, begegnet ernstlichen, substanziellen Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten werden noch weiters belastet durch die Merhode, «durch deren Handhabung ihre Lösung angestr-e-bt Dle Patzkonferenz der Nachfolgestaaken. Graz, 14. Jänner. Aus der am 15. «beginnenden Konferenz der Nachfolgestaaten in Graz werden die Paßftagen zwischen den Nachfolgestaaten bereinigt werden. Die Republik Oesterreich wird sich -bereit erklären, Paßvisa -auch für die Dauer von über sechs Monaten zu erteilen. Der mitteleuropäische
Block. Die österreichisch-ungarischen Verhandlungen. Wien, 14. Jänner. Die Verhandlungen zwischen der öster reichischen und ungarischen Regierung -behandeln den Ausgleich der Osdenburger Frage urrd die finanziellen -Entscheidungen. Was diesen Punkt anbotrifft, so dürfte die Lösung nicht ohne Schwierigkeiten gefunden werden, da unter Umständen dieselbe für -Ungarn sehr teuer zu stehen kommen kann, wenn es nämlich für alle Schäden, di« sowohl Oesterreich, als -auch die burgen- ländische Beoölkevung
. Es wird 'genüaen. wenn das Parlament bei der Beschließung eines agrarischen Gesetzes die Formel beifügt: 'für Me neuen Provinzen tritt dieses Gesetz sein entscheiden. Falls er Amte x aber dies nicht zustande brächte, so sei da» Urteil über die R schuld igung bereits gefällt. Der fchäuomenale Welukoufum Oesterreich» und dle Kredits rage. Wien, 14. Jänner. Aus einem Dartrage des Finanz- refsrenten der Stadt Wien, dem sozialdemokratischen Gemeinde. nur dann in Wirksamkeit, wenn es von den Provinzialaus! schüffen
angenommen wird. Me Sache verquickt sich aber, v enu es sich um eine Verschlingung der Kompetenzen des Ackerbeu- ministeriums mit jenen des Justiz-, Schatzministeriums usw. handelt. Außerdem verdient die Tatsache besondere Hervor hebung, daß selbst in Oesterreich, «wenn auch die landwirtlchöst liche Gesetzgebung den Landtagen zugewiesen war, dieselbe doch nicht der ausschließlichen Entscheidung durch den Landtag Vor behalten blieb. Im Gegenteil, die besonders wichtigen Gel'tze wurden im Parlament
, und er behalte es sich auch vor, dar auf nicht weiters einzugehen, daß den Begriffen „Gesetz' und „Reglement' in Oesterreich nicht die gleiche Bedeutung zufalle, die ihnen in Italien beigelegt wird. Aus -allen diesen Gründen sowie well Praxis und Tradition eins -außerordentliche Bedeu tung bei der Auslegung der Gesetze erlangen und es sich darum bandelt, nicht nur den textlichen Wortlaut, sondern auch die ver schieden geübte Praxis zu verschmelzen, ist es -verständlich daß die zu leistende Arbeit