(B. v. u. f. T. u. V. vom i. Okt.) Konkordat auch noch das, dieses Konkordat bestätigende und erläuternde apostolische Schreiben. Demselben zu Folge wird das ganzeKönigreich der Niederlande in acht Diözesen und eben so viele Kathedralkirchen eingetheilt, wovon eine, nämlich die von Mecheln, die Metropoli tan- und die andern Suffragan-Kirchen sind. Das Diö- zesan - Gebieth der erzbischöflichen Kirche von Mecheln be sieht aus allen Provinzen von Süd-Brabant und Ant werpen. Die sieben Suffraganeate sind: Lüttich, Namür, Dornick
, Gent, nebst den, neu errichteten Bisnümern Brügge, Amsterdam und Herzogenbusch. Lüttich be kömmt die ganzen Provinzen Lüttich und Limburg; Na mür: die Provinz Namür und das Großherzogthum Lu xemburg ; Dornick: das Hennegau; Gent: ganzOstflan- dern; Amsterdam: die Provinzen von Nord- und Ost- Holland, die Provinzen Utrecht, Oberyßel, Friesland, Gröningen und Drenthe; Brügge: ganz Westflandern; Herzogeiibnsch: alle Provinzen von Nord-Brabant, Geloern und Zeland. Jeder bischöfliche Sitz muß
haben. Auf der andern Seit« wird Buenos-AyrcS suchen, durch Triumphe gün« fiigere Friedensbedingungen zu erhalten. Spanisches Amerika. Nach einem «schreiben aus Buenos-AyreS vom s3. Juli ist Lavallega zum Oberbefehlshaber der republi- kaniichen Ariiiee ernannt worden. Die Minister Stego und Agncro haben ihre Entlassung erhalten, und wurden durch Barcara und Anchorena ersetzt. Die Provinzen Cor dova, Tucuman, Santiago, Lestero, Salta u. a. m. werden noch immer von einein grausamen Bürgerkriege verheert
der Provinzen Georgien und Bessarabien, für welche in dieser Hinsicht di« frühe ren Verordnungen.gelten, im Lause von zwei Monaten zu beendigen. Die auszuhebende Mannschaft darf nicht unter iv, nicht über 3S Jahre alt seyn, und muß daS Maaß von zwei Arschinen drei Werschok hallen. Ein zwei ter Ukas, gleichfalls am 7. an den dirigirenden Senat erlassen, befiehlt, alle im russischen Reiche seßhaften Ju den von nun an dem Kriegsdienste zu unterwerfen. Es heißt unter Anderm darin : „Indem Wir für gerecht