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Pagina 5 di 6
Data: 06.05.1929
Descrizione fisica: 6
, der die Kirche nur mehr „von außen ansieht'. Die zweifelnde, irrende und gebrochene Sele fängt wieder an zu denken unter den klaren und überzeugenden Widerlegungen einer Mitschwester. Eine herr liche Apologie unserer katholischen Kirche und eine klare Herausstellung der katholischen Grundsätze im öffentlichen Leben! «m—M■ Jte —«a Todes-Anzetge. Schmerzerfttllt geben wir hiemlt die traurige Nachricht vom Hlnfcheiden unserer innlgstgeliebten Mutter. Schwiegermutter und Großmutter. Frau Wlve. Adelheid Peuker

geb. Fritz welche verieheu mit den Tröstungen unserer hl. Religion am 5. Mai */? 9 Uhr abends »ach längerem Leiden im 75. Lebensjahre ins bessere Jenseits abbernsen wurde. Die Beerdigung der teuren Verstorbenen findet am Dienstag. 7. Mai um 5 Uhr nachmittags auf dem städtischen Friedhofe statt. Der hl. Seelengottesdienst wird am Dienstag, den 14. Mai unr >/, 8 Uhr früh in der Meraner Stadtpfarrkirche abgehalten. In tiefer Trauer: Adele Wettert, geb. Peuker Ingenieure Karl und Albin Peuker

, a!» Kinder, Franz Wettert, Alfons und Alex Weikert. Valerie Peuker, geb. Paaaszewicz, als Schwiegerkinder, Albin Peuker, als EnkeUinder, auch im Namen der übrigen Verwandten. Nierano, Komatau, Moskau, den 6. Mai 1920. Die Stadtlerin. Vottsstück von M. Vuol. Verlag Derernsbuchhandlnng. Innsbruck. M. Buol, durch herrliche Dolkserzählungen weit bekannt, Vot auch kräftige Bolksstücke, z. B. „St Notburga', „Das vierte Gebot'. Dies neue Merk behandelt in köstlicher Weife die wichtige Frage, wie die Landflucht

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Alpenzeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 08.10.1931
Descrizione fisica: 8
Windsor: Wein; A. Hoffmann, Pension hoffmann: 1 Flasche Wein: Hans Malleier. Hotel Posta: 2 Flaschen Wein; Math. Pöder, Penston Westend: 2 Flaschen Wein: Fran- eesco Reinstadler, Hotel Ercelsior: 2 Flaschen Kametzer; Frau Rosa Schuhmacher, Pension Burgund: Gegenstände: Francesco Seppi, Penston Ottoburg: 1 Flasche Wein; Frau èkdele Weikert, Pension Peuker: 3 Flaschen Wein; Friedrich Wels. Hotel Meranerhof: 3 Füllfedern: Hedwig Meier. Pension Jsinger: Kunstgegenstand-, M. Kirchleàer, Pension tllhambra

Spender zu veröffentlichen: Rossi: Krawatten und Seife: Clementi: Wein; Dr. Giuseppe Auffinger. Hotel Auffinger: Ars Nostra: Bijouterien: Dosmeir Simon: Kunstgegenstände: Ferdinand Bauduin, Hotel Kalbskopf: Urlandt W.: Blumenvase: Pichler: ssUk. Mers: Weine und Gegenstand: Dir. Paul 1 Paar Schuhe; Scheidle: Lire S: Pobitzer n,n 11 ^Kinkel? 1S31 Berger. Pension Berger: Gegenstand; Edoardo Giuseppe: Spezereien; Fries: Taschenlampe: veranstaltet V0M M0t0klUb aerano a,N 11. ^over IVSI Bezzola, 5)otel

. Hotel Continental: 8 Flaschen Champag- rendi: Album; Sander u. Steiner: Lampen- Kateaorie A' Solomaschinen bis 175 em3 Nmtwà osaen Erlaa der Teilnahmst ?^à,P-unn-r Ä sà sws-»p- Au-.Sach: S-lf° Md Por- U.'L° Z/ di- ZA Ä », A?»« ° NmmnWub genstand: Frau Lardschneider-Mancuso, Hotel fiimeriewaren: Luther: Bluinenvase; S. Scia- Beiwaaenmakbinen bis 600 cm3 in ìa-ìi » llk>? ak,-nds Austria: Gegenstand; Berta Singer. Pension Piro: Bisouterlen; ..Unica': Neklame-Statue: Kàà C: S^ 350 cmS 10. Oktober 1931

, 3 Uhr abends Maia: Wein; Giuseppe Pillon. Hotel Finster- B. Gerundi: Kinderkleid; Lorenz: 1 Paar und Beiwagenmaschinen über KÜO cm3. ^ ^ r ^^lnehmer ^^ssen am Sonn münz: Weine; M. Spitzenstädter, Hotel LederhandsZ)uhe und ein Band: Ugo Sachs: Art. 2- Teilnahmsberechtiat ist seder Fahrer Oktober 1S31 ^ine Stunde vor Schönau: 1 Flasche Orangensaft? Friedrich Galanteriewaren? Franz Malle: 1 Paar der im Và der v^ d e r angegebenen Abfahrtszeit sich mit ihren rschoner. Pension Tschoner: 5 Lire; Hans

