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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 19.12.1924
Descrizione fisica: 8
in keinem Derhältms steht. Bei dielen Dorschreibungen handelt es sich um die E i n- tommensteuer. also um jene Steuer im italienischen Steuersystem, deren maßlose Steuersätze wir seit ihrer Einführung kriti siert und als unzweckmäßig, schädigend sür Sie Steuermoral und Hauptquelle der gröb sten Sieuerungerechtigkeiten bekämpft haben. Wir haben zwar schon stets darauf hingewie sen. daß gerade die Einkommensteuer in den neuen Provinzen bei ihrer Einführung m viel schärferer Weise als in den alten Provin zen

der Steuerung'.eichheit zwischen den Äten und neuen Provinzen die Aufmerksam keit der Behörden und der Oeffentlichksit lenken. Die Steuerreform zdes gegenwärtigen Fi nanzministers De Stefam, wÄche mit 1. Jän ner 1925 in Kraft tritt, hat sich — wie wir m unseren Besprechungen der Reform im „Landsmann' <24. Oktober. 8. und 22. No vember) hervorgehoben haben — zum beson deren Ziele die Ausgleichung der Steuer lasten in territorialer wie in persönlicher Be ziehung gesetzt. In der Begründung der Steuerreform

hat die Regierung festgestellt, daß die Steuerlasten in den neuen Prvoin- M erheblich höher find als in den alten Pro vinzen- die Gebäudesteuerlast der neuen Pro vinzen verhält sich zu jener der alten Pro vinzen wie 1:14-, d'e Einkommensteuerlast 1:23! Italien zählt aber 74 Provinzen. Durch die Reform der Gebäudesteuer wird nun das horrende Mißverhältnis verbessert, und zwar zum Derhältms von 1:35. Be züglich der Einkommensteuer-Verminderung in den neuen Provinzen schweigt aber die Begründung der Steuerreform

ganz. Wir haben daher anläßlich unserer Besprechung der Steuerreform die Hoffnung ausgedruckt, dast die vom Ananzminisler angekündigte Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens sich nur auf die allen Provinzen erstrecken möge, damit aus diese Weise das Mißverhält nis in der Einkommensteuerlast der neuen und allen Provinzen sich zugunsten der erske- ren verändere. Das war eine Hoffnung, die angesichts der tatsächlichen und bekanrnen Steuermehrleistung der neuen Provinzen während des Jahres 1924 mehr

war eine natürliche FeHengrotte wit vicien Nischen artigen Einschnitten und -^rtnfungen. Hier und dort war durch ^«rscheichand der Natur nachgeholpen und fertigt war. Leider erweist sich nun diese Hoffnung als trügerisch und die Steuerträ ger der neuen Provinzen werden sich veran laßt sehen, diese Hoffnung in eine Forderung an die Regierung umzuwandeln. Daß in den alten Provinzen eine Erhöhung der steuer pflichtigen Grundlagen und noch mehr die Erfassung des großen Heeres der Steusr- deserteure eine Notwendigkeit

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Volksblatt
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Pagina 6 di 8
Data: 16.08.1922
Descrizione fisica: 8
hat eine Anzahl Millio nen für die Wiederherstellung der zum Teil baufälligen Kirche gespendet. Ausdehnung wichtiger Metze auf die ueuen Provinzen. ' Rom. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung, von kgl, Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des staatlichen Personals des alten

Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzge b u n g aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Insortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Richteramtsprüfungen der Gerichtsauditoren

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehen. . 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinem Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, durch das die Neuernennüng der Kom mission für allgemeine Industriesteuer und der Schätzungskommission für Ei nkommen steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonisiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von En twässerungsarbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len aus die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo nopole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung u. Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt, wird. 12. Dekret, das die Pestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 05.11.1924
Descrizione fisica: 6
machen, wie das während de« letzten Kriege» in Oesterreich geschah, wo die slawischen Trup pen des österreichisch-ungarischen Heeres sich zu zehn» und Hunderttausenden dem Feinds erga ben, um dann ihre Waffen gegen das Doppel- königreich zu kehren. In, jedem Falle steht In Europa das Gespenst nationaler Kriege neben dem rein imperialistischer. Italien. Die Übersteuerung der neuen Provinzen. Die MbeHü' vom SV. Ottober 1S24 veröf fentlicht zu diesem höchst interessanten Gegen» stand einen offetten Brief an den Abgeord neten

sich auf 222 Millionen für die alten Provinzen «und 1v Millionen Nr die neuen Pro- vdngen belieif, während nach der Neuordnung ein Steuerevgsbnis von 236 Millionen aus die alten Provinzen und 8 Millionen auf die neuen Provinzen oorgeisehen erlscheint. Das wM besagen, dcch die neuen Provinzen im Jahre i924 ew Füniftel (?) der gesamten Steu- evsumme gezahlt Habens während ihnen gemäß der Revision bloß ein SechGmMreißigstel der gesamten Steiuerswnme zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen haben daher eins

Ueberbe- steuenmg von 1S2 Prozent zu tragen gehabt. Während sie gerechteriweise L. S,Sö0.vlX> (das ist gleich ein Hlwsuniddreißigstel von 222 Mil lionen als der Steuersumme der alten Provin zen) hätten zahlen sollen, haben sie in Wirklich keit 16 Millionen gezahlt, d. h. um 1V Millio nen zu viel. Die Sachs hat übrigens nur die Voraussicht jener bestätigt, welche in Kenntnis der großen Verschiedenheit in der Abschätzung des besteuer baren Einkommens in den alten und neuen Provinzen die Anwendung

der in den alten Provinzen geltenden Bemessungsmethoden aus die neuen Provinzen für ungerecht hielten. Ich bin nun der Wnlsicht, dah man solche Vor- tvlNmnW nicht unberücksichtigt lassen darf und daß da unbedingt Abhilfe aeischaffen werden muß. Es handelt isich tatsächlicy nicht bloß um einen Einzelfall ungleicher Steuerbemessung, die wohl vork«nmen tann und unvermeidlich ist, sondern um die Ungleichbehandl-ung ganzer Provinzen, welche »M da« 2X fache im Ver hältnis mehr Steuer gezahlt haben al» die an» deren

