früh (an Samstagen kann bis 11 Uhr abends gearbeitet werden) in den Bäckereien weder Brot noch Gebäck erzeugt tverden darf. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Arbeit des Knetens, Ofen- Ein jiüeles Hefänanis Aus Zwettl (Nied.-Oest.) wird über die Zu stände beim dortigen Gerichte berichtet: Ende 1923 wurde in das Bezirksgerichtsgebäude in Zwettl eingebrochen, wobei die Diebe außer Bargeld auch CoiPora delicti entwendeten. Der Verdacht fiel auf den Aufseher Langer und den Oberoffizial Ja- nouschek
doch zur Kenntnis der höheren Instanz, die eine Untersu chung anordnete, auf Grund lvelcher der Gefangen aufseher Langer, der Gerichtsoberoffizial Janou- vorheizens, Sauerteigherrichtung, Backens usw. — Wann das Verbot in Kraft tritt, geht aus dem Dekret, das vom 16. ds. datiert, nicht hervor. Das Perbot gilt auch für jene Betriebe, in denen der Inhaber ohne Gehilfen arbeitet. Ferienkolonie Meran. Bei der am 12. Februar stattgefundenen Vollversammlung der Ferienkolo nie Meran erstattete Frau Anna Luchner
- ge^ichtsrat Dr. Wagner uud sein Nachfolger Ober landesgerichtsrat Steidl hatten den Braten recht zeitig gerochen, uud waren „auf eigenes Ansuchen' in den Ruhestand getreten. Sie wurden in der Strafsache nur als Zeugen geführt. Die Verhand lung ergab folgende Vorkommnisse. Der Aufseher Langer veruntreute Geldbeträge, die er von Bauern zwecks Ordnung von Steuerangelegenheiten usw. erhalten hatte, in der Höhe von einigen Millionen, er verpfändete feinen Dienstrevolver an einen Mehlhändler, führte Exekutionen
nicht durch, unter anderen eine bei einen Dr. Kloß, die dadurch abge wendet wurde, daß Kloß dem Langer das Dnwort antrug, womit die Sache erledigt war. Der Zim mermeister Kraus hatte drei Tage Arrest aubzusit- zen. Er bat Langer ihm die Strafe zu schenken. Dieser erwiderte ihm, das gehe nicht so einfach, weil er nicht allein sei, sprach aber hierauf mit Janou- schek, welcher sagte: „Machen Sie, was Sie wollen!' Kraus gab dem Langer 100.000 Kronen und die .Strafe wurde als verbüßt eingetragen. Der Müller meister Minihold hatte wegen
abzubüßen. Acht Tage vo? Ablauf der Strafhaft ersuchte Sametz den Langer» ihn freizulassen, was Langer abwies. Als er ver langte, zum Vorstand Dr. Wagner vorgeführt W Werken, ließ ihn Langer laufen. Tags darauf fand er den Zellengenossen des Sametz, Beneder, weinenh> in der Zelle. Auf seine Frage, warum er denn weine, erklärte Beneder, daß es ihn schrecklich schmerze, allein zurückgeblieben zu sein. Von „MiL- leü>' geriihrt, entließ ihn Langer ebenfalls. Be zeichnend für das Verhältnis