Schuhe? Ermanno König: Bonbonnieren-. Art. 3: Die Durchschnittsgeschwindigkeit wird Aa Pelmrca (e?D^gg?rst^tze) àfàn. um ihre Maschinen der Kontrollkommission Oberrainer, Cafe Plankenstein: 3 Flaschen Riedlinger: Parsümeriewaren: Spanel: Par- wie folgt angegeben: Xraubensast; Dr. R. Binder, Sanat. Stefania: fiimeriewaren; R. Schöner: 1 Album: Rippert: Kategorie A- 30 km für die ersten 2 Etav- ^ vronzestatue; Dr. Balog, Pension Balog: Bonbonnieren; Schinabeck; Gegenstände; Otto pen

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Pagina 4 di 6
Data: 13.02.1935
Descrizione fisica: 6
.,entengenossenschast „Casa', Masi E ^ spendeten: F. Claus. F. PrWnger. Dr Fe- derspiel. Baronin Koldegg, Arnold Schwarz Billa Olanda. Bloch (Mall Burahof). Filippinum, Herglotz Pension. Berta Singer. Major Lorbcr, Jnnerhoser Fr Bollwerk Herkos. Buddens. C. Bächler. Gebr. Russin,!' Baron Giooanelli, Ernst Amort, Barth Tlmort Sparer Giovanni. Obstproduzentengenossenschaft Merano Trö» mr Enrico. Paul Cctmayer. Fischer Christoph u. Wil helm. Spechtenhauser Francesco Lire 12 spendete: Hartmann Rodolfo. Lire

«, Pension PMchsider, Dr. Hassolt, Oberraàr (Plonkenstein), Don Betà, Hu ber Farnz, Gschtießer Franz. Braun Alois. Braun An ton. Knoll Franz. Pirpamer Luise. Till Hans. Holzner Matthias, Simeaner Hans, Rcsctti Schneitberger. Li- bardi Lmgi. Schwester Oberin Natakia. Dr. Emil Hell- meger. Telve Merano, Malleier Joh., Pension Her mann. Kunstmiiller Pobitzer. Kaufmann Haas Doktor Tapfer. Rant Anna, Prarmarcr Franz. Rotbdck Josef, Zippà Josef. Corazza Ernesto, Hillebrand Matthias, Waldner-Stallele. Covi

Witwe Anna, Peter Josesine, Nedolsi Joses. Engele Jos.. Gander Jos.. WaAmer Se bastian, Leimcr Remp. Gilmo.izi Tommaso. Kooac Hona, Mair Luigi. Hotel Excelsior Pension Verger, Pension Merano. Hotel Nitz. Jackl Luis. Dr. Luzzatto, Hochw. Prälat von Marienberg Benediktinerkolleg. Re- difsionum..Dr. Ferrari u Dr. Lamper, Wenter u. Kos- ler, Dr. Franceschini, Landtmann Maria, Dr. Joscf Rasfein«r, Kastl Ant.. S. Ebner. Köster Hias. Dr. Fiich- scl. Silvio Rizzi, Herz. Jak. Asäm, Dr. Staffier

. Evangelische Kirchenaeineià Merano. Dr. Hans Nerbmayr. Dr. Stein, Sanàe Taug, Firnia Giu seppe Gritsch. Pension Westend. Visintin. Ludwig Kurz, Kmkelin, Hotel Bellaria. Madonna-Apotheke. Dr. Baum- woll. Dr. Frank. Dr. Tlnzl, FamWe Dr. A'ussinger, Desfours-Stiftung, Anna Witwe Kuhn, König Fr^nz, G. Uiiterthumer, Urban Rudol>s. Dr. Ebertschein. Fritz- weiter, B. Walders Erben, Seif Giovmini, Weìfner u. Rasp. Dona Jakà Käthe Ennemoser. Gräfin Leopol- i>me Wolkenstein. Kastüunger Luigi, Schaniek Giovanni

, Hölzl Toni, G?matzmer Carl, Gstrein Anna. Hirn. H. Schweigkcsler, Seppi Augusto, Meneganti Battista. A. Weihe. Kröß Carlo. Dr. Hans Markart Jos. Oberberger, Joh. Magnus Schenk Ing. Ant. Faschrng, Kaska Milch handlung. Gilmozz-i Pietro^ Klotz Maria. Hàbach. Ge neral Dane?, Wastler, Varon Fuchs, von Grabmayr. Etzbach M.. Schulhaber de Marsano Stegmann. Tra» foier, N. N., Wikaàr. Cola, Verdorfer, Mitterhoser, Pension Màer, Dr. Spitaler, Pfarrer Jaesrich. Pens. Rosenberg, W. Huber Cock, Hirsch. Gianylt