Provinzen, und die» nur infolge falscher Anwendung «in«» <S«s«tz»»: man Wird doch nicht «m>KnO«> dttchm, daß die so auffällig ver> f schieden? Anziehung der Steuerschraube aus- ' drücklich beabsichtigt war. Abgesehen davon, daß diese Belastung umso 'drückender erlscheint, als die davon betroffenen Steuerträger zum guten Teil Gebieten angehö ren, welche schon vom Krieg hart heimgesucht wurden, kann man ruhig sagen, daß wir da einer «ungebührlichen Steuereinforberung des Fiskus gegenüberstehen

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 07.02.1923
Descrizione fisica: 4
werden. Die Kammer genehmigte dann die Ab kommen über die Beschrankungen der Rüstungen, den Schutz der Neutralen auf dem Meere, das Verbot der Verwendung giftiger Gase, sowie die Verträge über die Unabhängigkeit Chinas und die Gleichheit der? wirtschaftlichen Behandlung aller Natio nen in China. Wichtige Dekrete für'die neuen Provinzen. Rom. 7. Februar. Eigenbericht. Der König unterfertigte ein Dekret, womit die Bestimmung über die Zuständigkeit in Streitfragen mit der Elsenbahnverwalkung auf die neuen Provinzen

ausgedehnt wird. — Die „Gazzetta Ufficiale' verlautbart die königl. Dekrete vom 11. Jänner 192Z bezüg lich der Ausdehnung Ver Normen hinfichtt- des Verkaufes des staatlichen Chinins Im Königreiche, sowie die im Königreiche in Kraft stehenden Bestimmungen über den Wiederverkauf von Monopolartlkeln. ferner über die Verzehrungssteuer und die gesetz lichen Bestimmungen über das Lottospiel auf die neuen Provinzen und verlautbart schließ lich die Dekrete über die Errichtung der tech- Nischen Finanzämter

in Trieft und Trient und die Neuordnung der Finanzbehörden in den ueüen Provinzen. Aortsetzyng des Berichtes über den vorgestrigen Ministerrat. Ueber Vorschlag des Unterrichts Ministers Gentll-e wurde ein Dekretentwurf über die AfstmMerung der Lehrpersonen der Pro vinzen Trient und Trieft angenommen. Die Assimilierung betrifft das Personal der Mittelschulen, der Lehrerbildungsanstalten, der Fach-, Handels- und nautischen Schulen der neuen Provinzen. Weiters wurde ein mit vorgenanntem Dekret

in die Abonnsmentskategorie C. Der Mini ster berichtete dann, daß die 'Einnahmen aus dem Postverkehre feit 1. Jänner um rund 8 Millionen Lire gestiegen sind, also nicht sanken, wie wegen der Tarifererhöhung von manchen Seiten vorausgesagt wurde. Bezüglich der Justiz- und Kuktusverwal- tung nahm der Ministerrat ebenfalls meh rere Dekrete an, darunter u. a. eines, bein haltend Normen für die Eintragung der Staatsdomänen in den neuen Provinzen in die Grundbücher^ dann eines betreffend die Erstreckimg der zeitweiligen

monatlichen Zu- läge auf die Rechnungs- und Kanzleibeam ten'(impiegati di ragioneria e cancelleria) und die den Gerichtsorganen beigegebenen Diener der neuen Provinzen: dann eines betreffend die Aufhebung der Anwendung de» Art. 4 der vfterr. Verordnung vom 28. Oktober 1865: ferner» eines betreffend die Ausdehnung des Gesetzes und der Ver» ordnung über die Ausübung des Buch führerberufes (efercizio della profefsione vi vaaioniere) auf die Treuen Provinzen. Nach Annahme einer Menge von Ver ordnungen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 22.02.1922
Descrizione fisica: 8
Mittwoch, den 22. Feber 1922 De?Tir«ler- Seite 5 Slontobank. Die Ausgleichsgejetze. Im „Tiroler' vom 8. Feber gaben wir ein« M:auU>entische Uebersetzung des Gesetzes über >i, Ausgleich, das nach Artikel 6 auch sür die neuen Provinzen gilt. Dieses kgl, Gefetzes- Iekrei?!r. 27 vom 2. Feber 1S22 ist in der „Taz- zcüa Ilisiciale' Nr. M vom ö. Feber verösfenilicht oordcu. 2m .^Tiroler' vom IS. Feber brachten mir dann die Uebersetzung eine- Abänderung s-- dekttcs zu obigem Ausgleichsdedete

. Das Ab- ä-lÄeru!i?sg«5«tz ist als kgl. Geseyes-Detret Nr. 32 vom 5. Feber 1322 in der „Gazzetta Ussicisie' Nr. Zl vom 7. Jänner erschienen. Es enthält leine Allsdchnungsklausel auf die neuen Provinzen: es xmMe daher nach streng formellen Grundsätzen solii angenommen werden, daß es für uns nicht gilt. Da es anstelle der Gläubigerversammlung dezw. deren Zustimmung zum Ausgleich die Ver öffentlichung in der „Gazzerta Ussieiale' und die Möglichkeit eines schristlichen Einspruches setzt, wäre es — gerade

in Angelegenheit der Skonto- — wichtig, daß eine klare Entscheidimg dar- üde: zejällt wird, ob dieses Abänderungsde'ret ratsöchlich nicht sür uns gilt, oder ob es etwa nicht im Tege einer — allerdings unberechtigten — Interpretation in der Praris ani uns ausgedehnt wird. Her HMemeis. vie Dekrete über den Zuckerpreis auf die neuen Provinzen ausgedehnt. „Ba^zena Usficiale' Nr, 19 vom 17. Feber ent halt folgendes Dekret des Finanzministeriums vom 1Z, Feber 1922: Artikel 1: Die Minijterialdekrere

