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Pagina 6 di 10
Data: 24.07.1932
Descrizione fisica: 10
wird uns geschrieben: Bekanntlich bestreitet auch der Eisenbahner seinen Haushalt nicht yiit Prozenten, sondern mit Schillingen. Es kommt daher nicht darauf an, wieviel Prozente Pension er erhält, sondern wieviel Geld. Um die „Gleichstellung" der Pen- sionen der beiden genannten Bedienstetengruppen zu erreichen, muß man also vorerst die Höhe der P e n s i o n e n und nicht die Höhe der Prozentsätze, die bei Berechnung der Pensionen angewendet werden, vergleichen. Die Beamten beider Gruppen hatten 1925 annähernd

, so erhält der B u n d e s a n g e st e l l t e: 78 Prozent von 337.50 — 8 263.25 Pension, dagegen der Eisenbahner: 90 Prozent von 300.— -- 8 270.—. Da aber der Eisenbahner durch das Bundesbahnbudgetsanierungs gesetz noch vier Prozent mehr Abzug hat als alle Aktiven, so ergibt sich ein weiterer Abzug von 8 10.80, so daß der Eisen bahner eine Pension von 8 259.20, der Bundesangestellte eine von 263.25 erhält. Von beiden Pensionen erfolgen noch Ab züge auf Grund des Budgetsanierungsgesetzes. Die Eisen

bahner zahlen überdies seit Jahrzehnten hohePensions- beitrüge, die Bundesangestellten erst seit 1923, und zwar niedrigere. Erstere 3.6 bis 5 Prozent, die Bundesangestellten jedoch nur 2.8 bis 3.2 Prozent, und trotzdem ist die Pension des Eisenbahners in unserem Falle um 8 4.05 niedriger, wie jene des Bundesangestellten, wenn auch immer von den 90 Prozent der Eisenbahner und den 78 Prozent der Bundes angestellten gesprochen wird. Würde der Prozentsatz der Eisen bahner nun von 90 auf 78 herabgesetzt

werden, so stünde die Pension des Eisenbahners mit 8 224— jener des Bundes angestellten mit 263.25 per Monat gegenüber, sie wäre also um fast 8 40.— niedriger. Und doch dient der Eisen- bahner gewiß so treu dem Staat, wie jeder Bundesangestellte. Mit Recht fordern die Eisenbahner die Rückverbund- lichung der Bahn als einzigen Ausweg aus den unhalt baren Zuständen und wehren sich gegen die fortwährende Irre führung der Oeffentlichkeit, als hätten sie höhere Pensionen, als die Bundesangestellten. Tragisches

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Pagina 2 di 6
Data: 04.04.1938
Descrizione fisica: 6
die geschichtliche Entwicklung des Anschlusses, um dann ein Bild der Verhältnisse zu geben, wie sie unter Schuschnigg iy Oesterreich herrschten. „Dieses schandbare System", so erklärt er u. a., „arbeitete mit einer durch die Aussicht auf Kerker, Abbau und Hunger geknechteten Exekutive mit der größten Grausamkeit. Nur zwei Beispiele für Hunderte: Ein O b e r st l e u t n a n t, der vor dem Feinde einen Am verloren hatte, trug an Hitlers Geburtstag eine Blume im Knopfloch. Ihm wurde die Pension ent. zogen

. Ein Oberstleutnant, der im Kriege ein Auge verloren hatte, wurde auf Denunziation durch eine obskure Frauens person polizeilich abgestrast und auf Grund dieser Strafe aus Amt und Pension verjagt, mit Frau und zwei Kindern dm Hunger überliefert. Darf sich so etwas christlich nennen? .Wie gedenken der Men der Mmgrms" Der Appell der Legion auf dem Wiener Heldenplatz begann mit einem Lied aus der Kampfzeit. Dann senkten sich die Fahnen und Standarten, die SA.-Kameraden nahmen die Mütze ab. Ein SA.-Führer meldete

in die Ferne trieb. Der Reichsstatthalter." Bei der Parade der Legion ließ sich der dienstlich verhin derte Reichsstatthalter durch den Minister Dr. h. c. Glaise- H o r st e n a u vertreten. War es „christlich", die Putschisten vom 25. Juli IM den ordentlichen Gerichten zu entziehen und durch Militärgerichte hinmorden zu lassen, deren Mitglieder zu wählen hatten zwi- schen der sofortigen Verabschiedung ohne Pension und dem Blutgericht auf Befehl? Die Tat des Führers, so erklärt General Krauß dann, sei

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 24.12.1935
Descrizione fisica: 16
, daß in Abessinien das Abhauen von Händen und Füßen noch als Strafe angewendet wird und der Ver lust eines Körpergliedes somit als Schimpf betrachtet wird. Kaum da —und schon ein Loch. Das Pensionsstillegungsgesetz, welches das Doppel- verdienertum zum Teil regelt, ist schon einige Tage später wieder abgeändert worden. Nach den neuen Bestimmungen braucht ein Nebenverdienst bis zu 150 8 im Monat weder angemeldet werden, noch wird in einem solchen Falle die Pension gekürzt. Pensionierten Aerzten und Tierärzten

wird ein Nebeneinkommen aus ihrer Privatpraris ohne jede Einschränkung gestattet. Finanzminister Dr. Drarler, der über die Abänderung im Bundestag berichtete, begründete dies damit, daß Aerzte und Tierärzte gewöhnlick ' ",on in ihrer aktiven Dienstzeit (als Militärärzte usw.) eine Privat- praris auSüben und daß Pensionisten nicht schlechter be handelt werden dürfen als aktive Beamte. Die Bestim mung, daß bei Ausübung von gewissen freien Berufen die Pension ohne Rücksicht auf das Einkommen gestrichen wird, wurde

überhaupt ausgehoben. Somit ist auch bei diesen Nebenberufen nur mehr die Höhe des Gesamteinkommens maßgebend. Nach der Durchführunasverordnung soll das Gesetz nicht mehr am 1. Jänner 1936, sondern erst am 1. April 1936 in Kraft treten. Bei Altpensionisten (das sind Beamte, die vor 1924 in Pension gingen) beträgt die Höhe des erlaubten Gesamteinkommens unter allen Ilm ständen 720 8 im Monat. Diese Begünstigung wird haupt sächlich wegen der Kriegsteilnehmer gewährt, die sich unter den Alwensionisten

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