der Dienst auf die Zeit von 9—12 Uhr mittags beschränkt. Jedoch die Telephon ämter von Arco, Borgo, Cavalese. Cles, Cortina^ Karersee, Lana, Lavis, Levico, Male, Mals, Mendel, Mezolombardo, Pergine, Predazzo, Schlünders, Sterzing, St. Ulrich, Tione, Toblach und Niederdorf müssen außer den obigen Amtsstunden an den Sonntagen und an den vom Staate anerkannten Feiertagen auch nachmittags von 4—7 Uhr Dienst machen und an den Wochentagen jeden Abend eine halbe Stunde, und zwar von 8 bis 8.30 Uhr