Dienstag, von il. März 193V -A l p en-Z eilung- Seils Schwurgericht Bolzano Forlfelzung des Prozesses gegen Moser und Daumann In der gestrigen Vormittagsverhandlung wurde das Verhör der Angeklagten wieder auf genommen. Aus den Aussagen des Moser ging hervor, daß derselbe bereits in seiner Jugend unter einer schweren Krankheit zu leiden hatte, ivegen welcher er siebzehn Monate im Kranken« Haus zubringen mußte. Eine schwere Operation verminderte weiters seine körperliche Leistungs fähigkeit
in sehr erheblicher Weise. Moser befand sich im Krankenhaus vom Dezember 192S bis einige Monate vor Verödung des ihm zur Last gelegten Verbrechens, das, wie bekannt, im De zember 1927 begangen worden ist. Nachdem er aus dem Krankenhaus entlassen worden war, fand er in Lana eine Beschäftigung. Er war später in einem Bergwerk bei Vipiteno beschäf tigt und mußte von dort, da sich sein Uebel wie der bemerkbar machte, ins Krankenhaus von Vipiteno. Der letzte Teil des Verhöres, das der Präsi dent mit dein Angeklagten
anstellt, bezieht sich auf die Monate nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus. Damals erklärte der Moser, zuerst allein und später in Gesellschaft des Bau mann von Ort zu Ort gezogen zu sein und Seife verkauft zu haben. ! Advokat Rossi, der Verteidiger des Moser, be steht darauf, daß die Wunde des Angeklagten wenigstens von den Geschworenen besichtigt »verde, da dieselbe so fei, daß schon ein Laie sich einen Begriff über deren Tragweite und Folgen machen könne. Der Präsident ist jedoch
anderer Ansicht und erklärt, daß, wenn er die Ermächtigung zu einer Untersuchung der Wunde gebe, dieselbe von einem Arzte durchgeführt werden müsse. Präsident: „Was wollen Sie eigentlich mit Ihrem Verlangen erreichen. Advokat Rossi?' Adv. Rossi: „Die Wunde, an deren Folgen der Moser auch heute noch leidet, ist derart, daß sie ihm das Laufen, auch nur auf kurzen Strecken, unmöglich macht. Wenn dies festgestellt ist, so kann man auch darauf schließen, daß sich der Moser in einem solchen Zustande wohl
hierauf, ob es wahr sei, daß der Moser, nachdem er erfahren hatte, daß die Karabinieri auf ihn Verdacht hätten, der Ur heber des Raubüberfalles gewesen zu sein, sich selbst beim Karabinierikommando gestellt hätte. Angeklagter: „Ja, sobald ich die Sache er fahren habe, begab ich mich in die Karabinieri- kaserne von Merano.', Präsident: „Wann ist das gewesen?' Angeklagter: «Nach den Weihnachtsfeier tagen.' Präsident: „Aber die Karabinieri haben doch Ihr Zimmer während der Weihnachtsfeiertage durchsucht