Da« Herzogthum Salzburg, so wie es im Jahre 1809 voy Oesterreich abgetreten worden .ist. mir Ausnahme der Pfleggerichte und Aemter : Waging, Tittmvning, Teisendorf, und Laufen, io so weit , diese auf dem linken Ufer der Salzach und Saale ^ gelegen sind (und welche Distrikte mit dem, was dazu gehört, der Krone Baiern verbleiben), unter Unsere Herrschaft zurückgekehrt sind; so nehmen Wir hiermit von diesen Provinzen, Distrikten. . und G-biechen für Uns, Unsere Thronfolger, und Erben auf ewige
, Leox5 v. Roschmann - Hörhurg. I^it, L. Kundmachung. Seine k. t. apo stolische Majestät haben in Folge des mit der Kro ne Baiern unterm. 14, April d. I. zu München abgeschlossenen Staats- Vertrages, und des dies- fallS bekannt gemachten Besitzergreifung« - Patents .von CoNegliano am 22. April d. I., rücksichtlich der, von det Krone Baiern an Oesterreich abge tretenen Provinzen, Distrikte und Gebiethe, durch die höchst Jhrèy, bevollmächtigten Hofkommissär ertheilte Instruktion allergnädigst
zu entschließen geruhet, daß die bestehenden gesetzlichen Vorschrif ten und Behörden bis auf weitere allerhöchste An ordnung bestätiget werden. Diese allerhöchste Ent schließung wird zur allgemeinen Wissenschaft und genauesten Darnachachtung hiermit bekannt gemacht. .Salzburg, am 1. Mai izr6. (1^. 8 ) Sr.. k. k. ^apostol. Majestät wirklicher geh. Rath, Präsident der Regierung, der Lhndrechte und der Stände heS Erzherzogtums Oesterreich ob der Enns, und hevyllMchliztir km k. Bernhard Gottli-5 Freiherr