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Meraner Zeitung
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Pagina 7 di 13
Data: 16.12.1915
Descrizione fisica: 13
ÄuRe u. Elisabeth Freifrau v. Giskra, k. k. Stifw-Ehrendamen. mit Bediemmg. Wien, Villa Schäfler. ? ^ Metzgep Äsak,' Handlimgsgehilfe, Gailingen, Pension Westes ^ : Meyn Emma, Priv., Dusseldorf, Hot« Schönau Prosel Anna, Jnstitutsinhaberin, Reichenau, Hotel,Maiserhof.. ^ RoiHnger.Ferdinand, Reisender, Innsbruck, Hotel Europe. . ^ Rosettfeld Ludwig, Theaterdirettor, Mit Gem. Johannas BerRn- Pension 'Peuker. <Z: Satzger Marie, ?Private, mit Jungfer, AdSnol (Ungarn), Savoyhotel. : i SHchl ZHerese

: ' ' - ' ^ ' Das sind die aus allen Kriegsschauplätzen der' Welt gewiß einzig dastehenden Verhält^ nisse/üÄer Venen unsereMieeer in dön Alpen arbeiten a .. - - i ^ 7 ^ ^ -.!. ' 'i? ^ !'p.-'' K-emhenMe. Amtliches ^Verzeichnis der vom 9. bis 15. Dez. angekommenen Surgaste. Abendorf. Margarete, Oberstens-Gattin, mit Töchtern Grete und Päuline, Trient, Penston Ottoburg. ' . ^ ' Adler Frau. Fernande. Jngenieurs-Gattw, Wie^, Pension Ottoburg. ^ Bader.Emanuel, Priv > Wien, Pens. Westend. Erlsbacher Christ./ Reisender. Wien. Europe. Gerstle Max, kaiserl

. Rat, und Pflegerin, Wien, Hotel Europe. . ^ ^ Fendrych Kl. Mana, Prro., Ezaslau, Pension Hermann.' ^ ^ - Jirasek Anton, Äu^alter, Czaslau,. Pension Hermanns' ^^ ^^ Jolan von Flittner, Frau Irene, Aittmeisters- Mtwe, Baden. Beqsion Passerhof. ^ Hausväter Mark./ k. ü. k.' L^ant-Nechnungs- führer, PrzeWsl, OWersturhaüs, Holthaus Fräu'H„ PrivÄe/ nüt GeMsch.Frl. Roche»ckücher, Bremen, Kuranstalt Stefanie. Kalcher Lorenz, k. ü. k. Leutnant, Meran, Offi- zierskürhaus. ^ v 7 ^ Mein v. Wiesenberg Freisvcw

, Kcmfmanns-Witwe, mit TochK, Gpaz, Hotel Europe. Schmidinger Ludwig, Bankbeamter, Wien, Hotel Europe. ^ Sternberg Mathilde, Priv., iund Gesellschafterin FrÜ - Werkel; Frankfurt a. : M., Walderhaus. Wasche? Friedr., k. u. k. Oberleutnant, Lonkau, Hotel Schönau.' ' ^^ ^ ^^ ^?'' - - W^lkenstein Graf Mbert, k. k. Swtthattereirat D.,' iund: Grafin Kwchill»e' Wölkenstein, SchlotzRodenegg, .Villa' Ifinger. ' ' ' < M-o ^w'e'chs^l.:. FaH Marie, Generals-Gattin, mit Sohm Wolf- gang, Wien, Pension Riedl. Vago

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Giornali e riviste
Bozner Nachrichten
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Pagina 9 di 24
Data: 03.12.1914
Descrizione fisica: 24
ist, die ihm im Kriege beigebracht worden ist, oder ob die Beschädigung auf andere Weise entstanden ist, wenn sie nur in Ausübung des Militärdienstes und ohne eigenes Verschulden des Soldaten erfolgte, oder ob der Tod di^ Folge einer an einem Dienstort oder im Spital erworbenen ansteckenden Krankheit oder ob der Tod die Folge von 5lriegsstrapazen war. Die Witwenpensionen. Die Pension ist verschieden hoch in den ersten sechs Mo naten nach dem Tode und in der folgenden Zeit. In den ersten sechs Monaten ist sie so hoch

