, Gereut, Aichleit, Proveis, Laurein, St. Felir, Unsere liebe Frau im Walde, Folgaria, Mittemberg, San Seba stian und Serada) an den Wahlkreis Lana-Kal- tern-Neumarkt anzugliedern. Für den Fall der Ablehnung des Antrages be züglich des ladinischen Mandats hält er die For derung des nordtirolischen Städtemandats aufrecht, sollte auch dieser Antrag abgelehnt werden, würde Dr. Erler verlangen, die Zahl der italienischen Man date um eines zu verringern und dafür das Städte mandat zu schaffen
Nr. 3. 9. Die Gerichtsbezirke Innsbruck, Hall, Steinach, Mieders, mit Ausschlutz der Gemeinden der Wahl bezirke Nr. 1, 2 unb 3. 10. Die Gerichtsbezirke Reutte, Silz, Telfs, mit Ausschlutz der Gemeinden des Wahlbezirkes Nr. 3. 11. Die Gerichtsbezirke Imst, Landeck, Ried, Nauders, mit Ausschlutz der Gemeinden des Wahlbezirkes Nr. 3. 12. Die Gerichtsbezirke Meran, Passeier, Schlanders, Glurns. mit Ausschlutz der Gemeinden des Wahl bezirkes Nr. 4. 13. Die Gerichtsbezirke Lana, Kaltern, Neumarkt, Dazu noch die Gemeinden Altrei
verlangt. Der Antrag Dr. Tollinger bezweckt in der Wahl kreiseinteilung einen gerechteren Ausgleich zwischen Stadt- und Landgemeinden und grötzere Berück sichtigung übereinstimmender Interessen bei Zusammen legung von Ortschaften zu einem Wahlkreise, auch verzichtet Dr. Tollinger auf die Schaffung eines eigenen ladinischen Mandates und auf Zuteilung der deutschen und gemischtsprachigen Enklaven Jtalienischtirols an den deutschen Wahlkreis Lana Kaltern-Neumarkt, wohl aus dem Grunde, weil ein ladinischer
durchzubringen sein, weil die Regierungs vorlage einer Zerreitzung der Gerichtsbezirke, in jo weit es sich nicht um Scheidung von Stadt- und Landwahlkreisen handelt, völlig abgeneigt ist. Auch würde obige Forderung sicher auf den ärgsten Widerstand der Italiener und deren Obstruktion rechnen müssen. Eher erreichen wird sich die Ein beziehung der Gemeinden Altrei, Truden, Unser Frau im Wald, St. Felix und Proveis in den Wahlkreis Lana-Kaltern Reumarkt lassen, weil diese Gemeinden an der Sprachgrenze liegen