¬Die¬ Besitzstandsveränderungen der österreichischen Herrschaft
dieselben Bestimmungeil aufrecht erhalten. Der Herzog von Modena sollte für sein Land, das zur cisalpinischen Republik gezogen worden war, nach den Friedensbestimmungen von 1797 und 1601 den Breisgau und die Or- tenau erhalten, was aber erst 1803 ausgeführt wurde, in welchem Jahre diese Länder an die Linie Oesterreich-Este unter denselben Bedingungen kamen, wie fie 1771 an Erzherzog Ferdinand gekommen, wodurch sie eigent lich nicht von Oesterreich getrennt wurden, was auch daraus erhellt, dasS
sie Oesterreich 1805 wieder an andere Fürsten abtreten mußte; hingegen wurden . 1803 durch Reichsdeputakions -Hauptschluss vom 25. Februar 1303 die gleichzeitig als säkularisiert erklärten Bisthümer Trient und Brixen (zusammen 89 österr. Quadrat-Meilen) Oesterreich zugesprochen. 1804 Wehere Erwerbungen brachte das nächste Jahr, in welchem Franz II. den Titel eines erblichen Kaisers von Oesterreich annahm. Die seit 1613 der Reichsabtei Weingarten gehörige Reichsherrschaft Blumeneck und dem Kloster Einsiedeln
gehörige Propstei St. Gerold (beide in Vor arlberg gelegen) wurden am 23. Juni 1864 durch Kauf erworben; die im Norden an Vorarlberg grenzenden Gebiete der Grafschaft K önigseck- Rothenfels und der Stadt Lindau wurden, jenes vom Grafen Königseck, dieses vom Fürsten von Bretzenheim gegen Allodialherrschaften im Innern von Oesterreich eingetauscht. Bei Annahme der Kaiserwürde betrug der Beschstand der Monarchie 12.040.^ Quadrat-Meilen; doch schon 1805 erlitt derselbe sehr große Verluste. Napoleons Sieg
bei Austerlitz 2. Dezember diktierte 1805 '2, >>« hen Frieden von Preßburg 26. Dezember, in welchem Oesterreich 1196.g„ Quadrat-Meilen verlor und zwar an Italien alles aus der venetia nischen Republik Ge wonnene; an Baiern die Markgrafschaft Burgau, Tirol und Vorarlberg, Königseck und Lindau, Tettnang und Argen; an Würtemberg die Landvogtei Schwaben, Hohenberg, Nel- lenburg, die Z Donaustädte (Ehingen , Munderkingen, Riedlingen, Mengen und Sulgau), die Städte Billingen und Bräulingen und den von Würtemberg
eingeschlossenen Theil des BreisgaueS; an Baden: den übrigen Theil des Breisgaues, die Ortenau und die Stadt Kostnitz. Zugleich anerkannte Oesterreich die Königs würde und SsuveraineM von Baiern und Würtemberg, sowie die Souverai- netät von Baden als Großherzogthum. So war das im Lause von Jahrhunderten erworbene VorderSsterreich mit einem Federzuge verloren — für immer! Für diese Verluste war das gleichzeitig mit Trient und Brixen säkularisierte Erz bisthum, nun Kurfürstenthum, Salzburg swozu