über den Zuckerpreis vom 30. Oktober 1921 und vom 39. Rnner !922 sind am die neuen Provinzen aus- >gedekn:. Das Dekret vom 30. Zänner 1SZZ verzeichnet vom Finanzminister Soleri. erschien ri der „Sazzerta Uffieiale' Nr. 25 vom 3l. Jän-- »er 1922i obwohl wir es bereits einmal im „Ti roler' veröffentlichten, geben wir es doch des Zu- jim^enhan-ges wegen noch einmal wieder. Es dcsagn Artikel 1. Der Verkaufspreis einichueßlich Fa- drikissteuer, zu welchem die einheimischen Zucker» nze^cr den Kristallzucker, Produktion

für Ernährurig und Kon sum gebührende Vergünmg wird im einheitlichen Ausnlzh von 8 L. per Zentner Kristallzucker sest- zisexi-. der mir Lire 589 per Zenmer festgesetzte Zuckcrpreis sür den Verkauf seitens der Lager bleibt ebenso wie die übrigen im genannten De kret enthaltenen Verfügungen aufrechterhalten. Neue Msenbeftimumngeü. Ausdehuag einiger börsenrccht',icher Bestimmungen Altitaliens auf die neuen Provinzen. „Gazzetta Ufficiaie' Nr. i9 vom l7. Feber 1S22 veröffentlicht das kgl. Dekret

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Alpenzeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 26.01.1941
Descrizione fisica: 6
, genannt Correrà, vollzogen. Der Verurteilte war in der rotspanischen Epoche an zahlreichen Mar den beteiligt und hatte sich nach dem na tionalen Sieg der Freibeuterei in den Bergen von Toledo ergeben, wo er die Bevölkerung terrorisierte. «kMelldt Rame» für die LkàensMelràittW Teigwaren-, Reis- unà Maismehlrationen für àie verschie denen Provinzen — Zubußen für àie Schwerarbeiter die über alle oder einen Teil der ratio nierten Artikel nicht verfügen, aàre sorgen für die Konfumregelung

einige Tage nach ihrer An kunft dem Außenminister einen Höflich keitsbesuch abstatten, um ihm eine Ab- chrift ihres Beglaubigungsschreibens vor zulegen. das sie dann nach weiterem an» Roma, 25. — Das Ministerium für Ackerbau und Forstwirtschast hat auf Grvnd der Ernährungsgewohnheiten der einzelnen Provinzen des entsprechenden normalen Derbrauchs oon Suppeaeiala- gei nach Anhörung des interministeriel le? Verpflegskomitees bei der Partei ne e Normen für die Rationierung er- o, die mit dem kommenden Monat

-FeÄiiae in -Krài» treten. Die G-iamt- menge der Suppeneinlagen-Ration bleibt zwei Kilo monatlich pro Person, aber jene der einzelnen Artikel wurde abgeän dert. Den Provinzen Mittel- und Süd- italiens »md der Inselgebiete wird eine größere Menge Teigwaren zugewiesen und den Provinzen Norditalien eine größere Menge Reis. Sowohl der Teig waren als auch dem Reisration wird eine Ration Maismehl hingesügt, in von den südlichen zu den nördlichen Provinzen ansteigender Proportion, entsprechend

der Verwendungsgewohnheit des Polenta als Suppeneinlage. Hier wird die Erklä rung gegeben, daß es sich um Maismehl sür Suppeneinlagen handelt, welches nicht mit jenem verwechselt werden darf, das in einigen Provinzen in der Form von Polenta als Broterfatz gebraucht wird Der Verkauf dieses letzteren bleibt inner halb der Grenzen der den Provinzen zu gewiesenen Kontingente frei. Es wurden folgende Monatsrationen festgesetzt: Sicilia und Sardegna: Teig waren 1.800 Gramm. Reis 20V Gramm; Calabria, Campania. Lucania. Puglia. Abbruzzo

kann nur nach den obenange gebenen Proportionen erfolgen. Es ist jedoch gestattet, Weizenmehl an Stelle einer gleichen Menge Teigwaren zu be ziehen. Weiters wird eine monatlich Ergän- zungsration für Schwerarbeiter in Aus sicht genommen, u. zwar von 600 Gramm Teigwaren für die Provinzen südlich von Lazio (inbegriffen), 300 Gramm Teigwaren und 300 Gramm Reis für die übrigen Provinzen Mittelitaliens und jene Norditaliens. Die Bestimmungen für die Ergänzungsration werden in näch ster Zeit, nach Feststellung der Bezugsbe

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 03.12.1935
Descrizione fisica: 6
Dienstag, den 3. Dezember 19Z3-XIV »Alpenzelkung'' Seit« S Der chinesische Rohlenpott Von Aukiens «ewigen Feuern' bis Schansi. — Was die nördlichen Provinzen versprechen. Die jüngsten Ereignisse in Nordchina I wie wenig fortgeschritten die Verhältnisse auch auf geben den folgenden Darlegungen ganz! diesem Gebiet sind. Es darf wohl angenommen werden, daß Japan die wichtigsten Eisenerzvorkommen Chinas sich besondere Bedeutung. „In unserer Provinz Futien liegt Kohle in solchem Uberfluß zutage

, die Beförderungsverhält nisse gänzlich unzureichend, die Bergleute — nicht pur die eingeborenen und für den örtlichen Bedarf arbeitenden Chinesen — vielfach ungeschult. Ja, wird man fragen, lohnt es sich überhaupt, den chinesischen Kohlenvorkommen größere Aufmerk samkeit zu schenken? Ausdehnung und Verteilung der Vorkommen ist seit Jahren eine strittige Frage. Man weiß, daß die schwarzen Diamanten in vielen Provinzen vorkommen. Außer dem auffallend häufigen Auf treten in den Provinzen Schansi und Schensi

, hat eine Anzahl Landschaften ausreichenden Bedarf für den örtlichen Verbrauch. Daß die Lagerstätten von Schansi die bei weitem größten sind, wurde schon vor Jahren erkannt. Man hat sie auf eine Mächtigkeit von 127 Milliarden Tonnen geschätzt, über diese Zahl greift die neueste japanische An gabe, die der Toa-Kohlenkonzern kürzlich machte, weit hinaus. Danach sollen die Lager von Schansi mindestens eine Mächtigkeit von 700 Milliarden Tonnen haben. Rechnet man die Vorkommen in den benachbarten Provinzen Hönan