^ die keinen Unterhaltsbeitrag beanspruchen können, wird s o f o r t nach dem Tode des Mannes die Wit wenpension bezahlt; diejenigen, die den Unterhaltsbeitrag sechs Monate nach dem Tode des Mannes bekommen müssen, erhalten^ dann die Witwenpension. Diese Pension ist aber sehr niedrig. Sie beträgt monat lich sür die Witwe eines Kronen Chargenlosen ......... . 9.— Gefreiten 12.— Korporals . . . . . . . . . . ... 15.— Zugsführer . ^ . 18.— Feldwebels mit Löhnung bis zu 70 Heller 22.50 Feldwebels mit höherem Lohn

. ... . 30.— Kadetten oder Oberbootsmannes . . . .37.50 . Es gilt nur die wirklich e Charge. Ist jemand bloß Titula r korporal, aber sonst nur Infanterist oder Ersatz- Aervist gewesen, so bekommt seine Witwe nur die niedrigste Pension. Solange die Witwe gänzlich erwerbsunfähig und Zugleich mittellos ist, erhält sie zur Pension einen Zuschuß don 8 Kronen monatlich. ^ Die Beträge, die wir in der Tabelle anführten, sind im besetz nicht genannt. Die Pensionen beruhen nämlich auf ^ei Gesetzen, dem vom 27. April 1887

und dem vom 19. ^?ärz 19Y7. Das ältere Gesetz bestimmt als Jahrespension dle Betrage von 24, 32, 40,48, 60, 80 und 100 Gulden. Das neuere Gesetz erhöht diese Beträge auf das Anderthalbfache, ^!so (in Kronen umgerechnet) auf 72, 96, 120, 144, 180, 7/6 und 300 Kronen. Da das Gesetz aber auch für die Wit- 'Vn der länger dienenden Soldaten gilt, die im Frieden gestorben smd, jedoch den Witwen der Kriegsopfer eine Mere Pension gewähren will, so ist im § 24 des älteren Aetzes bestimmt: „Witwen der erwiesenermaßen

vor dem ^ernde gefallenen oder binnen Jahresfrist infolge einer vor vem Feinde erhaltenen Verwundung oder an Kriegsstrapa- '^ ^^l^orbenen Personen bekommen zur normalmäßigen xMrespension einen fünfzigprozentigen Zuschlag.' Es kommt also zu den 72, 96, 120, 144, 180, 240 und 300 K. noch die Hälfte dazu und das ergibt dann die in der Tabelle angeführten Beträge, j Es ist vollständig gleichgiltig, ob die Witwe ein Einkom men hat oder nicht. Sie muß die Pension auch bekommen, wenn sie reich ist. Hat die Frau

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Giornali e riviste
Bozner Nachrichten
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Pagina 9 di 12
Data: 06.05.1915
Descrizione fisica: 12
Kinder on b und 9 Zähren hat, und deren Mann am 5. August gefallen r, wurde sechs Monate später, also am 5. Februar, der Unterhal tsbeitrag gesperrt, der rund 96 K. monatlich betrug. Nunmehr Malt sie diesen Betrag weiter ausbezahlt bis zum Anfalls der Mwen- und Waisenrente, die 17 K. monatlich beträgt. Sobald ^5'^ ausbezahlt wird, wird der Unterhaltungsbeitrag entsprechend gekürzt, also von 96 auf 79 K. herabgesetzt. Ihr ^tonatsemkommen setzt sich dann aus 17 K. Pension und 79 K. unterhalwngsbeitrag

bei einem Verlust an Erwerksfählg- keit von 50 bis 100 Prozent ziemlich ausnahmslos eintreten. Dort, wo die Erwerbsfähigkeit um 20 bis 50 Prozent herabgesetzt ist, wird die Weiterzahlung des Unterhaltungsbeitrages von dett besonderen Umständen abhängen, also ungewiß sein, was in nachstehender Tafel durä) Einsetzung von Fragezeichen angedeutet ist. Betreffs der Zuschüsse für die Witwen ist vorausgesetzt, baß letztere bereits Pension beziehen und somit nur den um die Pen sion gekürzten Unterhaltungsbeitrag

erhält sie sür sich und die betden Kinder mö- natlick 17. K. Pension; somit verbleibt für sie ein Zus6;üß von 96 —H K. in Form eines gekürzten UnterhaltungsHitrogM .^/MöenHir im vorstehenden gezeigt, wie OestetreiMMd7U'^- gärn ^ie provisorische Aufbesserung der Invaliden- renieA durch Zuschüsse bewirken, so wäre noch die FraM WUor- tern> chie hoch sich unter Einrechnung dieser Zuschüsse das. Mncjt- liche Gesamteinkommen einer Invalidenfamilie steMKHMM- anlwortung dieser Frage

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