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Pagina 4 di 8
Data: 18.03.1928
Descrizione fisica: 8
, welche deutsche Volkslieder mit schön geschulter Stimme und lebhafte»! Ausdruck sang. Ganz reizend, wie sie das neckische Liebchen „lind der Hans schleicht umher' und das alte Kinderlied „Ein Männlein stand im Walde' Vittoria Botti, Anioni» Pobitzer, Maria Pera- toner, Angusta Marin Berger, Narciso Zanon, Elisabetta Richter, Cap. Corrado Puccetti, Dr. A. Solla: Adele Weikert, Pension Peuker, H. Huber, Hoiel „Graf von Merano'; Luigi San ier: Luigi Franchini, Rcft. Locarno; Scola stica Knprian, „Batzenhäusl

'; Antonio Trei benreif, Hotel Zentral: Pietro Clara, Hotel „Andreas Hofer'; Mattia Poeder, Pension Westend; Anna Moser, Rest. Marchetti; Mi chele Spitzenstättcr, Hotel „Schönau'; Fede rico Tschoner, Pension Tschoner; Luigi Hölzl, Hotel „Regina': Francesco Panzer, Parkho- tel; Rosa Hölzl, Pension Hohenwart: Gia como Waldner, Rest. Gasscr; I. Brunner, Pen sion Leichterhof; Giuseppe Schwienbacher, Rest. Mößl; Giovanni Pederiva, Rest. Klotz. Au ßerdem haben nachstehende Meraner dem Schulpatronat 3 Lire

gespendet: Mattia Holz ner, Pension Helvetia; Giuseppe Dilitz, Pen sion Riedl; Giovanni Uebevbacher, Pension Eden; Luigi Gander, Gasthof zum Mond; Martino Etzbach, Pension Aurora: Ferdi- nando Seppi, Pension Otloburg: Battista Do nato, Gasthos Gamper; Francesco Knoil, Nest. Haas. Zahl der Mitglieder: VI: Gesamt einnahmen: Lire 8060. Aremdenfrequenz am 1ö. Aliirz 192S Laut Statistik der Kurverwaltung beträgt die Besuchsziffer ab 1. Jänner 1928 10,743. Die Tagesziffer beträgt 3868 Personen. Unschädliches

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Pagina 7 di 8
Data: 13.04.1927
Descrizione fisica: 8
, Mailand, Via Friuli 24. 3527-4 Junges Mädchen, welches kochen und nähen kann, sucht Stelle siir einfaches, bürgerliches Haus. Briese erbeten unter „3611' an die Verw. ' 3611-4 Adresse in 869 Brillantnadel verloren. Pension Peuker. Abzugeben gegen Belohnung 2621-11 Helmarbelt sür Herrengarderobe gesucht. der Verwaltung. P50 so Apfelbäume. Wegen Räuinung eines Baumschul« auartieres werden billigst abgegeben: Ananas, Kanada, Kälterer, Sp'chlederer, Goldparmänen, Hochstämme. Lbstgiit Salgari, Merano, Via

unter „Nr. 2612' a» die Beri». Merano. 3612-S Wohn- und Schlafzimmer, ein- oder zwcibeltig. mit Bad, an der Promenade, für länger oder ständig. Adr. in der Berm. 2737.5 Kleine, unmöölierte Wohnung zu vermieten. Adr. I» der Ben». Merano. 873 Ein Bett an Herrn zu vermieten. Berglauben 44, 2. Stock, rechts. 2613-5 Schönes ein-- nnd zweibettiges Siidbalkonzimmer mit Pension billig zu vermieten. Herrliche Lage, Prome« nadenäbe. Adr. i. d. Venu. 3600-.'» so tüc/»e. Gebr. Cavasi, Tischlerei, Billa Mlitspijz

. Unter nehmen gesiicht. Angebote mit Gehaltoansprüche unter „3222^ an die Verw. Merano. 3222 Miidchen zu einem Kinde siir Nachmittage ausgeuonunen. Apfel, Pelz-Salon, Plankenstein l. 842 reich, zu verpachten? Event, mit Wohnunggelegen- heit. Adresse in der Verwaltung. 2222- g Sehr schöner Vesiji, nahe Merano, zu verkaufen. An fragen von Selbstreflcktanten unter „3582' an die Verwaltung. 3582-9 Pension zu pachten gesucht. Offerte unter „857' an die Verwaltung Merano. 857 Villa (6 Zimmer, Bad, Garten

) zu verkaufen. Zu sehen zwischen 9 bis ll Uhr. Villa Mia, Via Planta. 3483-9 >7^0 so n p/v 20 Ce»». Lorgnette verloren. Prinz Humbertstraüe—Renmveg. Abzugeben gegen Belohnung Pension Hermann. 3636-U Verloren l An» Bahnhof Bolzano abhanden gekommen ein schwarzer Lack-Lederkoffer, zirka 50:30:15. Falls irrtümlich bei Fremden abgeliefert, bitte zn retournieren an Bahnhof, Fundamt. 1820-B ll N Lk/i i>I 0 Gebildete« Fräulein mit Sprachkenntnissen sucht Stelle als Gesellschafterin oder zu Kindern. Teresa Cohen