, Hupei und Schantung hinzu, so kommt man auf SSV Milliar den Tonnen in den im Vordergrund des Interes ses stehenden nordchinesischen Provinzen. Die gewaltige Bedeutung, die der Besitz der nordchinesischen Reviere für Japan hat, kann auch dadurch natürlich nicht geschmälert werden, wenn^ man unterstellt, daß die Schätzungen nicht in jedem j Fall stimmen. Anthrazit beispielsweise wird in ganz Schansi gesunden, aber noch ist die Erzeugung sehr beschränkt. 2,2 Millionen sollen es vor 3 Jahren, 3,7

, in den dortigen Gruben findet man sogar ständig Beschäftigte, die monat lich entlohnt werden, während der durchschnitt liche chinesische Häuer sein Taggeld erhält, das ihm angesichts der sprichwörtlichen Genügsamkeit der Himmelssöhne gestattet, auch eine vielköpfige Fa milie zu ernähren. Wie Japan sich durch die Sicherung der mand schurischen Bodenschätze von ausländischen Roh- swffeiilfuhren unabhängig zu machen suchte, so war es seitdem bemüht, in den an die Mandschurei grenzenden Provinzen die Lager

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 8
Data: 06.12.1922
Descrizione fisica: 8
. In allen anderen Oxteir des König reiches herrscht volle Ruhe. WMWM Tas Gefasgenhlmspersonal de? neuen Provinzen. Auf eine entsprechende Anfrage des Abg. Tinzl an den Innenminister antwortete dieser: Das Gefangenenhausperfcmal der neuen Provinzen ist hinsichtlich der wirt schaftlichen Lage bereits assimiliert worden. Die entsprechenden Dekrete liegen beim Schatzministerium. Die Verzögerung de: Veröffentlichung dieser Dekrete ist in dem Umstände zu suchen, dytz die alten Gehalts tabellen mit den Tabellen für die alten

Pro vinzen, wie sie das kgl. Dekret vom 30. Sep tember 1S22 in Kraft fetzt, in Übereinstim mung gebracht werden. Was die juristische Stellung dieses Personals anlangt, so be findet sich die Frage im Vcrhandlungs- stadium. Für die Pensionisten. Die Abgeordneten Südtirols haben der Regierung empfohlen, sich besonders warm der Pensionisten der neuen Provinzen an zunehmen. Nunmehr ist auch die „Fedcra- zionc italiana' der Pensionisten für diese unsere Pensionisten eingetreten. Anfangs dieser Woche

überreichte sie ein Memoran dum, in welchem ausführliche Vorschläge über dringende Maßnabmen zugunsten der Staats- und anderen Pensionisten der öf fentlichen Verwaltungen gemacht werden Das Memorandum befaßt sich auch aus führlich mit den Pensionisten der neuen Pro vinzen. Es wird u. a. gesagt, daß die Pensionistenfrage in den neuen Provinzen sehr verwickelt ist, da sowohl Pensionisten, die nach den österreichischen Gesetzen, wie solche, die nach den italienischen Gesetzen ' pensioniert wurden, existieren

Maßnahme?.! zugunsten der Pensionisten Altitalienz ni^I auf die neuen Provinzen ausgedehnt »^1 den. sondern diese Pensionisten nur pMi-I sorifchc Unterstützungen gewährt wurd-z.1 Daher sei es unbedingt nötig, diesem Zu-s stand ein Ende zu machen. Das Meinzmn I dum, an dem vor allem der unermüdliche! Comm. Minnecci mitarbeitete, schließ: «1 dem Vorschlag einer Art Gesetzentwurf,» welcher in Artikel 1 verlangt, daß Hinsel lich der Liquidierung der Pensionen jenel militärischen. Agenten- u. Arbe:ter

-Pznsioni>I sten der neuen Provinzen, dievor der Annen?» pensioniert wurden, dieselben Maßnahmen«,! gewendet werden, welche für die Pensum, s sten Altitaliens vorgeschlagen werden: u-vl zwar so, daß bei gleichem Rang. Anzahl von Dienstjahren und gleicher oi-:I ähnlicher Dienstleistung die Pensionen c I ser Pensionisten der neuen Provinzen gl-chl hoch seien wie die der Pensionisten der aü-z l Provinzen. Nach dem zweiten vorgschlez-.-I nen Artikel sollen die gleichen Maßnahm! auch für die Witwen

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Alpenzeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 15.04.1930
Descrizione fisica: 6
, aus der von S. E. dem Herrn Generalprokurator Gr. Uff. Umberto Castellani am v. Februar 1930 anläßlich der feierlichen Eröffnung des Gerichstjahres vor dem Appellationsgerichtshof in Venezia gehal tenen meisterlichen Rede den uns näher be rührenden Teil, betreffend die Vereinheit lichung der Gesetze in den neuen Provinzen. Schon durch die außergewöhnliche Wichtig keit des Gegenstandes geboten, ermöglicht die ungekürzte Wiedergabe der betreffenden Aus führungen des Redners die richtige Würdigung àes hervorragenden

gangenen Jahre km Rechtsleben der neuen Provinzen ereignet: die Vereinheitlichung der Zivilgesetzgebung. Wie ich bereits in meiner vorjährigen An sprache erwähnte, hatte die Regierung anfäng lich beabsichtigt, diese Vereinheitlichung gleich zeitig mit der Reform der Gesetzbücher durch zuführen, um in den neuen Gebieten einen in kurzem Abstand wiederholten Wechsel der Ge setze und des gerichtlichen Verfahrens zu ver meiden. Nun ist aber eine Reform der Gesetzbücher kein Werk von heute auf morgen

und Wandel in den anderen Provinzen des König reiches bereits unlösbar verschlungenen bür gerlichen und geschäftlichen Lebens den neuen Gebieten noch immer die alien Gesetz« der ehe maligen Monarchie in Geltung blieben. Während somit einerseits ein derartiger Zu stand eine empfindliche Verletzung des Natio nalgefühls bedeutete, erschien andererseits das Nebeneinanderbesteheil verschiedener Gesetze auf privatrechtlichem Gebiete innerhalb derfel- ben Reichsgrenzen als ein wahrer Anachronis mus, angesichts

