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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 8
Data: 22.10.1923
Descrizione fisica: 8
- und Gemüsekleinverkäufer. die am Obstplatze einen festen Stand innehaben, können denselben oder auch nur einen Teil desselben an den Tagen des Wochenmarktes (Samstug) nicht aus den Kornplatz oder in die Silbergasse verlegen. 2. Der Teil des Kornplatzes westlich des Papiergeschäftes Ferrari und des Roten Kreuzes darf nur von Händlern besetzt wer den, die eine Verkausslizenz für Hühner, Eier, Kaninchen, Wild und Milchprodukte haben. Die Körbe, Käsige und Bänke sind in einer oder mehreren Reihen innerhalb fest gesetzter

aneinanderzurei hen, wobei jedoch die bisherigen Rechte der beiden Obst- und Gemüsestände nicht ange tastet werden. Den Erzeugern und Händ lern von Obst und Gemüse im Großen steht der weitere südlich liegende Teil der Silbsr- gosse zur Verfügung. 5. Während des Marktes <von den ersten Morgenstunden bis 9. Uhr vormittags des Samstag) haben zum Kornplatz und zur Sil bergasse nur Fuhrwerke Zutritt, welche Wa ren dorthin bringen, ausgenommen, jene, welche Waren in den dort gelegenen Läden und Magazinen

auf- oder abzuladen hoben. In den Zwischenstunden ist jedem andern Fuhrwerk die Zusahrt untersagt, um Die freie Entwicklung des Marktes nicht zu behindern. Die Zufahrt erfolgt ausschließlich oon der Goethestraße her durch die Silbergasse, di« Abfahrt beim Kornplatz. (Hotel Schgrasfer). Der Aufenthalt ist nur für die Dauer des Abladens zuläßig. Die Zugtiere sind mit der Hand zuführen. Die Straßen-Mündungen in die Silbergasse und den Kornplatz werden in den ersten Morgenstunden abgesperrt. S. Für den Wochenmarkt

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