1923
Descrizione fisica: 6
Touristen zog sich eine Fußvsrletzung. ein zweiter eine klaffende Handwunde zu. während der dritte mit einigen Schrammen im Gesichte und an den Händen davon kam. Mühsam schleppten sich die Bergfahr«- bei prasselndem Regen zu tal. Von diesen vier Bergfahrern waren zwei aus Innsbruck und zwei aus Wien. Volkswirtschaftlicher Teil. Die neuen Gemeindesteuern. Di« ital. Gem«indesteuergesehe treten mit 1. Jänner 1S24 w den neuen Provinzen in Kraft. Damit find die finan,rechtlichen Grund- KAM de» Haashalt

, und Lufschriftsrsteuer: 11. Steuer für Besetzung öffentlicher Platze: IS. Schanklizenzsteuer: IS. Slusenthältssteuer; 14. Baugrundsteuer. n. Die GemeindezuschlSge. ä. Zuschläge zu den staatlichen Grundsteuern. 1. Die ZuschlogsMMze. Das italienische direkte Steuersystem kevt .zwei Grundsteuern: die Bodensteuer ldiese ent spricht der österr. Grundsteuer) und die Gebäude- steuer (entspricht ungefähr der österr. Hauszins- und Hausklassensteuer). Auf diese beide Steuern können die Gemeinden und Provinzen auf Grund

mit neuem Kataster werden als Vemes- siwgsernndlage S5> des steuerbaren, in di« Steuerroll« de» Lorsichre» eingetragenen Ertra ges angenommen.*) Dieser Satz wurde durch das Dekret vom 7. April 1921. Nr. S74 verdoppelt, so daß jetzt 1V5 als Bemessungsgrundloge gelten. er 5er Zuschlag zur Bodenfleuer In den Pro vinzen mit altem Kataster wird auf der ln den Steuerrollen eingetragenen vollen staatlichen Steuersilimne erhoben. Die Gemeindezuschläge zur Vodensteuer könne« also in den neuen Provinzen auf Grund

des volle» Ausmaßes der staatlichen St«uer bemessen Verden. Z. B. ä hat 40 Sir« staatliche Boden steuer zu zahlen. Wenn die Gemeinde «inen Zu schlag voni SV?, (also den gesetzlichen Höchstsatz) erhebt, so werden di« öli?> vom vollen staatlichen Steuerbetrug berechnet: 4V Wre X LOH — 24 L. S. Zuschläge zur Einkommensteuer. Die Zuschläge zur Einkommensteuer zugunsten der Gemeinden (und Provinzen) wurden erst durch das Statthalterdeket vom IS. Febr. ISIS. Nr. 136, wieder eingeführt und durch verschiedene

Dekrete bisher verlängert (letztes kgl. Dekret vom 2Z. Oktober 1922, Nr. 13S8). Das erst« ital. Ge- meind«- und Provinzialgesetz vom 20. März 1SSS hatte den Gemeinden (und Provinzen) gestattet, zu allen staatlichen diretten Steuern Zuschläge zu erheben: allein durch das Besetz vom 11. Aug. - 167V. Nr. 5784, wurden die Zuschläge zur Ein- ! konunensteuer vollständig aufgehoben. Di« Fi- I nanznot der Gemeinden nach dem Kriege zwang > wieder zur Bewilligung der Zuschläge zur Ein- ^ konunensteuer. jedoch

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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 15.03.1923
Descrizione fisica: 6
ist. Gegen die Art der Einführung neuer Gesetze. Anläßlich der bevorstehenden grundsätz lichen Regelung der Sperrstunden für die Gastaewerbebetriebe! und der Festsetzung der Stunden für den Ausschank starker alkoho lischer Getränke wurde die Kammer von der Präfektur eingeladen, ein Gutachten abzu geben, das nach Anhörung der interessierten- Faktoren erstattet wurde. In letzter Zeit wurde eine Reibe italieni scher Gesetze und Verordnungen, meist steuer- und gebührenrechtlicher Natur, auf die neuen Provinzen

