wird uns geschrieben: Bekanntlich bestreitet auch der Eisenbahner seinen Haushalt nicht yiit Prozenten, sondern mit Schillingen. Es kommt daher nicht darauf an, wieviel Prozente Pension er erhält, sondern wieviel Geld. Um die „Gleichstellung" der Pen- sionen der beiden genannten Bedienstetengruppen zu erreichen, muß man also vorerst die Höhe der P e n s i o n e n und nicht die Höhe der Prozentsätze, die bei Berechnung der Pensionen angewendet werden, vergleichen. Die Beamten beider Gruppen hatten 1925 annähernd
, so erhält der B u n d e s a n g e st e l l t e: 78 Prozent von 337.50 — 8 263.25 Pension, dagegen der Eisenbahner: 90 Prozent von 300.— -- 8 270.—. Da aber der Eisenbahner durch das Bundesbahnbudgetsanierungs gesetz noch vier Prozent mehr Abzug hat als alle Aktiven, so ergibt sich ein weiterer Abzug von 8 10.80, so daß der Eisen bahner eine Pension von 8 259.20, der Bundesangestellte eine von 263.25 erhält. Von beiden Pensionen erfolgen noch Ab züge auf Grund des Budgetsanierungsgesetzes. Die Eisen
bahner zahlen überdies seit Jahrzehnten hohePensions- beitrüge, die Bundesangestellten erst seit 1923, und zwar niedrigere. Erstere 3.6 bis 5 Prozent, die Bundesangestellten jedoch nur 2.8 bis 3.2 Prozent, und trotzdem ist die Pension des Eisenbahners in unserem Falle um 8 4.05 niedriger, wie jene des Bundesangestellten, wenn auch immer von den 90 Prozent der Eisenbahner und den 78 Prozent der Bundes angestellten gesprochen wird. Würde der Prozentsatz der Eisen bahner nun von 90 auf 78 herabgesetzt
werden, so stünde die Pension des Eisenbahners mit 8 224— jener des Bundes angestellten mit 263.25 per Monat gegenüber, sie wäre also um fast 8 40.— niedriger. Und doch dient der Eisen- bahner gewiß so treu dem Staat, wie jeder Bundesangestellte. Mit Recht fordern die Eisenbahner die Rückverbund- lichung der Bahn als einzigen Ausweg aus den unhalt baren Zuständen und wehren sich gegen die fortwährende Irre führung der Oeffentlichkeit, als hätten sie höhere Pensionen, als die Bundesangestellten. Tragisches