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Alpenzeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 26.01.1941
Descrizione fisica: 6
, genannt Correrà, vollzogen. Der Verurteilte war in der rotspanischen Epoche an zahlreichen Mar den beteiligt und hatte sich nach dem na tionalen Sieg der Freibeuterei in den Bergen von Toledo ergeben, wo er die Bevölkerung terrorisierte. «kMelldt Rame» für die LkàensMelràittW Teigwaren-, Reis- unà Maismehlrationen für àie verschie denen Provinzen — Zubußen für àie Schwerarbeiter die über alle oder einen Teil der ratio nierten Artikel nicht verfügen, aàre sorgen für die Konfumregelung

einige Tage nach ihrer An kunft dem Außenminister einen Höflich keitsbesuch abstatten, um ihm eine Ab- chrift ihres Beglaubigungsschreibens vor zulegen. das sie dann nach weiterem an» Roma, 25. — Das Ministerium für Ackerbau und Forstwirtschast hat auf Grvnd der Ernährungsgewohnheiten der einzelnen Provinzen des entsprechenden normalen Derbrauchs oon Suppeaeiala- gei nach Anhörung des interministeriel le? Verpflegskomitees bei der Partei ne e Normen für die Rationierung er- o, die mit dem kommenden Monat

-FeÄiiae in -Krài» treten. Die G-iamt- menge der Suppeneinlagen-Ration bleibt zwei Kilo monatlich pro Person, aber jene der einzelnen Artikel wurde abgeän dert. Den Provinzen Mittel- und Süd- italiens »md der Inselgebiete wird eine größere Menge Teigwaren zugewiesen und den Provinzen Norditalien eine größere Menge Reis. Sowohl der Teig waren als auch dem Reisration wird eine Ration Maismehl hingesügt, in von den südlichen zu den nördlichen Provinzen ansteigender Proportion, entsprechend

der Verwendungsgewohnheit des Polenta als Suppeneinlage. Hier wird die Erklä rung gegeben, daß es sich um Maismehl sür Suppeneinlagen handelt, welches nicht mit jenem verwechselt werden darf, das in einigen Provinzen in der Form von Polenta als Broterfatz gebraucht wird Der Verkauf dieses letzteren bleibt inner halb der Grenzen der den Provinzen zu gewiesenen Kontingente frei. Es wurden folgende Monatsrationen festgesetzt: Sicilia und Sardegna: Teig waren 1.800 Gramm. Reis 20V Gramm; Calabria, Campania. Lucania. Puglia. Abbruzzo

kann nur nach den obenange gebenen Proportionen erfolgen. Es ist jedoch gestattet, Weizenmehl an Stelle einer gleichen Menge Teigwaren zu be ziehen. Weiters wird eine monatlich Ergän- zungsration für Schwerarbeiter in Aus sicht genommen, u. zwar von 600 Gramm Teigwaren für die Provinzen südlich von Lazio (inbegriffen), 300 Gramm Teigwaren und 300 Gramm Reis für die übrigen Provinzen Mittelitaliens und jene Norditaliens. Die Bestimmungen für die Ergänzungsration werden in näch ster Zeit, nach Feststellung der Bezugsbe

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 10
Data: 09.07.1921
Descrizione fisica: 10
des Ministeriums auch, wie e s j n ihre Pflicht war, der Auto nomiefrage der neuen Provinzen Erwähnung taten. Wir haben verlangt, daß man nunmehr ehestens an die Wiederherstellung der Provinz- und Gemeinde-Autonomien schreite und daß man endlich auch' zur Lösung der mit dem Valutaproblem zusam menhängenden Fragen und der Liquidierung der finanziellen und wirtschaftlichen Beziehungen mit den Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie. Nach meiner Ansicht ist es nicht notwendig, daß die Kammer

, w e n i g ft e n s v o r e r st n i ch t, d a- m i t b e s ch ä f t i g t w e r d e. ' Die Regierung ist yus Grund des Artikels 4 des Annexionsdekreteg ermächtigt, die Gesetze des Königreiches unseren örtlichen Autonomien anzupassen. Es genügt daher, daß die Negierung mit der Vertretung der neuen Provinzen verhandle, sich mit dieser wegen Ausschreibung der administrativen Wahlen ins Einvernehmen setze und endlich von Worten zu Taten schreite. Im tridentinischen Benetton ist die Sache ja einfach. Es kann ja das im Königreich geltende Gesetz für alle Gemeinden elngeführt werden: mir wünschen

nur, daß die Städte mit eignem Statut sich ein eigenes Wahl- recht geben können. Trient hat sich bereits für ein Verhältnis wahlrecht entschieden und Rovereto hat eines bereit. Die übri gen können, wenn sie wollen, ähnlich vorgehen, und so können wir im Herbste zu den Gemeindewahlen kommen. In derselben Zeit muß man an die Wahl der Provinzial- verwaltungen schreiten und die Landtage einberufen. Ich denke, daß zwei Kommissionen zu ernennen sind, die aus den Abge- ordneten und Senatoren der neuen Provinzen

und einigen anderen Vertretern zu bestehen haben werden, und zwar je eine für das julische und tridentlnische Venetien. Beide könnten einen engeren Ausschuß für beide Provinzen wählen, die den Umfang der Autonomien und die Beziehungen mit den Zen tralstellen genau zu bestimmen hätten; was aber die Provinz einteilung und die Beziehungen mit den fremdrassigen Be wohnern derselben betrifft, müßten die beiden Kommissionen gleichartig vorgehen und sich nicht Schwierigkeiten ln den Weg legen. Ich meine, daß man an diese Lösung

sofort herantreten soll, ohneerst die Sommerferien abzuwarten. Es ist nicht mehr Zeit für Verzögerungen. Man hat bereits zu lange zugewartet. Daraus können Sie auch entnehmen, daß ich nicht für die Ab schaffung des Zentralamtes für die neuen Provinzen bin. Auch-in den finanziellen und wirtschaftlichen Fragen ist es notwendig, ehestens zu einer Lösung derselben zu schreiten, oder wenigstens Verfiigungen provisorischer Natur zu treffen. Alle diese und noch andere Probleme bildeten den Gegen stand

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 25.10.1922
Descrizione fisica: 8
(Artikel Z. Z. Abschnitt. Absatz a). Für die Urteil« und anderen Entscheidungen in den Artikeln 161 und 429 mit Privatklage ver- folgbaren Delikten sind dieselben Gebühren wie in Artikel 106 anzuwenden. Die Zahlung der Stempelgebühren kann in jenen Fällen, in welchem Stempelpapier vor geschrieben ist, mittels einfacher Stempel marken erfolgen, solang« di« Verpflichtung zum Gebrauch dieses Stempelpapieres nicht auf die neuen Provinzen ausgedehnt ist. Auf diese Gebühren ist auch der Invali- denzuschlag

der Gerichtsgebühren. Anhang zur kaiserlichen Verordnung vom IS. Sevtember ISIS. R.-G.-Bl. Nr. 278 »nd alle übrigen den Bestimmungen des vorliegenden Dekretes entgegenstehenden Verfügungen sind aufgehoben. Wir behalten uns vor, über den Gegenstand der neuen Aenderungen in einer der nächsten Nummern zurückzukommen. Die Stempelgebühren in Stras- Zlusdehnung der Bestimmungen anf die neue« Provinzen. „Gazzetia Uffiziale', Nr. 246 vom IS. Oktober 1S22, veröffentlicht das kgl. Dekret Nr. 1Z14 vom 4 September 192

