, als Vertheidiger fungiert Dr. Hermann Pesen- dorfer. Als Sachverständige sind Med.-Dr. Arthur Gstötter und Med.-Dr. Fritz «ander vorgeladen. Auf der Anklagebank erscheint Joseph Mair, vulgo „Stenipflcr-Seppkle', 44 Jahre alt, verehelicht, Bater von 7 Kindern im Alter von 3 bis 7 Jahren, Mau rer im schlösse Ambras, angeklagt des Meuchel mordes und des Dieb stahl». Welche Aufregung die Morde in Ambras nicht bloß hier, sondern weit über die Grenzen Tirols hinaus verursachten, ist be kannt, ebenso bekannt dürsten
noch die großen Strei fungen nach dem muthmaßlichen Thäter u. s. w. sein. Mair, ein mittelgroßes, unscheinbares, ja fast hagere» Männchen, steht unter der furchtbaren Anklage, er habe am 21. Sepiember 1894 z .'-scheu 6 und 7 Uhr abends nmerhalb AldranS. und zwar oberhalb des Ambraser Schlossparkes, gegen die 23 Jahre alte, ledige Anna Jsser, Taglöhnerin ans Axams, und in der Nähe des sog. PeterbrünnelS gegen die 24 Jahre alte, ledige Philomena Würtenberger, Kellnerin beim Jsserwirt in LanS, in der Absicht
, dieselben zu todten, in tückischer Weise auf solche Art gehandelt, vass da raus unmittelbar der Tod der beiden Frauenzimmer erfolgte. Mair habe bei Gelegenheit der Ermordung der beiden Personen diesen gestohlen: s) der Anna Jsser einen entzweigerissenen Ueberrock, wert 50 kr., einen ebenfalls entzweigerissenen Unterrock, wert 40 kr., einen Unterrock, wert 10 kr., ein Miedet^ wert 25 kr., eine Schürze, wert 20 kr., einen abgetragenen Unter innthalerhut, wert 30 kr., eine Broche aus unechtem Metall, wert
Futterstoff, wert 5 fl. 23 kr-, somit Gegenstände im Werte von 379 fl. 23 kr. Mair ist deshalb des Verbrechens des Meuchelmordes im Sinne der 88 134 und 135 St. G. und des Diebstahls nach tzs 171, 173 St. G- angeklagt, strafbar gemäß H 34 nach § 136 St. G. Am 22- September v. IS. gegen 6 Uhr morgens sah der Mautheinnehmer Joseph Früh von AldranS auf der Straße von AtdranS gegen Ambras unweit des sog. PeterbrünnlS links unterhalb der Straße auf der Wiese einen Gegenstand liegen: nähertretend fand