haften Handels gegen den Warenhandel, den Hausierhandeil und gegen Auswüchse der Tätige keit der Reisenden. Die Ordnung des Lehrlings, und Gehilfen- wesens, die eine entsprechende Aus- und Fort bildung des gewerblichen und kaufmännischen Nachwuchses gewährleistet! und 4. die genossenschaftliche Organisation deis Handels- und Gewerbefkandes. die die Wahrung der Standesinteressen und die gewerbliche Ord nung überhaupt verbürgt. Die Angle ichnng der Gesetzgebung in den neuen Provinzen an jene der alten

der Gesetzgebung im Reichs zu verwenden. Daraus darf wohl die Hoffnung geschöpft werden, daß die Regierung den außerordent lichen Wert der in unserer bisherigen Gewerbe ordnung niedergelegten, oben angedeuteten Grundsätze richtig einschätzen und den Weg fin den werde, in einer Reform der einschlägigen Gesetzgebung der alten Provinzen ein neues Ge werberecht! für ganz Mallen zn schassen, dessen wohltätige Wirkungen sich auch in den alten Provinzen bald bemerkbar machen! würden. Sind doch schon Hetzt

in den alten Provinzen Be strebungen im Zuge, namentlich auf dein Ge biete der Ausbildung des gewerblichen Nach wuchses das erprobte VordM unserer Gewerbe ordnung nachzuahmen. Die Kammer verkennt nicht die Schwierig keiten, die einer grundlegenden Aenderung des Gewerberochtes im ganzen Reichs gegenuber- tehen^ die nicht von heute aus morgen durchge-- llhrt werdenl kann, sie muß aber auch ander- ei-js die Aufmerksamkeit der Negierung auf die iuherst schwerwiegenden wirtschaftlichen Gefah ren lenken

, die eine einfache Aulshebung der Ge werbeordnung in den neuen Provinzen und die Einführung der in den alten Provinzen nahezu schrankenlos bestehenden Gewerbesreiheit mit sich brachte. Die Kammer bemerkt erläuternd, daß es in ihrem Bezirke etwa 17.0YV Handels- und Ge werbebetriebe gibt, von denen zirka 6vlX) als handwerksmäßige, 7M als konzessionierte Er- zeugungsgewerbe und 1W0 als lhande-lsgewerbe an den Befähigungsinachiwela geknüpft sind. Am Kammerbezirke bestehen mehr

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 8
Data: 03.09.1923
Descrizione fisica: 8
, wo er am Samstag um 5 Uhr früh seinen Verletzungen erlegen ist. Der Verblichene war .27 Jahre alt. An seiner Bahre trauern die Mutter Frau Toni Gröbner, zwei Bruder Ludwig und Wolfgang, so wie zwei Schwestern. - MusKehnvZlg des ital. Patent-unS Markenschutzes Die „Gazz. Uff.' Nr. 200 vom 25. August ver öffentlicht das kgl. Dekret Nr. 1797, womit die ital. Gesetzgebung betreffend des Schutzes des in dustriellen Eigentums auf die neuen Provinzen aus gedehnt hat. Diese tritt, insoweit nicht Ausnahms bestimmungen

im Dekret angeführt sind, am 25.' August in Kraft.' Die wichtigsten Bestimmungen des Dekretes sind: Art. 1. Zählt die in Betracht kommenden Ge setze und Dekrete auf, die nun in Kraft treten. Fer ner wird besagt, daß alle internationalen Verträge, die in Italien in dieser Sache dermalen in Kraft sind (über Schutz der Handels- und Fabrikmarken, Modelle, Zeichnungen und Jndustriepatente). Art. 2. Alle in den neuen Provinzen derzeit zurecht bestehenden Rechte bezüglich Patente, Mo delle, Fabriks

und ^ brauchen nicht erneuert zu werden; jedoch werden die Rechte von jenem Tage ab, an dem sie nach dem österr. Gesetze neuerlich registriert werden sollten, nach dem ital. Gesetze behandelt. 5. Hinsichtlich der öffentlichen Einsichtnahme und Abschriften der Re gistrierungen, Beschreibungen und Dokumente ist künftig ausschließlich das ital. Gesetz maßgebend. Art. 4. Die derzeit in den neuen Provinzen an hängenden (laufenden) Gesuche sind binnen 6 Mo naten kostenfrei gemäß den Bestimmungen des ital. Gesetzes

