' und aus denen man aber auch interessante Einzelheiten über die Ver Hältnisse jener Zeit entnehmen kann. ^ Schon in der ersten Hälfte des 14. ' Äabtylwderts besaßen nachweisbar die 'Höfe des Senalestales das Recht, jähr lich von St. Gertrude (17. März), bis Georgi (2S. April), 4VV Schafe auf den Wiesen von Merano, Lagundo und Ouarazze aufzutreiben. Ueber den Ur- Wrüng dieses Rechtes sind wir mangels sicherer Quellen Nicht hinreichend unter richtet. Doch dürfte dasselbe wohl fast sicher
Zone von Merano, Lagundo und Ouarazze aufbewahrt. Die Urkunden sind aus folgenden Jahren datiert: 1357, 1414, 14SV. 1496, 1524, 1529, 1565, 1597, 1621, 1637. 1658. 1664, 1666. 1707. 1714, àld 1743. ' Diese ununterbrochene, sorgfältige Ver sicherung ihres Rechtes durch die Talbe- ioohner war auch sehr notwendig, denn es ist begreiflich, daß im Laufe der Zeit der Austrieb oes fremden Viehes den Bewohnern der Gemeinden zu denen die ZPtzsen , gehörten, Kstig fallen, ja die- . . sàbèn in ihrer freien
es nach wie vor in mehtwinder großen Abständen zu gaitz ernstlichen Ausèinandersetzungen. In Me rano, Quarazze und Lagundo hatte man zwar allmählich eingesehen, daß gegen das althergebrachte Recht der Bauern von Senales nicht anzuknüpfen war. Sporadische Versuche in diesem Sinne wurden dessen ungeachtet hie »nd wieder unternommen. Vor allem aber waren die Streitigkeiten auf Uebergriffe der Tal gemeinde Senales zurückzuführen, die keine Gelegenheit ungenützt vorüber gehen ließ, um eine weitere, unrechtliche Ausdehnung