, geistige Umstelluil!- g«n zu erzielen, unter dem früheren Rechts system herangereiste Zustände zu verdrängen u. berufliche Erfahrungen zu ersetzen, wozu vor allem eine geeignete Vorbereitung de? gericht lichen Organe erforderlich war. Soweit durch gebotene Rücksichten zulässig, hatte die Regierung zum Teil bereits für eine allmähliche Auswechselung der aus dem frühe ren Regime übernommenen Richter und Kanz- leibeamtsn vorgesorgt, wobei diese behufs gei stiger Angleichung in den anderen Provinzen

. Die Zahl ter von ihnen im verflossenen ersten Halbjahr be handelten Fälle beträgt 2107, wovon 13iZ gütlich beigelegt und 237 durch Urteil erledigt wurden, wahrend nur wenige noch anhängig verblieben. Ueberdies wurden 289 Zahlung-)', auftrage erlassen. Die Zahl der gütlichenBeilegungen hat die der Urteile in viel höherem Grade überstiegen als dies bei den Friedensgerichten der alten Pro vinzen der Fall war: ist doch das Verhältnis sechseinhalb zu «ins, lvährend es in den ande ren Provinzen kaum zwei zìi

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 09.05.1923
Descrizione fisica: 8
Nai 1S2Z. Mittwoch, den 9. Mai 1S23. .Der Tiroler' Seite 5 Einige Abänderungen des geltenden Zivilrechtes welche am 2. Juni 1923 in Kraft trete». Wie wir gestern kurz berichteten. verlant- birt die Gazzetta Ufficials Nr. 103 vom 2 Nii das kg!. Dekret vom 22. Apri! lL23 Nr. 8S3. durch welches die sog. Präliminar bestimmungen des ital. Rechtes auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Diese Präliminarbestimmungen sind uruer Sem Tiere! „Bestimmungen über die Verlautba rung, Auslegung

sehr interessant und werden zu mancher vcrschie^-enen Auslegung Anlaß geben, La !üs Ausdehnungsdekret einige Fragen nicht ganz deutlich behandelt und löst. Nachsehend veröffentlichen wir das Aus- dchnungs^ekret und geben die ausgedehnten rii. Bestinunungen in eigener UeberseZ.mg si. » Art. 1. In den neuen Provinzen werden verlad- l»ri und haben Geltung die Art 2 bis 12 der Bestimmungen über die Verlautbarung, Auslegung und Anwcn- Gesetze im allgemeinen, Art. 13Z1 Ks itai. bürgerlichen Gesetzbuches und Art

cher 'Art auch die Güter seien oder wo Im mer sich diese befinden. Nach diesem Artikel bleiben also die Be stimmungen des österr. Erbrechtes in den neuen Provinzen für Angehörige der neuen Provinzen in Kraft: die Erbfolge von Ange hörigen der alten Provinzen, auch wenn diese hier wohnhaft sind, ist nach den italienischen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Die Ausdehnung dieses Artikels hat also interessante Wirkungen zur Folge. Art. S: Die äußeren Formen der Rechtsgeschäfte

des Ortes, in welchem die (einzelnen) Vorkehrungen getrosfen wurden, zu regeln: wenn die ausländischen Parteien demselben Staat angehören, so ist derer! nationales Gesetz anzuwenden. Hinsichtlich der Form der Verträge »nd Akte des letzten Willens bleibt also das Ter- ri'.orialitätsvrinzip aufrecht, so daß in de» neuen Provinzen die Farmen durch die gel tenden österr. Gesetze bestimmt werden: je doch bleibt es Nichtangeiwrigen der neuen Provinzen überlassen, die Fsrmen des ital. Rechtes zu wählen

, vorausgesetzt, daß >ille beteiligten Parteien Nichtangehörige der neuen Provinzen sind. Art. 10. Die Kompetenz und die Formen des Prozesses werden durch das Gesetz des Ortes, in welchem das Urteil erfolgt, ge regelt. Die Mittel zum Beweise der Obligatio- nen werden durch die Gesetze des Ortes. In welchem der Vertrag geschlossen wurde, bestimmt. Die Urteile, welche von ausländischen Gerichten in Zivilsachen gefällt wurden, werden erekutiert, wenn sie in den von der Zivilprozeßordnung festgesetzten Formen

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 20.01.1923
Descrizione fisica: 6
. Infolge des vom Abgeordneten Giunta erstatte, rein Berichtes über siiine Untersuchung sah sich der Untevstaatsfe>kretiär Devecchi veranlaßt, hen Abgeordneten Giunta zu fordern. Eintragungen in die Wählerlisten. Rom, 20. Jimner. (Eigenber.) Die „Gazzetta Msiciiale' verlautbart das tgl. Dekret vom 24. Degember 1922, welches die Normen über die Wkdereintraigung in die Wählerlisten der Gemeinden in !den> neuen Provinzen für die An- gichörigen der alten Provinzen^, welche aus den selben gestrichen wurden

, enthält. Es genügt, daß dieselben derzeit >in den Gemeinden der neuen Provinzen wohnhaft sind. Die italienischen Banken der neuen Provinzen. Rom» 20, Jänner. (Eigeniber.) Die „Gazzetta Wiriahe' verlautbart ein 5gl. Dekret vom 21. Dezember 1922, womit die Rechte und Pvi. vilegien der in den! neuen Provinzen auf Grund der alten Gesetze operierenden Bankinstitute, auch auf die Banken der alten Provinzen aus gedehnt werden, welche in den neuen Provin zen Niederlassungen! errichtet haben. De,ret

vom lt. Zänner 1923, Nr. 9, womit das Gemeinde- und provinzial- gesetz auf die neuen Provinzen aus gedehnt wird. (Nicht auteniMe Übersetzung.) (Fortsetzung.) Artikel 29. Die Bestimmungen ' Ar tikel 193 und 2g 1 wenden hinsichtbich der Vor arbeiten und der Feststollungs-Opsrationen so fort -in Kraft treten! und werden entgültig in der Weise und mit Fälligkeit zur Anwendung gelangen, wie dies noch >in einem anderen De« trete hinsichtlich der Materie der Lotal-abgaben festgesetzt morden wird, welches Dekret

