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Pagina 7 di 12
Data: 15.10.1931
Descrizione fisica: 12
, Hans Graf zu Wolkenstein, gab im Verfolg- dieser Angelegenheit am 16. Drzem- bris 1633 dem Stadtrat den Auftrag, sich zu äußern. Das tat der Stadtrat denn auch, und zwar kurz und bündig, vermeinend, es komme ihm nicht wenig verwunderlich vor, wieso Frau Katharina Kaltenhauser sich ein bilden könne, daß der bewußte Raum ihr gehöre, da doch der Kornplatz von der landesfürstlichen Herrschaft an die Stadt zu einem Lehen verliehen worden sei, das erwähnte offene Gewölbe zum Kornplatz gehöre

noch ein Stück Grund gehöre, was „hervor' sei, sei eine freie wandelbare Gasse und Straße. Die alten Berleihungs» briefe der Fronwaagbehaulung könnten übrigens die Ritschen nicht als Grenze an geben, weil damals noch keine Ritschen durch die Stadt gingen. Darauf erwiderte die Kalt-nhauserin, sie lasse es wohl fein, daß der '-«rnplatz vom Landesfürsten an die Stad' einem Lehen verliehen worden sei, darin sei aber die Fronwaagbehausung mit ihrer Zugehörung nicht mitinbegriffen. Sie begehren vom Kornplatz

nichts anderes, als was unter ihrer „Tachung und Truvfst'1l' (Dach traufe) liege. Das fragliche Geioölbe, das unter ihrer Behausung liege, könne doch nimmermehr für einen Kornplatz angesehen werden. Sowohl nächst am Rathaus als bei allen gemeinen Stadtplätzen habe sich niemals erfunden, daß der Rat unter ande rer Leut Häusern, was inner dem Trupfstall und unter Haus und Gewölbe steht, Rechte zu genießen habe. Der Stadtrqt könne des halb doch nicht jene Leute, welche unter dem Fronwaaghaus und Gewölbe feilhallen . wollen, abichaffen

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