für die Wahrung der staatlichen Com Petenzeuund gesetzliche« Institutionen zähle, kann Ich nicht unbemerkt lassen, daß sich der Landtag der kroatischen und slavonischen Länder auch mit der Erörterung solcher «ragen beschäftigt hat, welche insbesondere als auswärtige Angelegen heiten der Mona:chie außerhalb der Grenzen IseiueS gesetzlichen Wirkungskreises fallen. Ich erwarte demnach, daß der genannte Landtag sich in Zukunft diese Grenzen strenge vor Augen halten und zur Kennzeichnung Meiner ungarischen Krone
vom Gesammtersordernijse die auf die im Reichsralhe vertretenen Königreiche und Län der entfallende Quote 64.999,675, die auf die Länder der ungarisch.n Krone entfallende 27,857,003 fl. beträgt. Außerdem werden den Delegationen unterbreitet: die Schlußrechnung über den gemeinsam»« Staatshaushalt der öster reichisch-ungarischen Monarchie für das Jahr 1876. Demgemäß beliefert sich in dem genannten Vermal« tungsjahredieGesammtauzgabenauf122.060,146fl. daS Rnnerträgniß des ZollgefälleS auf 6,459,070fl, so daß das Netto
-Erforderniß 115,601,075 fl., die Quote für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 79,302,337 fl., für die Länder der ungarischen Krone 33,986,716 fl. betrug. Zur Vorlage gelangt ferner die Ge-> bahrungSrechnung über die gemeinsamen AuS gaben und Einnahmen der österreichisch-ungarischen Monarchie für das Jahr 1877. Die Ausgaben betrugen für den laufenden Dienst in diesem Jahre 113.369,223 fl., wovon 101,076,168 fl. auf daS Ordiuarium, 12,297 055 fl. auf daS Extraordioarium entfallen
Blücher, verliehen worden ist, nämlich die Jnsignien: Krone, Szepter und Schwert zum rothe» Adlerorden erster Klasse. Bei dem dieser Tage stattgehabten Bankett in Guüdhall sagte Lord Beaco«sfield Folgendes: Ei» Einfall in Indien an der Noidwestgrenze ist physisch unmöglich; der Feind scheint dort aber Verlegenheilen bereiten zu wollen. Während wir hierübe: beiiethen, traten Verhältnisse «in, welche eine ernstliche Erwägung forderten. Wir . entschieden demnach, wenn möglich, der Sächz. ei» Ende