über Vorschlag des Finangmiinisters und im Einver nehmen des Ministers des Innern erlassen «weiden wird. Dür das Jahr 1923 sind die Provinzen und Gemeinden ermächtigt, alle für das Jahr 1922 vorgeschriebenen Abgaben einzuhetzen. Artikel 30. T lange die Verfügungen bezüglich der Einhebung der direkten Steuern und des Zwangsverfahrens für die Einhsbunig dm Abgaben an den Staat und an d!ie anderen öffentlichen Körperschaften nicht <aulf die neuen Pwvingen ausgedehnt sind, werden die derzeit iin Kraft

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 18.09.1923
Descrizione fisica: 6
w?r fol gende neue Westimmungen: l. Ausdehnung der Gesetze über das gewerbliche Eigentum (Patente, Marken! und Alusier) auf die neuen Provinzen. Mit dem tgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1797, wurden die in den alten Provinzen geltenden Gesetze und Verordnungen über den Schutz des gewerblichen Eigentum» aus die neuen Provinzen ausgedehnt. Das Dekret ist am 25. August 1923 in Kraft getreten. Zur Information der Parteien wird mitge teilt. daß von diesem Tags an Gesuchs um Re gistrierung der Marken

oder bei der Handels- und Gewerbekammer Bozen Marken registriert oder Muster hinterlegt haben, diene folgendes zur Kenntnis: Diese Patente. Marken und Muster beHallen ihre Gültigkeit in den neuen Provinzen, wenn sie seinerzeit ordnungsmäßig registriert wurden und wenn der Inhaber binnm sechs Monaten bei dein Ufficio della proprietü intellettuale Rom sie eintragen läßt. Die gleiche Bohand- lnng genießen die Rechte, welche am A. Novem ber 1918 in Kraft waren und nur mangels Zahlung der Taxe verfallen sind. Die rück

erworbenen Patent- und Musterrechte wird nach dem österreichischen Rechte behandelt. Die Markenrechte werden ohne zeitliche Beschrän knng welter dauern, ohne daß sie erneuert werden müssen, doch werden vom Tage der nach österreichischein Recht erforderlich gewesenen Er neuerung an diese Rechte nach den italienischen Gesetzen behandelt. Wer die Einschreibung' seiner früheren Rechte innerhalb von sechs Mo naten verlangen kann, kann auf dem Gesuche >Kie Ausdehnung dieses Rechtes auf die alten Provinzen

auf seine Gefahr und unbeschadet bereits bestehender Rechte Dritter verlangen, wofür bei Patenten eine Gebühr von 50 Lire, bei Marken von AI Lire und bei Mustern von 10 Lire zu entrichten ist. II. Ausdehnung der Italicnischen Gesetz über das Urheberrecht an geistigem Eigentum auf die neuen Provinzen. Mit dein kgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1793, enthalten in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 200, vom 25. August 1923, und mit Wirk samkeit von «diesem Tage wurden die italieni schen Gesetze und Verordnungen Wer

das 'Ur heberrecht auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Der wesentliche Unterschied zwischen der ehe maligen österreichischen und der italienischen Gesetzgebung besteht darin, daß zur Erlangung des Urheberrechtes künftighin die Hinterlegung einer Erklärung nach einem bestimmten Muster bei der Präfektur erfooderlich ist. Auskunft hierüber erteilt die Handels- und Gewerbe kammer Bozen. III. Beilage von Poslerlagschelnen zu kaufmännischen Rechnungen. Die Handelskammer hat bei der Postdirektion Trient angesucht, Äaß

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Volksrecht
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Pagina 3 di 6
Data: 29.07.1921
Descrizione fisica: 6
Kleine politische Nachrichten. Daö neue Pressgesetz. DaS römische Amtsblatt verlaut bart ein Dekret, womit daS italienische Prepgesey, wie schon seinerzeit gemeldet, .auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. Dieses Gesetz wird mit 1. Jänner 1922. in Wirksamkeit treten. Generalstreik gegen den Fascistenterror. Al8 Protest gegen die fascistlschen Strafe.xpeditionen sind die Arbeiter der ganzen Provinz Rom in den Generalstreik getreten. Volks- sturmleute haben daS Weingeschäft öeS

und den Beistand anKriegs- waisen in seinerWirksamkeit.aus die neuen Provinzen ausdehnt. Für die Wirkung des Beistandes hört die Minderjährigkeit, der in den anneklierlen Gebielen zu ständigen Kriegswaisen mit der Erreichung des 21. Lebens jahres auf. Zugleich wurde die Giltigkeit der dazuge hörigen Durchführungsverordnung auf die neuen Provinzen erstreckt. Amlsbesörderung beider Posl. AusPosiangesielllen- kreisen wird uns geschrieben: Wie wir aus Trieni ver nehmen, hat der Personalreserent der Post- und Tele

und wollen die Angehörigen dieser Kinder dieselben um 1.52 Uhr nachmittags am Bahnhof erwarten. Gebühren-Zuschlag. Amtlich wird verlaulbarl: Es wird zur Kenntnis gebracht, dast der fünfzehnprozcntige Zuschlag auf die Gebühren für slaalliche Bewilligungen aus die neuen Provinzen ausgedehnk wird. Die durch Postanweisungen aii die in Betracht kommenden Be hörden zu übermittelnden Beträge für Waffenpässe (Degenslock, Jagdgewehr, Revolver) werden einschliestllch der Quittungsgebühr wie folgt festgesetzt

zu informieren Und bei be- gründelcr Vermutung einer unrichtigen Zollberechnnng, die bei der komplizierten Warenklassifikalion des neuen Jolllarifes immerhin möglich ist, die Annahme zu ver weigern imd die Aeberprüsung zu-verlangen.' Stipendien für Sindierende. Der Pressedienst leilt mit, dast das Ministerium für die befreiten Provinzen mit Dekret vom 19. Juni 1921 zugunsten bedttrsliger und berllckstchligungswürdiger Sludenlen aus den befreiten Provinzen und aus den neuen Provinzen, beziehungs weise

