unä repräsentative (Organ äer Nation besteht aus äem Nationalrat àer Partei unà äem Nationalrat äer Aorporationen Roma, 11. März Der Groß« Rat des Aascismu» hielt unter dem Vorsitz de» Duce heute abend um 22 Uhr. im palazzo Venezia feine zweite Sihuag. Anwesend waren: Balbo, De Sono» De Vecchi. Aederzoul. Ciano Costanzo. Ciano Galeazzo. Solmi, Di Revei, Voltai. Uoftoni, Lanlini, Alfieri, Lusfariui. Volpi. Iriugali. Marinelli, Grandi, Acerbo, Russo, De Stefani, Muzzarini, Cianetti» Augài, Aarinattì
. Schriftführer: Der Miaister partei. fetretar. Der Fafciftische Srohrat setzte die Erörterung de» Berichte» über die Bil dung der Kammer der Aasci und der SoiPorationeu fort. Der Duce fahle die Diskussion zusam men, an der sich Farinacci, Lottal, Starace, Volpi, Acerbo. Lanlini, Angeli' vi. Valdo, Sài. Elanelli. Zederzoui, Ciano Costanzo beteiligt hallen. Der Aascistlsche Großrat genehmigte sodann folgende Entschließung: «Der Große Rat des Fascismo» be schließt, daß die Sammer der Fasci und der Korporationen
, das gesehgebeude und repräsentative Organ ver Nation, aus der Zusammenschtießuug der beiden schon bestehenden Organe, dem Nafio- nalrat dèr Partei und dem auf Grund des Gesetzes o. 5. 2. 1SZ4-Xll, Ar. lSZ reorganisierten National rat der Korporationen, hervorgehe. Die Zahl der Mitglieder der Sammer der Fasci und der Korporationen wird rund SÄ betrage». Die Abgeordneten treten nach Ablauf ihrer Amtsdaver zurück. Die Eröffnung der Kammer der Fasci »ad der Korporationen ist für dxa 23. Marz MhM. ZM des RègZmes
PN» U. Zahrtag der Gründung der Kampf' /asci, ostberaumt'. Ikach Bestimmung der grundsätzliche» Richtlinien betraut der Jascisksche Groß. Tat die bereits eingesetzte Kommission Vit der Ausarbeitung des diesbezüglichen Gesetzentwurfes» der dem Großen Rat vorzulegen ift. Der Große Rat des Fafäsmus hat jchHHlich den Vorschlag des Parteisekre tärs für die Anpassung des Statutes der! Mtionalfasciftischen Partei genehmigt. D!e Sitzung schloß um 11,15 llhr. Der FaMifche Großrat wZrd am 12. März. > 22 Uhr
Arbeitsge- richtbarkeit des fascistifchen Staates ist eine seiner ureigensten Errungenschaften, die bereits bei allen anderen Staaten, die dem Volte Gerechtigkeit gewährleisten wollen, Nachahmung gefunden hat. Die einheitliche Gerichtsbarkeit ist die Haupt gewähr für die Gerechtigkeit auf dem Gebiet der Arbeit. Der italienische Richterstand betrachtet es als seinen Ruhm, der Partei anzuge hören, denn er weiß, daß der Fascisn>?s der wachsame Hüter der Gerechtigkeit für alle ist. Die italienischen Richter