?, welches „die Bestimmungen über die Stempelgebühren auf die Akte in Straf, suchen auf die neuen Provinzen ausdehnt'. Ohne auf die eigentlichen Bestimmungen über diese Stempelgebühren eingehen zu wollen, be- schränken wir uns heute auf eine Wiedergabe der wichtigsten Bestimmungen des Ausdehnungsde- krctes: Artikel 1: Auf die annektierten Gebieie werden ausgedehnt: die Bestimmungen über die Stempel- ' gebühren auf die Gerichtsakte m Strafsachen,- Bevorstehende AuMhmmg zahl- reicher MrMaftsyesche. Demnächst gelangt

ein Aesetzesdekret zur Veröffentlichung, welches die in den alten Pro vinzen geltenden Bestimmungen über die Berg werk«, Torfrverk« mH Elektrizitätswerke auf die neuen Provinzen ausdehnt. Auf Grund dieses Dekretes werden das Dekret-Gesetz Nummer 454 vom 28. März ISIS, betreffend die Anlagen, welche nationale, d. h. einheimische, italienische sossile Brennstoffe verwenden, und die Erzeu gung und Verteilung elektrischer und mechani scher Energi« aus di« neuen Provinzen ausdehnt', ebenso das Dekret-Gesetz Nummer

1VS vom 1. Feber 1922, welches die Verlängerung der für ! die Gewährung von Erleichterungen an elektri- > sche Unternehmungen gestellten Fristen aru'rd- > nete. Um die Verletzung der in den neuen Pro« i oinzen geltenden Gebräuche und Bestimmungen über die Enteignung zu verhindern, bestimmt das Ausdehnungsdekret, daß diese Enteignungen aus Grund der in den neuen Provinzen gelten den Gesetzesbestimmungen zu erfolgen haben. Außerdem enthält das AusdehnuNgsdetret Be stimmungen über die Art und Weise

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 13.12.1921
Descrizione fisica: 8
Seite 4 Südkiroker Landeszeikung'. Die Lehrbcfähigungrükplome. Dom Pressedienst des Ge- neralkommissariates wird verlautbart: In der „Gazzetta Uffi- ciale' wurde das erst jüngst vom Ministerium für Unterricht (Spezialamt für die neuen Provinzen) eriassene Dekret, be- lresfend die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrbefähi- gungsdiplome, die van Bürgern der neuen Provinzen an öfter- reichlichen Universitäten erworben wurden, veröffentlicht. Durch diese Vorkehrung wird eine sehr verwickelte

und bisher strittige Materie aufgeklärt. Es werden die G'uppsn jener Gegenstände angegeben, für die die Lehrbefähigungszeugnisse gültig sind, desgleichen in Zusammenhang mit der verschiedenen schul- administrativen Einrichtung der alten Provinzen, die praktiscben Wirkungen für welche die Gültigkeit der Doktorate (Wissenschaft- liche Doktorgrade anerkannt wird. Besuchers wichtige Bestim mungen enthält dieses Dekret, betreffend die Lehrbefähigung an Mädchcnlyzeen und Normalfchulen

(Lehrerbildungsanstalten) sowie betreffend die Anerkennung des Privatdozentenrechtes, dos an österreichischen Universitäten vor den» Waffenstillstände erworben wurde. Das Dekret regelt ferner mit kluger Vorsicht und Einschränkung die Anerkennung der jenseits der Grenze vollendeten Universitätsstudien solcher Studenten, die die Gyni- nasialstndien bereits vor dein Waffenstillstand in den neuen Provinzen vollendet haben. Dieses Dekret regelt auch die Er- langnng von Lehrbefähignngszengnisscn an den Universitäten

Grundbesitze, die durch den Krieg Schaden gelitten haben, auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. Die Verwaltungen von Provinzen, Gemeinden, Kirchen und öffentlichen Wohltätigkeitsanscalten, die durch den. Krieg Schaden erlitten haben, mögen, wenn noch nicht geschehen, innerhalb 6 Monaten nach der Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta llfficiafc', also vor dem 24. Mni 1922, die erlittenen Schäden beim Beratungsausschnß des Generalzivil- kommifsariatcs in Trient, nach den Vorschriften

(' Molle) oder 150 Lire (bei Seide) übersteigt. Anmeldung jugoslawischer Kronen. Der Pressedienst ver- lautbort: Die Besitzer jugoslawischer Noten werden dringend gebeten, dieselben beim Generalzivilkommissariat in Trient an- zumelden, damit dieses die Anmeldungen an das Zentralamt für die neuen Provinzen weltergeben kann. Die Anmeldungen müssen vor dem 31. Dezember 1921 geschehen. Freigabe beschlagnahmter Güter in Amerika. Die ameri- kcmisch Negierung hat erklärt, daß sie den italienischen Staats

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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 25.02.1924
Descrizione fisica: 4
in erster Jnjstanz, in zweiter Instanz der Generalstaats- i anwalt und in letzter Instanz das Justizmini- 'terium. Aber diese Behörden können nur von einen 'Ehehindernissen Dispens erteilen, welche m italienischen Gesetz vorgesehen sind. Wenn nun ein Ghehindevnis nach österreichischem Ge setz auftritt,, wer erteilt in diesem Falle dle Dis pens? Der zweite Punkt des Fragebogens handelt von der Anwendung des italienischen -Gherechtes (auch des materiellen) in den neuen Provinzen!. Wenn jemand

aus den alten Provinzen! eine Ehe in den neuen Provinzen eingeht, so ist er nach den Bsstiimmiuingen, !d!es italienischen Eherechts zu behandeln. Dies kommt auch zum Wusdvuck bei der Namensgebung unehelicher Kinder. Z. B. ein Mädchen aus den alten Provinzen gebiert in den neuen Pywinizen ein außereheliches Kind, dessen Water bekannt Ist. Mach italieni» fchem Gesetz erhält das uneheliche Kind nicht den Namen der Mutter, sondern den Namen des Vaters. «Und fo erhält auch bereits jetzt ein außereheliches Kind

eines Mädchens aus den Morr Provinzen, das >i>n den neuen Provinzen geboren wird, auch wenn der Water des Kindes in den neuen Provinzen zuständig ist, den Na men des Vaters. iDer dritte Punkt behandelt den umgekehrten Fall. Wenn Italiener,aus den neuen Provin zen in den alten Provinzen eine Ehe eingehen, so mÄssen sie nach den WestimjmunHen d>es öfter» reichffchen Gesetzes behandelt werden, weil w den neuen Provinzen noch das öistererchischs Recht w Geltung steht. ' Msan ficht daraus, daß die Ehegesetzgebung

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Volksbote
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Pagina 2 di 16
Data: 03.03.1927
Descrizione fisica: 16
Friedensverhandlungen Im Gang. Strasmilderuns bei Steuer- uud SeWre» - Selrtübertretouseu. Ein wichtiges Dekret betreffs Herabsetzung von Steuer- und Gebührensirafen nach Aus- dehnung der italienischen Steuer- und Sebüh- rengesehe auf die neuen Provinzen. Als im Jahre 1923 di« Steuer- und Gebüh rengesetze auf die neuen Provinzen aus gedehnt wurden, war «s kaum den Juristen und noch viel weniger dom Geschäftsmann möglich, sich rechtzeitig die notwendigen Kenntnisse des neuen Steuer- und Gebühren systems zu verschaffen

vom 13. Februar l. I., welches in der Gazzetta Ufficiale vom 26. Februar, Nr. 47 verlautbart ist, wurden besonder« Maßnahmen zur Milderung der Folgen bei der ersten Anwendung der Steuer u. Gebüh rengesetze in den neuen Provinzen getroffen. Das Gesetz selbst weist in seinen einleitenden Worten darauf hin, daß sich die dringende und unbedingte Notwendigkeit herausgestellt hat, besondere Maßnahmen zu treffen, um die Folgen der Nichtbeobachtung der Steuer- lmd Gebührengesetze bei ihrer ersten Anwendung

in den neuen Provinzen zu mil dern. Die Maßnahmen bestehen darin, daß der Finanzintendant ermächtigt wird, die For derungen die dom Staate an Geldstrafen, Bußen, Gebührenstrafzuschlägen Infolge Uebertretungen wegen Mchtbeobacktung der italienischen Steuer- und Gobührongesetze zustehen, die sich bis zum 31. Dezember 1926 m den nouen Provinzen zugetragen haben, auf ein fünfundzwanzigstel, das sind i% ihres ursprünglichen Betrages herabzusetzen. Diese Vollmacht steht dem Finanzintendon- ten

