gegen die Tren- nungkgelüste der herrschenden Pmtei in Ungarn war. E-S ist aber auch klar, daß unsere Mon archie aus ganz falschen Grundlagen steht, wenn ein widerspruchsvoller Gang der Dinge möglich ist. Heute kommen diese Zustände in unserem Parlament zur Sprache. Ter heutige Tag ist für Ungarn und sür die ganze Monarchie auch ans einem anderen Grunde ein hochbedentsamer T'ig. Auf heute war nämlich der ungarische Reichstag einbe rufen, einzig zu dem Zwecke, damit ihm die von der Krone verfügte Auflösung
deS Abge ordnetenhauses von einem eigenem königlichen Kommissär mitgeteilt werde. Das will sagen: Die Krone sieht ein, daß mit der gegenwär tigen Parlamentsmehrheit, die mehr weniger auf dem Standpunkte: „Los von Oesterreich' steht, nicht zu regieren ist, daß die Erfüllung der magyarischen Wünsche so viel bedeuten würde, als der Zerfall der Monarchie. Schon diese Erkenntnis ist viel wert, wenn ihr die — Tat folgt. Die Wahlsiege der revolutionären Unabhängigkeitspartei find nicht vom Himmel gefallen
, daß man ihr ein Stück der Gemein samkeit nach dem andern preisgab, daß man scharenweise die Ungarn in ihr Lager trieb, bis sie endlich bei den letzten Wahlen die größte, die herrschende Partei geworden ist. — Jetzt endlich, nachdem die Partei groß, stark, übermütig geworden ist, hat die Krone den Kamps mit ihr aufgenommen. Die heu tigen Ereignisse bekunden, daß der Kampf ge wagt wird; ob er auch ausgekämpft wird, müssen die Ereignisse in den folgenden Mo naten lehren. Gras Apponyi und andere wollten
bemerkenswerte Reden. Doktor v. Grabmayr stellte fest, daß in Oesterreich- Ungarn niemand mehr auf dem Standpunkte der Z 867er Verfassung stehe, zu deren Revision auch die Krone sich bereit erklärt habe. Er sagte, daß die l 867er Verfassung ihren Zweck nicht erfüllt hat, und daß an ihre Stelle etwas anderes gesetzt werden muß. Was, das hat der Abg. Dr. Scheich er angedeutet, indem er daraus hinwies, daß der Struktur der Mon archie nur eine föderalistische Verfassung ent sprechen könne, nämlich die Umwandlung
, daß der der österreichischen Legislative in den gemeinsamen Angelegenheiten zustehende Einfluß in vollem Umfange gewahrt bleiben wird. Ter österreichische Reichsrat hat daher nicht zu besorgen, durch einseitige Verfügungen, die unsere Interessen berühren könnten, vor voll endete Tatsachen gestellt zu i erden. Weiter bin ich ermächtigt, zu erklären, das; auch in der erprobten Grundlage der gemeinsamen Armee, die ihren wichtigsten Stützpunkt in dem der Krone oorbehaltenen ausschließlichen Rechte auf die einheitliche Leitung