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Pagina 5 di 8
Data: 14.05.1939
Descrizione fisica: 8
! hat, ist ohne Zweifel die Einrichtung der Pension für Witwen und Waisen von Arbeitern, eine Fürsorge, die der Aus fassung des Regimes entspricht, daß der Arbeiter nicht als Einzelwesen Schutz und Fürsorge genießen soll, sondern als Ober haupt einer Familie, deren Bedürsnisse jenen des Einzelnen vorangestellt und in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden müssen. Dieser Auffassung einer auf die Familie des Arbeiters ausgedehnten Fürsorge entsprechen die neuen Bestim mungen, durch welche die Arbeitsloseu

- entschädigung erhöht und der Anzahl der zu erhaltenden Kinder angeglichen, hie Entschädigung sür Angehörige von Tu berkulosekranken erhöht, sowie die Ge burten- und Ehestandsbeihilfe für die Angehörigen der Versicherten und die Pension für die Witwen und Waisen ein geführt wurden. Eine besondere Neuerung gegenüber den bisherigen Bestimmungen besteht darin, daß die Witwe die Pension ohne Rücksicht auf ihr Alter oder auf Er- werbsfähigkeit in allen Fällen genießt und daß der PensioNsanfpruch bereit? nach fünf

bei seinem Ab leben 18 Jahre nach dem alten und 10 Jahre nach dem neuen System versichert war, folgende Pension ans der Grund lage von 25 Lire Tageslohn: Lire 2823.25 jährlich für die Witwe mit fünf Kindern: Lire 2ZS0.70 für die Witwe mit vier Kinoern: Lire 2258.40 mit drei Kindern: Lire 1976.10 mit zwei Kindern: Lire lkM.80 mit einem Kind. Sollte auch die Witwe sterben, so lange noch Kinder un ter 15 Iahren vorhanden sind, so würde die Pension sür diese in keinem Fall we niger als 59 Prozent van Lire 2823.25

, also nicht weniger als Lire 1411.M be tragen und Prozent (Lire 1L93.8M. ren des Pcnsionsbezuges, beginnend vom l!u. Lebensjahr, ist also sein Opfer be reits reichlich kompensiert. Seine Fami- lienangchvrigen aber genießen jederzeit ihren An-ci! an der Fürsorge, sollte er vor Flüisigmerden der Pension sterben. Mir -?!> Iahren Beitragsleistung hätte ein Arbeiter nach dem alten Fürsorgesy- stent von leinen W. Lebensjahr an eine jährliche Pension von Lire 2934,40 bezo gen, obne irgendwelchen Anspruch für die Wiüne

und die Waisen. Nach den neiien Bestimmungen erhält er für die gleiche Versicherungszeit — 15 Jahre nach dem allen und 15 Jahre nach dem neuen Beitragssnslem — bereits vom üü. Jahr an ein Pension von Lir Z7ö4. die au? Lire 5301,(ig steigt, wenn die Auszahlung erst vom ö5. Lebensjahr an beginnt. Die Witwe ohne minderjährige Kinder hat Anspruch aus eine Iahrespension von Lire 10Ü7, bezw. 2li50,80 für den zweiten Fall (LiguMerungsbeginn vom 65. Le- benssahr an). Ein Beamter, der 15 Jahre nach dem alten Snftem

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Pagina 11 di 16
Data: 20.05.1939
Descrizione fisica: 16
Samstag, dem 2V. Mai 1939/xvll Nr. 61 — Seite If Reform der Sozialversicherung Die Arbeiter-Pension a»S der Alters- und JnvalidttStSverfichernng Nachdem in einem ersten Aufsatz in den „Dolomiten' vom 13. ds. die neuen gesetzlichen Bestimmungen der Sozialversicherungen im allgemeinen und die der Alters- und Jnoali- drtätsoersicherung im besonderen sowie in den „Dolomiten' vont 6. Mai die Tabelle der Beiträge mitgeteilt worden sind, bringen wir nachstehend eine zufammenfassende Uebersicht

Pensionsberechnung, als ob. man Lire 1.80 eingezahlt hatte. Der Pensionsanfpruch erwächst, wie gesagt, mit erreichtem 60. Lebensjahr für Männer, mit dem 65. für die Frauen. Jedoch kann die Pensionierung über Wunsch des Dersicherten hinausgeschoben werden. In diesem Falle wächst die Pension alljährlich um 8%, also um 40% bis zum vollendeten 65. Lebensjahre, wo sie dann obligatorisch zur Anwendung gelangt. Man kann also künftig bereits mit 60 Jahren (Frauen mit 55) die Pension ver langen: wenn man das Ansuchen

um ein Jahr hinausschiebt. erhalt man dann eine um 8% höhere Pension usw. Falls die Pensionierung infolge Arbeits unfähigkeit vor Erreichung der er wähnten Altersgrenzen einkritt. so müssen die Voraussetzungen, wie sie im be züglichen Aufsatz in den „Dolomiten' vom 13! ds. dargelegt wurden, beachtet werden, um die Pension zu berechnen. Hiebei wird jene der zehn Pensionsklassen zur Grundlage genommen, in welcher der Versicherte in den letzten fünf Jahren vor dem Pensionsansuchen eingezahlt hat. Die Pension