zu erneuern. Bewilligungen werden dann auf Grund der neuen Gesuche mit Gültigkeit für die alten und neuen Provinzen erlassen. Art. 5. Wer (nach Art. 2) die Registrierung seiner Rechte verlangt, kann auch die Ausdehnung deren Gültigkeit auf die alten Provinzen, jedoch auf sein Risiko und Gefahr und vorbehaltlich der vorbestehenden Rechte Dritter, verlangen. Hiefür ist eine feste Gebühr von 60 Lire für Patente, 30 L. für Markenschutz, 10 Lire für Modelle und Zeich nungen zu erlegen. Im Register

und Zertifikat wird der Vermerk eingetragen: „Auch in den neuen Pro vinzen gültig.' Die solchermaßen in den alten Provinzen (durch die Ausdehnungsforderung) er wachsenden Rechte werden nach den ital. besetzen geregelt. Die Ausdehnung ist jedoch ungültig bezw. wirkungslos, wenn der zum Schutze beantragte Ge genstand (Patent, Marke usw.) in den alten Provin zen bereits für den öffentlichen Gebrauch preisge geben ist. Für die Aufrechterhaltung solcher Rechte gelten die unter Punkt 1 im Art. 3 angeführten

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 10 di 16
Data: 17.11.1923
Descrizione fisica: 16
! Alle Staatsangestellten des vergangenen Regi mes (mit Ausnahme einiger, die es nicht verdien ten) besetzten wieder ihre alten Plätze und verlang- .ten ihre Gleichstellung mit den Staatsangestellten der alten Provinzen. Es war ein fünf Jahre langer Kampf. Unterdessen wurden sie mit den in der 'Habsburgermonarchie bezogenen Löhnen und her abgesetzten Teuerungszulagen abgefertigt und es ! ift eine Tatsache, daß sie bis heute nur Hunger löhne bekommen. In der letzten Zeit wurden wohl viele Dekrete betreffs

der Provinzial- und Ge meindeautonomien sowie die Aufrechterhaltung aller jener Institutionen und Gesetze, welche zum Wohle des Landes beitragen. Dann kam der bekannte Marsch auf Rom der Faszisten. Der Faszismus hinterließ aber noch, be- vor er die Macht übernehmen konnte, einige hand greifliche Proben seines , Programms" in den neuen Provinzen. Die erste „Programmerklärung" war die Bombe am 24. April 1921, welche auf einen Trachtenzug in Bozen geworfen wurde. Sie kostete das Leben eines Lehrers

, welcher einem Kind das Leben retten wollte. Dann begann der Kampf gegen den Generalzivil kommissär Credaro sowie gegen den Chef des Bü ros der neuen Provinzen, Salata, welcher damit endete, daß letzterem bei seiner Durchreise in Trient die Waggonscheiben eingeschlagen wurden. Das geschah nicht deswegen, weil er mit seiner Politik das Trienter Gebiet und die Trientiner vernach lässigte, sondern weil er die Deutschen „begün stigte". In den ersten Oktobertagen erlebte man die ge waltsame Besetzung des Bozner

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Volksbote
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Pagina 7 di 8
Data: 29.11.1945
Descrizione fisica: 8
. •Ich riet Huber, mit mir den Raum zu verlassen, doch horchte er nicht auf mich und bat mich nur. bald wieder zu ihm zurückzükehren. Dies Versprechen gab ich ihm und tappte mich auf demselben Weg wieder zurück ins Freie, ohne dem Wirtschaft und Kompensationen Nach dem Zusammenbruch der deut schen Streitkräfte in Italien und der Be setzung unserer Provinz durch alliierte Truppen, sah sich unser Handel vor ernste Schwierigkeiten gestellt. Von den alten Provinzen durch die schon seit mehreren Monaten

sowie mit den alten Provinzen Italiens Kompensationsge schäfte durchzuführen. Kompensationsgeschäfte sind Tausch geschäfte, Geschäfte, wobei der Gegenwert für gelieferte Ware nicht in Barmitteln Unwillen der Soldaten Beachtung za schenken. Draußen rieselte leichter Regen hernieder und ich legte mich etwa hun dert Schritte vom Haus entfernt in eine Bodenmulde. Ich hatte mich noch kauift ausgestreckt, als plölzlich eine schwere Granate daher sauste und mitten in das Haus einschlug, das ich soeben