auch zu, wenn zwar die Uebertretung in den neuen Provinzen begangen wurde, die Feststellung der Uebertretung aber in den alten Provinzen erfolgt ist, ferners auch dann, wenn schon ein Strasdekret oder ein Urteil erlassen wurde, gleichgültig, ob die Rekurs- frift noch offen steht, oder ob das Straf- oekret oder das Urteil schon in Rechtskraft erwachsen sind, ja sogar auch in dm Fällen, neuerlicher Übertretungen und grundsätzlich auch in allen jenen Fällen, die als S ch m u g- gel behandelt werden. Die Begünstigung

nach oem Gebühren- und Registergesetze wird die Ermäßigung auf 4% bet Strafe für jede einzelne Uebertre- tung berechnet, auch wenn über mehrere Uebertretungen ein einziges Protokoll aus genommen wurde. Die Ermächtigung des Finanzintendanten, die Geldstrafen auf 4% herabzusetzen, bezieht sich auch aus die Uebertretungen des Ta bak- und Salzmonopols. Den Ber- käufern von Monopolartikeln in den neuen Provinzen wird ein Nachlaß von 600 Lire für jede einzelne Pachtquote, welche sie für di« Zeit

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 12.10.1922
Descrizione fisica: 6
kann -am zutreffendsten der Charakter her Beschlüsse des Ministerrates gekennzeichnet werden, durch welche die mit großem Geschrei -angekündigte „Neuordnung' der -Verwaltung der neuen Provinzen ins Werk gesetzt wurde. Denn wenp man diese Beschlüsse -auf ihre wirkliche Tragweite prüft, ergibt sich, daß aus dem an-gekündig-ten radikalen System. Wechsel eine recht harmlose Aenderung einiger Namen gmvochen ist. Die GenerEommissäre -in Trient und Triest werden -au-fgeläst. An Stelle der Generalzivilkvnrmissäre treten Prä

. fekten, „die jedoch dieselben -Amtsbefugnisse und dieselbe Mvchtfiille genießen werden, die bisher -den Generalzivilkommislaren zustand'. Abge sehen davon also, daß die Vertreter der Regie rung in Trient und Triest künftig einen etwas bequemer ausgusprechenden Titel führen werden, hat sich in diesem Punkte -im bisher beftehenben Zustande nichts -geändent. Die Träger der ober sten RegierungsgewlE in den neuen Provinzen werden -auch künftig jene -rmklare, gesetzlich man- gelhaft umschriebene Stellung

- einnehmen, die -sich bisher durchaus nicht bewährt hat. Daß künftig „die Voranschläge der Generalzivilkom- missaviate auf die bezüglichen Budtzettttel der einzelnen Ministerien -Mfgeteilt werden' sollen, ändert nichts -an der Tatsache, daß im Grunde -alles beim alten geblieben ist. Die einzige, den , bisherigen- Berwvltungs- mechänismus -abändernde Verfügung besteht in det Auflassung des Zentra-lamtes Kr die neuen Provinzen. Jndeß rft -auch hier die Wirkung- dielser Maßnahmen stark abgeschwächt worden

. Vor allem durch die von den parlamentarischen Vertretern der neuen Provinzen dürchgesetzten Bestimmungen» daß die Auflassung des Zentml. amtes erst am 31. Dezember d. 2. erfolgen soll, bis zu welchem Zeitpunkte der bisherige Le-lter dieses Aintes, Exz. Salate -in dieser Stellung verbleiben wird. .Sodann ist durch die Beide. Haltung der Zentralberatungskomnüssivn in Rom, samt den derselben untergeordneten Re- -gionalkommlfslvnen in Trient und Triest, dafür Borisome getroffen, daß jener Aufgabenkreis des Zentrala-mtes

, der die Reusyftemiisierung der n-e-uen Prv-oinzen im allgemeinen umfaßt, mit anderen Worten, die politisch-ad-mmistrative Funktion des Zentralaintes, demselben Körper- lachen anvertvau-t bleibt, die bisher als das Kr bas ZentvailaMt maßgebende beratende Org-an gsdieM hat. Ei-ne gewisse Kontimstät in der Entwicklung de» Angleichungsprozesses in den neuen Provinzen ist dadurch Kvej-fMs tzervtchr- leist-et, zumal Exz. Salata aller Voraussicht nach Mch nach der -Auslosung des Zentvalamtes die Stelle eines Vorsitzenden

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Volksbote
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Pagina 10 di 16
Data: 03.03.1927
Descrizione fisica: 16
. — : — )' Das rorchsdeutsche Meritum. Die Regelung de» deutschen Vorkricgs- Elgentums in den neuen Provinzen. Durch das kgl. Dekret vom 12. Dezember 1926, verlautbart in der Gazzetta Ufficiale vom 26. Februar 1927, wurden bezüglich des Eigentums, welches deutsche Staats angehörige schon vor dem Friedensschlüsse in den neuen Provinzen Italiens besessen hat ten und das der Beschlagnahm« durch die italienische Regierung unterzogen wurde, fol gende Grundsätze ausgestellt: 1. Die Möbel, welche als Einrichtung von Wohnhäusern

mit der örtlichen Derwattungs- behövde die Rückgabe unbeweglicher Güter und von deren Zubehör, die in den neuen Provinzen gelegen sind, zu Gunsten der ehe maligen Eigentümer in Anerkennung ihrer besonderen Verdienste oder weil sie die ita lienische Staatsbürgerschaft erworben hab:n, »ersügen; mindestens 20% des Wertes der steigegebonen Güter müssen jedoch anläßlich 5cr Freigabe an den Staat bezahlt werden. 4. Den stüheren Eigentümern von Gütern >n den neuen Provinzen, die schon verknust wurden

, können 85% des aus dem Verkauf irzielten reinen Erlöses rückvergütet werden. 5. Den stüheren Eigentümern, deren die in l»en neuen Provinzen gelegenen unbeweg lichen Gütern und deren Zubehör nicht zu» rückerstattet werden, kann eine Entschädigung höchstens 85% des Nettowertes der- ielben gewährt werden. 6. Die Vereinbarungen, welche vor dem datum dieses Dekretes (12. Dezember 1926) .'ücksichtlich der in den neuen Provinzen ge legenen Güter geschlossen worden sind, blei ben in Kraft. 7. Di« Rückstellungen oder Entschädigungen

werden vom Finanzminister verfügt, der wieder diese Ermächtigung an die Präfekten übertragen kann. Im Anhänge dieses Dekretes ist «in« Kund machung des Finanzministeriums, Liquidie- rungsamt für die Güter der ehemals feind lichen Staatsbürger verlauibart, welche fAr alle deutschen Staatsangehörigen, die in den neuen Provinzen bewegliche oder unbeweg liche Güter besaßen, die von der Beschlag nahme betroffen wurden, von größter Wich tigkeit ist. Diese Kundmachung lautet fol gend: „Es wird allen Interessenten zur Kennmis

des 31. März 1926 ein ord nungsgemäßes Ansuchen an das Ministero delle Fmanze, Ufficio special« di stralcio per i beni ex nemici oder an die zuständige Prä fektur einbringen müssen; nach Ablauf dieser Frist kann keine Begünstigung in dieser Be ziehung gewährt werden.' , bttvas über den Wilddiebstahl. Ws im Jahre 1922 das Strafgesetz des Königreiches auf die neuen Provinzen aus gedehnt wurde, griff alsbald die Ansicht' Platz, daß das Abschiehen von Wild in dev Nachbarn Revier nicht mehr straffäNg sei

