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Volksblatt
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Pagina 6 di 8
Data: 16.08.1922
Descrizione fisica: 8
hat eine Anzahl Millio nen für die Wiederherstellung der zum Teil baufälligen Kirche gespendet. Ausdehnung wichtiger Metze auf die ueuen Provinzen. ' Rom. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung, von kgl, Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des staatlichen Personals des alten

Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzge b u n g aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Insortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Richteramtsprüfungen der Gerichtsauditoren

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehen. . 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinem Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, durch das die Neuernennüng der Kom mission für allgemeine Industriesteuer und der Schätzungskommission für Ei nkommen steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonisiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von En twässerungsarbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len aus die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo nopole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung u. Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt, wird. 12. Dekret, das die Pestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Giornali e riviste
Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 30.08.1935
Descrizione fisica: 6
wird ein eigenes Ko mitee Sorge tragen. Die Teilnehmer am Kongresse werden im Verlaufs der Dauer Trento, Rovereto und den Brennero besuchen. Ermäßigle Preise für Warenbeförderung Die fasc. Union der Kaufleute hat auf Grund des Ministerialdekretes vom 6. August 1935 eine Preisermäßigung für Warenbeförderungen er langt, und zwar: a) Reis, Reismehl, Nebenprodukte, versandt von den Stationen der Provinzen: Vercelli, Novara, Alessandria, Pavia. Milano, Verona, Bologna, Rovigo, Mantova, Ravenna, Ferrara, Cremona

, Modena, Venezia für Ermäßigungen für einen Umkreis von 700 Kilometern von der Abfahrts station; b) Auch für Reis, der von den obgencinnten Provinzen auf den Linien Napoli, Caserta. Bene vento, Foggici, Manfredonia und südlich davon befördert wird. Die Ermäßigung dauert vom 10. August 1S35 bis 31. Jänner 1936. Mit dem oben angeführten Dekret wurden auch Frachtermäßigungen für andere Waren gewährt. Sommerpostamk Carboni» Es wird bekannt gegeben, daß am 31. August das Sommertelegraphenamt von Carbonin

ge schlossen wird. Für Jäger Jagdkalcnder für das vierte kompartiment Der Ministerialkommissär für die Durchführung der Jagdbestimmungen in den neuen Provinzen hat folgenden Jagdkalender für die Sommer- und Herbstzeit im vierten Kompartiment (Trento und Bolzano) festgesetzt. Nach den Verfügungen des Art. 1 des Mini» sterialdekrets vom 15. Juli 1932 über die Geneh migung der geographischen saunistischen Karten und über die Wildtiere, die in den einzelnen Zo nen gejagt werden können, wurde für das Jahr 1935

' veröffentlicht nachstehende vergleichende Statistik über die Volksbewegung in den einzelnen Provinzen Italiens der Jahre 1934 und 1933. Von 1933 auf 1934 hat Italien eine Zunahme der Eheschließungen um 22.747, eine Abnahme der Lebendgeburten um 3004, sowie der Todes fälle um 10.767 zu verzeichnen. Hinsichtlich der Verteilung dieser Ziffern auf die einzelnen Regio nen bezw. Provinzen des Reiches bringt die Sta tistik folgende Daten: .In allen Kompartiments war die Zahl der Eheschließungen höher als im Jahre

, Sizilien und Sardinien. Die Verteilung dieer Ziffern der Volksbewegung auf die einzelnen Provinzen stellt sich folgender maßen dar: Eheschließungen: In 87 Provinzen eine Zunahme, nur in 5 Provinzen ein Rückgang, nämlich in Bologna, Modena, Ravenna, Pesaro» Urbino, Nuoro. Geburten: Eine Zunahme war in nach stehenden 47 Provinzen zu verzeichnen: Aosta, Cuneo, Vercelli, Spezia, Savona, Bergamo, Como, Brescia, Cremona, Mantova, Milano, Sondrio, Varese, Padova, Treviso, Udine, Venezia. Verona, Vicenza

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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 25.02.1924
Descrizione fisica: 4
in erster Jnjstanz, in zweiter Instanz der Generalstaats- i anwalt und in letzter Instanz das Justizmini- 'terium. Aber diese Behörden können nur von einen 'Ehehindernissen Dispens erteilen, welche m italienischen Gesetz vorgesehen sind. Wenn nun ein Ghehindevnis nach österreichischem Ge setz auftritt,, wer erteilt in diesem Falle dle Dis pens? Der zweite Punkt des Fragebogens handelt von der Anwendung des italienischen -Gherechtes (auch des materiellen) in den neuen Provinzen!. Wenn jemand

aus den alten Provinzen! eine Ehe in den neuen Provinzen eingeht, so ist er nach den Bsstiimmiuingen, !d!es italienischen Eherechts zu behandeln. Dies kommt auch zum Wusdvuck bei der Namensgebung unehelicher Kinder. Z. B. ein Mädchen aus den alten Provinzen gebiert in den neuen Pywinizen ein außereheliches Kind, dessen Water bekannt Ist. Mach italieni» fchem Gesetz erhält das uneheliche Kind nicht den Namen der Mutter, sondern den Namen des Vaters. «Und fo erhält auch bereits jetzt ein außereheliches Kind

eines Mädchens aus den Morr Provinzen, das >i>n den neuen Provinzen geboren wird, auch wenn der Water des Kindes in den neuen Provinzen zuständig ist, den Na men des Vaters. iDer dritte Punkt behandelt den umgekehrten Fall. Wenn Italiener,aus den neuen Provin zen in den alten Provinzen eine Ehe eingehen, so mÄssen sie nach den WestimjmunHen d>es öfter» reichffchen Gesetzes behandelt werden, weil w den neuen Provinzen noch das öistererchischs Recht w Geltung steht. ' Msan ficht daraus, daß die Ehegesetzgebung