. Was aber dennoch nach Südtirol eingeführt werden konnte, ist vor allen Dingen Zuchtvieh aus dem Oberinntal, Viehsalz, Speisesalz, Kupfervitriol, Zigaretten papier und Altpapier. Weits steht eine größere Lieferung von Sensen, Sicheln, Werkzeug, Zellulose. Hufeisennägeln uns dergleichen in Aussicht. ‘ Mit den alten Provinzen Italiens sind Kompensationsgeschäfte größeren Stils nicht durchführbar. Jeder Versuch sei tens des Kompensationsamtes der Han delskammer stieß in 'Italien auf große Schwierigkeiten

^er Peter schnitzte so jeden Sonn tag nachmittags einen Leffellotter, so daß wir niit der Zeit eine ganze Sammlung von Pupnen und Fratz' , nge' ; chter unser eigenes Spielzeug nannten. Vieles ist in den langen friedlosen Jahren verloren gegangen. auch die geschnitzten Leffellot ter, nur Erinnerungen aus der guten lie ben Kinderzeit sind uns geblieben. L. G. G. aus Südtirol in die alten Provinzen ab gegangen. Diese waren jedoch in erster Linie zur Versorgung der alliierten Be satzungstruppen bestimmt

. Was an Kom pensationswaren von den alten Provinzen m Südtirol eingeführt wurde, gehört hauptsächlich zur Baubranche (Zement, Bauziegel usw.). Zur Versorgung der Be völkerung wurden nur Gemüse (Zwiebel) und Verschnittwein heraufgeliefert. Die Kompensationen mit den italienischen Provinzen hörten sehr schnell auf und der Handel wurde frei. Eine besondere Art des Kompensations handels sind die sogenannten Dreiecks kompensationen, das ist die Einfuhr von Waren auf dem Kompensationswege

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Neueste Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 31.10.1920
Descrizione fisica: 4
der V a l u t a f r a g e ist insoferne ein Fortschritt zu verzeichnen, als in Rom die Valutakommission zusammengetreten ist, der aus den neuen Provinzen B e r t o l i n i aus Trient angehört. Wenngleich das Promemoria der Kammer über die Mängel und Lücken der Dalutadekrete bereits seit Mona ten in Hätüen des maßgebenden Referenten der erwähnten Kom mission sind, muß die Kammer es doch bedauern, daß dieser Kom mission kein Mitglied aus Südtirol seinerzeit beigezogen wurde. Der Kleingeldmangel ist leider noch immer nicht behoben

den Borkriegsschulden. Die vom Zentralmnte für die neuen Provinzen ins Auge gefaßte Reform des E i ch w e s e n s im Sinne der diesbezüglichen italieni schen Gesetzgebung wurde von der Kammer infolge des überein stimmenden Gutachtens der von ihr einvernommenen interessierten Kreise als für unsere Verhältnisse ungeeignet bezeichnet und abge lehnt. Nun ist inzwischen der Chef des Eichinspektorates persönlich bei der Kammer erschienen, diesbezüglich obwaltende Mißverständ nisse aufzuklären. Es wird deshalb die Frage

neuerlich von der Kammer behandelt werden. Die Frage des Marken-, Muster- und Patentschutze? für die neuen Provinzen ist noch ungelöst. Trotz mehrfach wieder holter Anfragen der Kammer war es nicht möglich, hierüber bisher eine Erledigung zu erhalten. Die Kammer bringt dem Publikum zur Kenntnis, daß Marken und Muster nach wie vor bei der Kam mer zu registrieren und zu deponieren sind, daß es aber zur Anmel dung von Patenten für Südtirol bisher an einem entsprechenden Forum fehlt. In Lerkehrsfragen