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 06.07.1920
Descrizione fisica: 6
uns die Hoffnung, daß er den Bestrebungen der Jtalienisierung der Schulen Deutschsüd- tirols Einhalt gebieten werde. Weiß er doch selbst sehr gut, auf welcher hohen (Stufe das gesamte deutsche Schulwesen steht. Die Lage der exösterreichischen Eisen bahner in den neuen Provinzen. In den letzten Tagen änden in Rain zwischen der Generaldirektion der italien scheu Staatsbahnen und Ver treten! der ex-österreichischen Eisenbahnbeamten und -Arbeitern der rieuen Provinzen Verhandlungen betreffend die definitive

und unter den schwierigsten Verhältnissen den Eisenbahndienst in den neuen Provinzen bisher geführt hatten, einfach hinaus. Denn etwas anderes ist es nicht, wenn die Generaldirektion die sriiheren öster reichischen Eisenbahner in den einzelnen Gehallskategorien hinter alle italienischen Beamten einreihen will, so daß also der österreichische Beamte und Angestellte alle Dienstjahre verlieren und vom rangsjüngsten italienischen Eisenbahner derselben Gehallsklasse überflügelt werden würde I Die Bevölkerung muß

sich diesem Versuche, den wichtigsten Staatsbetrieb im Lande vollständig zu italieni« fieren, geschlossen widersetzen. Es wird Sache des Deutschen Verbandes fein, sich , er Frage anzunehmen und darauf hinzuarbeiten, daß den i kutschen Eisenbahnen! das Verbleiben im italienischen Staatsdienst ermöglicht werde. Wir erwarten, daß er sich mit größter Energie für dieses Ziel einsetzen wird und nicht eher Nachlassen wird, als bis der Erfolg erreicht ist. Eine Interpellation über die neuen Provinzen. Der Abg. Saloennini

hat den Ministerpräsidenten Glolitti über feine Absichten bezüglich der administrativen Regelung der neuen italienischen Provinzen und die Be handlung der stemdsprachigen Minoritäten dortselbst inter pelliert. — Der Abg. Saloennini, ein scharfer Den er und glänzender Redner, steht den Reformsozialisten nahe und hat kürzlich in der Kammer eine Reihe von Gedanken über die innere und äußere Politik Italiens entwickelt, die Geist vom Geiste Bissolatis darstelllen. Die Zusammenkunft von Spa. Die Konferenz in Brüffel

aber ist, daß Deutschlands wirtschaftliche Leistungsfähigkell wieder gehoben wird.' Politische Übersicht. Die Ausgaben für die neuen Provinzen. Im Voranschläge für das Finanzjahr 1920/21 findet sich die Summe von 720 Millionen Lire für das Zentral- c.mt der neuen Provinzen, die Zivilkommissariate und die von ihnen abhängigen Ämter, für den Wiederaufbau und zur Deckung des Defizltes der Eisenbahnen in den neuen Provinzen' eingestellt. Deutsche Beamte nach Romt Wie der „Vurggräfler' erfährt, sollen Schritte ein- geleitet

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 05.10.1922
Descrizione fisica: 8
des Zentralaintes der neuen Provinzen herausgegeben wird, ist im Vorwort weitherzig genug dahin gezeichnet. „Sie will die Tribüne für eine weitgreiseirde und eingehende Prüsung jeder Seite des ver gangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Lebens des erlösten Venetiens sein.' Eigent lich ist diesen Gebieten, neue Provinzen ge nannt, wenig oder gar nichts Organi sches gemeinsam. Gewiß, die Tatsache der gleichzeitigen Loslösung von einem ge meinsamen Rechts-, Wirtschaft?- und Ver- lvaltungsgebiete

des italienischen Zivilprozesses, der viel mehr zu nächst reformiert werden müsse. Er findet anerkennende Worte für „die Ordnung und die Disziplin der Verwaltungsorgane und der Bürger' in den neuerworbenen Gebie ten, oder dcr Auszug aus der Ansprache Ex zellenz Salatas bei der Eröffnung der zwei' ten Session der Zentralberatungskommis- sion: „Vereinheitlichung und Autonomien m den neuen Provinzen'. Oder: „Einkommen und Reichtum in den neuen Provinzen' von Franca Savorgnan: ein Aufsatz, der freilich wertvoller

wäre, wenn er sich auf die Dar stellung der entsprechenden Zahlen aus der Vorkriegszeit beschränkt hätte, denn diese Zahlen einjach mit dem Lirakurs der Vor kriegszeit zu multiplizieren und das Ergeb nis als den heutigen Reichtum der neuen Provinzen hinzustellen, geht angesichts der völlig veränderten Wirtschaftsverhältnisse viel zu wert. Es ist doch ganz klar, daß ein Stück Weinland heut« in Südtirol einen geringeren Gold wert als vor dem Kriege hat, denn heute sind wir einem weinreichen Lande

eingegliedert, vordem einem wein- armen : mutctis mutandis gilt auch dies für Trieft. Der gute Wille — den Altitalie- nern zu beweisen, daß der Erwerb der neu:n Provinzen auch ein materieller Vorteil ge wesen sei — darf nicht so weit führen. Daneben finden sich auch historische Erin nerungen an Irredentismus, die für den Geschichtssorsci)er recht wertvoll sind. Dar- unter «ine bisher unveröffentlichte Verteidi gungsrede Crispis in einem irredentistischen Prozesse. Den Tri est er Problemen sind Me! Aussätze

gewidmet. Armin Brunn er schreibt über „Das östliche Piemont: Das Gebiet des Isonzo', Renzo Largo „Die Phantasmen der Dolomiten'. Kurz« historische, kunstgeschichtliche Noti zen. einzelne Rezensionen. Auszüge aus o:r „Deutschen Rundschau' und ein Verzeichnis der Presse in den neuen Provinzen schließen das 108 Seiten starke Heft, das auch mehrer? gute Wiedergaben von Kunstwerken schmückt. Die Zeitschrift will in erster Linie die An gehörigen der alten Provinzen mit den neuen vertraut

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 1 di 12
Data: 10.06.1922
Descrizione fisica: 12
über die Ausführungen des Lei ters des Zentralamtes der neuen Provinzen, S a l a t a, gelegentlich der Eröffnung der zwei ten Session dev Zentralberarungskommission veröffentlicht. Da die Ausführungen Salatas in allzu komprimierter Form Übermittelt wurden, ihre Tragweite aber von außerordentlicher Be deutung ist und außerdem durch dieselben die von den Gegnern des Autonomlegedankens in der Triefter Tageszeitung „II Piccolo' in breite ster Form behandelten Einwürfe gegen die Selbstverwaltung der neuen Provinzen

unverdientes LW rückt dadurch, daß behauptet wird, daß ich ihnen diese Regierungs akte abgezwungen hätte. Wie Sie verstehen wer den, handelt ea sich hierbei um einige Verfügun gen der das Gemeindewahlrecht die Einsetzung und die Funktionen der Provinzialausschusse be handelnden Dekrete und um Verfügungen gerin gerer Tragweite, denen das Bemühen — auf das ich übrigens stolz bin — zugrunde liegt, die autonomen, nicht nur verwaltungsrechtlichen, sondern auch gesetzgeberischen Rechte der neuen Provinzen

gesetzgeberische Vollmacht der Landtage hat eine die Regierung noch klarer verpflichtende Sank- tion erhalten. Es wird zweckdienlich fein, außer den zahlreichen programmatischen Erklärungen der Regierungschefs un!d der Parteiführer be sonders den Bericht der Regierung an den Kö- nig über das Dekret betreffend die Deröffent- lichung des Statutes des Königreiches in den neuen Provinzen den Kritikern vor Augen zu halten, um den Streit auf objektives Terrain zu tragen. Dieses Dokument, dessen Abfassung

ich mir jederzeit zur höchsten 'Ehre anrechnen werde und das allzu wenig bekannt ist, trotzdem es im Amtsblatt veröffentlicht wurde, enthält Erklä rungen, deren Wert durch die Unterschrift Gio- littis, des so strengen Hüters der alten konstitu tionellen Traditionen, erhöhten Wert erhalt. Bei Achtung der Annexinonsgesetze gilt das Statut in den neuen Provinzen nur für jene Teile zu Kraft bestehend, die nicht mit jenen In stitutionen kollidieren; welche die oben zitierten » e gewahrt wissen

wollen. Und ohne durch lnschmiegungsfähigkeit, die Vorteil und Kraft unseres Statutes ist, zum Zaudern ver. lockt zu werden, wird gerade auf die Artikel 3 und 10 hingewiesen und denselben die effektive automatische Anwendung abgesprochen. die, in dem sie Über Sanktion des Souveräns nur die nationalen parlamentarischen Vertretungen an der gesetzgeberischen Gewalt teilhaben lassen, diejenige Lcert^iung der gl setzgederischen Funk tionen ausschlicßen würden, die, von den zu be handelnden Materien vorgeschrieben, in den neuen Provinzen zwischen zentralem

