eine zwiiie Abstimmung eingel.iiet, und diese ergab, daß jetzt 13 die Frage verneinten, 11 sie bejahten unv 2 sich der Abstimmung enthiel len. Daraus ergibt sich nun, daß keineswegs die Nichtbeschickung beschlossen, sondern nur die Oppor tunist , sich jetzt schon für die Beschickung auezu- sprecken, verneint wurde. ^ Innsbruck, 16. Juni. Nebst der „socialen Frage' ist gegenwärtig die „heimlicke Kirchenverfolgunj,' orcr die Verfolgung in „Glace-Handschuhen' der Kirche in Oesterreich ein Lieblingsgegenstand
für manche Organe unserer „Rechtspartei.' Wer an der Wirk lichkeit dieser geheimen Kirchenverfolgung in Oesterreich nur im Geringsten zweifeln wollte, wäre vor den Augen dieser strengen Rechtsparteiischen ebenso ein „Verräther' und „Apostat', als Derjenige, rer in die unfehlbare Richtigkeit des „Föderalismus' einiges Mißtrauen zu setzen sich e> frechen würde. Mit jnier Alles niederschmetternden Wucht der Beweisgründe, womit von der „Rechtspartei' der Föderalismus als die einzig richtige und glücklichmachende
Staatsform verkündigt wird, werden uns auch die Beweise für daS Dasein dieser furchtbaren, im Dunkeln schleichen den Kirchenverfolgung in Oesterreich, die weit gefähr licher sein soll als in Preußen, vorgestellt, und wehe Demjenigen, der sie nicht augenblicklich glaubig an nimmt ! — Und dennoch, man sollte es kaum für möglich halten, wagt eS der sonst sehr klerikale „Volks- sreund' in Wien vonZsit zu Zeit bescheidene Zweifel in Betreff dieser „Verfolgung' öffentlich zu äußern, d. h. sogar schwarz
auf weiß drucken zu lassen. So äußerte er jüngst: Wenn eS gar so schlimm mit der Kirche in Oesterreich stünde, so würde nicht der Fürst bischof von BreSlau aus Preußen sich auf österreichi sches Gebiet geflüchtet haben. Das ist ja eben das Grauenvolle bei dieser Kirchenverfolgung in Oester reich, daß selbst hochgestellte kirchliche Würdenträger den still gähnenden Abgrund nicht bemerken. Nur das Wiener „Vaterland' und seine ihn« kindlich nach lallenden Söhnlein in Innsbruck, Bozen u. s. w'. erkenne
, jowie auch der Priester ungehindert seinen seelsorger» lichen BcrufSpflichten obliegen kann. Der Bischof in Oesterreich kann frei verkehren mit dem heiligen Stuhle, kann Missionen abhalten lassen, üb-rhaupt SilleS, was auf das kirchliche Gebiet sich bezieh^ anordnen, ohne bei der weltlichen Regierung ansuchen zu müssen. Der Priester verrichtet frei all' seine Funktionen, unterrichtet auch die Jugend in der Reli gion wie ehedem, wenn auch die Sache mit größe ren Schwierigkeiten verbunden ist, und hie