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 09.02.1865
Descrizione fisica: 4
allein entrichte, nenne er auch noch die „Blutsteuer', die das Land entrichte. Die anderen Provinzen seien auch weit mehr in der Lage, Stenern zu zahle« als Siebenbürgen, weil hier die Industrie und der Verkehr darniederliege. Die Donaudampf schifffahrt habe Siebenbürgen einen großen Theil des Trausitoverkehrs entzogen. Das Land sei höchst arm; ein Theil der Bevölkerung sei gezwungen, das Brod ungesalzen zu genießen. So lange die Kopfsteuer nicht verschwunden oder namhaft h.rabgemindert worden sei

derselbe in den anderen Theilen des Reiches. Er sei für die Her absetzung der Personalsteuern, aber nur unter der Vor aussetzung, daß der Aussall zum größten Theile aus den Mitteln des Landes wieder gedeckt werde. Er müsse deßhalb diese Bedingungen stellen, weil sonst eben der Ausfall aus den anderen Provinzen gedeckt werden müßte. Man hat eingewendet, der Ausfall werde deßhalb die anderen Provinzen nicht in Mitleidenschaft ziehen, weil ja jedes Jahr eine gewisse Quote der Steuern in Siebenbürgen als uneinbringlich

vergleicht nun die Höhe des Grundcntla- stungs- und Landesfonds-Zuschlages in Siebenbürgen mit dem anderer Länder, und liefert den Beweis, daß derselbe durchaus nicht höher sei, als in den andern Provinzen. Die Redner, welche die Höhe des Per- ceutsatzes dieses Zuschlages als Beweis angeführt ha ben, daß Siebenbürgen iin Vergleiche zu anderen Pro vinzen überbürdet sei, habe außer Acht gelasse», daß dieser Zuschlag in Siebenbürgen nur von einer zehn- percentige» Grundsteuer bemessen werde, in den an deren

Provinzen aber von einer ^Ipercentigen Grund steuer. Bei dem jüngsten Zuschlage zur Grundsteuer sei Siebenbürgen gleichfalls ein Vorzug gewährt worden, indem eben dieser Zuschlag hier geringer bemessen wurde, als in den anderen Kronländern. Redner weift serner ziffermäßig nach, daß das, was Sieben bürgen zu den allgemeinen Lasten des Reiches beitrage, gleich Null sei. An direkten Steuern zahle nämlich aufGrund des VoranschlagesS iebenbürge» 3,5ti(i,tXX) fl.; ein ungefähr gleich großer Betrag

werde aber auch sür die siebenbürgische Hofkanzlei in Anspruch genom men, also zu denselben Auslagen, welche in den west lichen Provinzen für die politische Verwaltung, Cul tus und Unterricht und das Justizministerium gemacht werden. In diesen westlichen Provinzen aber erübrige noch nach Deckung der Kosten für die speziellen Länderein Betrag von 50 Millionen, welche zur Deckung der allgemeinen Reichskosten verwendet werden, und in Ungarn nach Deckung des Erfordernisses für die un garische Hoskanzlei ein Betrag

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 28.04.1922
Descrizione fisica: 6
Seite 4 „SflSflrotet Lcmderzeltong. Freitag, den 28. April 192L Frei Die Vollsitzung der Handelskammer Vozen. Unter dom Worsitze des Präsidenten -Kerfchbaumer hielt die Handelskammer Bozen gestern nachmittags ihre Boll- » ab. Präsident Kerfchbaumer eröffnete die Sitzung und ^te den Rclgterungskommissär der Kammer, Herrn Post- hinger, ehemaligen Zivll-komMissar von Wozen. Hierauf -verlas der Präsident die Mitteilungen de» Präsidium«. Das ZentralmNt der neuen Provinzen hat den ehemaligen i Zivtl

-kommiffär von Bogen, Herrn Pofthinger, trotz feiner Der- I setzung nach Trient, als RögüemngSkammissär der Kammer be lassen. Der neue Handelsminister Conte Teqfilo Roffi hat der Kammer seinen Amtsantritt mitgeteilt, worauf ihm -mit dem Ersuchen um Förderung -unserer besonderen wirtschaftlichen BerhÄtniffe geantwortet -wurde. Die Wahl des -Präsidiums wurde foitens des Zentralamtes für die neuen Provinzen bestätigt. Bor -Kurzem -ist Herr Hofrat Portele, der technische Konsu lent des ehemaligen