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 12.10.1922
Descrizione fisica: 6
kann -am zutreffendsten der Charakter her Beschlüsse des Ministerrates gekennzeichnet werden, durch welche die mit großem Geschrei -angekündigte „Neuordnung' der -Verwaltung der neuen Provinzen ins Werk gesetzt wurde. Denn wenp man diese Beschlüsse -auf ihre wirkliche Tragweite prüft, ergibt sich, daß aus dem an-gekündig-ten radikalen System. Wechsel eine recht harmlose Aenderung einiger Namen gmvochen ist. Die GenerEommissäre -in Trient und Triest werden -au-fgeläst. An Stelle der Generalzivilkvnrmissäre treten Prä

. fekten, „die jedoch dieselben -Amtsbefugnisse und dieselbe Mvchtfiille genießen werden, die bisher -den Generalzivilkommislaren zustand'. Abge sehen davon also, daß die Vertreter der Regie rung in Trient und Triest künftig einen etwas bequemer ausgusprechenden Titel führen werden, hat sich in diesem Punkte -im bisher beftehenben Zustande nichts -geändent. Die Träger der ober sten RegierungsgewlE in den neuen Provinzen werden -auch künftig jene -rmklare, gesetzlich man- gelhaft umschriebene Stellung

- einnehmen, die -sich bisher durchaus nicht bewährt hat. Daß künftig „die Voranschläge der Generalzivilkom- missaviate auf die bezüglichen Budtzettttel der einzelnen Ministerien -Mfgeteilt werden' sollen, ändert nichts -an der Tatsache, daß im Grunde -alles beim alten geblieben ist. Die einzige, den , bisherigen- Berwvltungs- mechänismus -abändernde Verfügung besteht in det Auflassung des Zentra-lamtes Kr die neuen Provinzen. Jndeß rft -auch hier die Wirkung- dielser Maßnahmen stark abgeschwächt worden

. Vor allem durch die von den parlamentarischen Vertretern der neuen Provinzen dürchgesetzten Bestimmungen» daß die Auflassung des Zentml. amtes erst am 31. Dezember d. 2. erfolgen soll, bis zu welchem Zeitpunkte der bisherige Le-lter dieses Aintes, Exz. Salate -in dieser Stellung verbleiben wird. .Sodann ist durch die Beide. Haltung der Zentralberatungskomnüssivn in Rom, samt den derselben untergeordneten Re- -gionalkommlfslvnen in Trient und Triest, dafür Borisome getroffen, daß jener Aufgabenkreis des Zentrala-mtes

, der die Reusyftemiisierung der n-e-uen Prv-oinzen im allgemeinen umfaßt, mit anderen Worten, die politisch-ad-mmistrative Funktion des Zentralaintes, demselben Körper- lachen anvertvau-t bleibt, die bisher als das Kr bas ZentvailaMt maßgebende beratende Org-an gsdieM hat. Ei-ne gewisse Kontimstät in der Entwicklung de» Angleichungsprozesses in den neuen Provinzen ist dadurch Kvej-fMs tzervtchr- leist-et, zumal Exz. Salata aller Voraussicht nach Mch nach der -Auslosung des Zentvalamtes die Stelle eines Vorsitzenden

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 8
Data: 06.12.1922
Descrizione fisica: 8
. In allen anderen Oxteir des König reiches herrscht volle Ruhe. WMWM Tas Gefasgenhlmspersonal de? neuen Provinzen. Auf eine entsprechende Anfrage des Abg. Tinzl an den Innenminister antwortete dieser: Das Gefangenenhausperfcmal der neuen Provinzen ist hinsichtlich der wirt schaftlichen Lage bereits assimiliert worden. Die entsprechenden Dekrete liegen beim Schatzministerium. Die Verzögerung de: Veröffentlichung dieser Dekrete ist in dem Umstände zu suchen, dytz die alten Gehalts tabellen mit den Tabellen für die alten

Pro vinzen, wie sie das kgl. Dekret vom 30. Sep tember 1S22 in Kraft fetzt, in Übereinstim mung gebracht werden. Was die juristische Stellung dieses Personals anlangt, so be findet sich die Frage im Vcrhandlungs- stadium. Für die Pensionisten. Die Abgeordneten Südtirols haben der Regierung empfohlen, sich besonders warm der Pensionisten der neuen Provinzen an zunehmen. Nunmehr ist auch die „Fedcra- zionc italiana' der Pensionisten für diese unsere Pensionisten eingetreten. Anfangs dieser Woche

überreichte sie ein Memoran dum, in welchem ausführliche Vorschläge über dringende Maßnabmen zugunsten der Staats- und anderen Pensionisten der öf fentlichen Verwaltungen gemacht werden Das Memorandum befaßt sich auch aus führlich mit den Pensionisten der neuen Pro vinzen. Es wird u. a. gesagt, daß die Pensionistenfrage in den neuen Provinzen sehr verwickelt ist, da sowohl Pensionisten, die nach den österreichischen Gesetzen, wie solche, die nach den italienischen Gesetzen ' pensioniert wurden, existieren

Maßnahme?.! zugunsten der Pensionisten Altitalienz ni^I auf die neuen Provinzen ausgedehnt »^1 den. sondern diese Pensionisten nur pMi-I sorifchc Unterstützungen gewährt wurd-z.1 Daher sei es unbedingt nötig, diesem Zu-s stand ein Ende zu machen. Das Meinzmn I dum, an dem vor allem der unermüdliche! Comm. Minnecci mitarbeitete, schließ: «1 dem Vorschlag einer Art Gesetzentwurf,» welcher in Artikel 1 verlangt, daß Hinsel lich der Liquidierung der Pensionen jenel militärischen. Agenten- u. Arbe:ter

-Pznsioni>I sten der neuen Provinzen, dievor der Annen?» pensioniert wurden, dieselben Maßnahmen«,! gewendet werden, welche für die Pensum, s sten Altitaliens vorgeschlagen werden: u-vl zwar so, daß bei gleichem Rang. Anzahl von Dienstjahren und gleicher oi-:I ähnlicher Dienstleistung die Pensionen c I ser Pensionisten der neuen Provinzen gl-chl hoch seien wie die der Pensionisten der aü-z l Provinzen. Nach dem zweiten vorgschlez-.-I nen Artikel sollen die gleichen Maßnahm! auch für die Witwen

