in selber nicht nur die Nichtigkeit der Forderungen , sondern auch das Recht, kraft dessen stein diese, oder jene Klasse gesetzt zu werden begehren, zu erwei sen , widrigen Falls sie nach Verlauf de§ erst- bestimnrten Termins nicht mehr gehört, und von dem vorhandenen Vermögen, in so weit es die Forderungen derjenigen Gläubiger, die sich melden werden, erschöpfen, ein für alle mal, auch alsdann abgewiesen seyn würden, wenn ihnen ein Pfandeigevthums - oderEom- pensatlonsreHt gebühren