wird dann aus der Gesamt summe der eingezahlten Beiträge errechnet und zwar: 54% von den ersten 700 Lire, 39% von den weiteren 700 Lire und 24% vom Nest der geleisteten Einzahlungen (für Frauen sind diese drei Perzentkätze 43, 31 und 19). In den Jahren 1940, 4i, 42, 43 und 44 wird die Pension um 20, 16, 12, 8 und 4% des Betrages erhöht, den sie nach der Umrechnung von Lira 1 zu Lire 1.80 ausmachen würde. Für jedes Kind bis zu 15 Jahren erhöht sich die Pension um 10%. Pension der Hinterbliebenen Der Anspruch

auf Pension für Hinter bliebene (Witwe und Kinder) beginnt ob 1. Mai 1945. Die Pension beträgt für die Witwe ohne Kinder die Hälfte der Pension des Versicher ten: falls Kinder (bis zu 15 Jahren) vor handen sind» erhält die Witwe noch je ein Zehntel der Dersichertenpension für jedes Kind bis zu 5 Kindern, also bis zum Betrage der vollen Pension. Hinterläßt der Versicherte nur die Kinder, so erhalten diese: Wenn ein oder zwei Kinder vorhanden sind, zusammen die Hälfte der Pension des Vaters; wenn drei

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Pagina 11 di 16
Data: 13.05.1939
Descrizione fisica: 16
di« Zuwendung einer Pen sion für die Versicherten im Falle der Arbeits unfähigkeit oder Erreichung einer gewisien Altersgrenze und im Falle des Mlebens des Versicherten oder Pensionsbeziehers die Zu einer Pension an die Hinterbliebenen. Cie sieht außerdem auch Vorbeugung gegen Erkrankungen und Heilungskuren der Versicherten vor. Die obligatorische Heirate- und Eeburten- vcrsicherung bezweckt di« Zuwendung eines Unterstützungsbetrages an die Versicherten an läßlich ihrer Verheiratung oder der Geburt

mit 24 multipliziert und das Pro dukt durch 52 dividiert. Für bestimmte Angestclltenkategorien können die Veitraasleistungen, falls sich dies als ange zeigt erweist, nach besonderen Durchschnittslohn tabellen errechnet werden, die vom Rat. Institut für Sozialfürsorge ausgestellt werden. Für bestimmte Angestelltenkategorien können vom Ministerium hinsichtlich der Pension für Alter und Invalidität besondere Bestimmungen getroffen und die erforderlichen zusätzlichen Bei träge festgesetzt werden. Alters

- und Invaliditäts-Versicherung Hinsichtlich des Anspruches auf die Leistungen oer Sozialverstcherungen werden die Verstcherten als zu sener Kategorie zugehörig betrachtet, in welcher sie nach den Beitragstabellen vorwiegend eingezahlt haben: a) Für die Alters Pension ist diesbezüglich das der letzten Beitragsleistung vorangehende Jahrfünft maßgeblich: b) Für die I n v a l i d i t ä t s Pension (Arbeitsunfähigkeit) ist das Jahrfünft maß gebend. das der Eesuchseinreichung vorausgcht: ebenso für die Pension

an die H i n t e r bliebe- n e n «ach dem Tode des Versicherten und für die Pension an di« Hinterbliebenen nach dem Tode des Versicherten und für die Leistun gen der Tuberkulosen Versicherung. c) Für die anderen Versicherungen find die beiden letzten der Gesuchseinreichung voran gehenden Jahre maßgebend. Der Versicherte hat Anspruch auf die Pension: 1. Männer nach vollendetem 69. Lebensjahre, Frauen nach vollendetem 55. Lebensjahre, nach dem seit Beginn der Versicherung 15 Jahre vergangen sind und wenn wenig st ens fol

voran gehenden Jahrfünft di« Beiträge «ingezahlt worden sind. Als arbeitsunfähig gilt derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit in Berufen, die seinen Eignun gen entsprechen, infolge Schwäche, körperlicher oder geistiger Fehler dauernd auf weniger als ein Drittel seines normalen Erwerbs bei Arbei tern, auf weniger als die Hälfte bei Beamten vermindert ist. Sobald die Erwerbsfähigkeit nicht mehr unter diesen Grenzen ist. wird die Pension wieder eingestellt. Die Pensionen Die Pensionen derVersicherten