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 8 di 16
Data: 28.01.1922
Descrizione fisica: 16
und Fremdenverkehrs-Organisationen durch ihve Funktionäre vertreten. Da» Schicksal der Kammer. liebergehend zur zweiten Art ihrer Tätig keit sei zunächst des Schicksales der Kammer selbst gedacht. Die Kammer hat mit Rücksicht darauf, daß die Kammern in den alten Provinzen sich -durch Neuwahlen neu konstituiert haben, an da« Zentral«im für die neuen Provinzen dos 5 Ersuchen gestellt, auch Neuwahlen für die Bozner Kammer anzuordnen, zumal die jetzige Kammer aus den bereits vor 11 Iah ren stattgefundenen Wahlen

Vorbedin gung für die Gesundung unseres Wirtschafts lebens und das beste Mittel ist. den durch den Exportrückgong verursachten Ausfall teil weise wieder auszugleichen und damit die Voraussetzung zur Wiederbelebung Indu- stlieller und gewerblicher Tätigkeit zu schassen. Unser Bezirk ist durch die mangelnde Lö sung der Zrage des gewerblichen Rechtsschutzes in eine eigentümliche Lage versetzt, da es der zeit nicht möglich ist, den Schutz von Erfin dungen in den neuen Provinzen durch ein Patent zu sichern

. Die Kammer hat auch in diesem Jahre vergeblich die Beseitigung die ses Uebelstandes angestrebt, der durch Aus dehnung der einschlägigen italienischen Ge setzgebung auf die neuen Provinzen beseitigt werden könnte. Die Einführung der italienischen Eichgefehgebung la den neuen Provinzen ist für die nächste Zeit zu erwarten. D.e Kammer hat Änlaß genommen, auf die Not wendigkeit von Uebergangsbestimmungen für die Eichung der im Weiirverkchre üblichen Fässer und Bottiche hinzuweisen. In verkehrsfrageu müssen

den Bemühungen des I ! nisters der befreiten Provinzen Rainer! ! lungen ist, eine Staatssuboention zur > dcrbelebung der Tätigkeit der Gewerbep/ i derungsinstitute zu erwirken, von dei e-I 'i unseren Bezirk 32.000 i. entfallen. Mr i-I ! trachten dies als ein erfreuliches Zeichen kl j steigenden Verständnisses der Regierung?! ! die in Oesterreich so mustergiltige EeMisI ! förderungsaktion und sind daraus zur i nung berechtig:, dah in nicht allzuserne:. ! dieser Zweig staatlicher Tätigkeit auch I ! den alten

Provinzen Eingang finden mul ! Seitens der Landesverwaltung ist für ^ Kammerbezirk ein Kredit von 20.V00 l. > Verfügung gestellt worden, der nach den Z I > trägen der Kammer für Schulzwecke mil Förderung humanitärer und kleingewÄI licher Organisationen seine Verweil fand. Mit der gegen Jahresschluß erfolgial Gründung des Verbandes der Hand-lzxzl mien und Handelsgenossenschaften ist die c>I werbliche Organisation im KainmeÄejiäl Wie der neue PM gewählt werden wird. Z« dem Augenblicke, in dem ein Papst

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 04.07.1878
Descrizione fisica: 4
der Balkanhalbinsel von dem türkischen Staatensystem.' Und die „Nordd. Mg. Ztg.', das Organ Bismarck' , <ommentirt die so entschieden in den Plan des deutschen eigentlichen Congreßmachers passende Politik Oesterreichs mit nachstehenden, an die Pforte adressirten Worten: »Man scheint in Constantmopel damit einverstanden, daß Oesterreich die Pazification und Organisation jener Provinzen übernimmt, vielleicht auch einige Eisenbahnen und Straßen ba»t, jedoch das Land alsdann mit o>er ohne Kostenentichadigung

wieder verläßt. Oesterreich macht die genannten Provinzen wieder ertrngS'aliig. sorgt, daß dieielben der Pfoile wieder Steuern zahlen können, betrachtet aber damit seine Mission als erfüllt. So außerordentlich bequem für die linkische Staats leilung scheinen die Dinge denn doch nicht verlauien zu wollen, wenigstens dürfte man sich in Wien sehr bedanken, Bosnien nnd die Herzegowina — für Serbien zu organisiren.' Viel lieber ist eS offenbar der „Nordd. Mg.', wenn Oesterreich die genannten Provinzen

zugekehrtes Wohlwollen mit der Bemerkung: „Die Pforte ist zu schwach, um die beiden Provinzen zu regieren, und sie selber können es auch nicht. Einem Lande, dessen Grundbesitzer Mohamedaner und dessen niedere Bevölkerung aus Christen besteht, kann man nicht die Selbstoerwaltung anvertrauen. Die gleiche Schwierigtnt zeigt sich in den von Griechenland be anspruchten Provinzen. Solche sich feindselig begeg nende Kräfte können nur durch die Gewalt 5' trächtiger Arbeit gezwungen werden. Dies wird die Aufgabe

Oesterreichs in den beiden Provinzen sein, deren Geschicke letzt in seine Hände gelegt werden.' „Daily Telegraph' kritifirt dagegen sehr herbe: Seit dem Frühling 1876 ist es bekannt, daß Oesterreich seinen Blick auf Bosnien und die Herzegowina, als iei'icn ^jenie - Antheil von der Türkei, gerichtet hat. Man Hai dieser Annahme zwar widersprochen. allein sie hat irotzvein und vewnoers in jüngster Zeit, täglich fniche'Bcsläligiing gefundn,. Äestern kam der Vor» schlaq. daß die beiden Provinzen