Kammerwahlordnung durch- geführt weiden. Die Aufstellung der Wählerliste, dte eine be- j trächWche Erhöhung der Zahl der Wahlberechtigten ausweisen wird, ist in Vorbereitung. Die «tgeMtche Wahlhandlung wird erst im Spätherbste stattfinden. Die Kammer hat fkch an einer Beratung der Kammern der neuen Provinzen über die Reform des italienischen Handels- Kammevgesetzes beteiligt-, welche die Institution dieser Körper schaften auf ein« höhere Stufe zu stellen bestimmt ist, wofür die Grundsätze des -alten

österreichischen Handelskammergesetzes als Richtschimr dienen. Die Kammern der neuen Provinzen haben einmütig der Anschauung Ausdruck verliehen, daß das alte österreichische Kammergesetz beibehalten und das neue ttalienksche Gesetz solange wcht auf die neuen »Provinzen -aus- gdchnt werden möge, -solange die wirtschaftliche Gesetzgebung der beiden Gebiete noch wesentliche Unterschiede ausweisen. Die Frage der -Einlösung der Dorkriegsrenten, jene der Anmeldung der alten Kwnennoten, sowie der Forderungen

und Schulden bot der Kammer mehrfach Gelegenheit, bei den Zen- ' tralbehörden -auf den niedrliigen Umwechsliimgskurs und auf die - -kurze Befristung in letzterer Hinsicht mtt Erfolg hinzuweisen. In -der Frage der -Umwechslungskurfes sind leider die vereinten Bemühungen Mer Kammern der neuen Provinzen erfolglos geblieben. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens fei zunächst auf eine Veränderung in der Kompetenz zur -Erteilung von Konzessionen S r-periodische Auivmobil-Perisonentmnsporte hingewiesen. In bänb

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Volksblatt
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Pagina 4 di 8
Data: 22.04.1922
Descrizione fisica: 8
sich ereignen. Auch die ser Antrag wurde einstimmig angenommen. Über die ebenfalls zur Tagesordnung gehörige Frage der S y st e m i s i e r u n g der neuen Provinzen wurde gleicherweise stimmeneinhel- lig ein Beschluß gefaßt, der von der Regierung die Achtung und die Aufrechterhaltung der auf Grund der österreichischen Verfassungsgesetze bestehenden Landes- und Gemeindeantonomien fordert. Dazu gaben unsere Abgeordneten die Er klärung ab, daß sie biebei die Forderung

. Die Regierungsvorlaae auf Ausdehnung der Erbaebübren, wie sie in den alten Provinzen in Geltung stehen, auf die neuen Provinzen wurde genehmigend mit dem Husatzantraa erledigt, daß diese ganz außerordentlich hohen Erbgebühren nur 22- A pril 1922 stufenweise, etwa in einem Zeiträume von 10 Jah ren zur Einführung gebracht werden. Unsere Vcr^ treter stimmten g egen die Einführung dieser Gr! setze. Im Verlaufe der Debatte wurde dieser Punkt und der Regierungsantrag auf Erhöhung des steuerfreien Exist e nzminimumsau

allen politischen Parteien des Trentino und Südtirols, von den Gemeinden und der Landesverwaltung verlangt in schuft lichen Memoranden und in den Konferenzen im Zentralamt der neuen Provinzen im April und Juni 1920. Die Zentralregierung hat selbst durch Nitti am 26. Juli 1919 evklärt. daß sie nicht nur unsere autonomen Einrichtungen a ch- ten wolle, sondern daß sie dieselben sogar als Vorbild für Abänderungen in der italienische Verwaltung nehmen wolle. Es wurden sogar die Beamten ermahnt, die Fehler von 1859

und 1866 nicht zu wiederholen. Die überstürzte Angleichungssucht! — In der Thronrede vom Noveinber 1919 wurde „die Achtung der Autonomien' den neuen Provinzen seierlicd versichert. — Auch im Annexionsdekret wurde der italienische Gesetzgebung die Anpal' sung an die bestehenden autonomen Einrichtun gen ausdrücklich zur Norm gemacht. — Im ^ richt zum Dekret vom 26. September 1920 .be züglich Ausdehnung der italienischen Versa)' sung aus die neuen Provinzen wurde vom Mi nisterpräsidenten Giolitti

sür die neuen Provinzen vorzuleg^- der grundsätzlich an der alten Landes- und ^ meindeautonomie festhält. . ^ Aus der daran schließenden Debatte ist he. vorzuheben, daß Senator Zippel noch viel w

