5S55 >ct>n> .Z0 ckt» Mühlseld im Hause eingebrachten Dokumente, um mit diesen den bereit« bekannten Sachverhalt zu kon- statiren. Der PetitionSauSschuß, bemerkt Referent weiter, sei durchaus nicht in der Vage gewesen, beurtheilen zu können, was an allen diesen Angaben Richtiges sei. So viel lag vor, daß mehrere Fälle vorgekommen sind, wo Töchter, die noch minderjährig sind, ihren Eltern, eine minderjährige Frau ihrem Galten in'S Kloster entliefen, und daß diese Frauen im Kloster verblieben
von Premisl könne nicht von JonaS Freund selbst herrühren, da dieser zur Zeit der Absenkung des Telegrammes nicht in Premisl war. Chaje Lea lebte seit drei Jahren bei ihrem Oheime und kam im August d. I. aus freiem Antriebe in'S Kloster mit der Bitte, sie in der katholischen Religion zu unterrichten, zu der sie übertreten wolle; als deren Mutter hievon Kenntniß erhalten, ging sie in'S Kloster, um Rücksprache mit ihrer Tochter zu halten, wurde aber im Vorhause des Klosters vom Schlage gerührt
, ohne die Tochter zu sprechen. Der Vater hat keine Schritte gethan, um die Toch ter aus dem Kloster zu nehmen. Zwar habe dir Oheim des Mädchens Schritte gethan, um zum Vor munde desselben bestellt zu werden, unter der Angabe, ihr Vater sei irrsinnig. Auf dieses Verlangen wurde jedoch, da die Voraussetzung dazu nicht vorhanden war, nicht eingegangen; der Vater habe sich auch nie darum verwendet mit seiner Tochter im Kloster zu sprechen; ihr Oheim und andere ihrer Angehörigen haben das Mädchen zu wiederholten
Malen sprechen dürfen. Nach gerichtlichen Erhebungen ist dasselbe 16 Jahre all und hat dem Bezirksvorsteher erklärt, im Kloster bleiben und zur katholischen Religion über treten zu wollen. In einem späteren Telegramme theilt der Bezirks vorsteher von Premisl mit, daß Jonaö Freund mit seiner Tochter eine Besprechung gehalten habe, daß dieselbe sich aber weigere, zu ihrem Vater zurückzu kehren. Dem Verlangen des Vaters, seine Tochter aus dem Kloster freizulassen, konnte aus dem Grunde
als er seine noch unbestrittene väterliche Gewalt besaß , die Tochter trotzdem durch zehn Tage zur Rücksprache vorenthalten wurde. Es leben in Galizien 5- bis 600.000 Juden und ich frage, ob die Sicherheit und Ruhe der Fami lien nicht dadurch gefährdet werde, wenn Fälle, wie der vorliegende, möglich sind. Ich bitte daher das Haus, dem ersten Antrag des HauseS zuzustimmen, da durch denselben Niemanden und auch nicht dem Kloster nahegetreten wird. Denn dem Kloster gab zu seinem Vorgehen das Recht weder der vom Kinde