des Ausgleichs auf ihren Plätzen findet. Die Majoritätspolitiker, die sich der Krone gegenüber engagiert haben, fassen die Sache so auf, daß nur für ihre Person, nicht aber für ihren Parteiverband die Verpflichtung besteht, sich den „Staatsnothwendigkeiten' nicht zu widersetzen. Sie absentieren sich bei den Abstimmungen, wie dies schon am Donnerstag abends geschah und lassen von ihren Klubgenossen die Obstruktion unterstützen. Die Situation wäre trotz alledem bei der bereits vorg.stern hervorgehobenen
, deren politische Existenz bekanntlich nur im Kampf der Deutschen mit den Tschechen wurzelt, sehen sich bemüßigt, den Streich zu parieren, den ihnen — die Krone gespielt hat. Wohl vertrrut mit dem Pfingstprogramm, hat der^ Kaiser gegenüber dem südslavischen Abg Dr. Bulat darauf hingewiesen, daß „die Deutschen gegen die Einführung der tschechischen Amtssprache in tschechi schen Gebieten keinen Einwand erheben'. Damit wäre der tschechischen Forderung nach Gleich berechtigung
halten, um bei der Krone dnrchzndringen. Dabei haben die Jungtschechen zwei Eisen im Feuer; hinter den Coulissen finden vertrauliche Besprechungen mit einem einflußreichen Abgeordnelen der Linken statt, und ganz offen be steht der Bund mit der alten Badeni-Bande. Die Tschechischfeudalen konzentrieren ihre Thätigkeit dar auf, die Tschechen bei der Obstruktion zu erhalten und ein Einvernehmen bezüglich des Sprachengesetzes im Keime zu ersticken. Dieses Einvernehmen würde den Ausblick auf eiue
freisinnige Majorität und eine friedliche nationale Auseinandersetzung eröffnen. Mit dem Falle des Grafen Clary glauben die Feudalen Beides durchkreuzen zu können. Um ihn herbeizuführen, beschlossen sie, gegen die Ausgleichs, vorlagen zu stimmen, für welche somit Graf Clary keine Mehrheit hat. Da er selbst wie die Krone die neuerliche Anwendung des ß 14 auf diesen dem Nothverordnungsrechte entzogenen Gegenstand per« horresziert, so wird sich der Wechsel der Kabinets- leitung um so rascher vollziehen
, dann die Rechnungs- und Kontrolorgane über die Ein führung der K r o n e n w ä h r u n g als Landes währung erlassen. Abgekürzt kann die Kronen währung durch die Buchstaben „K. W.' ausgedrückt werden. Bei Angabe von Geldbeträgen ist aber die Kronenwährung nicht beizusetzen, sobald die Worte „Krone' oder „Heller' vollständig aus geschrieben werden, oder man sich der amtlichen Abkürzungszeichen (X. Ii.) bedient. Die Umrech nung, welche den Finanzkassen vorgeschrieben wird, entspricht den in den Valutagesetzen