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Volksblatt
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Pagina 4 di 8
Data: 24.10.1923
Descrizione fisica: 8
. Infolge der durch das kgl. Dekret vom 14. Juni 1923 verfügten Abtrennung der Gerichts- bezirke Ampezzo, Livinalongo, Neu- markt und der Gemeinde Tramin sind die Han delskammerräte Josef Tapfer und Annibale Verzi ihrer Mandate verlustig gegangen. Ich spreche die sen Herren für ihre Mitarbeit den besten Dank der Kammer aus. ^ Am 19. Juli 1923 fand bei der Handels- und Gewerbekammer Venedig eine Besprechung statt, bei welcher die Handelskammern der neuen Provinzen über das künftig anzuwendende System

. Tie Frage der Regelung der Forderungen und Schulden zwischen den Angehörigen der Neuen Provinzen und Österreich ist nunmehr soweit gelöst, daß die Errichtung eines Abrechnungs- und Ausgleichsamtes in Trieft mit zwei den Handelskammern Novereto und Bozen anzugliedernden Sammelämtern in Vorbereitung steht. Ta die bisherigen Komitees der Gläubiger und Schuldner seinerzeit von den Interessenten als deren Vertrauensmänner gewählt wurden, werden sie auch die Wahl in den Verwaltungsrat

sämtliche bisher noch nicht ausgedehnten italienischen Steuern und Ge bühren auf die neuen Provinzen erstreckt. Der Handelskammer ist in der Aufklärung der Handels und Gewerbetreibenden über diese Vorschriften ein. neues ausgedehntes Wirkungsfeld erwachsen. Lei der ergeben sich bei der Anwendung der Gebühren vorschriften verschiedene.Unklarheiten, da diese sich manchmal auf Gesetze beziehen, die auf die neuen Provinzen noch nicht ausgedehnt sind. Zeitungsnachrichten zusolge hat der Unterstaats sekretär

gelangte in der Handelskammersitzung am Donnerstag eine Mitteilung des Volkswirtschaftsministeriums an die Kammer zur Besprechung, worin die Re gierung der Kammer «einige darauf bezügliche Fragen zur Beantwortung stellt. Die Kammer hat sich bereits in den ersten zwei Plenarsit zungen nach einer gründlichen Enquete der Gewerbegenossenschaften mit der Frage der Aus hebung der Gewerbeordnung befaßt und schon damals, wie alle anderen Handelskammern der neuen Provinzen der Regierung für diesen Fall gewisse

Rechte der Einzelposten schlägt die Kammer vor: Alle Gewerbeberechti gungen und Konzessionen sind aufrecht zu hal ten, auch wenn in den alten Provinzen andere Voraussetzungen hiefür bestehen, da die Ge- werbevechte doch als die ausschließliche Grund lage der Existenz angesehen werden müssen. Deshalb muß auch für die Fortbelassung der Konzessionen an die Witwen und minderjähri gen Waisen eingetreten werden. Speziell be rührt sind die Bau- und Maurermeister, denen die Eintragung in das Album

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Der Burggräfler
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Pagina 4 di 10
Data: 24.10.1923
Descrizione fisica: 10
angetretcn. Infolge der durch das kgl. Dekret vom 14. Juni 1923 verfügten Abtrennung der Gerichts- b e z i r k e A m p e z z o, L i v i u a l o n g o, N e u - markt und der Gemeinde Tramin sind die Han- delskammcrräte Josef Tapfer und Annibale Verzi ihrer Mandate verlustig gegangen. Ich spreche die sen Herren für ihre Mitarbeit den besten Dank der Kammer aus. .Am 19. Juli 1923 fand bei der Handels- und Gewcrbckammcr Venedig eine Besprechung statt, bei welcher die Handelskammern der neuen Provinzen