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 24.02.1923
Descrizione fisica: 6
un mittelbar bevor und gedenkt man damit hauptsächlich den Clektrlzitätsunternehmun- gen und der Landwirtschaft neuen Impuls zu geben. Die „Gazzella Itfficiale' verlaut- bart ein kgl. Dekret vom 11. Jänner 1SZ3, womit die in den alten Provinzen be stehende Steuer auf die tote Hand, sowie die Steuer für Lebens Versicherungsverträge und den Handel mit Tilres von ausländischen Gesellschaften auf die neuen Provinzen aus gedehnt wird. Es verlautbart ferner das kgl. Dekret vom 8. Februar 1923. womit das Geseh

über die Ausübung des Berufes der Ragioneri (Rechnungsführer) auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. Wieder einmal Zusicherungen. R o m, 24. Februar. Eigenbericht. Der Sekretär der deutschen Abgeordneten hatte eine Besprechung mit dem Unterstaatssekre tär im Ministerratspräsidium, Acerbo, über die Probleme der neuen Provinzen und hauptsächlich über die Abgrenzung der einzelnen administrativen Bezirke und er- hieÄ Weitgehende ZusichMUMen,. Die Regie rung werde den Beschlüssen der hiefür maß gebenden Stellen

«können sich die In teressenten direlkt an die kail. BrMekt'r In Trient wenden. Dlö Eintreibung der direkten Stevern. ,Aie „Gazzetta Wiciale' Nr. 42 vom 20. ds. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923, Nr. 117, womit das Steuereintretbungs- stzstem der alten Provinzen auf die neuen aus gedehnt wird. Der Art 1 dieses Dekretes dehnt auf die neuen Provinzen das Dekret vom 17> Oktober 1922, Nr. 140>1, welches den Testo unico der Gesetze über die Eintreibung der direkten Steuern enthält, sowie die diesbezügliche Ver

ordnung vom 10.. Juli 1902, Nr. 296, auf die neuen Provinzen aus. Der Art. 2 verfügt, daß die dem Präifekten zustehenden Agenden von diesem unter Zustimmung des Finanzministe riums an die Vizepräsekten, welche an die Spitze der mit?gl. Dekretgesetze vom AI. August 1921, Nr. 1269, bestimmten Aemter gesetzt sind, Wer- tragen können. Der Art. 3 enthält nur interne Verfügungen. Der Art. 4 ficht den Zusammenschluß mehrerer Gemeinden zu Steuergenossenischasten im Sinne des Art. 2 des Desto Unico der Gesetze

und der Durchführungsverordnung über die Eintreibung. Die Dauer der Steuereintreibungs- vertrage kann höchstens bis zum Ende des Iah' res 1923 lausen. Es handelt sich hier um das i» den alten Provinzen bestehende System der Steuerverpachtung, wobei nämlich die Gemein den gegen Stellung einer entsprechenden Kau tion die Steuer verpachten. Der Pächter der Steuer -Sann bis zu 6 Pro^entt der Steuerbetröge vergütet bekommen. Nach den Bestimmungen des Art. 5 dieses Dekretes haben die Präsekten die Gemeindeausschüsse bis spätestens 13. Juli

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 26.07.1928
Descrizione fisica: 8
. Außer Programm: Luce-Film. Edenkino. »Wenn eine Frau will' (mondän^ mit Gloria Swanson. Dieser überaus drama tisch-sentimentale Paramount^Superfilm zeigt in unvergleichlichen Bildern dr.s Können dieser großen Künstlerin. D'e Geschichte eines NN' scheinbar-'n Mädchens bis zum endgültigen Sieg und Eroberung eines Gatten aus der höchsten Gesellschaftsklasse. > Die Bereinheitlichuug des Privatrechtes Iis vollkommene Sàn zwischen alten und neue« Provinzen Die Kunde von der Ausdehnung der gesam ten

bürgerlichen und kommerziellen itcu'cnischen Legislatur auf die neuen Provinzen hat leb hafte Genugtuung hervorgerufen, verbunden mit einer, gewissen Ueberraschuna, da man sich die Magregel, die schon seit geraumer Zeit an gerufen wurde, noch nicht so rasch erwartete. Man glaubte allgemein, daß dies erst mit 1. Jänner 1929 erfolgen würde. Zunächst er wartete man sich die Ausdehnung bloß sür den Handelstodex und die der anderen Codices erst nach der Durchführung der Reform. Mit einem Worte niemand hielt

die Lösung dieses Pro bleines so nahe bevorstehend. Das Eingreifen des Duce Der Duce hat indessen auch dieses Problem mit wahrhaft sascistischer Energie angegangen. Die Beibehaltung der von Oesterreich geerbten Legislatur bildete bereits das letzte unterschei dende Merkmal zwischen den neuen und den alten Provinzen Italiens. Mit dem Dekrete des Ministerrates verschwindet auch diese Barriere und die legislative Assimilation wird bis auss letzte Detail vervollständigt. Freudig wird da her

diese Entscheidung der Regierung begrüßt, die mit allen Zweifeln aufräumt und einem abnormalen Zustand ein Ends macht, der Quelle von nicht wenigen unangenehmen Fällen war und endlich das volle Gleichgewicht zwischen den alten und den neuen Provinzen Italiens herstellt. Gewisse Gesetze werden beibehalten' werden, die voraussichtlich auch in die neue Reform aus genommen sein w-rden. Die Kunde von der Ausdehnung der italieni schen Gesetze auf die neuen Provinzen hat nicht bloß in Advokatenkreisen lebhaftes

Interesse wachgerufen, sondern hauptsächlich in der Ge schäftswelt, da es sich nicht vor allem um ein juridisches Problem allein handelt, sondern um einen Komplex von vermögensrechtlichen, kom merziellen und sozialen Problemen. Bekainitlich wurden verschiedene Gesetze schon auf die neuen Provinzen ausaedehnt, mit be sonders beschleunigtem Rhythmus nach dem Marsche aus Roma, Gesetze, die sich auf konsti tutionelle, administrative, gerichtliche, fiskali sche, eisenbahnmilitärische und soziale Organisa

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Volksbote
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Pagina 7 di 8
Data: 29.11.1945
Descrizione fisica: 8
. •Ich riet Huber, mit mir den Raum zu verlassen, doch horchte er nicht auf mich und bat mich nur. bald wieder zu ihm zurückzükehren. Dies Versprechen gab ich ihm und tappte mich auf demselben Weg wieder zurück ins Freie, ohne dem Wirtschaft und Kompensationen Nach dem Zusammenbruch der deut schen Streitkräfte in Italien und der Be setzung unserer Provinz durch alliierte Truppen, sah sich unser Handel vor ernste Schwierigkeiten gestellt. Von den alten Provinzen durch die schon seit mehreren Monaten

sowie mit den alten Provinzen Italiens Kompensationsge schäfte durchzuführen. Kompensationsgeschäfte sind Tausch geschäfte, Geschäfte, wobei der Gegenwert für gelieferte Ware nicht in Barmitteln Unwillen der Soldaten Beachtung za schenken. Draußen rieselte leichter Regen hernieder und ich legte mich etwa hun dert Schritte vom Haus entfernt in eine Bodenmulde. Ich hatte mich noch kauift ausgestreckt, als plölzlich eine schwere Granate daher sauste und mitten in das Haus einschlug, das ich soeben

