hätten, mitzuwirken, daß diese Zustände ! in der ländlichen Bevölkerung gebessert werden, !s und zwar aus zwei Gründen: Erstens damit ^ diese Bevölkerung in die Lage komme, ihren ^ sozialen und staatlichen Beruf, insbesondere auch ! den einer billigen Volksernährung, ganz zu erfüllen, aber dann auch aus einem ganz an>- !l, deren Grunde. Es ist ja den Arbeitern selbst am allerwenigsten damit gedient, daß so zahlreich die ^ Leute vom Lande in die Stadt hereinströmen - z!' sie erhöhen ja die lohn drück
gen. Wenn er es nicht kann, wenn die Lage vorübergehend eine solche ist, daß diese Aufgabe von ihm nicht in ihrer Gänze ersüllt werden kann, so bleibt eben nichts anderes übria als daß man in diesem Ausnahm K z u- stand — denn es ist ein solcher — jene Mittel anwendet, die geeignet sind, das Bedürfnis befriedigen. Es wird anerkannt, daß bei»?» Flcischnot hcrrscht, und die Nahrung not ist eben em so dringender Faktor, ist ettms so Beachtenswertes, daß man in einem solchen Falle vorAusuahmsm
wurde sowohl im Ausschusse als auch hier im Hause abgegeben. Auch die Regierung hält daran fest, daß die einheimische landwirtschaftliche Produktion die Aufgabe habe, den einheimi schen Konsum zu befriedigen, und daß es darum eine der allerersten Pflichten der Regierung sei, darauf hinzuwirken, daß die landwirtschaftliche Bevölkerung in die Lage komme, dieser ihrer Aufgabe voll und ganz ge recht zu werden, daß aber jetzt, wo dies nicht der Fall ist, diese Maßregel der Fleisch einfuhr eben eine Äus
nahm sm atz nahm e s e i n soll, sür so lange, bis die einheimische Landwirtschaft in die Lage kommt, den Bedarf zu decken. Sehr geehrte Herren! In Überein stimmung mit diesem Standpunkt Haben wir be antragt, daß diese Maßregel nur bis zum 31. Dezember 1911 dauern soll. Mr sag ten uns, die Bestimmung, die Einsuhr soll er laubt sein, so lange die Fleischnot dauert, sei viel zu unbestimmt und kann zu ganz willkürlicher Auslegung und zu widersprechenden Auffassun gen Anlaß geben. Wenn in einem Jahre
, was viele für wahrscheinlich erklären, die Landwirt schaft nicht in die Lage kommt, die Konsumbe dürfnisse zu befriedigen, dann wird das Haus die Verlängerung der Frist beschließen. Es hat uns aber — und ich mutz hist wiederholen, was ich heute im Ausschusse gesagt habe — sehr befremdet, daß, bevor diese Maßregel erlassen wurde, die berufenste Vertretung landwirtschaftlicher Interessen, nämlichderLandwirt- schaftsrat, nicht b e f r a g t w o r d e n i st. Denn er wäre gewiß an erster Stelle berufen