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 30.08.1922
Descrizione fisica: 6
und deren Angehörige freundltchst etngeladen find. Die Einberufungskundmachung. Wir hoben in der Ausgabe Nr. 149 unseres Blattes vom 4. Juli d. I. die wichtigsten Be stimmungen der Zirkularverordnung des Kriegsministeriums betreffend die Einrückung der cm zweiten Semester des Jahres 1902 ge borenen Rekruten mit regelmäßiger Präfenz- .dienstpflicht sowie der in den neuen Provinzen zuständigen Rekruten der Altersklassen 1901 und 1902 mit regelmäßiger Präsenzdienstpslicht bereits veröffentlicht

bis zur Einberufung der in der zweiten Jahreshälfte 1602 geborenen gestattet wurde; d) «die in den neuen Provinzen zuständigen Jünglinge, die bei den Stellungen« der «Klassen 1901 und 1902 mit regelmäßiger oder mit ab gekürzter Präsenzdienstzfflicht assentiert wurden. 2. «Bon der «Einberufung sind ««einstweilen die Soldaten Mt abgekürzter Präsenzdienstpslicht (3 Monate) und die sich im Auslande aufhalten- den Jünglinge ausgeschlossen, ausgenommen diejenigen-, den«eN «ein Reisepaß mit Gültigkeit bis zur Zeit

sind: Als Studiennachweis ist das Zeugnis über die Eintragung in das akademische Jahr 1921/192? vorzulegen. «Der Auffchub kann «auch jenen ge stattet werden, die das Zdugnis «Uber die Ein-, fchreibuing in das akademische Jahr 1922/1923 «vorweisen. Bon der Verpflichtung des Nach weises «über düs Scheibenschießen sind die in den «neuen Provinzen zuständigen Rekruten in der Erwägung 'befreit, daß in denselben das staat«-« liche Scheibenschießen «noch nicht organisiert ist. «Uebordies ist der Auffchub «auch den to feien

neuen Provinzen zuständigen Apotheker-Aspiranten ge- währt, die im Si«nne der Vorschriften der ehe maligen «österreichisch-ungarischen Verwaltung vor «Begi-mr der Unrversllätsstudien zur Praxis zugelaffen wurden. Diese Eigenschaft ist durw eine seitens der königl. Zivilkommiffäre auszu- stellende B«estätigung nachzuweisen. « 4. Der Auffchub des Militärdienstes kann auch den Studenten des «letzten Kurses der höheren oder diesen «gleichgestellten«, in der Einberufungs- kundmachuNg näher bezeichneten

Mittelschulen des Schuljahres 1931/1932, sowie den Kandi daten für ein Abgvngszeugniis dieser Schulen zu- «gestanden werden, die in nicht mehr als zwei Fächern «gefallen sind. Die Modalitäten zur Er langung dieser Begünstigung sind die gleichen wie «im «vorigen Punkt 3. Den in diesem Punkte vorgesehenen Auffchub können auch die. Rekruten der neuen Provinzen,, die bei der Stellung d«er Altersklassen 1901 und 1908 assentiert wurden, «für sich be«ainspruchen, gleichviel, in «welchem Jahre sie «geboren

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 22.01.1921
Descrizione fisica: 8
Telegramms an den Reichspräsidenten Cbert beschlossen wurde: „Die in dem deutschen parlamentarischen Verband vereinigten >en >ea obersten Vertreter des Deutschen Reiches. Abgetrennt von dem Mutter lande fühlen sie um so mehr die gemeinsamen Bande, die das deutsche Volk in der Tschechoslowakei mit dem deutschen Volks- Aildüroler XagesfraeeuuJteuigfeiten Die Erwerbung der^italienlschen Slaals- angehörigkett in den neuen Provinzen. Das italienische Amtsblatt vom 18. Jänner 1921 verlaut bart ein Dekret

über die Erwerbung der italienischen Staats angehörigkeit für die Angehörigen der neuen Provinzen, wel ches nach den üblichen Cinleitungsformeln folgenden Wortlaut Ijat:— f Erlangung der Staatsbürgerschaft mit allen Rechten. 'Art. 1. Diejenigen, welche in den vom Königreich Italien annektierten Gebieten die italienische Staatsbürgerschaft mit allen Rechten im Sinne des Artikel 70 und 71 des Vertrages von St. Germain erwerben» wird dieses Recht von der Hei matsgemeinde bestätigt werden. Zu diesem Zwecke

zialbehörde, welche in den Heimats- und Aufenthaltsgemetnden verlautbart werden müssen, kann innerhalb 15 Tagen nach dieser Verlautbarung der Rekurs an das Zentralamt für die neuen Provinzen des Königreiches beim Ministerpräsidium ein- gebracht werden, welches endgültig nach Anhörung der VI. Sektion des Staatsrates entscheidet. Art. 7. Die Verfügungen der Art. 4, 5 und 6 des gegen wärtigen Dekretes finden auch in den Fällen der von den Art. 78 und 80 des Vertrages von St. Germain vorgesehenen Op tion

haben die politischen Provinzbehörden der annektierten Gebiete die Befugnis, die italienische Staats bürgerschaft oder Wiedererlangung derselben, nach vorheriger Begutachtung der im Art. 5 angeführten Komlnisstou, jenen zu verleihen, für welche die in den vorhergehenden Artikeln festge- ' tzten Bedingungen nicht zutresfen, bei welchen^aber feststeht: Grenzen jf daß sie innerhalb der Grenzen der neuen Provinzen des önigreiches ohne Unterbrechung seit wenigstens 20 Jahren ihren Wohnsitz haben, unbeschadet

der Aufenthaltsuntelbre- chuugen durch Kriegsereignisse oder Verfügungen der österreichi schen Behörden: 2. welche als Ihre Umgangssprache die Italie nische Sprache angenommen Huben oder diest Sprache in Wort und Schrift beherrschen; 3. welche für den Fall der Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft die Zusicherung der 'Auf nahme in den Heimatsverband einer Gemeinde der neuen Pro vinzen erhalten haben; 4. welche innerhalb der Grenzen der neuen Provinzen geboren sind, oder wenigstens feit 10 Jahren

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