mögen die Bedingnisse inzwischen auf daiger-Landgerichtökanzlel einsehen, oder, am Versteig?- rnngötage vernehmen, übrigens ist eö Sache der Pfand- glSnbiger, ihr dirßfälligeö Recht selbst zu verwahren. SchrnnS, den 21. Juli >83». 5t. K. Landgericht Montafon. Wiederin, Landrichter, 2 ^ Versteiger»lngs-Edikt. Von den« k. k. Landgerichte Lana wird hieniit.beka»»t gemacht, eS sey auf erekntivcS Ansuchen deS fürstl.Thurn _Liud Tar'scheu RentaniteS zu Mera» in die öffentliche Ver steigerung der der Maria
» können während den gewöhnlichen AmtSstunden bis zur VersteigerungS-Tag satzung in daiger Landgerichtskanzlei eingesehen iverden. K. K. Landgericht Lana, den ,y. Juli >»3,. Aigner, Landrichter. 2 VersteigerungS-Edikt. Von dem Graf Tanuenberg'schen Landgerichte Rot tenburg am Jnn wird aninit zur öffentlichen Kenntniß ge bracht, daß die von dem verstorbenen Schloßkaplan Hrn. Johann Nessing zurücfgela>lenen beweglichen Sachen, als Leib- und Bettgewand, Tischzeug, Tuch, Zinngeschirr, Küchengeschirr, Pastlzeug und andere Fahrnisse