. Was aber dennoch nach Südtirol eingeführt werden konnte, ist vor allen Dingen Zuchtvieh aus dem Oberinntal, Viehsalz, Speisesalz, Kupfervitriol, Zigaretten papier und Altpapier. Weits steht eine größere Lieferung von Sensen, Sicheln, Werkzeug, Zellulose. Hufeisennägeln uns dergleichen in Aussicht. ‘ Mit den alten Provinzen Italiens sind Kompensationsgeschäfte größeren Stils nicht durchführbar. Jeder Versuch sei tens des Kompensationsamtes der Han delskammer stieß in 'Italien auf große Schwierigkeiten

^er Peter schnitzte so jeden Sonn tag nachmittags einen Leffellotter, so daß wir niit der Zeit eine ganze Sammlung von Pupnen und Fratz' , nge' ; chter unser eigenes Spielzeug nannten. Vieles ist in den langen friedlosen Jahren verloren gegangen. auch die geschnitzten Leffellot ter, nur Erinnerungen aus der guten lie ben Kinderzeit sind uns geblieben. L. G. G. aus Südtirol in die alten Provinzen ab gegangen. Diese waren jedoch in erster Linie zur Versorgung der alliierten Be satzungstruppen bestimmt

. Was an Kom pensationswaren von den alten Provinzen m Südtirol eingeführt wurde, gehört hauptsächlich zur Baubranche (Zement, Bauziegel usw.). Zur Versorgung der Be völkerung wurden nur Gemüse (Zwiebel) und Verschnittwein heraufgeliefert. Die Kompensationen mit den italienischen Provinzen hörten sehr schnell auf und der Handel wurde frei. Eine besondere Art des Kompensations handels sind die sogenannten Dreiecks kompensationen, das ist die Einfuhr von Waren auf dem Kompensationswege

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Alpenzeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 15.04.1930
Descrizione fisica: 6
, aus der von S. E. dem Herrn Generalprokurator Gr. Uff. Umberto Castellani am v. Februar 1930 anläßlich der feierlichen Eröffnung des Gerichstjahres vor dem Appellationsgerichtshof in Venezia gehal tenen meisterlichen Rede den uns näher be rührenden Teil, betreffend die Vereinheit lichung der Gesetze in den neuen Provinzen. Schon durch die außergewöhnliche Wichtig keit des Gegenstandes geboten, ermöglicht die ungekürzte Wiedergabe der betreffenden Aus führungen des Redners die richtige Würdigung àes hervorragenden

gangenen Jahre km Rechtsleben der neuen Provinzen ereignet: die Vereinheitlichung der Zivilgesetzgebung. Wie ich bereits in meiner vorjährigen An sprache erwähnte, hatte die Regierung anfäng lich beabsichtigt, diese Vereinheitlichung gleich zeitig mit der Reform der Gesetzbücher durch zuführen, um in den neuen Gebieten einen in kurzem Abstand wiederholten Wechsel der Ge setze und des gerichtlichen Verfahrens zu ver meiden. Nun ist aber eine Reform der Gesetzbücher kein Werk von heute auf morgen

und Wandel in den anderen Provinzen des König reiches bereits unlösbar verschlungenen bür gerlichen und geschäftlichen Lebens den neuen Gebieten noch immer die alien Gesetz« der ehe maligen Monarchie in Geltung blieben. Während somit einerseits ein derartiger Zu stand eine empfindliche Verletzung des Natio nalgefühls bedeutete, erschien andererseits das Nebeneinanderbesteheil verschiedener Gesetze auf privatrechtlichem Gebiete innerhalb derfel- ben Reichsgrenzen als ein wahrer Anachronis mus, angesichts

, geistige Umstelluil!- g«n zu erzielen, unter dem früheren Rechts system herangereiste Zustände zu verdrängen u. berufliche Erfahrungen zu ersetzen, wozu vor allem eine geeignete Vorbereitung de? gericht lichen Organe erforderlich war. Soweit durch gebotene Rücksichten zulässig, hatte die Regierung zum Teil bereits für eine allmähliche Auswechselung der aus dem frühe ren Regime übernommenen Richter und Kanz- leibeamtsn vorgesorgt, wobei diese behufs gei stiger Angleichung in den anderen Provinzen

. Die Zahl ter von ihnen im verflossenen ersten Halbjahr be handelten Fälle beträgt 2107, wovon 13iZ gütlich beigelegt und 237 durch Urteil erledigt wurden, wahrend nur wenige noch anhängig verblieben. Ueberdies wurden 289 Zahlung-)', auftrage erlassen. Die Zahl der gütlichenBeilegungen hat die der Urteile in viel höherem Grade überstiegen als dies bei den Friedensgerichten der alten Pro vinzen der Fall war: ist doch das Verhältnis sechseinhalb zu «ins, lvährend es in den ande ren Provinzen kaum zwei zìi

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 1 di 8
Data: 01.06.1922
Descrizione fisica: 8
hatten gestern mit dem Kriegsminister eine lange Unterredung über die Rekrutierung in Südtirol. Zentralbe ratungskommission. — 7. Zun! Sitzung. Rom, 1. Juni. Die Zentralberatungs- kommifsion für die neuen Provinzen ist für 7. Juni nach Rom einberufen. Das Arbeits programm umfaßt: Vorkehrungen zur Sy- stemtsierung der staatlichen Beamten des alten Regimes, Prüfung von Gesetzentwür fen über die Ausdehnung von Gesetzdekreten auf die neuen Provinzen (Gesetz über die öffentliche Sicherheit, Zollgesetze und Regle

ments. Gesetz über die Spar- und Vorschuß kasse. Minderjährigkeitsbestimmungen, meh rere Gesetze wirtschaftlichen Charakters). Auf der Tagesordnung stehen auch Anfra gen über Ausgaben und Einnahmen der neuen Provinzen, über das Recht der Op tion um die italienische Staatsbürgerschaft und über den Prozentsatz (Saggio) der Einwechslung der österreich-uilgarifchen Vor- kriegsschuldcnTitel. Es wird auch ein Ar beitsprogramm für eine weitere Prüfung des Autonomieprogrammes und der Dezen tralisierung

festgesetzt werden. Weiters soll über die Resultate der Rom Konferenz be züglich der neuen Provinze« berichtet wer den. Kammer sihuug. Rom. 1. Juni. In der Kammer wurde ge stern nach Erledigung einiger Anfragen die Diskussion der Bilanz für das Ministerium sür öffentlichen Unterricht fortgesetzt. Tamä- nini betont die Notwendigkeit, wenn schon nicht einer Schulautonomie für die neuen Provinzen, so doch die Möglichkeit des größe ren Einflusses auf dieselbe durch die Bevöl kerung selbst um die Schule

dem Volke und den bestehenden Institutionen anzupassen. Bei der Erwähnung der Bestimmung der Schulpflicht vom 6. bis 14. Lebensjahr in den neuen Provinzen empfiehlt der Redner, diese Bestimmung auch aus die anderen Gebiete des Königreiches auszudehnen. In den grö ßeren Städten soll den Schülern Gelegenheit gegeben werden, sich auch in den einzelnen Professionen besser ausbilden zu können. Redner bemerkt, daß die Absolventen der Volksschule der neuen Provinzen erst nach Abfertigung einer dreijährigen