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Pagina 2 di 6
Data: 27.02.1929
Descrizione fisica: 6
einer Kriegspension einzureichen. Kriegsitivalide 1. Der Kriegsinvalide oder Kriegsbeschädigte hatte das Recht innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten des kgl. Gesetzdekretes Nr. 17S4 vom 1. Oktober 1921 nm die Pension anzu suchen, ivelcher Termin somit am 2V. September 1926 abgelaufen ist. 2. Das Ansuchen nm eine ärztliche Unter suchung zur Neukonftatierung «ist zulässig: a) Innerhalb von 3 Lahren nach der letzten ärztlichen Untersuchung, bei der die Pension ver weigert wurde. ' b) Innerhalb von 5 Jahren

nach Beginn der Laufzeit der lebenslänglichen Pension. 3. Für diejenigen, welche in Kämpfeil Wun den davongetragen haben, ist das Gesuch um Neukcmstatierung auch über den unter 1 und 2 a) und b) angeführten Terminen zulässig. 4. Die Invaliden uud Kriegsbeschädigten, welche nach dem 1. Juli 1923 zweimal um neue ärztliche Konstatierung angesucht haben und die bei allen beiden Untersuchungen von der mili tärärztlichen Kommission nicht als invalid aner kannt und daher abgewiesen wurden, haben kein Recht mehr

ein weiteres Gesuch zu machen. Witwen, Waisen. Eltern und Angehörige von KriegsgesMenen 1. Das Recht um die Liquidierung der Kriegs pension anzusuchen verfällt: 5 Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetze Nr. 1734 vom 1. Okto ber 1921 und Nr. 1491 vom 12. Juli 1923 und deshalb sind die Termine einerseits am 30. Sep tember 1926 und andererseits im Juli 1923 ab gelaufen. 2. Das Gesuch ist nicht zulässig, wenn seit der Eintragung des Tvdesaktes in die behördlichen Register oder seit der Miteiluug „Vermißt

' an die zuständige Gemeinde 5 Jahre verstrichen sind. 3. Im Falle, als die Vollendung des 60. Le bensjahres (von Seiten des Vaters des Gefal lenen) oder die Arbeitsunfähigkeit, nach dem be reits eingetretenen Tode des Soldaten erfolgen L5WS5 !> 0 L ? sollte, so wird der Termin bis auf fünf Jahre nach denselben verschoben. '4. Die Pension gebührt auch der Mutter, ivenn diese mehr als fünf Jahre nach dem Tode' des Sohnes Witwe geblieben ist, im Falle, daß ihr verstorbener Gatte Infolge seiner juridischen Stellung

kein Anrecht auf eine Pension hatte. Jedoch muß die Witwe das Gesuch um die Pen sionszuweisung innerhalb des Zeitraumes von fünf Jahren nach dem Tode des Gatten einrei chen. 3. Wenn ein Kriegsinvalider oder Kriegsver- stüinmelter, der regelrechte Pensionsbezüge ge noß, infolge seiner Verletzungen auf Grund de ren er die Pension erhielt, stirbt, so haben die Witwe, die Waisen, oder die Eltern das Recht innerhalb eines Zeitraumes von .fünf Jahren nach dem Tode des Invaliden, die Pension zu verlangen

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Pagina 6 di 6
Data: 29.05.1930
Descrizione fisica: 6
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Pagina 5 di 6
Data: 20.05.1939
Descrizione fisica: 6
lienangehörigm ausgedehnt. Sie erstreckt sich auf Erwerbsunfähigkeit, Alter, To desfall, Arbeitslosigkeit und Tuberkulose; serner sind besondere Ehestands- und Ge burtenbeihilfen vorgesehen. Die Ver- sichcrungsleistungen im Falle von Er werbsunfähigkeit und Alter bestehen in einer Pension. Der Anspruch aus die Ailtcrspension erwächst mit dem vollen deten 60. Lebensjahr für Männer, mit dem vollendeten 5S. Lebensjahr für Frauen, wofern seit Versicherungsbeginn 15 Jahre oerstrichen sind und die einge zahlten

Beiträge mindestens 1950 Lire ausmachen: das Recht auf die Erwerbs- unfähigen-Pension erwächst ohne Rück sicht auf das Alter, wofern seit Bersiche- rungsbeginn wenigstens süns Jahre ver striche? sind und die eingezahlten Bei träge wenigstens 650 Lire ausmachen. Als erwerbsunsähig wird der Beamte angesehen, dessen Arbeitsunfähigkeit der art herabgemindert wurde, daß er in angemessenen Beschäftigungen nur mehr die Halste seines normalen Verdienstes^ erwerben kann. ((Für die übrigen Kme-! gorien

wird Herabminderung der Er-! werbssähigkeit auf weniger als ein Drit tel des Normalen verlangt). Die Höhe der Pension wird für männ liche Beamte folgendermaßen berechnet: 54 Prozent der ersten 1500 Lire Bei tragsleistung, S9 Prozent der folgenden 1500 Lire und 24 Prozent der restlichen Beiträge: sür weibliche Beamte mit 43, bzw. 31 und 19 Prozent. Dieser Unter schied geht daraus zurück, die Aus zahlung der Pension um süns Jahre frü her geschieht. Die Pension selbst wird um so viele Zehntel erhöht, als Kinder

unter 18 Iahren, die erhalten werden' müssen, bzw. arbeitsunfähige Kinder vor handen sind. Die für die Arbeiter mit 15 Jahren festgesetzte Altersgrenze der Kinder wurde für die Beamten als zu niedrig erachtet. Im Falle des Ablebens des Pensio nisten oder Versicherten mit Pensions- anspruch, steht der Witwe oder den Wai sen unter 18 Jahren, bzw. den arbeits unfähigen Waisen eine Pension in der Höhe von 50 Prozent der normalen für den Ehegatten zu und von 10 oder 20 Prozent derselben für jedes Kind, je nachdem

ob der Pensionsanspruch auch für den Ehegatten besteht oder nicht. Aus keinen Fall kann die Pension sür die Ueberlebenden weniger als die Hälfte und mehr als die Gesamthöhe der nor malen Pension ausmachen. Ein Beispie:: Ein Beamter, der seit seinem 21. Lebensjahr mit einem Mo natsgehalt von 500 Lire in den ersten füns Jahren, von 750 Lire in den zwei- oon Bolzano kann infolge Mangels an iteri fünf Jahren, von 1050 Lire in den restlichen Jahren bei Dritten gearbeitet hat, vollendet das 60. Lebensjahr und verlangt