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Volksblatt
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Pagina 1 di 8
Data: 26.11.1924
Descrizione fisica: 8
, sondern man be faßte sich mit dem Schub der unantastbarsten Men schenrechte und Volksrechte, Rechte, wie die Schule in der Muttersprache, welche der Oberhirte der Diö zese Trient selber als schwere Gewissenspflicht ge predigt hat. Zweitens möchten wir glauben, daß die vom gegnerischen Blatt angezogenen Erlässe sich auf die Bistümer der alten Provinzen Italiens und die Lage, welche dort die Entwick lung seit den Ereignissen von 1L70 gebracht hat. beziehen. Dort, aber nicht bei uns, wo die Gestaltung und Entwicklung

des öffentlichen Lebens unter ganz anderen Voraussetzungen und Verhältnissen vor sich gegangen ist, hat das päpstliche „Non ex- pedi t' in allen seinen Phasen Kraft und Wirkung gehabt, uns hat es nie berührt, uns treffen daher auch jene Bestimmungen nicht, welche in der Folge aus jener Entwicklung heraus für die alten Provin zen crflossen sind und ersließen. Nicht nur die Kirche, auch der italienische Staat praktiziert eine.verschied ' :>c B e h and! u n g für die alten und die neuen Provinzen. Er zieht

zum Beispiel aus deu neuen Provinzen, wie der Le gionär Giorgio Angeli in seinem Schreiben an den Abg. Jtalo Lunelli ivergl. „Liberia' vom 30. Oktober IV24) nachwies, unvergleichlich höhere Steuern Heraus, als er den alten Provinzen aufer legt. Der Staat fchuf für die neuen Provinzen Ausnahmegesetze über den Verkehr mit Grund, Bo den und Gebäuden durch jene Enteignungsverord nung vom 28. Mai 1924, die an Härte ihresgleichen in der Welt vergeblich sucht, er beschränkt heroben die Freiheit und die Rechte

in der Volkssprache usw. usw.; lau ter Dinge, welche für andere Provinzen und Regio nen nicht bestehen. Der Unterschied zwischen dein Verhalten des Staates und der Kirche gegen die neuen Provinzen ist nur der, daß der Staat schwere Ausnahmsgesetze und Ausnahmsverordnungen über die neuen Pro vinzen oder Teile derselben verhängt, während die Kirche jene Gesetze und Verordnungen, welche in den eigenartigen Verhältnissen in den alten Provinzen seit 1870 ihre Quelle haben, auf die Bistümer in den neuen Provinzen

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Der Burggräfler
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Pagina 1 di 10
Data: 26.11.1924
Descrizione fisica: 10
angezogenen Erlässe sich auf die Bistümer der alten Provinzen Italiens und die Lage, welche dort die EnUvick- immer seit den Ereignissen von 1870 gebracht hat. beziehen. ~~~ Dort, aber nicht bei uns, wo die Gestaltung und Entwicklung des öffentlichen Lebens unter ganz anderen Voraussetzungen und Verhältnissen vor sich gegangen ist, hat das päpstliche „Non e r - p e d i t' in allen seinen Phasen Kraft und Wirkung gehabt, uns hat es nie berührt, uns treffen daher auch jene Bestimmungen

nicht, welche in der Folge aus jener Entwicklung heraus für die alten Provin zen erflossen sind und erfliegen. Nicht nur die Kirche, auch der italienische Staat praktiziert eine ve r sch iDom* Beh a adln n g für die alten und die neuen Provinzen. Er zieht zum Beispiel aus den neuen Provinzen, wie der Le gionär Giorgio A n g e l i in seinem Schreiben an den Abg. Jtalo Lunclli (vcrgl. „Liberia' vom 30. Oktober 1924) nachwies, unvergleichlich höhere Steuern heraus, als er den alten Provinzen aufer legt. Der Staat schuf

für die neuen Provinzen Ausnahmegesetze über den Verkehr mit Grund, Bo den und Gebäuden durch jene Enteignnngsverord- nung vom 23. Mai 1924, die an Härte ihresgleichen in der Welt vergeblich sucht, er beschränkt heroben die Freiheit und die Rechte der Familien, so daß diese ihre Kinder nicht mehr in die Schule schicken können, in welche sie wollen, ohne sich schwersten Strafen ausznsetzen, er verbietet die Anwendung der Muttersprache im Schulunterricht

' und bis hin unter in die Kleinkinderbewahranstalten und in die Privatschulen, er beseitigt hier heroben die Amts- und Verkehrssprache, welche das Volk allein »er st e h t, er schafft hier heroben die Namen der Orte, Berge. Flüsse, ja des Landes ab, untersagt Aufschrif ten, Inschriften in der Volkssprache usw. usw.; lau ter Dinge, welche für andere Provinzen und Regio nen nicht bestehen. Der Unterschied zwischen dem Verhalten des Staates und der Kirche gegen die neuen Provinzen ist nur der, daß der Staut schwere 'Ausnahmsgesetze und Ausnahmsverordnnngen über die neuen

Pro vinzen oder Teile derselben verhängt, während die Kirche jene Gesetze und Verordnungen, welche in den eigenartigen Verhältnissen in den alten Provinzen seit 1870 ihre Quelle haben, auf die Bistümer in den neuen Provinzen mit anderer Entwicklung Und anderen Verhältnissen nicht ausdehnt, sondern in diesen zu Recht und in Uebung bestehen läßt, was bisher zu Recht und in Uebung bestanden hat. 4. wurden, wie schon angedeutet, auf dem Ver traue nsmännertage zu Martini in Bozen keine po litischen

