werden, a>ö: I. Laut Steuerkataster der Stadt Meran, Seite 105: Die Baurecht und Gerechtigkeit einer Behausung, ehe- vor daS SeifensiederhäuSl, auch die Fasellische Behau sung genannt, im Meraner-Steinach mit Zu- und Jn- gebauden, nebst einem vor dem Hause befindlichen Weg- Puntaun, der dazu erbauten Schupfe und dem Platze vom Stadele bis zum Thorecke, welches zugleich auch das Mark bildet. Der jedesmalige Besitzer deS Michael Thumlerischen HauseS und Ackers hat das Recht der Aus- und Einfahrt zu dem neben
fl. R. W. Die Versteigerungs-Aedingnisse werden bei der Ver steigerung bekannt gemacht, und können nach Belieben dahier eingesehen werden. Zugleich wird bekannt gemacht, daß mehrere zu die ser LZerlassenfchaft gehörige HauseinrichlungSstücke, dann bei 30 NbrnWein, 2 Kühe, ein Leiterwagen am 4.April d.J., Vormittags 8 Uhr, in der Seifensieder-Behausung im Meraner-Steinach gegen sogleich bare Bezahlung werden versteigert werden. K. K. Land- und Kriminal - Untersuchungs - Gericht Meran, den 7. März 1837. KleinhanS