Kaiser haben unterm 13. Dez. in Petersburg folgende Verordnnng erlassen: „Mit Rücksicht auf den 20sten Artikel des am 26. Febr. 1832 dem Königreiche Polen von Uns verliehenen organischen Sta tuts, wodurch Wir Uns vorbehielten, durch eine besondere Ver ordnung das Nähere darüber zu bestimmen, in welchen» Ver hältniß und nach welchem Grundsatz das Königreich Polen an dem Bestand Unserer Armee Theil nehmen sollte, so wie ii» Gemäßheit Unseres Manifestes von» 13. Aug. d. I. in Betreff der jährlichen
des Königreichs von Seiten der Re gierungen zu Theil werden, gewi^e Prozente erheben. N u ß l a n d. Petersburg, den 4. Febr. In dein hiesigen Münzhose sind seit dem Jahre 1310, wo es Privatleuten gestattet wur de, Gold und Silber, sowohl in Barren als verarbeitet, sür ihre Rechnung, und ohne daß ihnen dadurch Kosten erwuch sen, in Minnen ausprägen zu lassen, aufdiefe Weise 22,102,823 Rubel in Gold und 66,698,570 Rubel in Silber geprägt, und außerdem noch 18,938,348 Rubel in Bank-Assignationen für freiwillig
von jährlich 3000 Rubel beziehen. Den beiden Töchtern der HauSwirthiu, bei welcher Sliwizkij wohnte, und welche ihn während seiner Krankheit pflegten, sind 300 Dnkaten und Geschenke aus dem kaiserl. Kabinet verliehen worden. , Dcr Hamburger Korrespondent schreibt aus Petersburg vom 28. Jän.: „Seil der Rückkehr unsers Monarchen von sei ner letzten Reise nach dem Auslande ist hier viel dir Rede von - einem großen Manöver, welches im nächsten Herbste uutcr Mitwirkung eines namentlichen Theils der königlich