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 07.11.1920
Descrizione fisica: 16
Sonntag. 7. Novemv« 1926. ,S3dttttl«r Lanveszsttima*. bette & Süd-Tiroler Tagesfragen u. Neuigkeiten. Die Tragweite der Amnestie für Finanz- vergehen in den neuen Provinzen. Nach der neulich erfolgten Amnestie für die nach dem Zivil, und Militärstrafgesetzbuche strafbaren Vergehen. bat lie vom italienischen Ministerrate beschlossene Amnestie für Finanzvrrgehen in den neuen Proviiyzen nicht nur eine große finanzielle, sondern auch politische Bedeutuna. Diese Amnestie dehnt die mit Dekret

vom 2. September 1919 für die alten Provinzen des Köniqreiches festgesetzten fiskalischen Nachsichten nicht nur auf die beiden neuen Denetien aus. sondern erweitert die Amnestie auf olle Strafen, sei es in Geld, wie auch in persönlichen Freiheits- strafen, für Vergehen gegen die gegenwärtig in den neuen Provinzen zu Kraft bestehenden Steuergesetze. Unter der österreichischen Herrschaft glaubten viele ver mögende Bürger der neuen Provinzen sich nicht zu ver- gehen, indem sie Teile ihres Vermögens, besonders

, ihr steuerpflichtiges Einkom men voll und ganz anzumelden. Der eingetretene Kriegs, zustand hat aber eine derartige Störung in jeder Beziehung zwischen dem Fiskus und den Steuerträgern gebracht, so daß man jene Amnestie wohl vollkommen als ohne prakti- schen Wert betrachten muh. Der neue Akt von Nachsicht wirkt nicht nur svmpathisch, sondern entspricht auch einer weisen fiskalischen Politik. Die Umwandlung 'der Inhaber- in Namenstttres im Königreiche hat in dessen alten Provinzen keine bedeuten den fiskalischen

Folgen für die Vergangenheit gehabt, denn in diesen Provinzen sausgenommen die neuen Verordnun gen bezüglich der Kriegsgewinnsteuer, der Vermögenssteuer und der Einkommensteuer) bestehen keine wirklichen und eigentlichen Sicherstellungen des Einkommens und des Der- nwgens und find daher im allgemeinen, außer den vorher angeführten Ausnahmen. keine Straffälligkeiten oder Re- Visionen schon erfolgter Strafausmaße möglich. In den neuen Provinzen hingegen, wo schon feit 22 Jahren die progressive

Personaleinkommensteuer, mit gut organisierten Sicherstellungen und mit relativ hohen Stra fen. besteht, kann die Umwandlung der Wertpapiere in Namenopaptere, die Besitzer derselben zu ernsten fiskalischen Folgen führen, indem sie nämlich den alten Strafen und Steuerbemessungsrevisionen verfallen würden, denn die Steuerbehörden in den neuen Provinzen würden sicher die Erklärungen bei Umwandlung in Namenstittres mit jenen, bereits in den Akten ersichtlichen, vergleichen. Dieser Unterschied in der Behandlung wäre nickt ge recht

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 18.09.1923
Descrizione fisica: 6
w?r fol gende neue Westimmungen: l. Ausdehnung der Gesetze über das gewerbliche Eigentum (Patente, Marken! und Alusier) auf die neuen Provinzen. Mit dem tgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1797, wurden die in den alten Provinzen geltenden Gesetze und Verordnungen über den Schutz des gewerblichen Eigentum» aus die neuen Provinzen ausgedehnt. Das Dekret ist am 25. August 1923 in Kraft getreten. Zur Information der Parteien wird mitge teilt. daß von diesem Tags an Gesuchs um Re gistrierung der Marken

oder bei der Handels- und Gewerbekammer Bozen Marken registriert oder Muster hinterlegt haben, diene folgendes zur Kenntnis: Diese Patente. Marken und Muster beHallen ihre Gültigkeit in den neuen Provinzen, wenn sie seinerzeit ordnungsmäßig registriert wurden und wenn der Inhaber binnm sechs Monaten bei dein Ufficio della proprietü intellettuale Rom sie eintragen läßt. Die gleiche Bohand- lnng genießen die Rechte, welche am A. Novem ber 1918 in Kraft waren und nur mangels Zahlung der Taxe verfallen sind. Die rück

erworbenen Patent- und Musterrechte wird nach dem österreichischen Rechte behandelt. Die Markenrechte werden ohne zeitliche Beschrän knng welter dauern, ohne daß sie erneuert werden müssen, doch werden vom Tage der nach österreichischein Recht erforderlich gewesenen Er neuerung an diese Rechte nach den italienischen Gesetzen behandelt. Wer die Einschreibung' seiner früheren Rechte innerhalb von sechs Mo naten verlangen kann, kann auf dem Gesuche >Kie Ausdehnung dieses Rechtes auf die alten Provinzen

auf seine Gefahr und unbeschadet bereits bestehender Rechte Dritter verlangen, wofür bei Patenten eine Gebühr von 50 Lire, bei Marken von AI Lire und bei Mustern von 10 Lire zu entrichten ist. II. Ausdehnung der Italicnischen Gesetz über das Urheberrecht an geistigem Eigentum auf die neuen Provinzen. Mit dein kgl. Dekret vom 19. Juli 1923, Nr. 1793, enthalten in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 200, vom 25. August 1923, und mit Wirk samkeit von «diesem Tage wurden die italieni schen Gesetze und Verordnungen Wer

das 'Ur heberrecht auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Der wesentliche Unterschied zwischen der ehe maligen österreichischen und der italienischen Gesetzgebung besteht darin, daß zur Erlangung des Urheberrechtes künftighin die Hinterlegung einer Erklärung nach einem bestimmten Muster bei der Präfektur erfooderlich ist. Auskunft hierüber erteilt die Handels- und Gewerbe kammer Bozen. III. Beilage von Poslerlagschelnen zu kaufmännischen Rechnungen. Die Handelskammer hat bei der Postdirektion Trient angesucht, Äaß