, das; sich daraus keine nachteiligen Rückwir kungen auf das Wirtschaftsleben ergeben. Die Frage der Ztegelung der Forderungen und Schulden zwischen den Angehörigen der Neuen Provinzen und Ö st e r r e i ch ist nunmehr soweit gelöst, das; die Errichtung eines °Abrechnungs- und Ausgleichsamtes in Triest mit zwei den Handelskammern Rovereto und Bozen anzugliedernden Sammelämtern in Vorbereitung steht. Da die bisherigen Komitees der Gläubiger und Schuldner seinerzeit von den Jntercsientcn als deren Vertrauensmänner

, der Gemeinden und der Jnteresienten aufzu bringen wären. Mit 1. Juli 1923 wurden sämtliche bisher noch nicht ausgedehnten italienischen Steuern und Ge bühren auf die inuien Provinzen erstreckt. Der Handelskammer ist in der Aufklärung der Handels und Gewerbetreibenden über diese Vorschriften ein neues ausgedehntes Wirkungsfeld erwachsen. Lei der ergeben sich bei der Anwendung der Gebühren vorschriften verschiedene Unklarheiten, da diese sich manchmal auf Gesetze beziehen, die auf die neuen Provinzen

Enquete der Gewerbegenossenschaften mit der Frage der Aus hebung der Gewerbeordnung befaßt und schon damals, wie alle anderen Handelskammern der neuen Provinzen der Regierung für diesen Fall gewisse Wünsche der Interessenten unterbreitet. In ihrer letzten Mitteilung wünscht die Re gierung nun, die Kammer möge: 1. Alle jene (bisherigen) Gesetze anfühven, die durch die Aufhebung der Gewerbeordnung irgendwie be rührt werden. 2. Die Frage prüfen, wie und in wieweit die auf Grund der Gewerbeordnung bisher

in die dreißig. Die bedeutungsvollsten hievon sind: Baugewerbe- gesetz, Ausoerkaufsgesetz, Ladenschlußgesetz und Handlungsgehilsengesetz. 2. Bezüglich des Schutzes der bisher erwor benen gewerblichen Rechte der Einzelposten schlägt die Kammer vor: Alle Gewerbebevechti- gungen und Konzessionen sind aufrecht zu hal ten, auch wenn in den alten Provinzen andere Voraussetzungen hiefür bestehen, da die Ge- werbevechte doch als die ausschließliche Grund lage der Existenz angesehen werden müssen. Deshalb muß

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Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
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Data: 28.12.1921
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und ihre bisherige politische Tätigkeit, wobei er glaubte feststellen zu können, daß eine kleine Besserung eingetreten sei. Insbe sondere bedeuten die neuernannten Zentralkom mission und Regionalkommissionen für die neuen Provinzen eine Besserung unserer Loge, indem sie unseren Abgeordneten die Möglichkeit gewäh ren, in allen Fragen, welche unser Land betreffen, mitzureden. Cr schloß seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf, daß die Abgeordneten stets als Vertreter des Deutschen Verbandes austreten

), um die Gründe zu erfahren, aus welchen die exösterreichischen Invaliden der neuen Provinzen hinsichtlich der Kriegspensionen nicht gleich behandelt wurden, wie die Invaliden der alten Provinzen. Der Minister wurde ersucht, schriftlich bekanntzugeben, ob er eine gleichartig« Behandlung nicht für erforderlich hält. Dle Umänderung des Ientralamles für die neuen Provinzen. Rom, 2S. Dez. Ja den nächsten Tagen erscheint ein Dekret, durch welche» dle Umänderung de» Zenkralamke» für dle neuen Provinzen angeord net

wird. Die rein geschäftlichen Ressorts des Zen tralamtes werden den zuständigen Ministerin» überwiesen, da» Ieakralomk wird sich künftig nur mit den politischen und ilulonomiesragen befassen, sowie als Sekretariat der Zenlralsystemisiernng»- komwission dienen. Die Einführung des italienische» Stefgesetze» i» den neuen Provinzen. Rom, 27. Dezember. Tin auf dem Wege de» Lerössentlichung befindliches Dekret bestimmt, datz in den neuen Provinzen am 1. April das Straf gerichtsversahren und der Strafkodex sowie

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