Lehrzeit in eigenen Lehrseminarien zur Schulhaltung ermächtigt werden können, welche Ordnung auch auf die alten Provinzen ausgedehnt werden könnte. Er empfiehlt die Aufstellung eines einzigen Verzeichnisses der Lehrer. Die Reparationsfrage. Eine vermittelnde Rede Lloyd Georges. London, 1. Juni. Im Unterhauje er klärte gestern Lloyd George in der Repara tionsfrage, daß Deutschland wirklich alle An strengungen gemacht habe, den Forderungen gerecht zu werden. Er fei sicher, daß die deutsche Regierung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 17.01.1923
Descrizione fisica: 8
und in Äramsach läa^ich 5ironeii lSüdtiroler 4—Z Lire tätlich). — Dir Studien über eine Revision d'v Kata sters in den neuen Provinzen w rden geaen- wörkiq durchaofuhrt. Die Revision wird sich wie iin Reqno aui dir Schätuinq nach Qualität und Klasse erstreiken. Da es die Absicht der neuen Regierun« >k!> die S!?uerac!eNaü>un? des R>'gno so bald als möglich auf die neuen ?'rooi!izen auszudehnen, fo werden bei dieser Gelegenheit auch die Grundwert»' der .Kataiierichähimgen in den neuen Provinzen revidier

Steueierleichterunqen hin- sichtüch der Katastralariüi^stüile qewähren. welche kriegsschäden erlitten haben, weil eine solche Maßnahme den Bestimmungen des Dekret- Gesetzes Nr. 975 vom 29. Mai 1919 wider sprechen würde. — Abänderung der Spork äff enges et;^e<'unq. Unser römischer Korrespondent meldet uns: In der allernächsten Zeit aetangt ein Dekret zur Veröffentlichung, weMies das in den alten Pro vinzen geltende Gefeh und Reqloment über die Sparkassen auch auf die neuen Provinzen aus dehnt. Das Llusdehnungsdekret

wird einige Ueber^angsbestiininunqen enthalten, ebenso eini- ye, welche eine qewisse Anale'.chung an die bisher in den neuen Provinzen in Kraft stehende öster- reichjich» ?'arkaficnae!et'^e''una da:stellen. — PfandleihllnsiaNen in den neuen Provinzen. Der Dekretsenrwur». welcher die aMalienische G<set?aebun<l über die Plandleihanstalten auf die neuen Provinzen ausdehnen soll, befindet sich gegenwärtig bei den zuständigen Stellen im Studium. Das Jndusrrieminisieriutn ist einver- ständüch

mit dem Ministernräiidnim der Mei- nunq, dak> Per genannte Dekretsenm>'>rf in die Sphäre der ,.?ieni pvt>'ri', der vrm Parlament: dem Ministerium Mussolini „ernährten Vollmach ten fällt. Mit dem im Studium befindlichen Dekrete würde eine vollständige Umwandlung der Pfandleihanskaüen in den neuen Provinzen statt finde» und d!eie vollständia den im Reana be stehenden Instituten ähnlichen Charakters an- ken.l'che». Au? keinem Fall kann eine e»>qü!tiqe Dla^nahme aetrofien werden, cd nicht die nlt- itaüenüche

S p a r k a f f e n ge^eNqcbunq in den neuen Provinzen in Krast getreten ist, weil das a'.ü^.lien'.sch' Psandlcüianstaiiei^eseN sich g'.'ich in seinem ersten Artikel weitgehendst aus die Svarkasiciiaeictie bcrust. — Tüchrnarkk in kollmm-.n am 15. Jänner. Auwetrie^en lSI Erostrinder, k Kälber. 32 Pfer>?, 195 Schwans. -Ist Schafe. A Zieiien. (Ge handelt wurden Milchkühe mit 2l>L0 Lire. Och'en mit Lire Z.Ztt per Kilo L?!>end?!ewicht, Kälber mir Lire 5.— per Kilo Lebendaewicht, Sauqer mit 2-ili Lire per Paar. .Handel flau

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Volksbote
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Pagina 5 di 12
Data: 05.07.1928
Descrizione fisica: 12
Donnerstag, den 5. Jum 19ZB „Bolksvote' N r. 27 — Seit« 8 Sie Kranlenverflihekuns I gegen die Znüetlufofe Mit 1. Juli 1928 ist in ganz Italien die Krankenversicherung gegen die Tuberkulose. nach dem Gesetze vom 27. Oktober 1927, Nr. 2955, in Wirksamkeit getreten. Die. Durchführungsverordnung hiefür ist in der „Eazzetta Ufficiale' vom 39. Juni 1928, Nr. 151, erschienen. Für die alten Provinzen Italiens bildet die Tuberkulose-Versicherung den ersten Anfang einer obligatorischen Kranken

versicherung. Für die neuen Provinzen jedoch, in denen die allgemeine Krankenversicherung schon seit Jahrzehnten besteht und auch die Tuberkulose umfaßt, ohne aber für diese weitverbreitete Krankheit eine besondere Behandlung in Anstalten und Sanatorien nach modernen Prinzipien vorzusehen, be deutet die neue Versicherung eine Speziali sierung der allgemeinen Krankenversiche rungspflicht. Durch die Einführung der Tuberkulofen- Versicherung wird nun in den neuen Provin zen die Versicherung

gegen diese Krankheit den Krankenkasien entzogen und gleich wie in den übrigen Provinzen, der Cassa Nazio- nale per le assicurazioni übertragen.. Die an Tuberkulose Erkrankten werden also, so bald sie die vom Gesetze vorgesehenen Min destbeiträge für diese Spezialversicherung ge leistet haben, im Erkrankungsfalle die Ver- sicherungsleistungen nicht mehr von den Krankenkasien, sondern von den entsprechen den Anstalten der Casia Nazionale ver langen müsien. Da von jetzt an neben den Krankenkassen-Beiträgen

ist der Versicherungsbeitrag mit 9.19 Lire im Tag, 9.59 Lire in der Woche und 1 Lira vierzehntägig festgesetzt. Die Einzahlung der Beiträge erfolgt in derselben Weise, wie jene für die Alters und Invaliditäts-Versicherung, also in den alten Provinzen Italiens mittels Marken und bei uns durch direkte Einzahlung bei den Krankenkasien. Der Anspruch auf die Leistungen der Tuberkulose-Versicherung entsteht erst dann, wenn in den zwei Jahren, die dem Ansuchen um die Versicherungs-Leistung vorangehen, wenigstens für 12 Wochen

wird, die dem Zustande seiner Krankheit und seinem Familienstands entsprechen. In den neuen Provinzen wird die häusliche Pflege und die damit verbundenen Leistungen der Kranken kasse übertragen. Die häusliche Pflege kann auch mit ambulatorischer Behandlung in der Tuberkuloseabteilung einer Heilanstalt verbunden werden. Reichsdeutsche »oririegrioidemugen Me Eintreibung geringfügiger reichsdeutscher Borkriegsforderungen. In der „Eazzetta Ufficiale' vom 27. Juni 1928 ist das Gesetz vom 7. Juni l. I., Nr. 1328

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 09.02.1865
Descrizione fisica: 4
allein entrichte, nenne er auch noch die „Blutsteuer', die das Land entrichte. Die anderen Provinzen seien auch weit mehr in der Lage, Stenern zu zahle« als Siebenbürgen, weil hier die Industrie und der Verkehr darniederliege. Die Donaudampf schifffahrt habe Siebenbürgen einen großen Theil des Trausitoverkehrs entzogen. Das Land sei höchst arm; ein Theil der Bevölkerung sei gezwungen, das Brod ungesalzen zu genießen. So lange die Kopfsteuer nicht verschwunden oder namhaft h.rabgemindert worden sei

derselbe in den anderen Theilen des Reiches. Er sei für die Her absetzung der Personalsteuern, aber nur unter der Vor aussetzung, daß der Aussall zum größten Theile aus den Mitteln des Landes wieder gedeckt werde. Er müsse deßhalb diese Bedingungen stellen, weil sonst eben der Ausfall aus den anderen Provinzen gedeckt werden müßte. Man hat eingewendet, der Ausfall werde deßhalb die anderen Provinzen nicht in Mitleidenschaft ziehen, weil ja jedes Jahr eine gewisse Quote der Steuern in Siebenbürgen als uneinbringlich

vergleicht nun die Höhe des Grundcntla- stungs- und Landesfonds-Zuschlages in Siebenbürgen mit dem anderer Länder, und liefert den Beweis, daß derselbe durchaus nicht höher sei, als in den andern Provinzen. Die Redner, welche die Höhe des Per- ceutsatzes dieses Zuschlages als Beweis angeführt ha ben, daß Siebenbürgen iin Vergleiche zu anderen Pro vinzen überbürdet sei, habe außer Acht gelasse», daß dieser Zuschlag in Siebenbürgen nur von einer zehn- percentige» Grundsteuer bemessen werde, in den an deren

