. AuS all dem Gesagten folgert, daßwir.derg ränderten Situation Rechnung tragend, als reale Politiker uns da hinstellen, von wo auS wir fürunferLand am meisten thun können. Im ungarischen Abgeordneten haus richtete der Abg. Franz Koffuth an den Ministerpräsidenten v. Szell eine Interpellation über die Vorgänge in China und fragt, ob das Auftreten Rußlands nicht auf Er oberung abziele und daher zu europäischen Kom plikationen führen könne, ferner, ob Oesterreich- Ungarn nicht an einer Aktion lheilnehme
, wenn man sie nicht in einen zu engen Raum einschließt. Man kznn st« in Fachen oder Kannen bringen, wenn sich nur jn dem Prrpfen oder in dem Deckel ein kleine» Abj'g?lvch befindet. In die Kanne gegossen, kocht die flüssige Lust darin schnell, bi» die Temperatur diese» Gesäße» an der Außenseite ein» dicht» Eisschicht abgefetzt hat, die man mit d« Hand ohn, Gefahr berühren darf. Mer«»er in Oesterreich nicht werde funktionieren können, bestand in noch viel größerem Maße als jetzt zur Zeit der verflossenen Regierung
, die aber nur an die der pragmatischen Sanktion entspringenden Pflichten, nicht an die derselben entspringenden Rechte dachte. Der ungarische Ministerpräsident hat darauf in seiner Rede in der letzten Sitzung des Finanzausschusses hingewiesen. Der Kernpunkt der Sache sei der, daß, salls Ungarn sich gegenüber österreichischen Eventualitäten nur auf seine in der pragmatischen Sanktion vorgeschriebenen Pflichten erinnere, in Oesterreich die absolutistische Regie- rungssorm eingeführt werden könne, während in dem Falle, als Ungarn
sich auf die in der prag matischen Sanktion vorgesehenen Rechte besinne, die Inauguration des Absolutismus unmöglich sei. Denn durch das Hervorholen der Gerechtsame würde der Absolutismus in Oesterreich nicht die Entledigung aller Fesseln der Verfassungsmäßigkeit bedeuten, sondern mit dem Aufrollen aller Fragen, Kämpfe, Krisen, Reibungen und Aufregungen der Sechziger jahre gleichbedeutend sein. Angesichts solcher Kämpfe nun ist die Sprachensrage ein Kinderspiel. Wenn Oesterreich zu wählen hat zwischen einem kranken
, verstümmelten, aber seine Funktionen nicht gänzlich einstellenden Konstitutionalismus mit schweren inneren Wirren und einem versassungslosen Zu stande mit muen Ausgleichs- und staatsrechtlichen Kämpfen in den beiden Halsten der Monarchie, dann wählt eS den ersteren Weg als das kleinere Uebel. Von einem Absolutismus in Oesterreich konnte also unter dem vorigen Regime, aber nicht unter dem des Herrn v. Szell gesprochen werden. Wir können mit Bestimmtheit behaupten, daß jeder Versuch, der auf Absolutismus