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 10.10.1920
Descrizione fisica: 16
auf die neuen Provinzen. Nom. 6. Oktober. Der italienische Ainanzmlnlster hat mit Eigenem Dekrete die bisher nur im Königreiche Italien geltenden Alnanzgesehe und -Verordnungen, wie Jollkarlf. Juschlagsteuer auf alle Erzeugnisse, die Skempelgebühr für Wechsel. Verträge. Wertpapiere, die Steuern für Theater. Kinematographen. Werk- und Luxusgegenstände, medizinische Spezialitäten, und für bedeutende Handelsmonopole auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Bezüglich der direkten Steuern wurde noch keine Aenderung

eingeführt. Die im Königreiche Italien bestehenden Vorschriften für da« im Tabakgeschäfte bedienstete Personal werden in Hinkunft auch für die neuen Provinzen Geltung haben. Die Wahlen ln Südkirol. Rom, 6. Okt. Der nächste Mlntsterrat wird sich mit den sm Trentino und Deutscb-Südtirol durchzuführenden politischen Wahlen beschäftigen und diesbezügliche Beschlüsse fassen. Es verlautet, daß dte Wahlen im Dezember stattfinden sollen.. Dle Valutaordnung ln den neuen Provinzen. > Rom. S. Okt

. 3m Schatzministerium hat sich die Kam- Mission zur Valutaordnung in den neuen Provinzen versammelt. Unter anderen nehmen daran einige hohe Beamte jenes Mint- steriums, der Direktor der Banca d'3talia, Se. Exzellenz Salatä, Leiter des Zentralamtes für die neuen Provinzen, Advokat Brocchi, Staatsrat und Finanzsachverständiger beim Zentral- amte, Pogacntk, Rechnungsdirektor für Istrien als Vertreter der kleinen Sparer und der Advokat Bertolini, Direktor der Baues Popalare in Trient, teil. Line Trenklner

be stehenden Vorschriften über die Auswanderung auch auf die neuen Provinzen Anwendung finden. Eisenbahnunglück. Rom, 9. Okt. In der Nähe von Venedig erfolgte ein Zusammenstoß von zwei Schnelhügen. Die Wirkung war eine fürchterliche. Dis jetzt wurden 23 Tote und über 160 Schwer- »erletzte geborgen. Bedenkliche Lage ln Griechenland. Rom, v. Okt. Dle Lage ln Griechenland gestaltet sich immer schwieriger. Die Royalisten gewinnen allmählich die Oberhand über die Ventzeltsten. Meuteret ln der Sowjetarmee. Rom

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.08.1940
Descrizione fisica: 4
der vbstproduzenten und Exporteure unter dem Vorsitz des Nal.- Rates Boc capifuoco. interessierten Provinzen in Fühlung zu Unter dem Vorsitze des Nationalrates Boccadifuoco, der vom Präfekten für eine Aussprache über den Obstexport eingela den worden war. und im Beisein des Na tionalrates Miori und anderer Vertreter der interessierten syndikalen Organisatio nen, fand im Provinzialrat der Korpora tionen eine wichtige Versammlung der Obstproduzenten und Obsthändler der Provinzen Bolzano und Trento statt

hin, daß die Zentralbehörden recht zeitig von der Revision der einzelnen Obstpreise informiert werden. Nat.-Rat Boccadifuoco befaßte sich dann mit der Tätigkeit, die bis jetzt von der Kommission für die Provinzen Bol zano und Trento entfaltet wurde, und wies darauf hin, daß es angezeigt ist, die Interessen der cnderen Provinzen, die für den Obstexport in Betracht kommen, mit denen der Dolomitenprovinzen in Einklang zu bringen. Zum Zwecke des Zusammenwirkens zwischen den einzel nen Provinzen wird am kommenden Montag

in Roma eine Versammlung ab gehalten. Nat.-Rat Miori berichtete dann über die von der interprovinzialen Kommis sion entfalteten Tätigkeit und über die Preise. An der Diskussion beteiligten sich ver schiedene Produzenten und Exporteure der beiden Provinzen. Erleichterungen für die Pachlzahlung bei Gaslbetrieben Der fascistiche Nationalverband für Gasthofwesen und Reiseverkehr und der Nationalverband der Hausbesitzer haben den bezüglichen Prooinzialfyndikaten ein interföderales Rundschreiben übermittelt

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 10.06.1922
Descrizione fisica: 8
! Seite. Anläßlich der letzten Krise habe man versucht, den Wirkungskreis des Zentralamtes beziehungsweise seines Vorstandes besser zu re geln, ohne daß aber klare Verhältnisse geschaf fen worden wären. Das Zentralamt we.de im mer pflichtgemäß auf die allmähliche Gleichstel lung der neuen Provinzen mit den alten hin arbeiten, in der Verteidigung der Au tonomien werde es sich aber nicht wankend machen lassen. Hier handle es sich nicht um et was Neues, sondern nur um die Einlösung ge gebener

Versprechungen, die bestehenden Autonomien zu erhalten. Die glänzenden Kö nigsreisen in der Venezia Tridentina und jetzt in der Venezia Giuglia hätten den Beweis er bracht, daß auch in den neuen Provinzen das vaterländisch-nationale Empfinden ein begei stertes sei. Dr. Bertolini-Trient brachte eine Interpel lation über die beabsichtigte Änderung der Diözes angrenzen zwischen Brixen u. Trient ein. Der von Seite eines Triestiner Vertreters eingebrachte Antrag, den möglichst baldigen. Bau der Predilbahn

(Ofenbergbahn). In diesem Sinne müsse Italien bei den Nachbarn wirken Tog - g e n bürg beantragt deshalb im Einoernäj- Men mit Senator Mayer, eine allgemein gehal tene Resolution, welche die Regierung auffor dert. auch abgesehen von der Predil- und der Valsuganabahn für den Bau, beziehungsweise Ausbau aller notwendigen Bahnlinien der bei den Venetien vorzusorgen. Finanzgebarung in den neuen Provinzen. Rom. 9. J uni. In der gestrigen Sitzung der Zentralbe- r atungskommission gab Exz. Salata in Beantwortung

einer Anfrage des Abg. Dega- speri ein vollständiges Bild der Finanzge - barung der neuen Provinzen vom Waffenstillstand bis auf die letzten Tage. Die Gerüchte von einer ungeheuren Belastung des Staates durch die neuen Provinzen erwiesen sich als unbegründet. Der Redner gab auch — un ter Aufrechterhaltung der Dezentralisation in den Bilanzen der neuen Provinzen— Richtli nien für die Erleichterung der Aufstellung der Voranschläge und der parlamentarischen Kon trolle. Die Erklärungen und Anregungen wur

den mit großem Beifall aufgenommen und be schlossen, daß dieselben gedruckt und in den neuen Provinzen belegt mit allen nötigen Do kumenten und Ausweisen verbreitet werden sollen. ^ l MM bls Mtms ill Arlas!

