«Dee BmMkWer* Sette « sonn-» und rerinnen tagen um Messe 'mit hr Litanei Aussetzung Rosenkranz Mipirmm ne weiteren rn. . Sonntag oerafftaltet an ihrem rch Riffisu von Zeno schaft sind sonders die , Gchönna und Segen, cehr. Alle g, die der rben, stad i. Um Sent- i das fb. 1»«m' itt !r 1919/20 tndenren in attnm, und wschiteßlich, \t 800 Lire, r Antwort betreffende n richten ist. nid. nst 1319. Krone ist berechtigter Italien be- ld Institute i Regierung entschließr, cnndlage
z« ;en auf, daß ilösungskurs Ailein den oechslung a>. iber schreibt lo vom 20. Privilegium, haben, was :t ist. Nach echslung der e uad vom ie, daß heißt ege galt die . Wir ent- nicht, wie st. Es geht echslung nach ie R-gierung 40 P.ozent ich nicht er- Orsterreichs löste- Krone hr die neue hr gab, das e 40 Prozent rade hervor, Schweiz auf i später be.m als die Krone Es ist doch mit den um-- i drr Schweiz n Gegenteil, mtwertet hat» r. Es wäre tt, der Krone Nutzen, seine aeuen, keinen : Krone defi- ltscheiu umge- nur Lire
seine Waren tm vollen Werte der Lira (ohne Rücksicht aus die Krone), wie kn Italien, so auch in den besetzten Gebieten, die demgegenüber 80 Prozent ihres Barvermögens etngebüßt hatten. Er ordnete mit Erlaß vom 23. Mai 191S die Zahlung der Wohnungsmiete in Lire an, ohne Rücksicht darauf, daß nicht alle Mtetpartetcn in der Lage sind, ihr Einkommen in Lire für Kronen umzuwandelu. Auf diese Weist. wurden diese Armen gezwungen zuerst 6« Prozent von ihre« Vermögen einzubüßen und dann 68 Prozent daraufzuzahlen
Gewerbeordnung, der Förderung der Fachschule», der Beibehaltung des Krankenkassen zwar, ges, des Verbotes des Hausierhandels und der Kolportage im Kuröezirke, der Wiederherstellung des hiesige» Zollamtes. Gleich nach Unterzeichnng des Friedens mit Oesterreich dürfte auch die Krone als Zahlungs mittel. für Ausfuhrgüter zugelaffeu werden ; die ttal Milttärmissiou in Wien wird, bei Vorhanden sein eines entsprechenden Beweises, auch Guthaben h-reinbrkngen, welche zwar vor dem 3. Noo. 1318 bestanden, doch erst