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Pagina 5 di 6
Data: 17.05.1937
Descrizione fisica: 6
ditätsversicherung bezweckt die Zuwen dung einer Pension für die Versicherten im Falle der Arbeitsunfähigkeit oder Er reichung einer gewissen Altersgrenze. Sie sieht außerdem auch Vorbeugung gegen Erkrankungen und Heilungskuren der Versicherten vor. Die obligatorische Heirats» und Gebur tenverlicherung bezweckt die Zuwendung eines Untersti'itzungsbetrages an die Ver- sicherten anläßlich ihrer Verheiratung oder der Geburt von Kindern derselben. Die Zweckbestimmungen der Tubertu- lose

der Pension für Alter und Invalidität beson dere Bestimmungen getroffen und die er forderlichen zusätzlichen Beiträge sestge setzt werden. Alkers- und Invaliditäls-Versicherung Hinsichtlich des Anspruches auf die Lei tungen der Sozialversicherungen werden die Versicherten als zu jener Kategorie zugehörig betrachtet, in welcher sie nach zen Beiiragstabellen vorwiegend einge zahlt haben: y) Für die Alterspension ist diesbezüg das der letzten Beitragsleistung voran gehende Jahrfünft maßgeblich

: b) Für die Jnvaliditätspension (Ar beitsunfähigkeit) ist das Jahrfünft maß' gebend, das der Gesuchseinreichung vor ausgeht-. ebenso für die Pension an die Hinterbliebenen nach dem Tode des Ver- icherten und für die Leistungen der Tu berkulosenversicherung. c) Für die anderen Versicherungen sind die beiden letzten der Gesuchseinreichung vorangehenden Jahre maßgebend. » Der Versicherte hat Anspruch auf die Pension: 1. Männer nach vvllendetem 60. Le bensjahre, Frann nach vollendetem S5. Lebensjahre, nachdem seit Beginn

in dem dem Pensionsansuchen vor- angehenden Jabrkünst die Beträge einge zahlt worden sino. Als arbeitsunfähig gilt derjenige, des sen Erwerbsfähigkeit in Berufen, die sei nen Eignungen entsprechen, infolge Schwäche, körperlicher ooer geistiger Feh ler dauernd auf weniger als'ein Drittel feines normalen Erwerbs bei Arbeitern, auf weniger als dle Hälfte bei Beamten vermindert ist. Sobald die Srwerbsfähigkeit nicht mehr unter diesen Grenzen ist, wird die Pension wieder eingestellt. Sozialversicherung Die neuen Bestimmungen

bereffend die Voraussetzungen für den Penfionean spruch der Alters- und Inoaliditätsoer sicherung treten» mit 1. Jänner 1S40 für die nach diesem Datum eingereichten An suchen in Kraft, während für das ganze Jahr 1939 die Pension nach den bisheri gen Bestimmungen berechnet wird. Die Bestimmungen hinsichtlich der Al tersgrenzen für die Pensisnsberechtigung treten mit 1. Jänner 1944 in Kraft. Bor diesem Zeitpunkt hat der Versicherte An spruch auf die Alterspension, wenn er das 64., 63., 62., 61. Lebensjahr

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Pagina 7 di 8
Data: 31.07.1938
Descrizione fisica: 8
be stimmten Tarife? errechnet und richtet ich nach dem Preis, der von der Aus- andsfirma in der Faktura angegeben ist. Der Exporteur, der die einmalige Abga be der Warenumsatzsteuer im Reich na weist, hat Anrecht auf einen höheren Rückerstattungsbetrag. Vorbedingung für die Rückerstattung ist, daß die Ausfuhr Das Finanzministerium hat folgende Erklärungen für die Anwendung des Gesetzes über die Häufung von Gehäl tern und Pensionen zulasten des Staates gegeben: Eine Pension kann nicht zugleich

mit einem zum Pensionsbezug berechtigenden Gehalt zulasten des Staates bezogen weàn. Bisher wurden hievon Ausnah men gemacht, die unter bestimmten Be dingungen (die Pension durfte nicht mehr als M Lire jährlich, Pension und Ge halt zusammen nicht mehr als 10.000 L. jährlich ausmachen) den gleichzeitigen «eà einer Pension und eines Gchalt.es MlKtt. Dàs Be- mààg aüfWi^HWlg^ daß das Ver bot der Häufung von Bezügen allgemein zu gelten habe. Für die einheitliche Durchführung sind einige weitere Erklärungen gegeben: Ar tikel