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Bozner Nachrichten
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Pagina 5 di 8
Data: 19.10.1923
Descrizione fisica: 8
in der Handelskammersitzung am Donnerstag eine 'Mitteilung des Volkswirtschaftsministeriums an die Kammer zur Besprechung, worin die Re gierung der Kammer «einige darauf bezügliche Fragen zur Beantwortung stellt. Die Kammer hat sich bereits in den ersten zwei Plenarsit zungen nach einer gründlichen Enquete der Gewerbegenossenschaften mit der Frage der Aus hebung der Gewerbeordnung befaßt und schon damals, wie alle anderen Handelskammern der -neuen Provinzen der Regierung für diesen Fall gewisse Wünsche der Interessenten

und Handlungsgehilsengesetz. 2^ Bezüglich des Schutzes der bisher erwor benen gewerblichen Rechte der Einzelposten schlägt die Kammer vor: Alle Gewerbeberechti gungen und Konzessionen sind aufrecht zu hal ten, auch wenn in den alten Provinzen andere Voraussetzungen hiesür bestehen, da die Ge- werbsvechte doch als die ausschließliche Grund lage der Existenz angesehen werden müssen. Deshalb muß auch sür die Fortbelassung der Konzessionen an die Witwen und minderjähri gen Waisen eingetreten werden. Speziell be rührt sind die Bau

- und Maurermeister, denen die Eintragung in das Album der zu selbständi gen Bauarbeiten Berechtigten gestattet werden soll (die in den alten Provinzen ausschließlich den Wsolventen Techn. Hochschulen vorbehalten sind.) 3. Unter den in das Dekret einzubeziehen den Uebergangsbestimmungen ist jedenfalls das Wichtigste, daß den derzeit bestehenden Zwangs genossenschaften eine Ueberganasfrist von Ibis 2 Jahren gewährt wird. Eine solche, ist nötig: s) zur Liquidierung

war das doch! ! ! Nicht genug, daß es eine Zeit gegeben, in der sie Ditta kurzweg für die Mörderin ihres Gatten hiel ten, sie schreckten auch jetzt, nachdem sie so viele Be- Wanderhandels, der den stabilen Handel aufs schwerste schädigt und letzterer doch als das Rückgrat des Wirtschaftslebens und der Steuer erfassung anerkannt und geschützt werden muß; k) auch die Gewerbeanmeldung, die in den al ten Provinzen nur bei den Handelskammern erfolgt, ist reformbedürftig und sollte, wie bis her in den neuen Provinzen

, bei den Behörden erfolgen. Es ist bezeichnend, daß z. B. in großen Provinzen des Reiches monatlich 5 oder 6 Neu anmeldungen vorkommen^ während in unserem Kammerbezirk allein deren 120—150 jedes Mo- ^ nat gemeldet werden. Schließlich wäre auch eine Einberufung einer Konserenz aller Kam mern der neuen Provinzen . recht wünschens wert. verkauf öer Ueberfihufienergie üer ktkhwerke. In der Gemeinderatssitzung in Meran vom 1. August 1923 hat sich der Gemeindeausschuß mit der Otztionserteilung an die Societä

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 25.07.1922
Descrizione fisica: 6
' wird aus Belgrad gemel det, daß die amerikanische 100 Millionen-An- leihe nach stürmischer Debatte, die teilweise tumultarisch war, in' der Skuptschina mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen wurde. , Änderung ln der Verwaltung der neuen Provinzen. Me der „Ruovo Tventrno' sich aus Rom be richten läßt, ist «durch die «gegenwärtige Kabi nettskrise auch die Frage der Umbildung des Mniiftev'mms «für die befreiten Geibiete, bzw. des Zentrctlamdes für die neuen Provinzen wieder «aufgervW worden

. Die Abgeordneten aus den befreiten Gebieten Benetiens wollen allerdsings von einer Aufhe bung des Ministeriums für «die befreiten Gebiete oder einer Zusammenlegung dieses Ministeriums mit dem Zentvaiamte Kr die neuen Provinzen nichts wissen; daneben macht sich aber eine starke Strömung «auf Schaffung eines gemäinsamen „Oberkommistartates Kr die befreiten und die neuen Provinzen bemerkbar, unter gleichzeitiger Auflassung sowohl des Zentralamtes als des Ministeriums Kr die belfrei-ten Gebiete, deren Agenden

im neu zu schaffenden Oberkommissariat «vereinigt werden sollen. Andere Parlamentarier befürworten «wiederum die «Umwandlung der Ministeriu«ms «für die befreiten Gebiete nn ein solches Kr befreite und -neue Provinzen, so «daß also das Zentralcvmt Kr die neuen Provinzen «als UnterabtMung «dem Ministerium Kr die be freiten Gebiete «angegliedert werden würde. Wie die Entscheidung schließlich fallen wird, läßt «sich noch nicht Voraussagen. Die Freigabe der österreichischen Pfandrechte. Paris, 25. Juli

