200 Conv. Münze, die sich im Falle einer Verehe- lichung in Zc>a fl. Conv. Münze als Ausstattung enden, bestimmt, und zugleich Befehl ertheilt, für den Sohn Johann Hoser eine ansehnliche Wirthschaft zu erkaufen. Oesterreich. Die Wiener Zeitung vom y. v. M. enthält folgende Convention zwischen Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich, Kö nig von Ungarn und Böhmen ?c., und Sr. Majestät dem König von Preußen, i„ Folge der Stipnlationen deSTraktatS vom Z. Mai (2». April) ^8iZ, den Han, del
zw'schen den Kommissären Ihrer Majcstäten der Kaiser von Oesterreich und Rußland . und deS Kö nigs von Pr-ußen gepflogen worden sind, näher zn be stimmen, Ist von den kaiserl. Ocstrreichischen und den kinigl. Preußischen Kommissären auf dein Grunde ihrer Voll» machten, unter Vorbehalt der allerhöchste» Bestätigung, folgende Uebereinkunftverabredet und geschlossen worden : Erstens: Die nachträglichen Bestimmungen, welche vie Artikel XXì V und XXV des Ocsterreichisch - Russi- schen, und die Artikel XXII
und XXlll deS Preußisch- Russischen Traktats durch die Warschauer KommißivnS, Verhandlungen erhalten hah^n, sollen für die Bewohner der Polnischen Provinzen beider Souveraine gleiche Gül tigkeit haben. Zweitens: Da sich Oesterreich anheischig gemacht hat» auf den schissbaren Flüssen GalizienS, nahmentlich dem Dujanck unà San, eben so wenig, als am rechten Ufer der Weichsel, für den Betrieb der Schisssahrt eine Ab, gäbe einjuheben. so wird auch Preuße» auf den Gewäs sern seiner Pchlnischen Provinzen
Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich zn statten, als di» Festsetzungen in Gemäßheit deS 28. Artikels deö Ocster reichisch- Russischen Traktats auf die Unterthanen der Pohlnischen Provinzen Sr. Majestät des Königs von Preu ßen Anwendung finden. Sechsten«: Zur Legitimirung der Schifffahrt und Handel treibenden Personen, bedarf eS nichts weiter, als eines Passes der gegenseitigen Regierungen, oder der Kreis- nnd Oberämter. Zur Legitimirung des Ursprungs der Schisse und Handels - Objekte
soll das Certistkat von Seile der respectiven Gränz» und AusbruchSzollämter hin reichen. Siebentens: Sollte Oesterreich eS für die Handels, und SchisssahrtS - Verhältnisse durch die Preußisch Pohl nischen Provinzen zuträglich «rachren. zu Danzig und vielleicht auch zu Thoren einen Handels - Agenten oder Konsul aufzustellen, so soll eS ihm zu allen Zeiten unter den gewöhnlichen völkerrechtlichen Formen eben so srey stehen, als es Preußen unbenommen ist, außerdem Han dels - Agenten. weichen eS in Brod») bereits