dieses Jahres'uM L Uhr Vormittags in diese, Landgerichtskanzlei angeordnet, bei welcher sämmt liche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscl,einenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet werden würden. Mühlbach, den »H. Febr. I. Th. v. Preu, Landrichter. ^ KonvokationS.Edikt. Vom Graf v. BrandiS. Patr. Landgerichte Lana wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: . f von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses
àeditoreiialiSfchnsseS, und zur Bestim/nnug anderer diese Masse betretender Angelegenheiten eine Tagsatzung ans den >i. April »Lsi, »,» g llhr VorNiittagS i» dieser LandgerichtS-Kanzlei angeordnet, bei welcher säinmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheineiiden deli Beschlüssen der Anwesenden beig?» treten geachtet »vnrden. Lana / den »3. Febr. I. G^ Ai'gNer, Landrichter. 2 Kon vokativ nS-Edikt. Von dem Graf v. BrandiS. Patrim. Landgerichte Lana wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen
Ausglei» chung dieser KonkurSsache, und im NichterzielungSfalle zur Bestätigung oder Wahl eines VermögensverwalterS und KreditorenauSschusseS, und zur Bestimmung anderer diese Masse betreffender Angelegenheiten, eine Tagsatzung aus den 4. April d. I. um 8 Uhr Vormittags in dieser Land- gerichtskanzlei angeordnet, bei welcher sämmtliche Gläu biger um >0 gewisser zu erscheinen haben, als die Nichter scheineiiden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten ge, achtel würden. Lana, den 14. Febr. 1826