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 03.01.1922
Descrizione fisica: 6
Provinzen. Das Dekret über dte militärischen Stellungen in den neuen Provinzen und die diesbezüglichen Durchfühmngsbesttmmungen sind bereits in Dmck gegangen. Das Dekret wird doppelsprachig sein und alle, die betreffende Materie regelnden Normen ent hüllen. , Bekanntlich haben die Gemeinden des Königreiches die Verpflichtung, die für die Durchfühmng der Stellungen erfor derlichen Dmckforten zu beschaffen. Für die neuen Provinzen hingegen hat das Kriegsministerium für die Dmcklegung aller Dmckforten

Sorge getragen und dte Generalkommiffariate be auftragt, deren Verteilung an dte Gemeinden zu besorgen. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Kriegsministeriums. Im Laufe dieses Monats werden stch mehrere höb^ Beamte der Generaldirektion für Stellungsangelegenheiten im Kriegsministerium In dte größeren Orte der neuen Provinzen be geben, um dte Anlegung der Stellungsakten in den einzelnen Gemeinden zu überwachen und dte nötigen Aufklämngen zu geben. Das Kriegsministerium hat in den neuen Provinzen

die so genannten fliegenden Stellungskommiffionen, wie sie unter Oesterreich bestanden, übernommen. Nunmehr sind an die be treffenden Funktionäre die diesbezüglichen Jnstmktlonen er- S en, wonach zu den schon bestehenden fixen Gtellungskom- .. oiten noch weitere geschaffen werden können, fall» die .Orts behörden solche für notwendig finden sollten. vor einiger Zeit wurden Klagen laut, daß in der Gesetz gebung über di« Stellungen ln ton neuen Provinzen keine ge- A , i i Di«' nauen derjen der Fc zurück! Innsich

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Volksblatt
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Pagina 1 di 4
Data: 13.06.1866
Descrizione fisica: 4
unter sich, wie jetzt, wo die Re gierung, weil sie die an Gewohnheiten, Sitten, Bedürfnissen, Bildungs stufen gänzlich verschiedenen Provinzen ganz nach der gleichen Schablone regieren will, den Haß Aller gegen sich heraufbeschworen hat. Nament lich aber sind es die Piemontesen, die von allen übrigen tödtlich ge haßt werden, theils weil man sie als die die Uebrigen beherrschende Partei ansieht, theils auch weil man sie als die Urheber aller jener Uebel beträchtet, an denen Italien leidet. In den meisten neu annek- tirten Provinzen

eingefangen werden. Dies und dann die dem Italiener angeborne Abneigung gegen Zucht und Ordnung macht ihm nichts verhaßter als den Militärdienst, und es gilt dies wieder ganz besonders von dem Toskaner und dem Romagnolen, von denen man noch recht gut weiß, welch eine lächer liche Figur sie im Jahre 1848 machten. Anfangs wollte man, wie in jedem andern Staate in den ein zelnen Provinzen eigene Regimenter errichten, und so dem Provinzialismus und der Nationalität Rechnung tragen. Aber was geschah

? Sie liefen haufenweise davon. Um diesem Uebelstande abzuhelfen, machte man aus den Rekruten aller Provinzen ein Gemengsel, steckte Neapolitaner, Toskaner, Lombarden/ Romagnolen, Modeneser, Piemonteser in ein und dasselbe Regiment, in der Hoffnung, es würden die Einen gleichsam die Andern in Schach halten. Dies bewirkte man auch zum Theile, dafür aber fielen beständig Schlägereien und Reibungen zwischen den Soldaten der verschiedenen Provinzen vor, und da die Soldaten der alten Provinzen

Provinzen nicht mehr bestehen, sondern sich aufgelöst und in alle Truppenkörper eingereiht befinden. Zudem hat dieses also zusammengesetzte Heer noch keine eigentliche Kriegsschule durchgemacht, noch kein Pulver gerochen, ist noch ganz jung, und an die Kriegsstrapazen nicht gewöhnt. WaS es nun zu leisten im Stande sein wird, wird die Folge lehren. That sache ist, daß sich die italienischen Kommandanten und besonders Lamarmora durchaus nicht sanguinischen Hoffnungen hingeben, und daß man im Jahre 1860

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Volksblatt
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Pagina 7 di 8
Data: 27.08.1924
Descrizione fisica: 8
27. August 19L4 Seit« 7 ' Gleiches Recht für alle! Um uns einen Einblick über die in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über Eigentumseinschränkungen aus Rücksichwahme der Landesverteidigung zu verschaffen, hoben wir uns mit Rechtskundigen in Verbindung ge setzt und im Gegenstande folgende AusKunst er halten: In den alten Provinzen find zum Schutze der militärischen Werke und der Grenzen verschie dene Gesetze w Geltung (19. Okt. 1859 Nr. 3748; 10. Dez. 1886 Nr. 3820; 10. Dez. 1899

und Ansiedlungen von irgendwelcher Bedeu tung, wie auch alle-so tief gelegenen Grundstücke und Bauten, welche 20 Meter unter der Tangente der Flugbahn mit niederster Geschütz stellung gelegen sind. Der Verbotsraum um Festungen ist also in den alten Provinzen durchaus kein geschlossener Grundstreifen, ja er braucht nicht einmal von allen Punkten des Werkes drei Zonen zu ent halten. Er kann nach dem Erfordernis nur zwei oder auch nur eine Zone umfassen und selbst diese braucht nicht einmal 250 Meter breit

über den Grenzs^ltz in den alten und den neuen Provinzen. Der Testo Unico von 1900 beruht auf Ge setzen, die vom Parlament beschlossen wurden, die als einzige Richtlinie den Grundsatz aufstel len und in jeder Bestimmung festhalten nur Beschränkungen zeitlich zuzulassen, die für die Landesverteidigung unbedingt notwendig sind. Kein starres Festhalten an einer einmal aufer legten Beschränkung, sondern sofortige Aufhe bung oder Milderung derselben, wenn der be sagte Zweck es nicht mehr erfordert. Keine Will kür

zwischen den be handelnden Gesetzen in den alten Provinzen und iP neuen Enteignungsdekrete in den neuen Provinzen ganz kurz zusammen, so können wir sagen- Dort gesetzlicher Schutz gegen jede nicht unbe dingt aus dem hohen Interesse der Landesver teidigung gebotene Eigentumsbeschränkung, der sich demnach auch j^»er Unterwersen muß: Hier freie WillkürherrschaP einzelner Militär- und Zivilorgane gegen einzelne Staatsbürger, mit den in den allen Kulturstaaten am unverbrüch lichsten geschützten Rechten des Eigentums

