der deutschfortschrittlichen Ab geordneten durch die Bevölkerung beweisen, daß sie das Richtige trafen, als sie damals „Niemals' sagten, und geben die Gewähr, daß sie Recht be halten werden mit dieser entschiedenen Sprache der Verweigerung. Der Abgeordnete Nitsche sprach em besonnenes Wort. Er sagte, unsere Opposition hat nur zwei Schranken: das Gesetz und die Krone. Bei den Sprachenverordnungen kann von „Gesetz' gar nicht die Rede sein. Längst wird ja die Ordnung der Sprachenfragen auf gesetzlichem Wege gefordert, erbeten, ersehnt
, nach Ge- sollen Majoritäten zu bilden, schieben diese gesetz liche Regelung der Sprachenfrage in Oesterreich auf die lange Bank unter dem Vorwande: Jetzt ist nichts zu machen! Für Sprachenverordnungen und Striegelung des Deutschthums mit dem be rühmten Striegel, mit welchem der König im Märchen seinen Esel so lange behandelt ha», bis er hin war — finden diese Regierungen den Augenblick immer gekommen, die Verhältnisse immer gegeben, Zeit und Gelegenheit immer höchst passend. Wenn die Krone ein Gesetz
sanktioniert, so hat sie damit einen Akt der Gesetzgebung ausgeführt. Mit den Verordnungen einer Regierung kann die Krone gar nicht in Verbindung gebracht werden; sie kann heute einer Maßregel, die im Verordnungswege inS Werk gesetzt wird, zustimmen; sie ist aber da durch in Nichts gebunden und kann demselben oder einem andern Ministerium zu einer gegentheiligen Maßregel die Erlaubniß geben. Die Krone hat also mit den Sprachenverordnungen gar nichts zu schaffen, sie sollte billiger Weise auch gar
nicht für diese Sprachenverordnungen aufgeboten und einge setzt werden, wie die? von Seite jener Verderber des Deutschthums, die sich in den Sprachenver ordnungen ein scharfes Werkzeug geschaffen haben, übermüthiger Weise geschieht. Bezeichnender als AlleS bleibt es, daß die Thronrede der damals bereits fix und fertig daliegenden Sprachenverord- nungen nicht mit einem Worte gedachte. Dieses Schweigen ist der einzige „Ausspruch' der Krone über die Sprachenverordnungen, welcher für die Deutschen in Betracht kommen