, daß nach dem zwischen den beiden Reichshälften bestehenden staatsrechtlichen Ver hältnisse die Ereignisse in den Ländern der un garischen Krone nicht den Gegenstand einer Ver handlung im Abgeordnetenhause bilden können, und fügte hinzu, daß die Regierung sich schon wegen der unabsehbaren Konsequenzen von diesem Rechtsstandpunkt nicht abdrängen lassen dürfe. Der Ministerpräsident erklärte, er habe sich an amtliche (!), unter strenger Aufrechterhaltung seines staatsrechtlichen Standpunktes ihm zugängliche Stellen gewendet
mit 50, 40, 30, 26, 24, 20, 18, 16, 14, 12, 10, 10, 8, 8, 6, 6, 4. 4, 2 und 2 Kronen; 10 Schleckerserien mit 30, 25, 20, 16, 14, 12, 10, 8, 6 und 4 Kronen. — An Prämien werden gewährt: Für die meisten Schwarzschüsse am Schlecker jeden Tag 15, 12, 8 und 6 Kronen, für die meisten Schüsse am Schlecker jeden Tag 15, 12, 8 und 6 Kronen, sür je drei Nummeruschüsse am Schlecker ein Ehrenzeichen. Einlagen: Hauptscheibe: 5 Schuß oder 10 Schuß a 1 Krone uno 20 Heller Stand gebühr, sohin 6 Kronen oder 12 Kronen. Ohne Einlage darf nicht geschossen werden; Fehlschüsse sind nicht verlegbar
; Bestschüsse erhalten kein Leggeld. Ehrenscheibe: 20 Heller der Schuß; Anzahl unbeschränkt; unter 5 Schuß (1 Krone) wird nicht abgegeben. Schleckerscheibe: 12 Heller der Schuß; Anzahl unbeschränkt; unter 5 Schuß (60 Heller) wird nicht abgegeben. Serien: Eine Serie für fünf aufeinanderfolgende Schüsse 1 Krone, wobei der Schlecker ohne weitere Auf zahlung mitgilt; Anzahl unbeschränkt. Die Be stimmungen sind aus dem Ladschreiben zu er sehen. Für den k. k. Bezirksschießstand Brixen: Ir. Zosef L«tz, Zlranz