Kaltern, ver kaufen. Sollte eS sich aber durch das Schieds gericht herausstellen, daß die Fleimser nicht im Rechte seien, so sollen sie dann die Gemeinde Neu markt schadlos halten. Auch sollen sie in einem Walde in Folgaria, Hutwald genannt, kein Holz schlagen. Als Zeugen sind angeführt Hugo von Montfort, Friedrich v. Fledutz, Peter v. Spaur, Parzival v. Weinegg, Lienhard v. Lebenberg, Chri stoph Fux und Nikolaus Vintler. Die Hauptstreitfragen zwischen Neumarkt und Fleims wegen des Verkauses
als auch in Meran am 23. März zugerusen: „Wehrt euch!' Abg. Schraffl hat am 4. Januar den Weinbauern in Bozen zu gerufen: „Wenn ihr die Erhöhung der Wirtswein steuer nicht verträgt, wehrt euch!' Wenn aber Pfarrer Schrott und die Weinbauern diese Mah nungen der christlich sozialen Abgeordneten befolgen und sich gegen eine für sie unerträgliche Steuer ßere Freundschaft zu befördern (aä majorem ama- oitiam xroourauäam) waren nämlich bevollmächtigte Vertreter von FleimS und Neumarkt 1440 in Neu markt
. Diese wählten als sünstes Mitglied den Bozner Notar Christoph Haßler. Die Schiedsrichter forderten nun beide Parteien auf, ihre Beschwerden vorzubringen, ihre Urkunden und Privilegien vor zulegen, ihre Zeugen vorzuführen, und überhaupt alles zu sagen, was sie für nützlich oder notwendig hielten. Nachdem die Schiedsrichter die Beschwerden angehört, die Urkunden geprüft und die Zeugen vernommen hatten, waren sie zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Neumarkter den Markt und die Reif ohne jedes Behindern