Provinzen aber von einer ^Ipercentigen Grund steuer. Bei dem jüngsten Zuschlage zur Grundsteuer sei Siebenbürgen gleichfalls ein Vorzug gewährt worden, indem eben dieser Zuschlag hier geringer bemessen wurde, als in den anderen Kronländern. Redner weift serner ziffermäßig nach, daß das, was Sieben bürgen zu den allgemeinen Lasten des Reiches beitrage, gleich Null sei. An direkten Steuern zahle nämlich aufGrund des VoranschlagesS iebenbürge» 3,5ti(i,tXX) fl.; ein ungefähr gleich großer Betrag

werde aber auch sür die siebenbürgische Hofkanzlei in Anspruch genom men, also zu denselben Auslagen, welche in den west lichen Provinzen für die politische Verwaltung, Cul tus und Unterricht und das Justizministerium gemacht werden. In diesen westlichen Provinzen aber erübrige noch nach Deckung der Kosten für die speziellen Länderein Betrag von 50 Millionen, welche zur Deckung der allgemeinen Reichskosten verwendet werden, und in Ungarn nach Deckung des Erfordernisses für die un garische Hoskanzlei ein Betrag

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 10.11.1921
Descrizione fisica: 8
erfolgt voraussichtli' 1. Jänner 1922 Im Einvernehmen mit der Landesverwaltung durch ein Bankinstitut. Weiters wurden nachstehende Anträge zum Beschlüsse er hoben: 1. Das auf die neuen Provinzen ausgedehnte Militärgesetz räumt das EInjährlg-Freiwilligen-Recht auf Gnind einer Mittelschulbildung und Erlag von 1500 bis 2000 Lire ein. Die Delegiertenversammlung beauftragt die Leitung der Standes organisation, ehestens festzustellen, ob die Absolvierung der Lehrerbildungsanstalt der Mittelschulbildung

in dieser Hinsicht gleichgehalten wird, und im Falle nicht anerkannter lerrvimmn für die Erwirkung der bezeichneten Begünstigung in der Erfüllung der Wehrpflicht auch für oie Absolventen der Lehrerbildungsanstalt mit Nachdruck hinzuwirken. 2. Die Delegiertenversammlung beschließt: Die für die neuen Provinzen zur Anwendung kommende Gemeinde-Wahl ordnung reiht die Lehrer der Volks- und Bürgerschulen »»'<”■ jene Gruppen der Angestellten ein, denen das passive Walü- re t kür ine Gemeinde ni-bt znkommt

hat unter den Angehörigen der neuen italienischen Provinzen große Beunruhigung hervorgerufen und wurde dann die österreichische Negierung über Intervention Italiens ge nötigt, den Termin für die Abstempelung dieser Papiere bis 30. November 1921 zu verlängern. Cs ist bisher nicht bekannt geworden, daß die Italienische Regierung irgendwelche weitere Schritte für die Sicherung der Interessen seiner neuen Untertanen in dieser Hinsichr unter nommen hätte. Es handelt sich unter anderem vor allem um die Lombardierung

. Zahlungen jeder Art nach Oesterreich zu leisten, sei es auch, weil die Zahlung dieser Titres laut Kursfestsetzung des Vertrages von Saint- Germa-in viele Angehörige der neuen Provinzen einfach zu Bettlern machen und die Gemeinden und andere öffentliche Körperschaften furchtbar fchädigen würde. Tatsache ist aber, daß alle diese seinerzeit deponierten Titres noch bei den ver schiedenen Kreditinstituten hinterlegt sink, und v'ele der Be sitzer dieser Titres wissen heute nicht einmal, wo dieselben er liegen

haben. Vor allem ist die Frage zu beantworten, ob sie zur Abstempelung auch die Optionserklärungen vorzulegen, bzw. die Staatsangehörigkeit nachzuweifen haben. Wenn dies nicht der Fall ist, was wird überhaupt das Los dieser Papiere sein? Es wäre Sache der zuständigen Behörden, der Bevölkerung hier klaren Aufschluß zu geben. Es wäre wohl an der Zeit, daß die Angehörigen der ireuen Provinzen endlich müßten, wie sie sich gegenüber den Verfügungen der österreichischen Regierung zu verhalten haben, die ja nur darauf hinzielen

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 30.09.1921
Descrizione fisica: 6
, der von der öfter- i Freitag, den SO. September 1921. reichifchen Regierung und öffentlichen Meinung vollauf geteilt werde. Dis für Oesterreich hier kundgegebene Sympathie werde das Vertrauen gewiß starken. ZUdliroler Drgesfragen Memgkeiken Das Geseh über die Tteusystemisierung der ^ neuen Provinzen. iDie „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzes- deknst vom 31. August, Nr. 1296, betreffs Neufyftemisierung der neuen Provinzen, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. » Die in Trient und Triest mit kgl

wird, werden die Befugnisse der verschiedenen Landesbehörden zu den vorgenannten Kommissären fast diejenigen vorgenannter zil den Ministerien, welche die Geschäftsführung der neuen Provinzen übernommen haben oder übernehmen werden, ge regelt werden.'/ Unter Vorbehalt einer späteren Ausübung der gesetzgeben den Gewalt im konstitutionellen Wege und durch die kgl. Re gierung, wird in den von den Gesetzen vom 26. November 1920, Nr. 1322, und vom 19. Dezember 1920, Nr. 1778, sowie den Art. 3 und 5 des vorliegenden Dekretes

einer in die Kompetenz der Landtage fallenden Maß nahme legislativer Natur dringlich lein, so wird über Vor- schlag des zuständigen Landtages durch ein kgl. Dekret Vorsorge getroffen werden. - Artikel -1. Innerhalb des Zeitrmcmes von 4 Monaten nach Bekannt machung des gegenwärtigen Dekretes werden in den neuen Provinzen die GemeinAewahlen stattfinden. Zum Zwecke der Durchführung dieser Wahlen kann die kgl. Regierung nach An hörung der im vorhergehenden Artikel erwähnten Landesver tretungen oder — im Fall

, daß dieselben noch nicht gebildet sein sollten — nach Anhörung der Sonderkommifsion 'für die autonome Landesveriwaltung die nötigen Korrekturen und die Bestimmungen über die im mit königl. Dekrete vom 4. Fe bruar 1915, Nr. 148, genehmigten Einheitstexte des Gemeinde- und Provlnzialgefetzes auf die neuen Provinzen ausdchnen, sowie, falls es das öffentliche Interesse erfordert, Uebergangs- vestimmungen zwecks Modifizierung des Gsmeindewahlrechtes treffen. In bezug auf die Stadt Trient und die anderen Städte mit 'eigenem Statut

von den ehe maligen Gouvernatoren, den Gensral-Zivilkommiffären und dem Zivilkommiffär von Zara erlassenen Dekreten und Verord nungen in den neuen Provinzen treffen. Wenn möglich, sollen jedoch die für die Verwaltung der neuen Provinzen eingesetzten Beratungskommissionen zuvor gehört werden. Artikel 6. (Dieser liegt uns derzeit nur verstümmelt vor, so daß wir denselben erst nach.Eintreffen des amtlichen Textes nachholen können.) Artikel?. Das vorliegende Dekret tritt mit. dem Tage der Kund machung

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