, wie ja eigens darum ersucht,' früher. Nachdem dieses Spielverbot noch nie aufgeho ben wurde, und das wahrscheinlich aus dem Grunde, weil bis heute an dem Platze keine Arbeit gele'stet wurde, die eine solche Verfü gung rechtfertigen könnte, so mußten die zwei Bozner, Vereine gut oder übel zum Entschlüsse kommen, eine Renovation vorzunehmen, damit für das Frühjahr Überhaupt eine Spielmöglich- kelt auf dem Platze sein kann. Nun haben die Lere-ne Rapid und Amateure eine Platzkom- missionierung unter Beiziehung
. Von Rechtswegen ist also der Sportklub Rapid der Verantwortliche der Militärbehörde gegen über. Selber stehen wiederum als Pächterin des Platzes alle Mittel und Wege offen, um Vor kommnisse, welche auf dem Platze vor sich ge hen und wider die Gesetze sind, oder Beschädig gung des Platzes selbst, hintanzuhalten resp. bestrafen zu lassen. Natürl'ch müßte man sich erst klar werden, wie sich die Militärbehörde zu unserem Stand punkte stellen würde. Unsere Ansicht ist näm lich die: „Nachdem die Militärbehörde
uns das erste Ve'rsügungsrecht über den Platz gab, so können. auch wir Vorkommnisse, d e uns Schaden brin gen, verfolgen, so oder so. Oder wir konnten zu guterletzt auch die Militärbehörde anrufen, uns Recht zu verschaffen. Denn, da man auf seinem fremden Platze schaffen kann wie und was. man will, dürfte man es verständlicher Weise auch nicht auf unserem Sportplatz'. Das ist un.ser Standpunkt, u. wir möchten völlig glauben, daß es sin richtiger ist. In diesem Falle wäre es der einfachste Weg unserer
Sportvereine, wenn sie sich auf den Rechtsftandpunkte verlegen würden, um so für die Zukunft vorzubeugen, daß nicht wieder Fuhrwerke oder sowas auk dem Platze Schaden anrichten, den dann die hiesigen Vereine von ihrem Gelds gutmachen müssen. Das wäre ein Problem für unseren alten Sportplatz, solange wir nicht auf einem neuen unsere Tätigkeit ausüben können. Das „Aufrichtungs-Konto' der Bozner Sportvereine weist eine für unsere Verhält nisse, schon übergroße Summe auf. Es ist einer- eits zu staunen