gestellt. Was uns in der ganzen Angelegenheit am tiefsten bedrückt und am tiefsten ergriffen hat, das ist die Herabzerrung der geheiligten Auto rität der Krone in den Parteikampf. (Beifall auf der äußersten Linken und bei einem Theil der Konservativen.) Der Ministerpräsident hat auf meinen Dringlichkeitsantrag eigentlich keine Ant wort gegeben. Nach Z 101 des Wiener Ge^ mindestatuts ist die Regierung berechtigt, auf zulösen. Die Regierung ist also nicht verpflichtet, Gründe anzugeben. Warum beruft
sie sich also Msdi^ALechöchste WlllenZentscheidung? Wenn keine Gründe vorliegen, so ist es Sache der Regierung, die Verantwortung zu übernehmen. Wenn Gründe vorliegen, welche die Regierung nicht sagen will, ist es wieder Sache der Re gierung, die Verantwortung zu tragen. Nie und mmmermehr aber darf die Regierung bei einem Verwaltungsacte sich mit der Autorität, mit dem Schilde der Krone decken. Redner erinnert an die Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes über die Ausübung der Regierungs- und Voll- Msgewalt
. Dieses Gesetz bestimmt mit einer Deutlichkeit, die nichts zu wünschen übrig lässt, dass die unantastbare Autorität der Krone nie und minmer in den Parteikampf herabgezerrt werden darf. Sie ist das Palladium der Völker, welches heilig bleiben muss, und das kein Parteikampf verletzen darf. (Beifall auf der äußersten Linken und bei einem Theile der Conservativen.) Wie wollen Sie diesen Act des Statthalters von Niederösterreich mit hem Paragraphen über die UnVerantwortlichkeit der Krone vereinigen? Ich gestehe
offen, ich habe geglaubt, dass hier viel leicht wirklich ein Irrthum des Statthalters von Niederösterreich vorliegen könnte. Ich habe, als der Ministerpräsident sich zum Wort gemeldet hatte, wirklich geglaubt, er werde erklären, auch die Regierung bedanre, dass in dieser Weise die Krone in den Kampf herabgezogen wurde. Leider habe ich mich enttäuscht gesehen. Wir. als Kon servative, können unmöglich, ohne Widerspruch zu erheben, zugeben, dass die uns heilige Auto rität der Krone, die ein Axiom
unserer Partei und hoffentlich ganz Oesterreichs ist, in den Kampf herabgezogen werde. Wir können nicht zugeben, dass dies gerade von jener Seite ge schehe, die zuerst berufen wäre, die Unverant- wortlichkeit der Krone zu decken. Wir bedauern aber auch, dass wir der Regierung einen gewissen Widerspruch nachweisen müssen. Im selben Augen blicke, wo die Regierung selbst ihre Entscheidung mit der Autorität der Krone begründet und deckt, macht die Regierung den Parteien zum Vor wurf, dass