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 24.12.1924
Descrizione fisica: 8
, der den An wesenden in leichtfaßlicher sachlicher Form eine Belehrung über den gesetzlichen Vorgang bei der Fatierung. Steueckemessung und die rechtlichen Mittel, die dem Steuerträger gegen eine ungerechte Besteuerung zu Gebote stehen, gab. Besonders wies er darauf hin, daß die Steuerbehörde infolge einer SpezialVerordnung für die neuen Provinzen jederzeit das Recht habe, eine neuerliche Richtigstellung vorzuneh men und erst, wenn diese erfolgt ist. hat de? Steuerträger vier Jahre lang Ruhe vor Steuer

einschätzungen. Um eine Steuerermäßigung kann nur alle zwei Jahre vom 1. Mai bis 31. Juli an gesucht werden. Nach der mit vielem Beifall aufgenommenen Rede ergriff Herr Dr. Erich Mair das Wort, der besonders den großen Unterschied zwischen den alten und den neuen Provinzen in der Steuerbemessung und Steuerleistung dar legte, wobei er anführte, daß unter den 74 Pro vinzen Italiens unsere Provinz allein ein Wtel der Reichssteuern trägt, statt ein 74tel, wir wä ren <cker schon hoch zufrieden

, wenn wir nur ein 35tel der Gzsamtsteuerlast Italiens zu zahlen hätten. Da unter diesem Mißverhältnis der Uebersteuerung alle neuen Provinzen leiden, so beantragte Dr. Mair, daß unsere Handelskam mer im Verein mit den Kammern von Rovereto und Trieft und mit den Abgeordneten beim Mi nisterium in Rom eine Aktton einleiten möge, damit von einer Steuererhohung in diesen Ge bieten so lange Abstand genommen werde, bis auch die Steuerleistungen der alten Provinzen die uns vorgeschriebene Höhe erreicht haben. Nachdem

er geben, daß fünf Hotels in Neapel mit 1020 Bet ten nur die Hälfte der Steuersumme zahlen, die einem Hotel mit 4v0 Betten in einem Saison hotel bei uns vorgeschrieben wurde. Was für Neapel gilt, wurde auch in Florenz erHobe«. Und dabei haben die Preise in den genannten Städten bereits die Goldparität erreicht, j« teilweise sogar überschritten, »vährend die Preise bei uns noch mit 30 Prozent unter der Gold» Parität stehen. Allgemein zahlt man in den al ten Provinzen nur ein Drittel oder gar ein Viertel

der Steuern, die man von wirtschaftlich gleich starken Unternehmungen in den neuen Provinzen eintreiben will. Auch mit den Steuerkommissionen beschäftigte sich Dr. Rlz eingehend und den Steuerträgern legte er be sonders ans Herz, in wichtigen Angelegenheiten sich nicht ohne sachkundige Begleitung zur Steuerbehörde zu begeben und sich nicht durch unvorsichtige unüberlegte Angaben gegen Be rufskollegen ausspielen zu lassen, wodurch man letzten Endes wieder nur selbst der Geschädigte ist.

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Der Burggräfler
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Pagina 7 di 10
Data: 27.08.1924
Descrizione fisica: 10
27. STuguft 1924 Seit»,? ' Gleiches Recht für alle: Um uns «inen Einblick über die in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über Eigentumseinschränkungen aus Rücksichtnahme der Landesverteidigung zu verschaffen, haben mir uns mit Rechtskundigen in Verbindung ge setzt und im Gegenstände folgende Auskunft er halten: In den alten Provinzen sind zum Schutze der militärischen Werke und der Grenzen verschie dene Gesetze in Geltung (19. Okt. 1859 Nr. 3748; 10. Dez. 1886 Nr. 3820; 10. Dez. 1899

Orte : und Ansiedlungen von irgendwelcher Bedeu- ! tung, wie auch alle so tief gelegenen Grundstücke j und Bauten, welche 20 Meter unter der Tangente der Flugbahn mit niederster Geschütz- ! stellung gelegen sind. Der Verbotsraum um Festungen ist also in den alten Provinzen durchaus kein geschlossener Grundstteifen, ja er braucht nicht einmal von allen Punkten des Werkes drei Zonen zu ent halten. Er kann nach dem Erfordernis nur zwei oder auch nur eine Zone umfassen und selbst diese braucht

aus diesen Darlegungen den ge- waltigen Unterschied zwischen den Bestimmun gen über den Grenzschutz in den alten und den neuen Provinzen. Der Testo Unico von 1900 beruht aus Ge setzen, die vom Parlament beschlossen wurden, die als einzige Richtlinie den Grundsatz aufstel len und in jeder Bestimmung sesthalten nur Beschränkungen zeitlich zuzulassen, die für die Landesverteidigung unbedingt notwendig sind. Kein starres Festhalten an einer einmal aufer legten Beschränkung, sondern sofortige Aushe bung oder Milderung

in ihrem bürgerlichen Ansehen und ihrem wirtschaftlichen- Verhältnis schwer gekränkt und geschädigt wird. Fassen wir die Unterschiede zwischen den be handelnden Gesetzen in den alten Provinzen und im neuen Enteignungsdekrete in den neuen Provinzen ganz kurz zusammen, so können wir sagen: Dort gesetzlicher Schutz gegen jede nicht unbe dingt aus dem hohen Interesse der Landesver teidigung gebotene Eigentumsbeschränkung» der sich demnach auch jeder unterwerfen mutz: Hier freie Willkürherrschast einzelner Militär

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