1 bestimmt, daß die Empfänger von Pensionen oder regelmäßigen Bezügen Masten des Staates, die m staatlichen Dienst mit pensionsberechtigtem Gehalt wieder aufgenommen werden, das Recht auf die bisher genossene Pension oder die Bezüge verlieren; diese Bestimmung be trifft nur die „normale, direkte' Pension und nicht die privilegierten Pensionen, für welche laut Art. 3 die Häufung mit einer.i Gehalt zulässig ist. Das Verbot der Häufung einer Pension mit einem Ge hali betrifft also nicht die Pensionen

zu lasten des Eisenbahner-Pensionsfonds (Einheitstext vom 22. April 1909, Nr. 229 und folgende Abänderungen), ebensowe nig die Pensionen aus den Fonds .sür Volksschullehrer und aus anderen Für sorgeeinrichtungen, die von der Spar- u. Vorschußkasse, von der Provinz, der Ge meinde oder vom Institut der Sozialfür sorge oerwaltet wird. à Entzug der Pension oder des Be zuges ist in allen Fällen der Wiederauf nahme in den Staatsdienst mit pensions berechtigtem Gehalt zu oerfügen, jedoch Nicht ip, Falle

der Wiederindienstnahme von Pensionisten ohne Ausnahme in die Rangliste (Ruolo), wofern solche Jn- dienstnahme nach dem kgl. Gesetzdekret vom 1. Juni 1933. Nr. 592. zulässig ist. Ferner wird bestimmt, daß, falls der Gehalt samt entsprechender Zulage für aktiven Dienst weniger ausmacht als die eingestellte Pension, diese Differenz als persönliche Zuweisung ausbezahlt wird, die für die Pensionsberechnung nicht in Betracht kommt. Die Pensionisten, denen wegen Wiederindienstnahme die Pension entzogen wurde

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Pagina 4 di 8
Data: 28.06.1928
Descrizione fisica: 8
und Geldstrafen von L. 10V bis L. 5000). PensionsberechtiMng Die Auszahlung der Pensionen geschieht, wenn folgende Bedingungen vorhanden sind? Jnvalidenpension. Die Pension kann für jedes Alter ausbezahlt werden, wenn wenig stens 240 Wochen oder gleichwertige Halb monatsbeiträge eingezahlt worden sind, und dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt ist. Als arbeitsunfähig wird der Versicherte angesehen, dessen Verdienstfähigkeit auf ein Drittel jener Personen gleicher Arbeitskategorien im glei chen Ort

zurückgegangen ist. Die bereits zur Auszahlung gelangte Pension kann zurück gezogen werden, wenn der Arbeitsunfähige durch Verbesserung seines Zustande? oder sei ner Verhältnisse in die Lage versetzt wurde, mehr als oben angsührt zu arbeiten nnd zu verdienen. , - Alterspension. Um diese Pension zu erhalten, müssen wenigstens 450 Wochen oder gleich wertige Halbmonatsbeiträge eingezahlt und das Alter von 63 Iahren erreicht sein. Besondere Uebergangsbestimmungen gestat ten die Auszahlung im vorhinein

der Pension erster Periode des Inkrafttretens dieser Versi ci», Wie dieser Federazione bekannt ist, haben Kategorie und für jeden Dienstboten ist der viele Landwirte bis heilte d!e Alters- und Un- jährliche Versicherungsbeitrag anf 72 Lire feft- fallverficherung ihrer Angestellten unterlassen, gesetzt (3 Lire halbmonatlich, L. 1.30 wöchent- trolzdem sie schon seit 1. März 1926 verpflichtend lich.) ist. In unserer Provinz sind ungefähr 8000 b) Gelegenheitsarbeiter und Taglöhner: Für Ä'' landwirtschaftliche

Arbeiter zu versichern, wcih- Taglöhner muß die Versicherung durchgeführt imi-?' ^ rend jedoch nur 5600 angemeldet wurden. Tos werden, welches immer die Anzahl von Tag- , .7 das Alter von 60 bis 6o Jahlen Institut für sozzile Fürsorge hat die einzemen schichten sei, auch wenn der Arbeiter nur für err^cht hatten, können die -Pension o Jahre Landwirte aufgefordert, die Angestellten ver- einen Tag oder den Bruchteil eines Tages in !. ) de'!. obgenannten Datum erhalten, wenn sichern zu lassen

:?ss!erlen bringen wir hier die wichtigsten diesbezüglichen Verfügungen des Gesetzes. » » » Bekanntlich ist mit 1. März 1928 auch in den neuen Provinzen das kgl. Dekret vom 30. De zember 1923, Nr. 3184, samt Durchführungs verordnung vom 28. August 1924. Nc. 1422, Personen, die am gleichen Datum ein Alter über 55, doch nicht über 60 Jahre hatten, er halten die Pension mit Vollendung des 63. Iah» Die Hälfte des Beitrages ist zu Lasten des Arbeiters, die andere Hälfte.zu Lasten des Ap> beitgebers

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